Protocol of the Session on November 26, 2009

(Beifall bei der SPD)

Nun zum nachgezogenen Antrag der CSU-Fraktion. Dieser Antrag ist bis auf Komma, Punkt und Satzstellung gleich wie ein vor zwei Jahren von der CSU-Fraktion gestellter Antrag - runtergerissen gleich. Ich frage Sie: Was hat die Staatsregierung in diesen zwei Jahren getan?

(Hubert Aiwanger (FW): Nichts!)

Sie ist aufgefordert worden, sich beim Bund und bei den anderen Ländern dafür einzusetzen, dass der Buß- und Bettag ohne Nachteile für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wieder ein gesetzlicher Feiertag wird.

Was ist denn in diesen zwei Jahren passiert?

(Beifall bei der SPD und der Freien Wähler - Staatsminister Siegfried Schneider: Was hat denn die SPD getan?)

Offensichtlich ist nichts passiert. Ist Ihnen das nicht peinlich? Ist es Ihnen nicht peinlich, dass immer wieder verkündet wird, Sie wollten den gesetzlichen Feiertag? Sie haben einen Antrag gestellt, haben ihn mehrheitlich beschlossen, aber es ist nichts passiert. Wir haben den Antrag damals abgelehnt, weil Ministerpräsident Beckstein die Kompensation über Urlaubstage in den Raum gestellt hat, was im Widerspruch zu der Formulierung des Antrages steht. Ich möchte wissen, was sich konkret hinter diesem Antrag verbirgt, welche Initiative dahinter steht. Steht wirklich dahinter: ohne soziale rechtliche Nachteile, ohne Ausgleich von Feiertagen? Dann können wir dem zustimmen. Wenn es aber nur ein Placebo ist nach dem Motto "Wir haben etwas gemacht, was wir schon vor zwei Jahren begonnen haben", in der Zwischenzeit ist jedoch nichts passiert und Sie machen das nur, weil die SPD-Fraktion einen Antrag gestellt hat, dann wird es ausgesprochen schwierig. In dem Fall werde ich dann noch erklären, wie wir uns zu diesem Antrag verhalten werden, nachdem ich den Redebeitrag und die Begründung der Antragsteller gehört habe.

Frau Kollegin, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Keine Zwischenfrage. Zwischeninterventionen jederzeit.

Noch einmal meine Bitte: Stimmen Sie unserem Antrag zu, damit wir endlich dahin kommen, dass das, was immer verkündet wird, auch in die Tat umgesetzt wird.

(Beifall bei der SPD und der Freien Wähler)

Der Herr Kollege Kirschner hat sich zu einer Zwischenbemerkung gemeldet.

Werte Kollegin Steiger, ich bin völlig bei Ihnen, dass der derzeitige Zustand - die Kinder gehen nicht in die Schule und die Eltern müssen zu Hause bleiben - ein untragbarer Zustand ist. Im Grunde gibt es drei Möglichkeiten: Erstens, einen weiteren Feiertag einzuführen - darauf komme ich gleich -, also ein kompletter Feiertag, damit die Menschen nicht zur Arbeit gehen müssen - Sie schlagen ja vor, dass die Menschen an diesem Tag nicht zur Arbeit gehen sollten-,

Ich habe es akustisch nicht verstanden.

zweitens, die Kinder würden auch zukünftig in die Schule gehen, um ihr Lernprogramm zu absolvieren, dass es also keinen Feiertag gibt, und drittens, man könnte darüber nachdenken, dass die Katholiken einen Feiertag benennen,

damit auch die Protestanten Anspruch auf einen haben. Glauben Sie wirklich, was Sie hier sagen: Dass dies keine wirtschaftlichen Auswirkungen nach sich zieht, wenn die Bevölkerung in Deutschland oder in Bayern an diesem Tag nicht arbeitet? Wenn ja: Erklären Sie mir das!

Frau Kollegin Steiger, zur Replik bitte.

Wir sind dafür, dass der Bußund Bettag wieder ein gesetzlicher Feiertag wird; er würde kein neuer Feiertag, weil er schon einmal - bis 1994 - einer war.

(Beifall bei der SPD und der Freien Wähler)

Vielen Dank. Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, darf ich Ihnen mitteilen - Sie haben es gehört -, dass eine namentliche Abstimmung zu dem Antrag der SPD-Fraktion beantragt worden ist.

Ferner gebe ich das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Aiwanger, Schweiger, Glauber und Fraktion (FW), "Zerlegungssteuermaßstab für Photovoltaikanlagen", Drucksache 16/2680, bekannt: Mit Ja haben 67 Abgeordnete gestimmt, mit Nein haben 90 Abgeordnete gestimmt. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 4)

Wir fahren in der Debatte fort. Herr König, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Steiger, auf den ersten Blick haben wir eine Übereinstimmung, weil wir beide offensichtlich dafür eintreten, dass der Buß- und Bettag als gesetzlicher Feiertag wieder eingeführt wird.

(Hubert Aiwanger (FW): Scheinbar dafür eintreten!)

Die Problematik ergibt sich aber, sobald Sie sich die beiden Anträge im Einzelnen anschauen. Frau Steiger hat sich mit unserem Antrag auseinandergesetzt, der ganz logisch denselben Wortlaut hat, wie der vor zwei Jahren, während man bei den Anträgen der SPD-Fraktion beim Durchlesen noch nicht erkennen kann, wie die Wiedereinführung geschehen soll. Frau Steiger, Sie haben noch eine Minute Redezeit übrig, dann können Sie uns erklären, wie Ihr Vorschlag konkret lautet, um die Wiedereinführung zu vollziehen. Ihr Antrag vor zwei Jahren lautete:

Die Bayerische Staatsregierung wird aufgefordert, das Versprechen des Ministerpräsidenten einzulösen, den Buß- und Bettag in Bayern wieder zu einem gesetzlichen Feiertag zu machen.

