- Das wird sich alles mit der Zeit richten, Herr Aiwanger. Sie werden sehen, das sind alles kurze Gastspiele. Wir werden sehen.
Lieber Herr Vetter, erst einmal: Wer wessen Chef ist, ist eine spannende Frage. Es ist fraglich, ob die Betreffenden das auch so sehen würden. Ich fände es ganz interessant, das zu bewerten.
Ich glaube, wir haben im letzten Jahr ein Konzept vorgelegt, das übrigens in der gesamten Gesundheitsszene, also von den Krankenhausgesellschaften, von den Ärzten, von den Fachärzten, von den Hausärzten, also von einer großen Fülle - Kollege Bertermann war oft bei den Diskussionen und weiß das -, große Akzeptanz und Unterstützung gefunden hat. Zu sagen, wir hätten an dieser Stelle Sprachlosigkeit gezeigt, ist geradezu albern. Werfen Sie einmal einen Blick in den Koalitionsvertrag. Ein alter Juraprofessor hat einmal gesagt, ein Blick ins Gesetz fördert die Rechtskenntnis. Im Koalitionsvertrag können Sie lesen, was wir, angefangen von der Krankenhausfinanzierung über die Ärztehonorierung bis hin zur Prävention und anderem, an Ideen verankert haben. Ich glaube, diese sind sehr, sehr gut. Deswegen ist es ein Unsinn zu behaupten, es gebe keine Konzeption.
Jetzt zu Ihren beiden Fragen. Ihre erste Frage ging dahin, ob ich das Ganze für reformierbar halte. Ja, das Gesundheitssystem wird seit 30 Jahren reformiert. Der Glaube allerdings, mit radikalen Konzepten -
- Bei Visionen ist das immer so eine Sache. Sie kennen doch Helmut Schmidt; der sagte einmal: Wer zu viel Visionen hat, sollte zum Arzt gehen. Das gilt dann auch für Sie, Herr Fahn!
(Hubert Aiwanger (FW): Der ist doch selber Arzt! Dr. Thomas Beyer (SPD): Ach, Herr Söder, Sie werden doch keinen Sozi zitieren wollen!)
(Zurufe und Heiterkeit bei der SPD und den Freien Wählern - Dr. Paul Wengert (SPD): Wer keine Visionen hat, hat keine Zukunft!)
Wir jedenfalls, meine Damen und Herren, glauben, dass das Gesundheitssystem durch die konkreten Vorschläge, die wir erarbeitet haben, zu reformieren ist. Von Ihnen habe ich leider bis heute noch keinen einzigen Vorschlag gehört, wie man es besser machen könnte. Wir haben es getan. Wir haben ein gutes Gesundheitswesen. Und bevor Sie das immer so schlecht reden, blicken Sie doch einmal ins Ausland. Ich kann Ihnen da gerne ein Beispiel geben. Wenn jemand im Ausland krank wird, ist sein erstes Bestreben, wieder ins eigene Land zurückzukehren, um hier medizinisch versorgt zu werden. So zu tun, als sei das deutsche Gesundheitswesen ein Chaosclub, ist definitiv falsch.
Noch einmal: Wir haben Vorschläge gemacht, wie man die Kosten reduzieren kann: mehr Regionalität, mehr Freiberuflichkeit, mehr Transparenz. Das können Sie alles nachlesen. Ich bitte Sie wirklich, sich doch einmal engagiert einzubringen. Ich habe weder im Ausschuss noch in öffentlichen Debatten - übrigens auch nicht, wenn es darum ging, mit den Gesundheitsexperten des Landes zu reden - von Ihnen irgendeinen Vorschlag gehört. Wir wollen, dass insbesondere in Bayern die Ärzte eine Perspektive haben, der ländliche Raum gestärkt wird und die Regionalität entscheidet. Bayern darf nicht dauerhaft benachteiligt werden im Vergleich der einzelnen Kassen untereinander und auch der einzelnen Bundesländer untereinander. Wir werben sehr dafür, gerade in der Krankenhausversorgung die öffentlichen Häuser zu stärken, weil gerade die öffentlichen Häuser im ländlichen Raum vor den größten Herausforderungen stehen. All diese unsere Vorschläge liegen jetzt in Berlin auf dem Tisch und sind dort zu bearbeiten.
