Protocol of the Session on February 9, 2010

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Auch wir haben unsere Schwierigkeiten mit der Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. Es scheint so, dass da einiges nicht so durchdacht ist, wie es hätte durchdacht sein sollen, und dass Sie nur Teile des Gutachtens gelesen haben und die Teile, die sich zu diesen Fragestellungen etwas kritischer äußern, weggelassen haben. Darüber werden wir im zuständigen Ausschuss sicher noch ausführlicher diskutieren.

Einiges ist bereits von den Vorrednerinnen und Vorrednern angesprochen worden. Grundsätzlich gilt für uns, wenn es um die Frage der Jagd und speziell der Bejagung von Schalenwild, und zwar nicht nur von Rehwild, sondern auch von Rotwild und Gams, geht, dass der im Waldgesetz verankerte Grundsatz "Wald vor Wild" absolute Priorität hat. Das ist die Richtschnur, an der sich die Bejagung auszurichten hat. Das ist für uns das Allererste und Wichtigste in diesem Zusammenhang. An diesen Grundsatz müssen wir mit unserem Jagdrecht näher herankommen. Wir sind nämlich beileibe noch nicht dort, wo wir hinwollen. Wenn wir uns die letzten beiden Verbissgutachten ansehen, dann stellen wir in Bayern eher eine Steigerung des Verbisses als eine Senkung, die wir eigentlich haben wollen, fest.

Nicht nur die Forstverwaltung, auch der Oberste Rechnungshof kommt in seinem neuesten Bericht zu dem Ergebnis, dass der Grundsatz "Wald vor Wild" in Bayern nicht konsequent genug umgesetzt worden ist. Der Oberste Rechnungshof hat dies der staatlichen Verwaltung ins Stammbuch geschrieben. Daran müssen wir arbeiten. In unseren Augen ist der vorliegende Gesetzentwurf in diesem Zusammenhang nicht unbedingt zielführend. Der Gesetzentwurf führt uns nicht weiter. Herr Kollege Steiner hat schon gesagt, der Gesetzentwurf gilt für das gesamte Schalenwild, das Gutachten bezieht sich aber nur auf das Rehwild. Ich bin selbst Jagdbeirat in Freising. Wir haben auch Rotwildreviere. Da gibt es ganz andere Probleme, da müsste man ein ganz anderes Gutachten erstellen. Im Bergwald - Herr Streibl, Sie sind hier Mitantragsteller - haben wir bei den Gämsen noch einmal andere Probleme.

(Hubert Aiwanger (FW): Das bezieht sich auf Rehwild!)

- Wenn ich mit das einschlägige Bayerische Jagdgesetz ansehe, stelle ich fest, da wird insgesamt von Schalenwild geredet. In Ihrem Entwurf sehe ich letztlich keine Einschränkung auf das Rehwild. Sie beziehen sich

zwar auf das Gutachten, aber es gilt letztlich nicht die Begründung, sondern das, was im Gesetzentwurf steht.

Immer wieder wird so getan, als sei das gesamte Prozedere mit Verbissgutachten und Festlegung eines Abschussplans ein fürchterlicher Verwaltungsaufwand. Es gibt dazu eine Anfrage des Kollegen Felbinger, auf die der Minister klar antwortet: Wir haben einen Aufwand von 30 Cent pro Hektar, um das Ganze durchzuführen. Der Aufwand hält sich also in meinen Augen in Grenzen.

Sicher muss man das, was in dem Gutachten steht, weiter diskutieren und fragen, wie man die Geschichte weiterentwickeln kann, aber dazu sollte man sich auch die Quintessenz des Gutachtens auf den letzten zwei Seiten ansehen, wo klar und deutlich steht: "Die bayernweite Umsetzung auf alle Hegegemeinschaften mit mindestens tragbarer Verbissbelastung ist mit gewissen Risiken verbunden." - Das gilt also selbst bei tragbarer Verbissbelastung. Das ist die klare Quintessenz des Gutachtens. Weiter wird gesagt, eine bayernweite Umsetzung ist nur unter folgender Maßgabe zu empfehlen, nämlich dass erstens die sachlichen und rechtlichen Wissensdefizite ausgeräumt werden. Daran müssen wir arbeiten. Auch das ist ein wesentlicher Punkt des Gutachtens. Weiter geht es darum, dass wir das Effizienzpotenzial bei der Jagdausübung ausschöpfen, dass wir den Waldbegang in Ergänzung zum forstlichen Gutachten stärken, dass klare normative Spielregeln geschaffen werden und dass eine intensive Vorbereitung und Vorlaufzeit einzukalkulieren sind. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf halten Sie diese Vorlaufzeit mit Sicherheit nicht ein. Deshalb haben wir - so sehr wir darüber diskutieren müssen, wie wir das Ganze weiterentwickeln - mit Ihrem Gesetzentwurf erhebliche Probleme, aber das wird sich bei der Beratung im federführenden Ausschuss noch zeigen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Als Nächster hat Herr Kollege Dechant das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Sehr verehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrter Herr Aiwanger, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Freien Wählern, das Thema, das Sie angehen wollen, hat mit der Abschussplanung an sich zu tun, aber auch mit der Situation draußen, die sich etwas unbefriedigend darstellt, und mit der Tatsache, dass die Jäger weitgehend unzufrieden sind und sich die Forstverwaltungen in gewisser Art und Weise einmischen. Ich denke, Sie wollten erreichen, dass sich Waldbesitzer und Jäger einigen und so ein vernünftiges Miteinander entsteht.

