Protocol of the Session on November 26, 2009

Der Weg, den wir gehen, ist seriös, vernünftig und mit einem effektiven Nichtraucherschutz vereinbar. Das ist die Liberalitas Bavariae.

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Zu einer Nachfrage hat Frau Kollegin Schopper das Wort.

Herr Staatsminister, Sie haben ausgeführt, dass Sie das Gesetz vor allem mit dem Ziel der Vollzugsklarheit geschaffen hätten. Sie haben auch gesagt, dass es um Regelungen gehe, die von der Kommunalpolitik vollzogen werden könnten. Ich habe aufgrund von Anfragen, die wir an Kreistage gerichtet haben, Auskunft bekommen. Wir haben gefragt, ob regelmäßige Kontrollen durchgeführt würden. Da wurde gesagt, seitens der Bayerischen Staatsregierung bestehe die Vorgabe, nur auf Beschwerden zu reagieren, aber keine regelmäßigen Kontrollen durchzuführen.

Vor diesem Hintergrund empfinde ich Ihre Aussage etwas quer. Daher frage ich Sie, inwieweit die Staatsregierung eine solche Order tatsächlich ausgegeben hat. Das wäre ja mit dem denkbaren Fall vergleichbar, dass gesagt wird: Es steht zwar im Jugendschutzgesetz, dass Alkohol nicht an Personen unter 16 oder unter 18 Jahren abgegeben werden darf, aber wir kontrollieren das nicht.

Daher frage ich Sie: Finden Sie es richtig, dass in den Gemeinden keinerlei Kontrollen stattfinden?

Herr Staatsminister.

Wir haben uns noch einmal mit dem Städtetag abgestimmt. Der Städtetag und der Landkreistag sind unsere Ansprechpartner bei der Beantwortung der Frage, wie der Vollzug gewährleistet werden kann. Es gibt im Übrigen in fast allen Bereichen stichprobenartige Untersuchungen. Sie wissen doch selbst, dass es im Gaststättenrecht eine Fülle von Prüfungsvorschriften gibt. Das geht bereits bei der Größe an. Aber es läuft natürlich nicht so, dass jeden Tag in jeder Gaststätte ein Beamter steht und den gesamten Abend Prüfungen unternimmt, sondern es gibt stichprobenartige Untersuchungen, die aufgrund von Hinweisen stattfinden. Daneben gibt es natürlich auch regelmäßige Kontrollen, das geht übrigens hin bis zur Polizei, die es ähnlich macht, und es wird den Hinweisen und Beschwerden der Bevölkerung nachgegangen. So war das bereits im letzten Jahr, als noch das alte Gesetz in Kraft war. Aus heutiger Sicht ist dies, nach dem, was wir hören, eine sehr praktikable Lösung.

Darüber hinaus haben wir eine Evaluation vereinbart, mit der wir seit einiger Zeit prüfen, ob es funktioniert oder nicht und wie man mit den Vorschriften umgehen muss.

Nach unseren bisherigen Evaluationsergebnissen glauben wir, dass das bisherige Verfahren effektiv ist und dem Ziel des Nichtraucherschutzes sehr nahe kommt. Und dieser Punkt ist mir wichtig, noch einmal hervorgehoben zu werden: In Bayern wird der Nichtraucherschutz hochgehalten,

(Zuruf der Abgeordneten Theresa Schopper (GRÜNE))

und das gelingt besser mit dem System, das wir jetzt haben, als mit einem System, das im Namen zwar das Wort "Hoch" hat, in der Praxis aber nicht funktioniert, weil jeder überall zigtausend Raucherclubs gründen könnte. Das wäre im Prinzip der falsche Weg.

Erste Nachfrage für die SPD-Fraktion: Frau Kollegin Sonnenholzner.

Herr Staatsminister, ich finde es bedauerlich, dass ausgerechnet unter der Führung eines langjährigen ehemaligen Bundesgesundheitsministers der Gesundheitsschutz in Bayern aufgeweicht worden ist.