Sehr geehrter Herr Staatsminister Söder, ich möchte ganz konkret noch einmal auf die Konvergenzklausel zu sprechen kommen. Sie ist mithilfe der CSU in dieser wunderbaren Nachtsitzung, wie es nachträglich geheißen hat, umgesetzt worden. Das heißt, Sie können sich nicht ganz aus der Verantwortung stehlen. Diese Klausel war von Anfang an völlig undurchsichtig und ihre Folgen waren unkalkulierbar. Wie erklären Sie sich also den Widerspruch zwischen den berechneten Vorschüssen, die bereits an die Ärzte ausgezahlt worden sind - das Geld ist schon ausgegeben - und den jetzt fälligen Rückzahlungen, die offensichtlich anstehen? Wer muss diese Rückzahlungen letztendlich leisten? Woher kommt schlicht und einfach das Geld für diese Rückzahlungen?
Welche Auswirkungen haben diese Rückzahlungen auf die Patienten, auf die Ärzte und auf die Versorgungsqualität in Bayern? Diese knappen Fragen zur Konvergenzklausel bitte ich zu beantworten.
Für die kompletten Berechnungen der Konvergenzleistungen ist das Bundesversicherungsamt zuständig. Wir können von uns aus selbst keine Berechnungen anstellen. Wir können sie lediglich für plausibel halten oder auch nicht und wir können sie kritisieren oder nicht. Das Ganze läuft letztlich so: Die Beiträge der Versicherten - insofern war der Zwischenruf korrekt - werden in das Fondssystem überwiesen. Dort findet die Verteilung statt. Das Problem der jetzigen Struktur der Konvergenz ist, dass wir nicht nur mit der ursprünglichen Konvergenzregel zu rechnen haben - da gäbe es keine Probleme -, sondern auch mit den stattfindenden Bereinigungen, die sich aus einer langen Ausführungsvorschrift des ehemaligen Bundesgesundheitsministeriums ergeben haben.
Diese führen jetzt zu den Verwerfungen, die hinterfragt und kritisiert werden. Da gibt es derzeit einen Diskussionsprozess, ob diese Zahlen plausibel und transparent sind. Mehrere Länder - Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Schleswig-Holstein - kritisieren diese Zahlen und bestreiten sie. Wenn es so wäre, dass das Bundesversicherungsamt diese Zahlen bestätigte, würde das dazu führen, dass die Kassen sozusagen etwas zurückgeben müssten. Das wirkt sich übrigens
Und zu der zweiten Frage, wie das dann abgewickelt werden würde, gibt es ebenfalls Überlegungen. Ob es gestundet oder gezogen wird, darüber gibt es noch Verhandlungen, die das Bundesgesundheitsministerium mit den Kassen führt.
Das alles sind für uns keine akzeptablen Lösungen. Wir glauben, dass die Zahlen der AOK, die davon als Landeskasse stark betroffen ist, plausibel sind. Wir können sie nachvollziehen. Deshalb habe ich mich mehrfach an Herrn Rösler gewandt wie auch an die einzelnen Landesgruppenvertreter, um das alles abzugleichen. Da sind wir jetzt im Diskussionsprozess. Soweit ich weiß, soll in den nächsten Wochen das Bundesversicherungsamt mit dem Bundesgesundheitsministerium darüber reden und die ganze Sache hinterfragen.
Parallel dazu werden diese Fakten auch schon beklagt. Es gibt bereits juristische Verfahren der zuständigen Kassen. Wir hoffen, dass es zu einer Regelung kommt, die keine Nachteile mit sich bringt. Das Ganze ist für mich Anlass zu sagen, dass es statt der Debatte um Kopfpauschalen Änderungen am Fonds und Änderungen des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs geben muss, weil dabei die regionale Komponente stärker verankert wird und wir auch noch eine gesetzliche Klarstellung der Konvergenzklausel brauchen, um Ungleichgewichte auf Dauer auszuschließen.
