Protocol of the Session on February 24, 2010

Änderungsanträge von Abgeordneten der CSUFraktion auf den Drsn. 16/3180 und 16/3181 (s. a. Anlage 2)

und

weitere Änderungsanträge von Abgeordneten der SPD-Fraktion auf den Drsn. 16/3684 mit 16/3708, von Abgeordneten der Fraktion der Freien Wähler auf den Drsn. 16/3740, 3742 mit 3745, 3747 mit 3749, 3751, 3752, 3754 mit 3756 und 16/3797, von Abgeordneten der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN auf den Drsn. 16/3720 mit 16/3738 (s. a. Anlage 2)

Bevor wir in die Aussprache eintreten, möchte ich schon jetzt darauf hinweisen, dass zu verschiedenen Änderungsanträgen namentliche Abstimmung bean tragt worden ist. Ebenso soll die Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf, wie in § 127 Absatz 2 Satz 1 GeschO vorgesehen, in namentlicher Form erfolgen. Nun eröffne ich die allgemeine Aussprache. Die Rede zeit beträgt 15 Minuten pro Fraktion. Erster Redner ist Herr Kollege Dr. Otto Hünnerkopf für die CSU-Fraktion. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Prä sident, sehr geehrter Herr Staatsminister Dr. Söder,

meine Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Wasser ist ein hohes Gut. Bayern ist mit diesem hohen Gut gesegnet, und Bayern weiß mit diesem hohen Gut entsprechend umzugehen.

(Beifall bei der CSU und der FDP - Lachen bei der SPD und den GRÜNEN)

Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, in den vergan genen Jahrzehnten haben die Bayerische Staatsregie rung und die sie tragende Fraktion der CSU maßgeblich dazu beigetragen, dass wir in Bayern, was das Wasser betrifft, in vielerlei Hinsicht bestens dastehen. Wir kön nen feststellen, dass Wasser bei uns zu einem hohen Teil als regenerative Energiequelle dient, dass wir her vorragende Fließgewässer und Stillgewässer haben und dass wir auch eine hervorragende Trinkwasserver sorgung haben, auch wenn - in Anführungszeichen nur 4,8 % der Landesfläche Trinkwasserschutzgebiete sind.

Meine Damen und Herren, das Bundesgesetz, das Wasserhaushaltsgesetz veranlasst uns, unser Bayeri sches Wassergesetz recht zügig zu verabschieden. In der Zeit von Ende Juli 2009 bis zum 1. März 2010, also innerhalb von sechs Monaten mussten wir uns mit dem Bayerischen Wassergesetz befassen. Wir haben die ses Gesetz am 15. Dezember in der Ersten Lesung eingebracht und behandelt. Der federführende Aus schuss, in verkürzter Mitberatung der Innenausschuss, der Landwirtschaftsausschuss und der Wirtschaftsaus schuss sowie der Verfassungsausschuss als endbera tender Ausschuss haben die Grundlage dafür geschaf fen, dass wir dieses Gesetz heute in Zweiter Lesung weiterbringen können.

Meine Damen und Herren, ich darf bereits jetzt erwäh nen, dass die Sachverständigenanhörung, die wir am 11. Februar durchführen konnten, aus unserer Sicht bestätigt hat, dass wir mit dem Gesetz auf einem sehr guten Weg sind.

(Dr. Christian Magerl (GRÜNE): Nichts als Kritik gab es!)

- Ich habe gesagt: Aus unserer Sicht.

Die Verabschiedung des Bayerischen Wassergesetzes zum 1. März ist dringlich. Das Wassergesetz dient einer raschen Umsetzung im Verwaltungsvollzug. Es handelt sich um eine gesetzestechnische Neuerung - so zu mindest auch die Aussage des Gemeindetages. Auch die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft hat festge stellt, dass es ein wesentlicher, ein maßgeblicher Standortfaktor für die Wirtschaft in Bayern ist.

Meine Damen und Herren, warum die Dringlichkeit, und warum müssen und wollen wir dieses Gesetz bis zum

1. März in Kraft treten lassen? - Das ist in erster Linie notwendig, weil wir unsere bewährte bayerische Politik weiterführen wollen. Ich will dies anschließend am Bei spiel der Gewässerrandstreifen deutlich machen. Es ist notwendig, entsprechende Regelungen zu treffen.