(Beifall bei der SPD)

Das als meine Vorrede. Ich appelliere an dieser Stelle an alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger, sich in die Listen in den Rathäusern einzutragen, damit wir das Anliegen des Volksbegehrens erreichen.

(Beifall bei der SPD)

Ihr Beitrag, Herr Staatsminister, geschah nach dem Motto: Gredt hat er vui, aber gsagt hat er nix. Ich versuche etwas konkreter zu werden.

Ich gehe davon aus, es ist Ihnen bekannt, dass Passivrauchen nach allen Analysen und Studien das Risiko für Lungenkrebs, Herzinfarkt und koronare Herzerkrankungen um 25 bis 30 % erhöht und zu chronischen Atemwegserkrankungen führen kann.

Ich gehe davon aus, dass Sie auch wissen, dass im Passivrauch - darüber reden wir - über 50 krebserzeugende Substanzen enthalten sind und dass es keinen Schwellenwert gibt, bis zu dem Passivrauchexpositionen gesundheitlich unbedenklich wären.

Sie wissen auch, dass die International Agency for Research on Cancer der WHO Passivrauch als humanes Kanzerogen der Gruppe 1 klassifiziert.

Sie wissen auch - und das zu den vorherigen Äußerungen über die Wirtshauskultur -, dass die wirtschaftlichen Folgen der Rauchverbote in der Gastronomie vielfach untersucht worden sind und dass es nach keiner von über 60 unabhängigen Studien einen langfristigen negativen ökonomischen Effekt auf die Gastronomie gegeben hat.

Ich gehe auch davon aus, dass Sie wissen, dass die Zahl der Raucherinnen und Raucher immer dann signifikant sinkt, wenn effiziente Maßnahmen ergriffen werden. Das gilt für Tabaksteuererhöhungen in geringem Umfang, das gilt für Maßnahmen zum Jugendschutz in höherem Maße und es gilt für Einschränkungen der Tabakwerbung sowie für Warnhinweise in hohem Maße und es gilt ganz besonders für Nichtraucherschutzgesetze.

Sie wissen auch - auch wenn die Zahlen insgesamt sinken -, dass das Einstiegsalter der Jugendlichen sinkt, dass die Jugendlichen also immer früher mit dem Rauchen anfangen und damit die Gefahr jahrzehntelanger Abhängigkeit steigt.

Ich gehe davon aus, dass Sie auch wissen, dass es Ihre Aufgabe in der Politik ist, für die Gesundheit der Menschen in Ihrem Zuständigkeitsbereich Sorge zu tragen.

(Beifall bei der SPD)

Deswegen frage ich Sie: Warum, Herr Staatsminister, werden Sie dieser Verantwortung nicht gerecht?

Und ich hake noch einmal nach. Die Frage von Kollegin Schopper ist nämlich nicht beantwortet: Werden Sie das Volksbegehren - nicht den Volksentscheid - zur Grundlage des Handelns der Staatsregierung machen und den Gesetzentwurf übernehmen, wenn das Volksbegehren erfolgreich ist?

(Beifall bei der SPD)

Herr Staatsminister.

Eines ist ganz klar: Wenn das Volksbegehren erfolgreich ist, kommt es zum Volksentscheid. Es gibt überhaupt keinen Anlass für die Mehrheit des Hohen Hauses, das Volksbegehren jetzt zu übernehmen. Das wäre übrigens eine grobe Missachtung der Verfassung.

(Beifall bei der CSU)

Ich bin geschockt, Frau Schopper, wenn Sie das fordern. Das Volksbegehren ist ein Element der plebiszitären Gesetzgebung.

(Kathrin Sonnenholzner (SPD): Wir wollen ja nicht beim Volksbegehren hängenbleiben!)

Wenn Sie nun sagen, zehn Prozent in Bayern wollen das und Sie damit die anderen 90 % von der Entscheidung ausgrenzen, dann ist das eine verfassungsrechtlich bedenkliche Einstellung. So verhalten wir uns nicht.

