Ich fasse zusammen: Der Gesetzentwurf ist ein Schritt in die richtige Richtung. Die Freien Wähler befürworten diesen Gesetzentwurf und werden auch dem Änderungsantrag zustimmen.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Kollege Rotter, Sie haben zu Beginn dieser Aussprache darauf hingewiesen, dass wir die Wohnprobleme in Bayern nur dann lösen können, wenn auch weiterhin mehr für die Wohnbauförderung und die Energiesanierung getan wird.
Aber warum haben Sie im Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie unseren Antrag abgelehnt, mit dem wir erreichen wollten, dass die KfWMittel für die Energiesanierung des Wohnungsbaus zumindest mittelfristig auf dem Niveau des Jahres 2010 fortgeschrieben werden? Warum lehnen Sie solche Anträge ab, obwohl Sie sehen, dass die Energiesanierung im Wohnungsbau zum Stillstand kommen wird, wenn die von Schwarz-Gelb angedachte Politik so fortgeführt wird? Das wäre außerordentlich fatal. Ich hoffe auf Ihre diesbezüglichen Initiativen gegenüber Ihren Kollegen im Bund.
Wir haben heute das Gesetz zur Wohnraumförderung zur Beratung. Dies schlägt vor, die Einkommensgrenzen für die Berechtigung einer Sozialwohnung deutlich anzuheben und die Hürde für die Zugangsvoraussetzung abzusenken. Das ist richtig, weil die Einkommensgrenzen jahrzehntelang nicht angepasst worden sind. Allerdings haben wir dann das Problem, dass wesentlich mehr Bezugsberechtigten immer weniger Sozialbauwohnungen zur Verfügung stehen. In den kommenden Jahren werden allein in München 10.000 Sozialwohnungen wegen des Ablaufs der entsprechenden Bindungslaufzeiten aus der Bindung fallen.
Zudem ist die Zukunft der Landesbank-Wohnungen nach wie vor immer noch völlig ungeklärt. In Bayern gehören 34.000 Wohnungen der Landesbank, allein in München 10.000. Trotz aller unserer Anträge hat sich die Staatsregierung bisher nicht erweichen lassen - und Sie leider auch noch nicht -, den Verkauf mit mehr Sozialkriterien zu verknüpfen. Derzeit, so ergab es eine Anfrage von uns, will die Staatsregierung ausschließlich den Mindestmieterschutz wirken lassen. Das kann sie auch nicht vermeiden. Aber sie will den Verkauf nicht an zusätzliche Sozialkriterien knüpfen, was bedeutet, dass die Mieterinnen und Mieter in den Landesbank-Wohnungen bei einem Verkauf nicht davor geschützt sind, dass diese Wohnungen in kürzester Zeit in Eigentumswohnungen umgewandelt oder sie Opfer von Spekulantentum werden und die Wohnung verlieren werden. Die Wohnraumnot wird weiter verschärft. Das Mindeste wäre, heute schon den Mieterinnen und Mietern zu sagen, man wisse nicht genau, was kommt, was die EU sagen wird bezüglich der Situation der Landesbank-Wohnungen, aber dass man sich in einem Grundsatz daran binde, dass die Rechte der Mieter dauerhaft erhalten, die Wohnrechte der Mieter langfristig gesichert werden und nicht nur der Mindestmieterschutz greift. Ich meine, man muss wesentlich mehr tun als das, was im Bayerischen Wohnungsbindungsgesetz und im Bayerischen Wohnraumförderungsgesetz angedacht ist, um die Situation zu verbessern.
Als nächste Rednerin hat Frau Kollegin Brigitte Meyer das Wort. In aller Ruhe bitte, soviel Zeit muss sein. Bitte schön.
Verehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Den vorliegenden Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Wohnungsbindungsgesetzes und des Bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes beraten wir heute zum zweiten Mal. Die Fakten sind bekannt und wurden schon mehrfach genannt.
Die Einkommen haben sich in den letzten Jahren konstant nach oben entwickelt. Dadurch sind viele Menschen aus dem Berechtigungskreis für ehemals öffentlich geförderte Wohnungen herausgefallen. Dies liegt auch daran, dass die momentan geltenden Einkommensgrenzen noch aus dem Jahr 2002 stammen und die neuesten Entwicklungen nicht berücksichtigt sind. Eine permanente Kontrolle, wie das vorhin angesprochen wurde, ist daher sinnvoll.
