Protocol of the Session on April 14, 2010

sondern diejenigen, die beharrlich auf wirklich zielorientierte Lösungen hinarbeiten.

(Harald Güller (SPD): Derjenige, der wohl am lautesten schreit, sind Sie, Herr Kollege Zeil!)

- Ich schreie gar nicht.

(Heiterkeit bei der SPD)

Sie sagen doch immer, ich sei zu lahm und zu langsam. Jetzt erleben Sie einmal die Realität, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall bei der FDP und Abgeordneten der CSU)

Ich will mich auch dagegen verwahren, dass in diesem Haus die unselige Art fortgeschrieben wird, aus angeblichen Telefongesprächen auch mit Vorständen dieser Firma zu zitieren, ohne dass der Partner des Telefonats dazu etwas sagen kann. Das halte ich für einen unmöglichen Stil.

Wir werden in aller Kürze das nächste Gespräch führen. Der Ministerpräsident und die Staatsregierung werden alle Anstrengungen unternehmen, um eine regional verträgliche Lösung zu erreichen und die Belastungen für die betroffenen Menschen so gering wie möglich zu halten. Wir werden die Firma Siemens nicht aus ihrer Verantwortung für den Standort Bad Neustadt entlassen.

(Alexander König (CSU): Sehr gut!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich dies abschließend sagen: Natürlich sehen wir den Antrag, den wir jetzt beschließen werden, als Unterstützung für unsere Bemühungen. Aber ich bedauere es sehr, dass die Opposition wieder dem Versuch erlegen ist zu behaupten, es sei versucht worden zwischen Leuten, die sich für Arbeitsplätze einsetzen, und Leuten, die sich nicht dafür einsetzen zu unterscheiden, anstatt erneut deutlich zu machen, dass es in dieser schweren Wirtschaftskrise, die wir uns doch alle nicht ausgesucht haben, ein gemeinsames Bemühen geben muss, zu guten Lösungen für alle Menschen in unserem Land zu kommen.

(Beifall bei der FDP und der CSU)

Vielen Dank, Herr Staatsminister.

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir kommen damit zur Abstimmung. Wer dem Dringlichkeitsantrag, Drucksache 16/4456, seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich mache die Gegenprobe! - Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? Keine. Damit ist der Dringlichkeitsantrag einstimmig angenommen.

(Beifall der Abgeordneten Tanja Schweiger (FW) Dr. Thomas Beyer (SPD): Es muss Gründe gegeben haben!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Dringlichkeitsanträge auf den Drucksachen 16/4458 und 16/4459 werden in die zuständigen federführenden Ausschüsse verwiesen.

(Beifall bei Abgeordneten der CSU)

Das ist, soweit ich weiß, die Übereinkunft.

(Prof. Dr. Georg Barfuß (FDP): Ist denn heute schon Pfingsten?)

- Noch nicht ganz, Herr Kollege Barfuß.

Bevor wir in der Tagesordnung fortfahren, gebe ich das Wahlergebnis der unter Tagesordnungspunkt 9 durchgeführten Richterwahl bekannt. An der Wahl haben 151

Abgeordnete teilgenommen, es war kein Stimmzettel ungültig. Auf Herrn Werndl entfielen 129 Stimmen, es gab keine Nein-Stimmen, der Stimme enthalten haben sich 22 Abgeordnete.

Ich stelle fest, dass der Bayerische Landtag Herrn Werndl zum berufsrichterlichen Mitglied des Verfassungsgerichtshofs gewählt hat. Ich gratuliere Ihnen. Punkt 9 der Tagesordnung ist damit erledigt.