Wir haben das politische Credo, im Zusammenwirken mit unseren Landwirten, die ja die Betroffenen sind, die Gewässerrandstreifen auf einer einvernehmlichen Grundlage festzulegen und die notwendigen Maßnah men zum Gewässerschutz zu treffen. Das Bundesge setz sieht vor, dass ein durchgehender Streifen von fünf Metern an Gewässern erster und zweiter Ordnung fest zulegen ist. Aus unserer Sicht ist das keine ideale Re gelung. Wir haben in der zurückliegenden Zeit mit den Landwirten auf freiwilliger Basis über Verträge nach dem Kulturlandschaftsprogramm und dem Vertragsna turschutzprogramm sowie mit dem Erschwernisaus gleich hinsichtlich des Schutzzieles mehr bewirkt, als ihm mit einem Streifen von fünf Metern nachzukom men. Entscheidend ist, dass je nach Situation auch in einem größeren Abstand zum Gewässer entsprechen de Maßnahmen zu ergreifen sind, damit die Fließge wässer möglichst sauber sind.

Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang erwähnen: Unsere Landwirte sind diejenigen, die unsere Kultur landschaft nutzen, die sie pflegen und damit auch das vielfältige Erscheinungsbild der bayerischen Land schaft prägen. Gerade mit diesen Nutzern, mit jenen, die diese Leistungen für uns und unsere Gesellschaft erbringen, wollen wir die Herausforderung des Gewäs serschutzes im Einvernehmen und in Kooperation be wältigen. Ich meine, wir alle sollten das so sehen und den Landwirten für diese Arbeit danken sowie für das Bewirken des Gewässerschutzes Anerkennung zollen.

(Beifall bei der CSU)

Meine Damen und Herren, die Gegenargumente, die in diesem Zusammenhang gebracht werden,

(Christa Naaß (SPD): Sind gut!)

auch, dass das Gesetz zu schnell durchgebracht wer den soll, sind in meinen Augen fadenscheinig; denn wir führen die Diskussion nicht erst seit sechs Monaten, sondern schon seit mehreren Jahren. In der Tat ist es so, dass sich unsere Vorstellungen unterscheiden. Sie wollen ordnungspolitische Maßnahmen; Sie wollen festgelegte Gewässerschutzstreifen. Das wollen wir nicht. Ich habe ausgeführt, was unser Ziel ist.

Meine Damen und Herren, ein zweiter Aspekt, der uns wichtig ist, ist der Ausgleich für bestimmte Einschrän kungen, die mit Gewässerschutz oder Wasserschutz gebieten verbunden sind. Wir führen die Diskussion darüber seit vielen Jahren. Wir führen sie kontrovers.

Es gibt widerstreitende Interessen. Ich meine, das ist uns allen hinreichend bekannt. Die Wasserversorger sehen das anders als diejenigen, die die Fläche bereit stellen müssen, um eine entsprechende Trinkwasser qualität zu gewährleisten. Auch wir in der CSU befanden uns über Jahre in dieser kontroversen Dis kussion. Vielleicht ist es gut, dass jetzt die Herausfor derung für uns kommt, in diesem neuen Gesetz einen Abschluss zu finden.

(Ludwig Wörner (SPD): Sie wollen wohl die FDP erpressen!)

Wir wollen - das war nicht von der FDP abhängig -, dass die Landwirte, die zu 95 % von Gewässerschutz und Wasserschutzgebieten betroffen sind, für die Ein schränkungen, die sie erfahren müssen, eine minimale Anerkennung bekommen. Dabei geht es vor allen Din gen um die Erstattung von Mehraufwand gerade für bauliche Maßnahmen.

Ich meine, wir sollten uns bewusst machen, dass in der Situation vor Ort, gerade bei kleineren Wasserversor gern, jeder Bürgermeister, jeder Kommunalpolitiker be strebt sein muss, bauliche Maßnahmen von Wasser schutzgebieten fernzuhalten. Ich meine, dass dies allererstes Ziel ist. Ich kenne gerade aus Unterfranken Situationen, in denen ganze Dörfer von Wasserschutz gebieten umgeben sind. Dort ist es natürlich überhaupt nicht möglich, eine Lösung außerhalb von Wasser schutzgebieten zu finden, weswegen es dann erforder lich ist, den Landwirten eine Anerkennung für den Mehraufwand zukommen zu lassen, den sie hinneh men müssen, wenn sie ein Silo oder eine Güllegrube im Trinkwasserschutzgebiet errichten müssen.

(Beifall bei der CSU)

Meine Damen und Herren, das ist kein Geschäft für die Bauern. Wenn die Opposition argumentiert, hört es sich immer so an, als ob die Bauern daraus noch einen gro ßen Gewinn ziehen könnten. Nein, sie können diese notwendigen Baumaßnahmen nur etwas leichter reali sieren. In der Tat müssen die Kosten umgelegt werden, aber da gibt es Erfahrungen aus anderen Bereichen, dass das nicht so gravierend sein muss.