(Beifall bei der CSU)

Ich stimme Ihnen aufgrund der Studien zu, dass das Passivrauchen eine große Herausforderung ist und bleibt. Übrigens betrifft die größte Herausforderung leider haben Sie diese Studie nicht erwähnt - bezüglich des Passivrauchens nicht die Gastronomie, sondern das Zuhause. Soll das in der Konsequenz heißen, dass wir auf Dauer auch Regelungen beschließen müssen, möglicherweise Kontrollen für Zuhause zu schaffen, oder wie es die GRÜNEN in einem Gesetzentwurf vorgeschlagen haben, dass man nicht einmal draußen im Biergarten mehr rauchen darf.

(Zuruf der Abgeordneten Theresa Schopper (GRÜNE))

Meine Damen und Herren, wir haben versucht, einen Kompromiss zu finden. Es ist in der Tat eine schwierige Abwägung. Wir haben einen verantwortlichen und mündigen Bürger, aber jeder muss in der Gesundheitsvorsorge auch die Möglichkeit haben, sich darauf einzustellen. Dort, wo jeder hin muss und nicht ausweichen kann, wie beispielsweise in öffentlichen Gebäuden, darf

nicht geraucht werden. Dort, wo man selber entscheiden kann, wohin man geht und wo man von außen sieht, ob geraucht wird oder nicht, kann man selbst entscheiden, ob man hingehen will. Auch der Gastwirt kann in eigener Verantwortung entscheiden, ob er das eine Angebot macht oder das andere.

Die Meinungen teilen sich übrigens bei der wirtschaftlichen Frage. Und was das Wirtschaftliche betrifft, bin ich jetzt etwas überrascht, Frau Kollegin Sonnenholzner, was die SPD in Bayern sagt.

Vor wenigen Tagen nämlich hat die CDU im Saarland zusammen mit den GRÜNEN und der FDP - dort haben sie mal anders gestimmt - ein ganz strenges Nichtraucherschutzgesetz beschlossen. Zugegeben ist das im Saarland räumlich leichter zu machen, weil es nicht gar so viele Gaststätten gibt. Dort hat dann allerdings die SPD im Landtag gesagt, das sei ein Anschlag auf die Wirtshauskultur. Damit würde in der Gastronomie alles kaputt gemacht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren von der SPD, ihr müsst euch schon entscheiden, was ihr nun wollt. Ihr könnt nicht hier so und dort anders reden.

(Beifall bei der CSU - Kathrin Sonnenholzner (SPD): Das tun Sie doch genau selbst so! - Weitere Zurufe von der SPD und den GRÜNEN)

- Ja, ja, das könnt ihr schon, aber das liegt in euerer Verantwortung und es ist nicht die meinige.

Ich will nur sagen: Wir haben uns Mühe gegeben, eine vernünftige Form zu finden. Übrigens, wenn das Volksbegehren Erfolg haben würde, würde ein Volksentscheid wichtig werden; denn es ist in dieser Frage immer schwierig, einen Kompromiss zu finden, der eine breite gesellschaftliche Akzeptanz hat.

Meine Fraktion hat gemerkt, dass der Ursprungsentwurf nicht ganz diese gesellschaftliche Akzeptanz gefunden hat, wie wir sie uns erhofft hatten. Und da wurde uns klar, dass auch bei diesem Thema insgesamt ein gesellschaftlicher Kompromiss gefunden werden musste. Es gibt sehr unterschiedliche Auffassungen und sehr radikale Auffassungen dazu. Wir haben allerdings versucht, einen Entwurf zu machen, der sozusagen die breite Mitte der Gesellschaft abdeckt und die Ziele miteinander in Einklang bringt.

Klar ist auch, sollte es ein Volksbegehren und den Volksentscheid geben, dann entscheidet letztlich das Volk darüber, was es will und es wird quasi durch diese Abstimmung am Ende eine Entscheidung herbeigeführt.

Wir sind unserem Auftrag nachgekommen, ein Gesetz zu machen, das die unterschiedlichen Ziele vereinbart. Wenn das Volk seine verfassungsmäßig zuständigen Rechte wahrnimmt, ist das völlig in Ordnung und wir akzeptieren das dann auch.

(Beifall bei der CSU)

Der Kollege Vetter für die Fraktion Freie Wähler.