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Ich rufe zur gemeinsamen Beratung die

Tagesordnungspunkte 11 bis 15 auf:

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Margarete Bause, Sepp Daxenberger, Ulrike Gote u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) EEG-Vergütungssätze für PV-Strom harmonisch anpassen (Drs. 16/3254)

und

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Georg Schmid, Renate Dodell, Alexander König u. a. und Fraktion (CSU), Thomas Hacker, Tobias Thalhammer, Dr. Andreas Fischer u. a. und Fraktion (FDP) Vertrauensschutz bei der Absenkung der Einspeisevergütung nach dem EEG (Drs. 16/3273)

und

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Thorsten Glauber u. a. und Fraktion (FW) EEG-Förderung für Photovoltaik und Planungssicherheit im Jahr 2010 erhalten (Drs. 16/3277)

und

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Ludwig Wörner, Kathrin Sonnenholzner u. a. und Fraktion (SPD) Vergütungssätze für solare Strahlungsenergie im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) beibehalten (Drs. 16/3427)

und

Antrag der Abgeordneten Thomas Hacker, Tobias Thalhammer, Karsten Klein u. a. und Fraktion (FDP), Albert Füracker, Tobias Reiß, Erwin Huber u. a. (CSU)

EEG-Vergütungspflicht für FreiflächenPhotovoltaikanlagen anpassen (Drs. 16/3444)

Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Im Ältestenrat wurde eine Redezeit von fünf Minuten pro Fraktion vereinbart.

Erster Redner ist Kollege Hartmann für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Man kann es eigentlich relativ kurz machen. Anfang des Jahres ist in diesem Land eine Debatte über die Höhe der Einspeisevergütungen für PV-Anlagen ausgebrochen. Diese Debatte ist so ähnlich geführt worden wie jene über die Zahlen zum Atomausstieg. Das wurde eine reine Hü-und-hott-Politik: Erst wollte man zum 1. April um 15 % kürzen, dann wurde die Maßnahme auf den 1. Juni verschoben und auf 16 % erhöht, letztlich sollte die Kürzung dann zum 1. Juli erfolgen.

Gleich vorweg: Wir haben nichts gegen eine einmalige Sonderkürzung bei der Einspeisevergütung. Das ist für uns klar, und zwar aus folgendem Grund: Das EEG hatte immer das Ziel, Solarstrom wettbewerbsfähiger und günstiger zu machen. Diesem Ziel sind wir wesentlich näher, als wir es uns im Jahr 2000 vorgestellt haben und je zu träumen gewagt hatten. Das EEG ist also erfolgreicher als geplant.

Aber die Stichtagsregelung mit einer Kürzung von 16 % ist uns ein massiver Dorn im Auge, vor allem aber auch dem bayerischen Mittelstand, der mit seinen Handwerksbetrieben stark in dieser Branche tätig ist. Sie führt eigentlich nur zu Marktverwerfungen. Aktuell hören wir Klagen von vielen Handwerksbetrieben, die im wahrsten Sinn des Wortes gar nicht mehr vom Dach herunterkommen, weil sie, solange noch die höhere Vergütung gilt, neue Anlagen installieren. Das führt bereits jetzt dazu, dass zum Beispiel Wechselrichter zurzeit kaum noch zu bekommen sind und man extrem hohe Preise für sie zahlen muss. Das ist eine reine Marktverwerfung, die eigentlich von keinem gewünscht wird.

Wir haben deshalb in unserem Antrag vorgeschlagen, dass man diese Sonderkürzung über zwölf Monate streckt, das heißt jeden Monat um 1,35 % Sonderkürzung. Eine Anlage, die zum Beispiel im August ans Netz geht, bekommt dann 1,35 % weniger, eine Anlage im September noch einmal 1,35 % weniger. Über zwölf Monate haben wir die gleiche Kürzung erreicht, aber wir haben den Druck von den Handwerksbetrieben genommen, die Anlagen zum Stichtag fertig zu bekommen.

Es geht auch nicht nur um den Handwerker, sondern auch darum, dass die Anlagen durch die Versorger vor

Ort ans Netz angeschlossen werden müssen. Wenn sie es nicht schaffen oder auch der Handwerker vor Ort es zum Stichtag nicht schafft, wird dem Eigner am nächsten Tag gesagt, er bekommt zwanzig Jahre lang 16 % weniger Einspeisevergütung. Das kann nicht funktionieren. Es führt auch dazu - das habe ich vorhin kurz erwähnt -, dass die Auftragsbücher bis zum Stichtag abnormal voll sind und nachher herrscht Flaute. Das kann doch nicht in irgendjemandes Interesse sein.