Bis zum 30.04.2010 besteht nach geltender Gesetzeslage für Gemeinden mit erhöhtem Wohnungsbedarf die Möglichkeit, die Einkommensgrenzen eigenständig nach oben zu verschieben. Diese Frist läuft längstens in einem guten Monat aus. Das bedeutet, dass auch aus diesem Grund dringender Handlungsbedarf geboten ist. Da sich diese Ausnahmeregelungen vor Ort als sehr nützlich erwiesen haben, um auf die Situation schnell und angemessen reagieren zu können, ist es eine sehr gute Entscheidung, diese Regelung auch weiterhin laufen zu lassen. Was sich bewährt hat, muss man nicht ändern.
Doch auch außerhalb der Gemeinden mit erhöhtem Wohnungsbedarf besteht Handlungsbedarf. Da die Einkommensgrenzen für Sozialwohnungen sehr niedrig sind, fallen bedürftige Personen aus dem Raster öffentlich geförderter Wohnungen und leben oft, bedingt durch die für sie zu hohen Mieten, nahe an der Armutsgrenze. Parallel zum Anstieg der Einkommensgrenze ist die Anzahl der Sozialwohnungen durch das Ende der Bindungsfristen gesunken. Dadurch gibt es viele Berechtigte, die nicht die Vorteile einer öffentlich geförderten Wohnung genießen dürfen. Dennoch unterstützen wir die Erweiterung des Personenkreises selbst bei sinkendem Wohnraumangebot; denn das Thema des heutigen Tages sind nicht die Einkommensgrenzen. Über die Anzahl der öffentlich geförderten Wohnungen wird an anderer Stelle zu gegebener Zeit zu debattieren sein. Auch der Vorschlag, den Herr Dr. Bauer angesprochen hat, nämlich Subjektförderung statt Objektförderung, sollte ernsthaft überlegt und geprüft werden.
Die FDP begrüßt die einzelnen Details des Gesetzentwurfs mit den moderaten Anhebungen der Einkommensgrenzen und Freibeträge. Durch die neuen Regelungen profitieren auf der einen Seite Familien mit Kindern, da die Kinderfreibeträge verdoppelt worden sind. Auf der anderen Seite werden auch die Ein- und Zweipersonenhaushalte in Zukunft besser gestellt. Hierzu zählen auch die jungen Erwachsenen, die noch am Berufsanfang stehen und daher oft mit geringen Mittel auskommen müssen. Gerade Menschen mit einem Beruf im sozialen Umfeld gehören oft zu diesem Personenkreis. Wir unterstützen mit der Einkommensanhebung also insbesondere Familien, junge Erwachsene und wichtige Berufsgruppen unserer Gesellschaft.
Die FDP begrüßt diesen Gesetzentwurf, da er all denen hilft, die wirklich der Hilfe bedürfen, und weil er in seiner Ausgestaltung an die Gegebenheiten angepasst ist. Der Gesetzentwurf kommt diesen Notwendigkeiten durch moderate Bestimmungen nach. Wir bitten um Zustimmung zum Gesetzentwurf.
Für die Staatsregierung hat Herr Staatssekretär Eck ums Wort gebeten. Bitte schön, Herr Staatssekretär.
Frau Präsidentin, Hohes Haus, verehrte Kolleginnen und Kollegen! In Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit und der Tatsache, dass bereits vieles ausgetauscht wurde, will ich versuchen, meine Rede kurz zu halten und die Redezeit nicht auszuschöpfen. Herr Kollege Rotter hat bereits deutlich gemacht, es gibt drei wesentliche Punkte anzumerken: Erstens, das Anheben der Einkommensgrenze. Hier gilt es zu verdeutlichen, dass diese Frage zwischen Vertretern der Vermieterund der Mieterseite bis ins kleinste Detail abgesprochen worden ist. An dieser Stelle erübrigt sich deshalb jegliche Diskussion.