Wie, das haben Sie schon damals offengelassen. Und Ihr heutiger Antrag lautet:

Die Staatsregierung wird aufgefordert,

(Zurufe von der SPD)

- Es wäre schlau, wenn Sie erst einmal zuhören würden. Ich höre Ihnen ja auch immer zu. Das fördert das gegenseitige Verständnis, wenn man sich zunächst einmal zuhört. Wenn ich Sie also darum bitten dürfte, das wäre ganz nett!

Ihr heutiger Antrag lautet:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen,

welche, werden Sie uns sicherlich noch erklären

um dem Buß- und Bettag wieder den Status eines gesetzlichen Feiertages zu geben.

Liebe Frau Kollegin Steiger, ich stimme Ihnen - das will ich ausdrücklich sagen - in folgenden Punkten zu: Wenn Sie sagen, dass sich Strukturprobleme, soziale Sicherungssysteme nicht durch die Abschaffung von Feiertagen lösen lassen, so teile ich diese Meinung. Ich teile ebenfalls die von Ihnen angeführten Gründe für die Wiedereinführung des Buß- und Bettags. - Ich muss sie nicht im Einzelnen wiederholen; denn wir werden noch Gelegenheit haben, das in der veröffentlichten Meinung, namentlich in der Staatszeitung, nachzulesen, weil wir aufgefordert worden sind, unsere Standpunkte darzulegen. - Doch der Unterschied zwischen den Anträgen liegt darin, dass Sie, Frau Steiger, nicht beschreiben, wie diese Wiedereinführung geschehen soll,

(Hubert Aiwanger (FW): Sie haben bisher auch noch nichts gesagt!)

während wir diese Frage in unserem Antrag begründen. Ich werde es Ihnen, Herr Aiwanger, ganz exklusiv noch einmal erläutern.

(Christa Steiger (SPD): Ich habe es gesagt!)

Denn nach der Gesetzeslage - Sie haben sie rudimentär angefügt - könnten wir, die wir die Gesetzgebungskompetenz für die Feiertage nach Artikel 70 des Grundgesetzes haben, einen Gesetzentwurf, den die SPD-Fraktion einbringt, beschließen - dazu gibt es bisher keinen -, und dann könnte dieser Feiertag eingeführt werden. Allerdings mit der Folge, die Ihnen auch

bekannt sein dürfte, dass nach dem Sozialgesetzbuch XI die Arbeitnehmer den gesamten Beitrag zum ersten Teil der Pflegeversicherung zu finanzieren hätten und somit mit einem halben Beitragspunkt zusätzlich belastet würden. Ob Sie das wollen oder nicht konnte ich Ihren Ausführungen bisher nicht entnehmen. Der einzige Ausweg aus der Situation wäre - ich gehe davon aus, dass Sie das wissen -, dass wir auf der einen Seite den Buß- und Bettag einführen, weil wir uns einig sind, dass das richtig ist, und auf der anderen Seite einen anderen werktäglichen Feiertag abschaffen. Sie wissen, welche Feiertage theoretisch in Betracht kämen: der Karfreitag, der Ostermontag, der Pfingstmontag und Fronleichnam. Damit ist schon gesagt, dass es sich um eine Theorie handelt und wohl nicht zu erwarten ist, dass es dazu kommt. Ich unterstelle auch Ihnen, dass Sie das nicht wollen.

Von daher sage ich für die CSU-Fraktion ganz klar, dass keiner dieser vermeintlich Lösungswege, nämlich als Landesgesetzgeber die Wiedereinführung einfach zu beschließen und die Rechtsfolge in Form von zusätzlichen Belastungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Kauf zu nehmen, für uns in Betracht kommt. Das schließen wir aus. Bitte sagen Sie uns, wie Sie das sehen. Ich weiß bis jetzt noch nicht, ob Sie das ausschließen.

(Christa Steiger (SPD): Vielleicht sollten Sie genauer zuhören!)

Und jetzt die weitergehende Frage, Herr Aiwanger, wie wir es uns vorstellen. Auch das können Sie unserem Antrag entnehmen; denn wir haben immer noch dieselbe Meinung wie vor zwei Jahren, da das Problem bekanntermaßen noch nicht gelöst ist. Wir fordern die Staatsregierung weiterhin auf,

sich im Bund und bei den anderen Ländern einzusetzen, dass der Buß- und Bettag ohne sozialrechtliche Nachteile für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wieder als gesetzlicher Feiertag eingeführt werden kann und dafür die notwendigen Änderungen im Bundesrecht zügig vorgenommen werden.

Erstens ist zu dem Punkt "Einsetzen auf Bundesebene" -

(Hubert Aiwanger (FW): Gleich ganz konkret!)

- Ja, ich erläutere es noch. Ich habe noch ein paar Minuten, sogar noch relativ viel, Herr Aiwanger. Sie werden es abwarten können, Sie werden es noch erfahren. Ich habe noch über neun Minuten.

Erstens ist zu dem Punkt zu sagen, Frau Steiger, dass die Bayerische Staatsregierung in der Vergangenheit

durch mehrfache Initiativen und zahllose informelle Gespräche versucht hat, Mehrheiten für eine Lösung auf Bundesebene zu gewinnen. Konkret - Sie wissen das wurde eine Modifizierung des SGB XI angestrebt. Das Problem sollte über Urlaubstage gelöst werden.

(Hubert Aiwanger (FW): In den nächsten zwei Jahren wieder!)