Das sind die zwei Handlungsstränge, um die es geht. Es gibt auf der einen Seite das faktische, tatsächliche, rechtliche Verfahren und auf der anderen Seite ein politisches Verfahren, in dem wir gemeinsam aktiv sind, weil wir glauben, dass es sonst auf Dauer ein Problem in der Finanzierung insbesondere der landeseigenen Kassen wie beispielsweise der AOK geben wird.
Herr Präsident, sehr verehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Minister, wir sollten aus den Höhen der Bundespolitik wieder in den Bayerischen Landtag zurückkehren und hier die Fragen beantworten, die die Menschen in Bayern betreffen. Meine erste Frage gilt dem Bürokratieabbau: In welchem zeitlichen Rahmen unter Berücksichtigung welcher Teilnehmer sollen in Bayern erste konkrete Ergebnisse vorgelegt werden, was den Bürokratieabbau angeht? Es ist dies also die Frage nach konkreten Zeiträumen.
Meine zweite Frage läuft auf Folgendes hinaus: Bayern gehört zu den Verlierern der Gesundheitsreform. Kön
nen Sie uns Auskunft geben, wie hoch im Jahre 2009 der tatsächliche Mittelabfluss aus Bayern trotz der Konvergenzklausel gewesen ist und wie hoch die Prognose für 2010 ist? Wir sind der Meinung, dass das, was die Bürger hier in Bayern erwirtschaften, auch in Bayern bleiben sollte.
Die Hauptfrage, die wir stellen, geht dahin: Das unabhängige Landeszentrum für Datenschutz in SchleswigHolstein fordert die sofortige Einstellung aller Hausarztverträge nach § 73 SGB V. Warum? "… da der Schutz des Sozial- und Patientengeheimnisses bei privat eingeschalteten Anbietern nicht mehr gewährleistet werden kann und da durch kassenbezogene Sonderabrechnungen eine massive Gefährdung der Datensicherheit bei den ärztlichen IT-Systemen erfolgt." - Wie ist hier die Position der Staatsregierung und hält sie gegebenenfalls Nachbesserungen bei den Hausarztverträgen für nötig? Sieht die Staatsregierung die freie Arztwahl durch eine hausarztzentrierte Versorgung gefährdet und wenn nein, warum nicht?
Lieber Kollege, zunächst ein Wort zum Bürokratieabbau. Wir werden in diesem Jahr zu Vorschlägen kommen. Mir schwebt vor, bis zur Sommerpause etwas vorzulegen. Wir haben gestern die Betroffenen zu einem Gespräch eingeladen, also Kassen, Ärzte, die Landesärztekammer, das heißt, alle, die im bayerischen Gesundheitswesen eine aktive Rolle spielen, und werden versuchen, aufeinander abgestimmte Vorschläge zu machen. Beim Thema Bürokratie merkt man allerdings, dass das nicht ganz so einfach ist. Denn das, was der eine möglicherweise fordert, möchte der andere unter Umständen gerne behalten und umgekehrt. Das müssen wir entsprechend klären.
Was den Mittelabfluss betrifft, so ist Folgendes festzuhalten: Im Jahre 2009 waren es 1,66 Milliarden Euro, die als Mitteltransfer aus Bayern in andere Länder geflossen sind. Für das Jahr 2010 kann man noch keine Prognose machen, weil es noch keine Datengrundlagen gibt. Ich befürchte allerdings, dass es nicht viel weniger sein wird.
Ich bin gespannt, ob wir in Berlin diese unsere Ideen politisch durchsetzen können. Das ist durchaus eine spannende Frage. Als jemand, der sehr für die Rechte der Ärzte in Bayern kämpft, sage ich: Es ist beeindruckend, wenn die Ärzte in Niedersachsen, dem Land, aus dem der neue Bundesgesundheitsminister kommt, eine Steigerung von 17 % verzeichnen und wir in Bayern mit plus/minus Null dastehen. Da sehe ich noch mehr als einen einzelnen Nachsteuerungsbedarf. Das hängt auch damit zusammen, dass wir die Möglichkeit haben müssen, mit dem Einsatz von Strukturverträgen in der regionalen Verteilung einzelne spezielle Programme zu honorieren. Das durchzubringen ist jedenfalls ein mehr als großes Anliegen.