Das alles würden auch wir von der FDP ausgesprochen charmant finden. Dahinter würden wir theoretisch stehen. Den Absatz 6 a vom Inhalt her zu ändern, ist für uns in Ordnung, aber ein Grundeigentümer kennt das Jagdgesetz nicht. Es sind also wirklich handwerkliche Fehler im Gesetz. Vielleicht hätte man vorher darüber reden sollen, dass man das so nicht machen kann. Wir haben also in gewisser Weise eine Chance vertan bzw. sollten im Ausschuss weiter darüber reden.

Ich möchte auf den Absatz 7 gezielt eingehen. Er ist mir zu schwammig. Hier ist von der Vermittlung notwendiger Kenntnisse die Rede. Durch wen und an wen? Darüber müssen wir im Ausschuss explizit reden. In der jetzigen Form können wir mit dieser Bestimmung nicht leben. Bei der Grundtendenz, die dahintersteckt, sehen wir aber eine Möglichkeit, darüber weiter zu diskutieren.

Wir müssen auch die berechtigten Interessen der Waldbesitzer und der Allgemeinheit berücksichtigen. Viele Waldbesitzer vertreten die Interessen ihres eigenen Waldes nicht, weil es ihnen - auf gut Deutsch - wurscht ist, was im Wald passiert. Hauptsache, sie haben einmal im Jahr ein Jagdessen, und die Jagdpacht wird regelmäßig bezahlt. Sonst interessieren sie sich für den Wald nicht. Ich kenne es bei mir, ich kenne es bei meinen Nachbarn. Sie sagen: Was interessiert mich der Wald, er macht nur einen Haufen Arbeit, und das bisschen Brennholz, das ich brauche, bringe ich schon heraus. So sehe ich es im Prinzip auch. Deshalb müssen wir uns überlegen, wie wir diesen Spagat bewältigen.

Wie können wir die gesellschaftliche Bedeutung, die der Wald hat, berücksichtigen? Wie können wir den Erhalt des Waldes berücksichtigen? Dabei können wir auch auf das Verbissgutachten eingehen. Es gibt den Ansatz, die Untere Jagdbehörde wieder mit einzubinden. Das halte ich im Übrigen für sehr positiv; denn ich habe vor gar nicht allzu langer Zeit von Ihnen gelesen, dass Sie die Zuständigkeit an die Forstämter abgeben wollen. Darüber war ich hochgradig erschrocken.

(Hubert Aiwanger (FW): Das haben Sie falsch gelesen!)

Dieses Problem wurde schon von Vielen angesprochen. Mit uns, der FDP, wird es das nicht geben. Wir wollen die Zuständigkeit bei der Unteren Jagdbehörde, also beim Landratsamt belassen, weil es für uns absolut sinnvoll ist, die Verantwortung draußen vor Ort wahrzunehmen und nicht bei den Forstämtern, die zentral gesteuert werden.

(Hubert Aiwanger (FW): Das habe ich niemals gesagt! Das haben Sie falsch gelesen!)

Damit hätte ich zwei Parteien, und ich würde keiner Partei die Hoheit über die andere geben. Das ist aus unserer Sicht nicht in Ordnung. Dazu brauchen wir eine neutrale Behörde.

Abschließend möchte ich noch eines sagen. Liebe Frau Noichl, die FDP kämpft offensichtlich gemeinsam mit der SPD Seit’ an Seit’ für die Interessen der Hotelbesitzer. Herr Maget hat einen Brief nach Berlin geschrieben, in dem er darum bittet, dass man sich für die Interessen der Hotelbesitzer einsetzen möge. Nur soviel zu diesem Thema.