Und wo gibt es jetzt noch weitere kontroverse Auffas sungen? Dazu gehören die Artikel zur Gewässerauf sicht, wiewohl nach unserer Auffassung die Diskussion zu diesem Punkt nicht in dieser Heftigkeit notwendig gewesen wäre. Es geht in diesen Artikeln um die Ver waltungshelfer im Rahmen der Überwachung von Ab wasseranlagen. Die Möglichkeit, hierfür Freischaffende einzusetzen, bedeutet ein Angebot, das wahrgenom men werden kann, aber nicht wahrgenommen werden muss. Wir sollten also abwarten, wie diese Vorschrift draußen ankommt. Denn wenn wir wollen, dass sich der

Staat insgesamt dort zurückzieht, wo sein Eingreifen nicht unbedingt erforderlich ist, dann ist das an dieser Stelle nach unserer Überzeugung auf jeden Fall ange bracht.

Ein weiterer Punkt - das hat sich gerade in den letzten Wochen erst in dieser Deutlichkeit ergeben - ist die Ein schätzung und die Forderung der Mineralwasserabfül ler im Zusammenhang mit der Sicherstellung ihrer Schutzgebiete. Diese Regelung resultiert aus den Sechzigerjahren, als es noch in einem anderen Aus maße notwendig war, die Wasserqualität sicherzustel len. Da galt es, das Landesamt in die Lage zu versetzen, im Bedarfsfall diese Sicherstellung der Schutzgebiete wahrzunehmen. Aber das ist in diesen vergangenen 60 Jahren ganze fünf Mal der Fall gewe sen.

(Dr. Thomas Beyer (SPD): Na und? - Ludwig Wör ner (SPD): Da handelt es sich um Existenzen!)

Es ist doch sichergestellt, dass da ein Bestandsschutz besteht, und dieser wird auch nicht infrage gestellt.

(Zurufe von der SPD)

Es sei in diesem Zusammenhang auch darauf hinge wiesen, dass in § 51 Absatz 2 des Wasserhaushalts gesetzes ganz deutlich geregelt wird, dass dies ab schließend für öffentliche Schutzgebiete nur durch die kommunale Verwaltungsbehörde geschehen kann.

(Dr. Thomas Beyer (SPD): Wir haben keine ent sprechende Gesetzesregelung!)

Ich denke, wir haben eine passable Lösung gefunden, dass es auf dem Verwaltungsweg möglich ist, diesen Interessen Priorität einzuräumen; und dass sie stärker gewichtet werden als andere Belange.

(Ludwig Wörner (SPD): Warum klagen die dann?)

Ich bin mir sicher, dass es auch mit der Neuregelung möglich ist, den Interessen der Mineralwasserabfüller Rechnung zu tragen.

Meine Damen und Herren, es gibt zahlreiche Ände rungsanträge zu diesem Gesetzentwurf, die heute zu behandeln und zu verabschieden sind. Ich darf Ihnen jetzt schon sagen, dass wir uns zu diesen Anträgen hier im Hohen Hause nicht groß zu Wort melden werden.

(Zuruf von der SPD: Warum?)

- Entschuldigung! Wer während der Beratung in den Ausschüssen aus der Sitzung auszieht und nicht bereit ist, mitzudiskutieren, muss sich gefallen lassen, dass wir auch im Plenum ein solches Spiel nicht mitmachen.

(Lebhafter Beifall bei der CSU)

Das sage ich Ihnen in aller Deutlichkeit, und gerade Ihnen, meine Damen und Herren von der SPD, will ich entgegenhalten, was Herbert Wehner einmal zu den Abgeordneten gesagt hat, die unter Protest aus einer Beratung ausgezogen sind. Er sagte, es ist der Nachteil derjenigen, die ausziehen, dass sie wieder rein müs sen.

(Dr. Thomas Beyer (SPD): Ja und?)

Aus diesem Grunde müssen Sie sich heute gefallen lassen, dass wir Ihr Spiel hier nicht mitmachen.

(Beifall bei der CSU - Anhaltende Zurufe von der SPD und den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, die CSU stimmt dem Ge setzentwurf in der vorliegenden Fassung zu, wie sie die Beschlussempfehlung auf Drucksache 16/3633 vor gibt. Darin finden Sie fünf Änderungsanträge aus un seren Reihen, die sich seit der Ersten Lesung als sinnvoll und notwendig ergeben haben.

(Ludwig Wörner (SPD): Also war das Gesetz nicht gut!)

- Mein lieber Herr Wörner, Sie machen immer recht großzügige, manchmal aber auch unpassende Zwi schenbemerkungen.

(Beifall bei der CSU - Ludwig Wörner (SPD): Wenn Sie etwas zu korrigieren haben, war das Gesetz doch nicht in Ordnung!)