Protocol of the Session on December 15, 2009

Frau Kollegin, dann bin ich auf Ihre Änderungsanträge zu diesem konkreten Gesetzentwurf angesichts der Gesetze gespannt, die vorliegen und zum 30. April auslaufen. Wir haben akuten Handlungsbedarf. Wir wissen auch, dass wir über den Winter nicht plötzlich neue Sozialwohnungen haben werden. Es handelt sich um einen angemessenen Gesetzentwurf, den die FDP-Fraktion unterstützt.

(Beifall bei der FDP und des Abgeordneten Tho- mas Kreuzer (CSU))

Es liegen mir keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Soziales, Familie und Arbeit als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? - Das ist der Fall. Dann ist das so beschlossen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich rufe jetzt Tagesordnungspunkte, Zweite Lesungen, auf, die ohne Aussprache beschlossen werden können.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze und anderer Rechtsvorschriften (Drs. 16/2087) - Zweite Lesung

Eine Aussprache findet wie vereinbart nicht statt. Wir kommen deshalb sofort zur Abstimmung.

Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf der Drucksache 16/2087 und die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Soziales, Familie und Arbeit auf der Drucksache 16/2829 zugrunde. Der federführende Ausschuss empfiehlt die unveränderte Annahme. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dann ist das so beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wird, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. - Kein Widerspruch.

(Ulrike Gote (GRÜNE): Hat er unsere Gegenstimmen registriert?)

Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Gegenstimmen?

(Johanna Werner-Muggendorfer (SPD): Hinschauen!)

- Entschuldigung: ich bin doch am Schauen. Jetzt noch einmal. Gegenstimmen? - Das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Enthaltungen? - Dann ist dieser Gesetzentwurf gegen die Stimmen der Fraktion des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN so angenommen. Das Gesetz hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Gesetzes der Sozialgesetze und anderer Rechtsvorschriften".

Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung Viertes Gesetz zur Änderung des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (Drs. 16/2129) - Zweite Lesung

Auch hierzu findet keine Aussprache statt, sodass wir gleich zur Abstimmung kommen. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 16/2129 und die Beschlussempfehlung des endberatenden Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz auf der Drucksache 16/2827 zugrunde. Der endberatende Ausschuss empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe von Änderungen. Ich verweise insoweit auf die Drucksache 16/2827.

Als Zeitpunkt des Inkrafttretens ist in § 2 des Gesetzentwurfs der 28. Dezember 2009 vorgesehen. Die Staatskanzlei hat mitgeteilt, dass die Bekanntmachung des Gesetzes erst im Gesetz- und Verordnungsblatt, das am 29. oder 30. Dezember erscheint, erfolgen kann. Es wurde deshalb gebeten, in § 2 den Zeitpunkt des Inkrafttretens auf den 1. Januar 2010 festzulegen.

Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses mit dem geänderten Inkrafttretenszeitpunkt zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dann ist das so beschlossen.

Ein Antrag auf Dritte Lesung ist nicht gestellt worden. Ich führe deshalb sofort die Schlussabstimmung durch und schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. - Einverständnis.

Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses mit dem geänderten Inkrafttretenszeitpunkt seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dieses Mal ist es einstimmig. Das Gesetz ist damit so angenommen. Es hat den Titel: "Viertes

Gesetz zur Änderung des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes".

Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Dolmetschergesetzes und des Gesetzes zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes und von Verfahrensgesetzen des Bundes (Drs. 16/2438) - Zweite Lesung

Ebenfalls keine Aussprache. Wir steigen damit sofort in die Abstimmung ein.

Zugrunde liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 16/2438 und die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz auf Drucksache 16/2917. Der federführende Ausschuss empfiehlt die unveränderte Annahme.

Wer dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? Dann ist das einstimmig so beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung wieder nicht gestellt wurde, führe ich gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch, und zwar in einfacher Form. - Dagegen gibt es keinen Widerspruch.

Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Das ist eine gute Gymnastik vor einem reichhaltigen Weihnachtsmenü. Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist das Gesetz einstimmig angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Dolmetschergesetzes und des Gesetzes zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes und von Verfahrensgesetzen des Bundes".

Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf:

Antrag der Staatsregierung auf Zustimmung zum Staatsvertrag über die Einrichtung eines nationalen Mechanismus aller Länder nach Artikel 3 des Fakultativprotokolls vom 18. Dezember 2002 zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (Drs. 16/2003) - Zweite Lesung

Eine Aussprache findet ebenfalls nicht statt. Ich komme deswegen sofort zur Abstimmung.

Dieser liegen der Staatsvertrag auf der Drucksache 16/2003 und die Beschlussempfehlung des federführenden und endberatenden Ausschusses für Verfas

sung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz auf der Drucksache 16/2916 zugrunde. Gemäß § 58 der Geschäftsordnung kann die Abstimmung nur über den gesamten Staatsvertrag erfolgen. Der federführende Ausschuss empfiehlt Zustimmung.

Wer dem Staatsvertrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Dann enthält sich nur die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, die anderen Fraktionen haben zugestimmt. Damit ist dem Staatsvertrag insgesamt so zugestimmt worden.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 13 auf:

Abstimmung über eine Verfassungsstreitigkeit und Anträge, die gemäß § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden (s. Anlage)

Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste.

(Siehe Anlage)

Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. dem jeweiligen Abstimmungsverhalten seiner Fraktion entsprechend der aufgelegten Liste ein

verstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dann ist das so beschlossen. Der Landtag übernimmt diese Voten.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit sind wir am Ende der heutigen Sitzung.

(Zurufe)

- Nein, Entschuldigung! Wir hatten uns eigentlich so geeinigt, dass wir jetzt die Sitzung schließen.

(Thomas Kreuzer (CSU): Ja, einverstanden! Zuruf von den Freien Wählern: Das können wir im Einvernehmen mit den Fraktionen auch heute Abend entscheiden!)

- Alles, was Sie morgen behandeln oder nicht behandeln wollen, können Sie bei der Weihnachtsfeier vereinbaren, zu der ich Sie jetzt alle, liebe Kolleginnen und Kollegen, recht herzlich einlade. Wir haben einen besonderen Höhepunkt: Es singt auf besonderen Wunsch der Polizeichor Würzburg. Das sollten Sie sich nicht entgehen lassen, abgesehen von dem Festmenü heute Abend. In diesem Sinne eine schöne Weihnachtsfeier! Ich schließe die Sitzung.