Deshalb ist für uns klar: Es darf zu einer Sonderkürzung kommen, aber sie muss in Stufen erfolgen, damit es nicht zu Marktverwerfungen kommt. Zwar sitzen in Bayern nicht die großen PV-Anlagenhersteller, aber wir haben circa 11.000 Handwerker, die im Bereich PVAnlagen tätig sind. Für diese Handwerker ist diese Stichtagsregelung eine Katastrophe. Ich finde, darauf sollte man aus bayerischer Sicht achten. Der Ministerpräsident hat vor einigen Wochen sein Augenmerk auf die PV-Industrie und die Handwerksbetriebe gerichtet. Man sollte so ehrlich sein, nach Berlin zu gehen und sich über eine Bundesratsinitiative dafür einsetzen, dass die Kürzung in Stufen erfolgt. Ob es dann wirklich monatlich sein muss oder ob es auch quartalsweise geht, kann offen bleiben. Aber das Ziel muss klar sein: Es muss effektiv gekürzt werden, es darf keine Stichtagsregelung mit 16 % geben. Es folgt doch bereits zum Jahresende die nächste große Kürzung.

Dabei sollten Sie alle eines nicht vergessen: Als das EEG auf den Weg gebracht worden ist, hat man gesagt, dass es Kürzungen von höchstens 5 % bei einer Stichtagsregelung geben wird. Wenn man starke Kürzungen vornehmen will, müsste man also von einem Stichtag wegkommen, und sie, wie gesagt, über zwölf Monate verteilen. Damit würde den bayerischen Handwerkern die nötige Sicherheit gegeben, und wir würden nicht eine Auftragsdelle riskieren, wie das bei den aktuellen Diskussionen der Fall ist.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke schön. Der nächste Redner auf der Liste ist Kollege Reiß für die CSU. Bitte schön.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Kollege Hartmann, wir sind uns dahin gehend einig, dass es in diesem Jahr eine Sonderkürzung geben soll. Die Frage ist tatsächlich, in welcher Form sie stattfinden kann. Ich halte grundsätzlich nichts davon, jetzt eine Senkung in zwölf Monatsschritten durchzuführen. Dadurch würde es nämlich zu einer großen Bürokratisierung der Vergütung kommen: Wir hätten dann für 20 Jahre zwölf verschiedene Einspeisetarife. Das kann auch nicht im Sinne des Erfinders sein.

Ungeachtet dessen wissen wir, dass noch Gespräche stattfinden und dass es weitere Verhandlungen darüber gibt, inwieweit die Höhe der Reduzierung bei 15 oder 16 % bleiben soll. Es gibt die Entschließung des Bundesrates, hierbei nur auf 10 % zu gehen. Da gibt es sicherlich noch Beratungsbedarf auch mit der Branche und den Betroffenen. Aber die Handwerksbetriebe und die Branche an sich haben sich, denke ich, durchaus darauf einstellen können, dass die Kürzung kommt. Die Branche selbst ist ja auch darin mit uns einig, dass es zu einer Korrektur kommen muss. Ob das dann in mehreren Schritten stattfindet oder ob man möglicherweise den Stichtag noch einmal vom 1. Juli auf den 1. Oktober verschiebt, sollte die Beratung erbringen.

Was die weiteren Anträge anbelangt, die heute zur Debatte stehen, sprechen wir uns dafür aus, dass die Ackerflächen in der Förderung bleiben, dass aber auch die Grünflächen und weitere Flächen gefördert werden, um den Druck von der Ackerfläche zu nehmen. Auch hierzu gibt es noch Vorschläge, wie wir beispielsweise bei den Gemeinden mehr Eigenverantwortung zulassen können und beispielsweise sagen, die Gemeinde kann über die Bebauungsplanung eigenverantwortlich entscheiden, wo, in welcher Form und in welcher Massivität Anlagen vor Ort zugelassen werden. Daher werden wir bei der Abstimmung jeweils dem Votum aus dem Wirtschaftsausschuss folgen.

(Beifall bei der CSU und der FDP)