- Das darf ich der FDP zugestehen: Dieser Bereich war auch in den Koalitionsverhandlungen ihr wichtigstes Petitum, abgesehen von der Abschaffung des Fonds und der Einführung der Prämie.
Wir sehen da jetzt keinen Handlungsbedarf, ganz klar. Wir stehen zu § 73 b des SGB V, wir stehen zu den Hausarztverträgen. Die datenschutzrechtlichen Fragen werden im Bundestag sehr sorgfältig behandelt. Da hat es schon umfassende Prüfungen gegeben. Bei der 15. AMG-Novelle gab es auch kurzfristig Neuregelungen, um die Datensicherheit zu gewährleisten. Im Entwurf des GKV-Änderungsgesetzes ist diese Regelung erneut um ein Jahr verlängert worden, um an dieser Stelle eine endgültige Regelung zu finden. Natürlich ist Datenschutz zentral wichtig; das ist keine Frage. Es gibt auch gesetzliche Vorgaben, um diese Aufgabe weiter zu entwickeln. Aber wir stehen zum § 73 b. Im Übrigen hat die Koalition beschlossen, dass man in zwei Jahren überprüft, wie er sich ausgewirkt hat.
Ich komme zum nächsten Teil Ihrer Frage. Ich glaube, dass wir da die medizinische Versorgung in Bayern verbessern und das Verhältnis Arzt-Patient eher stärken, weil der Hausarzt eine zentrale Rolle spielt. Im Übrigen nehmen die Versicherten an den hausarztzentrierten Verträgen freiwillig teil. Einschränkungen aus Sicht des Patienten sind das also nicht. im Übrigen spürt man, wenn man draußen ist, sehr deutlich, dass die Patienten dies sehr wohl annehmen. Gerade die Hausärzte in Bayern stehen am stärksten vor der Herausforderung durch Überalterung. Das ist eine echte Perspektive. Das haben die Vertreter der Hausärzte deutlich gemacht. Insofern, glaube ich, dass das für Bayern eine gute Regelung ist. Wir werden sehen, was das am Ende für die medizinische Versorgung bringt. Wir stehen jedenfalls eindeutig dazu.
Danke schön, Herr Staatsminister. Als Nächster hat der Kollege Dr. Zimmermann das Wort. Bitte schön.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bayerische Gesundheitspolitik besteht in meinen Augen nicht nur aus Begriffen wie Regelleistungsvolumina, Konvergenzklausel, Zusatzbeiträge und dergleichen mehr. Vielmehr erwarten die Bürgerinnen und Bürger im Lande im Krankheitsfall eine adäquate, bedarfsgerechte, gute therapeutische Versorgung. Herr Staatsminister, deswegen frage ich Sie: Im Lande sind in vereinzelten Kreiskrankenhäusern wirtschaftliche Problemstellungen bei der Führung der Häuser im größeren Umfang aufgetreten. Das führt letztlich zu eventuellen Privatisierungen, auch Bürgerbegehren und dergleichen mehr. Dadurch ist etwas Unruhe in der Krankenhauslandschaft im Freistaat Bayern entstanden. Eine bedarfsgerechte, gute Krankenhausversorgung für die Bürgerinnen und Bürger hatte immer einen hohen Stellenwert in der bayerischen Gesundheitspolitik. Da sehe ich gewisse Problemstellungen auf uns zukommen. Deswegen frage ich Sie: Wie ist bei den geschilderten Problemstellungen, die sich in dem einen oder anderen Bereich auftun, weiterhin eine so hervorragende, gute Krankenhausversorgung im Freistaat Bayern sicherzustellen?