Zweitens, der Freibetrag pro Kind soll verdoppelt und die Freibetragsregelung für junge Familien bei der Vergabe von Sozialwohnungen soll vom Grundsatz her verbessert werden. Drittens, das wurde schon von der Kollegin der FDP angesprochen, die Abweichungsmöglichkeit soll auf Dauer fortgeführt werden, insbesondere in Gebieten, in denen ein erhöhter Wohnungsbedarf besteht. Diese drei Punkte zusammen, sehr verehrte Damen und Herren, versetzen uns in die Lage, dass wir rund ein Drittel aller Haushalte erreichen. Ich meine, das ist eine gute Sache. Lieber Herr Kollege Wörner- -. Er ist nicht mehr hier, das ist schade, denn ich wollte ihm noch etwas mit auf den Weg geben.
- Oh, Entschuldigung. Ich wollte Ihnen nur noch mitgeben, dass wir bisher 215 Millionen Euro an Fördergeldern zur Verfügung gestellt haben und, dass wir das auch im Jahr 2010 in gleicher Weise tun werden.
Sie haben die Förderung angesprochen. Ich denke, es sollte deutlich zum Ausdruck gebracht werden, dass neben Bayern nur noch das Bundesland NordrheinWestfalen in einer solchen Höhe fördert. Kein anderes Bundesland engagiert sich in diesem Bereich so wie Nordrhein-Westfalen und Bayern, das will ich noch einmal betonen. Es wird immer diskutiert, wer von beiden Ländern an der Spitze ist, doch das will ich an dieser Stelle nicht werten. Wir sind mit diesem Gesetz auf einem guten Weg. Ich bitte das Hohe Haus deshalb um Zustimmung.
Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen damit zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 16/2815 und der Änderungsantrag auf Drucksache 16/3558, sowie die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Soziales, Familie und Arbeit auf Drucksache 16/3954 zugrunde. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe, dass § 2 eine neue Fassung erhält. Ich verweise insoweit auf die Drucksache 16/3954. Wer dem Gesetzentwurf mit dieser Änderung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die CSU-Fraktion, die FDP-Fraktion und die Fraktion der Freien Wähler. Ich bitte Gegenstimmen anzuzeigen. - Stimmenthaltungen? - Das sind die Fraktionen der SPD und der GRÜNEN. Dann ist das so beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. - Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Das sind die CSU-Fraktion, die FDP-Fraktion und die Fraktion der Freien Wähler. Ich bitte Gegenstimmen anzuzeigen. - Stimmenthaltungen? - Das sind die SPD-Fraktion und die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, damit ist das Gesetz angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Än
Mit der Annahme des Gesetzentwurfs in der soeben beschlossenen Fassung hat der Änderungsantrag auf Drucksache 16/3558 seine Erledigung gefunden. Das Hohe Haus nimmt hiervon Kenntnis.
Gesetzentwurf der Abgeordneten Margarete Bause, Sepp Daxenberger, Ulrike Gote u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Änderung der Bayerischen Bauordnung (Drs. 16/2228) - Zweite Lesung
Ich eröffne die Aussprache. Im Ältestenrat wurde hierzu eine Redezeit von 10 Minuten pro Fraktion vereinbart. Herr Kollege Dr. Runge steht schon bereit. Bitte schön, Herr Kollege.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Fülle des nachfolgenden Programms vor Augen, beschränke ich mich auf wenige Sätze. Die Genehmigungsfreistellung in der Bayerischen Bauordnung, § 57 Absatz 1 Nummer 5 a, wollen wir seit langer Zeit streichen. Wir meinen, damit würde Transparenz und Öffentlichkeit erreicht.
Meine Damen und Herren, bitte versuchen Sie in unseren Gesetzentwurf nicht immer Dinge hineinzuinterpretieren, die nicht drinstehen und die wir auch nicht meinen. Die Frage der Zulässigkeit der Anlagen ist zum einen nach den Vorgaben der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung zu bewerten und zum andern nach den einschlägigen Vorgaben im Bauplanungsrecht. Wir können aber mit der von uns vorgeschlagenen Änderung des Bauordnungsrechts weiterkommen, wenn wir die Pflicht haben, dass ein Bauantrag gestellt wird. Wir haben dann eine öffentliche Diskussion und damit die Möglichkeit, dass im Konsens bessere Standorte und bessere Lösungen gefunden werden.
