Es gibt Projekte wie zum Beispiel das Mercator-Projekt, durch das wir die Sprachförderung verbessern. Es gibt auch Projekte wie etwa "Talent im Land", die das Ziel haben, mehr Migranten eine Hochschul- bzw. Fach
hochschulreife zu ermöglichen. Ferner haben wir beim Berufsintegrationsjahr Verbesserungen eingeführt.
Ein zentrales Ziel ist es auch, die Deutschförderung zu verbessern, weil ohne die Sprache, ohne Deutsch, in diesem Land die Chancen geringer sind. Wir haben den Vorkurs Deutsch eingerichtet und hier die Stunden nochmals erhöht. Wir haben neben dem schulischen Unterricht Übergangsklassen und Deutsch-Förderklas sen geschaffen. Sie sehen also, wir tun auf diesem Gebiet viel.
Ich habe gesagt, wir haben bei der Deutschförderung einen klaren Schwerpunkt gesetzt. Aber es ist uns auch wichtig, dass wir die Muttersprache der Migranten als einen Schatz sehen. Wir sind ein Exportland. Sprachen sind also besonders wichtig. Deswegen wollen wir die Muttersprache, aber auch die Zweisprachigkeit, die Bi lingualität, im Unterricht an den Schulen stärken. Das waren jetzt einige Punkte zur Verbesserung der Bil dungsgerechtigkeit.
Im Rahmen der Teilhabegerechtigkeit wollen wir ver suchen, dass mehr Migranten Lehrer werden, weil Leh rer eine Vorbildfunktion haben. Denn wenn mehr Migranten im Lehrerberuf sind, wirkt sich das auf die anderen Migrantinnen und Migranten positiv aus.
Wir sind auch dabei, den islamischen Unterricht in deut scher Sprache schrittweise auszubauen. Wir sind fer ner dabei, sogenannte interkulturelle Fachberater zu installieren. Auch auf diesem Gebiet passiert viel,
Eines ist aber auch wichtig - der Herr Kollege Neumeyer hat es gesagt -: Die Integration ist eine gesamtgesell schaftliche Aufgabe. Wir brauchen alle an diesem Tisch. Einen Runden Tisch zu diesem Thema "Schuli sche Integration von Migranten" gibt es im Kultusminis terium. Dort sind Vertreter der Generalkonsulate, der islamischen Religionsgemeinschaften, der kommuna len Spitzenverbände und der Schulverwaltung, die sich um dieses Thema intensiv kümmern. Es gibt auch einen "Arbeitskreis Elternzusammenarbeit", und das ist ganz wichtig. Ohne die Eltern geht es in der Schule nicht.
30 % des Bildungserfolges hängen von der Schule ab. 70 % hängen von Faktoren außerhalb der Schule ab. Deswegen brauchen wir die Eltern. Die Bildungsmoti vation in den Elternhäusern ist bei den ausländischen Eltern ebenso wie bei den deutschen Eltern unter schiedlich. Das ist schade.
Wenn der Fernseher die Rolle der Eltern übernimmt, dann ist es völlig egal, ob der Fernseher fünf Stunden auf Deutsch, Englisch oder Türkisch läuft.
Ein letzter Satz: Deswegen muss man immer wieder darauf hinweisen, dass wir die Eltern brauchen. Wir brauchen Eltern, die Deutschland und Bayern als ein Land voller Chancen begreifen. Wenn wir die Förderung, aber auch das Bewusstsein dafür verbessern, dass man in diesem Land die Chan cen nutzen kann und muss, erreichen wir bei der Integ ration noch mehr als bisher.
Uns liegen hier oben noch folgende Wortmeldungen vor: Herr Prof. Dr. Bausback, Frau Stewens und Frau Staatsmi nisterin Haderthauer. Bitte halten Sie sich an Ihre Re dezeiten.
Vielen Dank für die Ermahnung, Frau Präsidentin. Herr Ministerpräsi dentin, Kolleginnen und Kollegen!
Ich bitte um Aufmerksamkeit. Das war ein fliegender Rollenwech sel. Ich dachte, Sie meinten mich in der Rolle des Herrn Ministerpräsidenten. Die Zeit wird Ihnen jetzt auch nicht abgezogen. Ich passe jetzt auf. Bitte schön.
Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Die Integration der bei uns lebenden Migranten - das ist schon deutlich geworden - ist eine Schicksalsfrage für Bayern. Gestatten Sie mir, dass ich als Rechtspolitiker noch einige Aspekte an spreche.
Für alle, die wollen, dass unsere Kinder und Enkel si cher in einer demokratischen, freien und sozialen Ge
sellschaft aufwachsen können, gilt es, gerade im Bereich der Integration von Migranten mit großer Ver antwortlichkeit vorzugehen. Verantwortung bedeutet bei der Integration nicht nur einseitiges Fördern, son dern eben auch und gerade das Fordern, und zwar in Richtung der Migranten.
Gestatten Sie mir, Frau Kollegin Ackermann, Frau Kol legin Zacharias, an dieser Stelle die Bemerkung: Ver antwortungsbewusstsein zeigt sich jedenfalls nicht daran, dass man über gesellschaftliche Fehlentwick lungen jahrelang hinweggesehen hat,
weil man in dem scheinheiligen Gefühl der eigenen To leranz, die eigentlich nur Beliebigkeit und gutmenschli che Illusion darstellt, die Probleme einfach nicht wahrnehmen wollte.
Integration, meine sehr verehrten Damen und Herren, bedeutet nicht Assimilierung, aber sie bedeutet für die Migranten die notwendige Teilhabe an der Gesell schaft, und dazu gehört das Achten und Anerkennen unserer Werteordnung und auch die Fähigkeit, Teil un serer Gesellschaft zu sein.
Wenn Sie in manchen Migrantengruppen Frauen sehen, die, weil sie ausschließlich im Familienverband kommunizieren, nach Jahrzehnten kaum einen Satz Deutsch verstehen, dann kann von Integration bezüg lich dieser Personen nicht die Rede sein.
Integrationspolitik muss auf Dauer bei uns lebende Menschen fördern - auf Dauer bei uns lebende Men schen! Das ist der Unterschied zu denen, die noch kein
Das Aufenthaltsgesetz - jetzt komme ich zum ersten rechtspolitischen Punkt, der in den letzten Jahren große Verbesserungen gebracht hat - ist mit seinen Maßnah men eine notwendige Akzentuierung der Integrations förderung. Die insoweit zentralen Bestimmungen des § 43 ff. des Aufenthaltsgesetzes basieren gerade auf dem Grundsatz, dass Integration Förderung, aber auch Forderung ist. Es ist richtig und notwendig, dass nicht nur Angebote gemacht werden, sondern dass auch Pflichten statuiert werden. Wenn wir uns die Umset zung in Bayern ansehen - meine Damen und Herren, gestatten Sie mir diese Anmerkung -, können wir fest stellen: Die Umsetzungsverordnung in Bayern ist vor bildlich. Maßgeblicher Bestandteil dabei sind die Integ rationskurse. Sie sind für unsere Gesellschaft mit erheblichen Kosten verbunden, und es ist deshalb völlig richtig, ja selbstverständlich, dass das Gesetz und die Verordnung, die es umsetzt, nicht nur eine einseitige Berechtigung, sondern eine Verpflichtung zur Teilnah me an diesen Integrationskursen statuiert.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein zweiter Punkt. Auch bei den Ehepartnern von hier lebenden Ausländern ist es meines Erachtens richtig, dass wir für die Aufenthaltserlaubnis eine Mindestsprachkenntnis voraussetzen. Zwar ist der Schutz des Art. 6 Abs. 1 des Grundgesetzes in unserer Verfassung ein sehr hohes Gut. Es ist auch klar, dass er die Freiheit der Eheschlie ßung und Familiengründung sowie das Recht auf ein familiäres Zusammenleben statuiert. Aber das steht nicht dem entgegen, dass man bei einem Nachzug auch die notwendigen Sprachkenntnisse für eine Min destkommunikation im Land fordert. Das ist auch not wendig im Hinblick auf Probleme wie Zwangsehen oder Scheinehen.
Meine Damen und Herren, Ihr Widerstand, Ihre Protes te zeigen mir, dass Sie die Integration immer noch nicht vorbehaltlos als Problem sehen und übersehen.
Es ist nicht nur eine tagespolitische Aufgabe, meine sehr geehrten Damen und Herren, sondern es ist eine Aufgabe, die viel weiter reicht. Da ist es notwendig, auch die Seite des Forderns gegenüber den Migranten zu beachten und einzufordern. Vielen Dank.