Das ist eine sehr spannende und wichtige Frage, insbesondere deswegen, weil wir natürlich im gesamten Vergütungs- und Finanzierungssystem immer größere Herausforderungen haben, je kleiner die Krankenhäuser sind. Der Freistaat Bayern selbst versucht, die Krankenhausplanung über den Krankenhausplanungsausschuss mit den jeweiligen Trägern abzustimmen. Die Hauptfrage ist die Frage nach der Finanzierung der Investitionen. Durch die Beschlüsse des Bayerischen Landtags, für die ich dem Bayerischen Landtag sehr dankbar bin, haben wir auch in der Zukunft ein gleichbleibendes hohes Investitionsvolumen, was die baulichen Herausforderungen betrifft. Man darf sich nicht täuschen: In den nächsten zehn, zwanzig Jahren kommen enorme Herausforderungen auf uns zu. Denken Sie allein an die Herausforderung, die es für ein normales Krankenhaus bedeutet, Demenzpatienten wegen anderer Krankheiten aufzunehmen. Das erfordert eine völlig neue Situation in der baulichen Struktur. Da stehen wir vor völlig neuen Herausforderungen. Kollegin Stewens war neulich bei einem Gespräch dabei, bei dem das ein großes Thema war. Aber da sind wir gut aufgestellt.
Das Problem, lieber Kollege Zimmermann, ist in der Tat für viele Kommunen die Ausstattung mit Personal. Wir haben sowieso schon die Debatte darüber, ob Pflegerinnen und Pfleger, Ärztinnen und Ärzte nicht zu wenig bekommen. Wenn man die Relation zum ambulanten Bereich sieht, ist das gar nicht leicht. Hier droht übrigens bereits Nachwuchsmangel. Das kann man in der Ärztezeitung ganz hinten am Stellenmarkt gut erkennen.
Wir werden die kommunalen Krankenhäuser nur dann auf Dauer sichern können - sie sind Bestandteil der Infrastruktur im ländlichen Raum -, wenn die Abrechnungssystematik mit einer Chance für öffentliche Häuser weiterentwickelt wird. Im Moment teilt sich die Situation unserer Auffassung nach: Wir haben immer mehr kleinere private Häuser, die auf dem Markt sehr geschickt bestimmte Bereiche abdecken und dort sehr erfolgreich sind. Wir haben öffentliche Häuser, die, wenn sie eine Notfallversorgung anbieten müssen, in der Breite erhebliche Probleme haben. Wir müssen an dieser Stelle eine Veränderung herbeiführen und die öffentlichen Häuser im DRG-System so stärken, dass die Notfallversorgung und die Arztausbildung, die dazu gehört, sich im System wiederfinden. Dann wäre eine dauerhafte Perspektive gesichert. Dies ist natürlich Sache der Bundesebene. Hier müssten wir ansetzen. Denn hier liegt die eigentliche Herausforderung. Wir können versuchen, finanzielle Unterstützung beim Bau zu geben. Aber wir brauchen eine neue Struktur, denke ich, was das betrifft.
Eine letztes: Die Schnittstelle zwischen ambulanter und stationärer Behandlung wird so oder so das Scharnier der Zukunft sein. Wir haben für Bayern auf beiden Seiten hierüber Debatten, auf der einen Seite über § 116 b: Wie aktiv dürfen die Krankenhäuser selbst werden, um beispielsweise Tätigkeiten wahrzunehmen, die im ambulanten Bereich von Fachärzten wahrgenommen werden? - Im Belegarztsystem haben wir genau das gegenteilige Modell; viele Belegärzte arbeiten auch ambulant in den Krankenhäusern. Das ist bisher noch sehr erfolgreich, solange sich auf Bundesebene nichts ändert. Hier wird sich in Zukunft eine spannende Frage ergeben. Das habe ich gestern mit den Gruppierungen beraten. Diese Frage heißt: Wie können wir es schaffen, diese Scharnierstelle unabhängig von Lobbyinteressen zu einer gemeinsamen, sinnvollen Win-winSituation zu machen? Schon heute ist es so, dass in bestimmten Krankenhäusern Fachärzte aushelfen, um die Krankenhausstruktur zu erhalten. Da liegt die Zukunft; das muss man überlegen. Das gilt insbesondere bei dem zu erwartenden Ärztemangel bzw. bei der Struktur, die wir in den nächsten zwanzig Jahren zu erwarten haben. Das ist eine Denksportaufgabe, die uns noch viel Fleiß und Ideen abnötigen wird und die neben