(Beifall bei der FDP und Abgeordneten der CSU)

Schon ist er da, der Herr Maget.

Das war der letzte Redner zu diesem Tagesordnungspunkt. Damit ist die Aussprache geschlossen. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? - Das ist so. Dann ist es so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf:

Abstimmung über Anträge, die gemäß § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden (s. Anlage 1)

Ausgenommen von der Abstimmung sind die Listennummern 33 und 34, die auf Antrag der SPD-Fraktion einzeln beraten werden sollen. Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen zu den übrigen Anträgen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste.

(Siehe Anlage 1)

Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. dem jeweiligen Abstimmungsverhalten seiner Fraktion entsprechend der aufgelegten Liste einverstanden ist, den bitte ich jetzt um Zustimmung. Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dann übernimmt der Landtag in Gänze diese Voten.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf:

Neubestellung eines stellvertretenden Mitglieds des IuK-Beirats

Die FDP-Fraktion hat mitgeteilt, dass anstelle von Herrn Tobias Thalhammer künftig Herr Kollege Jörg Rohde als stellvertretendes Mitglied in diesem Beirat tätig sein soll. Dazu gibt es keine Wortmeldungen. Deshalb lasse ich jetzt darüber Beschluss fassen. Wer mit der Bestel

lung von Herrn Kollegen Rohde zum stellvertretenden Mitglied des IuK-Beirats einverstanden ist, den bitte ich jetzt um seine Zustimmung. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Auch Herr Rohde hat das ausreichende Vertrauen in sich selbst. Damit ist es einstimmig so beschlossen.

(Jörg Rohde (FDP): Als Informatiker sollte ich das hinkriegen!)

- Das war keine Kritik. Im Gegenteil, das ist doch eine Selbstverständlichkeit.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf:

Antrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Dr. Hans Jürgen Fahn u. a. und Fraktion (FW) Stärkung der ambulant betreuten Wohngemeinschaften (Drs. 16/2181)

Ich eröffne hierzu die Aussprache. Die Redezeit beträgt fünf Minuten pro Fraktion. Erster Redner ist Herr Kollege Dr. Fahn. Ihm folgt Frau Dettenhöfer.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Kommen wir zu einem ganz anderen Thema, von der Jagd zu den ambulant betreuten Wohngemeinschaften. Warum bringen wir das Thema noch einmal in den Landtag? Wir sind der Auffassung, dass es für die nachfolgenden Generationen ein sehr wichtiges Thema ist. Deshalb müssen wir auch darüber sprechen.

Meine Damen und Herren, Sie wissen, dass die Zahl der älteren Bürger in Bayern und in Deutschland immer mehr zunimmt. Deswegen nimmt auch das Problem der häuslichen Pflege und der stationären Pflegeeinrichtungen immer mehr zu. Die ambulant betreuten Wohngemeinschaften sind ein sogenannter dritter Baustein neben der stationären und der ambulanten Pflege. In ambulant betreuten Wohngemeinschaften wohnen circa acht Personen. Das öffentliche Interesse der Bürger daran ist auch deshalb so groß, weil die Mieter grundsätzlich bis an ihr Lebensende in dieser Wohngemeinschaft leben können.

Bisher gibt es in Bayern im Gegensatz zu anderen Bundesländern nur wenige ambulante Wohngemeinschaften. Genaue Zahlen kann nicht einmal das Sozialministerium nennen. Wenn sie gebildet werden, können solche Wohngemeinschaften mit einer Anschubfinanzierung von bis zu 40.000 Euro rechnen.

Die ambulante Versorgung ist deshalb besonders bedeutsam, weil sie dem Willen der Pflegebedürftigen entspricht. Zum einen garantiert sie ein hohes Maß an Selbstbestimmung. Trotzdem bietet sie eine Pflege

rund um die Uhr. Sie ist auch häufig kostengünstiger als die stationäre Heimunterbringung. Ambulant betreute Wohnformen sind eine Möglichkeit, um älteren Menschen, die nicht mehr alleine leben können, ein größtes Maß an Selbstbestimmung zu gewähren, das sie in einem Pflegeheim nie hätten. Wichtig ist auch, dass es in den Wohngemeinschaften in der Regel ein sogenanntes Angehörigengremium gibt, in dem alle wesentlichen Punkte besprochen werden. Insbesondere ist dieses Modell auch für allein lebende ältere Menschen interessant, die sich nicht mehr auf die Pflege durch einen Angehörigen verlassen können.