Wenn Sie vor Ort mit Vermietern oder Verpächtern von Standorten oder Immobilien, die für derartige Anlagen genutzt werden, sprechen, dann werden Sie feststellen, dass bei einer frühzeitigen Diskussion der eine oder andere potenzielle Vermieter oder Verpächter sagt: Nein, ich verzichte lieber darauf, denn das bringt mir nur viel Ärger. Die Betroffenen werden den Vertrag mit dem Betreiber dann nicht abschließen.
Wir werben um Ihre Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. Sie wissen, wir kommen mit diesem Anliegen, die Änderung der Bayerischen Bauordnung zu erreichen, bereits zum vierten Mal in den vergangenen
10 Jahren. Zu Beginn dieser Debatten hatten wir die große Hoffnung, dass ein Umschwenken stattfinden würde. Zum Ersten hat die FDP diesen Punkt auf einem Parteitag beschlossen. Zum Zweiten haben die Freien Wähler vor wenigen Jahren mit großer Begeisterung ein Volksbegehren mit diesem Ziel unterstützt. Drittens hat die SPD vor wenigen Monaten an dieser Stelle ein flammendes Plädoyer dafür gehalten. Viertens haben der Bund Naturschutz und viele andere die Änderung in vielen Petitionen gefordert. Fünftens stehen viele Bürgermeister und Gemeinderäte hinter diesem Anliegen. Es geht um mehr Transparenz, es geht um mehr Öffentlichkeit, und damit könnten möglicherweise bessere Lösungen gefunden werden.
Herr Kollege Bernhard, Sie verweisen gerne auf die Praxis der Landeshauptstadt München. Ich sage Ihnen an dieser Stelle klar: Die Praxis von München darf und kann niemals Vorbild für uns sein. Sie wissen, was ich meine. Wir könnten uns noch über viele Beispiele austauschen, aber wir haben einfach eine unterschiedliche Auffassung. Ich bitte aber um Unterstützung unseres Gesetzentwurfes.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Runge, Ihrem herzlichen Werben und Ihrer Bitte können wir leider wieder nicht nachkommen.
Sie glauben, mit dieser Genehmigungspflicht etwas zu erreichen, was damit nicht erreicht werden kann. Manche Bürger stellen sich das vor. Das müssen Sie endlich einmal einsehen. Sie haben vorhin von Alternativen gesprochen. Aber genau solche Alternativen werden in einem solchen Genehmigungsverfahren nicht geprüft und auch nicht gesucht. Nein, das sagen Sie zwar immer, aber das ist nicht der Fall.
Eine Genehmigung zu verweigern, ist rechtswidrig. Sie haben selbst darauf hingewiesen: Materiell findet die Prüfung statt, ob das Vorhaben der 26. Bundes-Immissionsschutzverordnung und dem Planungsrecht entspricht. Wenn es diesen Vorgaben entspricht, könnte eine Genehmigung nicht verweigert werden. Völlig falsche Hoffnungen wären mit einer solchen Regelung, wie Sie sie vorschlagen, verbunden. Es würde Druck auf die Kommunalpolitik ausgeübt. Genau diesem Druck, wie Sie ihn für die Landeshauptstadt München geschildert haben, will man ausweichen. Man befasst sich gar nicht damit, obwohl bekannt ist, wo gebaut werden soll. Es bedarf überhaupt keiner Genehmi
gungspflicht, um das zu wissen. Es ist bekannt, man befasst sich aber nicht damit, weil man weiß, dass man überhaupt keinen Einfluss darauf hat. Ihr Vorschlag brächte zudem eine unnötige Bürokratisierung mit sich, viele Genehmigungsverfahren, die man im Grunde genommen nicht braucht und die keinen Nutzen haben.
Im Übrigen haben wir den Mobilfunkpakt, den Sie immer schlechtreden. An dem runden Tisch sollten sich alle Kommunen ordentlich beteiligen, dann wäre der Mobilfunkpakt noch viel wirksamer, als er ohnehin schon ist.