In Bayern gibt es einige Modellprojekte, die auch vom Sozialministerium begleitet werden. Zwei schriftliche Berichte liegen schon vor, darunter einer von 2005. Darin schreibt das Sozialministerium, das Innovative dieser Idee bestehe darin, dass Demenzkranke als Mieter in einer geeigneten Wohnung zusammen wohnen und in ihrer eigenen Häuslichkeit von einem selbst gewählten Pflegedienst versorgt würden. Das ist eigentlich das Besondere an dieser Wohnform.

Dennoch sind die Wohngemeinschaften in Bayern noch ausbaufähig. In verschiedenen Ausschüssen wurde darüber schon diskutiert. In der Sozialausschusssitzung am 10. Dezember letzten Jahres mussten Herr Unterländer und auch das Sozialministerium zugeben, dass seit Beginn des Förderprogramms nur 15 Anträge gestellt wurden. Damit wird klar, dass es noch nicht ausreichend gelungen ist, in Bayern die Vorteile des dritten Weges in der Pflege transparent und öffentlich zu machen. Auf der Homepage der Fachstelle des Sozialministeriums für ambulant betreute Wohngemeinschaften werden nur zwei solche Einrichtungen vorgestellt, eine in München und eine in Kleinostheim im Landkreis Aschaffenburg. Gibt es einen noch größeren Beweis dafür, dass noch viel mehr und offensiver etwas getan werden muss? Unser Credo lautet: Wir brauchen eine Offensive für die ambulant betreuten Wohngemeinschaften in Bayern. Das ist der Hintergrund des Antrags der Freien Wähler. In unserem Antrag steht auch, dass ein Konzept für eine flächendeckende Einführung der ambulant betreuten Wohngemeinschaften erstellt werden muss. Wer diesen Antrag ablehnt, lehnt auch das Konzept ab, das eigentlich ein Muss darstellt.

Drei Punkte sind uns wichtig: Alle Fachleute sind sich einig, dass gerade solche Wohngemeinschaften für Demenzkranke besser geeignet sind, weil sie stärker auf die Bedürfnisse der Patienten eingehen können. Bis zum Jahr 2050 wird es in Deutschland rund 2,3 Millionen Demenzkranke geben. Heute sind es nur 1 Million. Unser Ziel muss deshalb sein, von den großen Heimen wegzukommen, in denen die Menschen meist zur Untätigkeit gezwungen werden. Wir müssen hin zu den betreuten Wohngemeinschaften. Dort können Men

schen mehr als bisher ihren Lebensabend in der Nähe ihres Heimatortes verbringen. Das ist ein ganz wichtiger Punkt, und er hat für alle Beteiligten große Vorteile.

Im Ausschuss für Soziales, Familie und Arbeit haben alle Politiker, auch die der CSU, dieses Konzept gelobt. Frau Dettenhöfer, die wahrscheinlich noch sprechen wird, hat eingeräumt, dass diese Wohnform noch wenig bekannt ist. Sie hat sogar Handlungsbedarf festgestellt. Das sage ich auch: Je bekannter diese Wohnform wird, umso mehr wird sie in Anspruch genommen. Es wurde mehrfach betont, dass diese Form des Wohnens kostengünstiger ist als andere Wohnformen. Ich meine deshalb, die Koalition aus CSU und FDP hat diesen Antrag aus rein taktischen Gründen in den anderen Ausschüssen abgelehnt, obwohl sie inhaltlich dafür ist. Wir bitten Sie deshalb, den Antrag noch einmal genau durchzulesen und unserem Antrag zuzustimmen.

(Beifall bei den Freien Wählern)

Die nächste Rednerin ist Frau Dettenhöfer. Ihr folgt Frau Kollegin Weikert. Frau Dettenhöfer, bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ambulant betreute Wohnformen sind wirklich eine sehr gute Alternative zur Pflege zu Hause und zu den Pflegeheimen. Diese neue Form der Betreuung ermöglicht es Menschen bis zu ihrem Lebensende, in dieser Gemeinschaft zu bleiben. Wir befürworten diese Wohnform deshalb auch. Die Bayerische Staatsregierung hat bereits ein Programm aufgelegt, das seit dem 01.07.2008 läuft. Dieses Programm umfasst nicht nur eine Anschubfinanzierung für ambulant betreute Wohnformen, sondern auch für Hausgemeinschaften, für generationenübergreifende Wohnformen sowie für sonstige alternative ambulante Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen.