Protocol of the Session on October 6, 2009

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Damit ist die Aktuelle Stunde beendet.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 a auf:

Erste Lesungen zu Gesetzentwürfen und einem Staatsvertrag, die ohne Aussprache an die jeweils federführenden Ausschüsse überwiesen werden sollen:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Disziplinargesetzes und des Bayerischen Beamtengesetzes (Drs. 16/1971)

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesetzes über die Bezüge der Erzbischöfe, Bischöfe und Mitglieder der Domkapitel sowie über die Zuschüsse zum Personalaufwand des Landeskirchenrats (Drs. 16/2105)

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (Drs. 16/2106)

Gesetzentwurf der Staatsregierung Viertes Gesetz zur Änderung des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (Drs. 16/2129)

Antrag der Staatsregierung auf Zustimmung zum Staatsvertrag über die Einrichtung eines nationalen Mechanismus aller Länder nach Artikel 3 des Fakultativprotokolls vom 18. Dezember 2002 zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (Drs. 16/2003)

Diese Gesetzentwürfe und der Staatsvertrag sollen ohne Aussprache an die jeweils federführenden Ausschüsse überwiesen werden. In der Tagesordnung sind die zur Überweisung anstehenden Beratungsgegenstände mit den als federführend angesehenen Ausschüssen aufgeführt.

Gibt es hinsichtlich der Zuweisungsvorschläge noch Änderungswünsche? - Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Beschlussfassung über die Zuweisung. Wer mit der Überweisung an die zur Federführung vorgeschlagenen Ausschüsse einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Dann ist einstimmig so beschlossen. Die

Gesetzentwürfe und der Staatsvertrag werden damit diesen Ausschüssen zur Federführung zugewiesen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 b auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze und anderer Rechtsvorschriften (Drs. 16/2087) - Erste Lesung

Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Staatsregierung begründet. Ich nehme an, Staatssekretär Sackmann übernimmt dies. Herr Kollege, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der heutige Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze und anderer Rechtsvorschriften beinhaltet im Wesentlichen drei Punkte. Ich darf auf diese drei Punkte kurz eingehen, weil letztendlich in den Ausschüssen intensiv darüber diskutiert werden wird.

Zum Ersten: Wir haben für den Bereich der Krankenund Pflegekassen die getroffenen Entscheidungen hinsichtlich der Umressortierung durchzuführen. Wir haben also die Umressortierung nachvollzogen. Das ist ein wichtiger Punkt nach der Entscheidung von 2008.

Zum Zweiten gibt es von der Europäischen Union eine Dienstleistungsrichtlinie, die ebenso umgesetzt werden muss wie Verfahrensvorschriften angepasst werden müssen.

Der dritte Punkt ist, dass beim Unterbringungsgesetz redaktionelle Änderungen erfolgen müssen.

Ich darf ganz kurz im Konkreten darauf eingehen, erstens zur Anpassung in Sachen Umressortierung. Entsprechend dem Beschluss des Ministerpräsidenten wird in Artikel 7 AGSG nunmehr geregelt, dass für die gesetzliche Krankenversicherung und für die Aufsicht über die Krankenkassen das Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit zuständig ist. Für die Pflegeversicherung und die Pflegekassen bleiben nach wie vor wir im Sozialministerium zuständig. Die Aufsicht über den Medizinischen Dienst, für die Krankenversicherung und die Verbände der Krankenkassen ist so geregelt, dass die Zuständigkeit jeweils bei dem Ministerium ist, das die entsprechenden Aufgaben wahrnimmt.

Der zweite Bereich ist die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie für die Verbraucherinsolvenzberatung. Auch darauf darf ich kurz eingehen. Mit diesem Gesetzentwurf wollen wir das Verfahren zur Anerkennung als Verbraucherinsolvenzberater an die EU-Dienstleistungsrichtlinie anpassen. Das heißt, es kann künftig

über den einheitlichen Ansprechpartner, der zurzeit in der Abstimmung befindlich ist, erfolgen. Wenn innerhalb von drei Monaten keine Entscheidung stattgefunden hat, erfolgt künftig die Genehmigung automatisch, und damit wird natürlich das Genehmigungsverfahren beschleunigt.

Der dritte Punkt. Im Unterbringungsgesetz gab es bisher immer wieder Verweise auf bundesrechtliche Verfahrensvorschriften, die sich geändert haben durch das Familienverfahrensgesetz. Diese Anpassungen haben wir nun vorgenommen und damit auch die Verweise geändert.

Ich bitte um wohlwollende Beratung in den Ausschüssen und um Zustimmung. Herzlichen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der CSU)

Vielen Dank, Herr Staatssekretär.

Ich eröffne die Aussprache. Vereinbart sind fünf Minuten Redezeit pro Fraktion. Erste Rednerin: Frau Kollegin Steiger.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Man könnte meinen, dieser Gesetzentwurf sei ein sogenanntes Geschäft der laufenden Verwaltung. Denn Punkt drei und auch Punkt vier, den der Herr Staatssekretär nicht angesprochen hat, sind redaktionelle Änderungen. So weit, so gut.

In Punkt zwei wird zwar EU-Recht nachvollzogen. Trotzdem sind die Genehmigungsfiktion und die daraus resultierende Dreimonatsfrist in manchen Fällen durchaus problembehaftet. Aber das werden wir in den Ausschüssen in der Detailberatung noch näher diskutieren.

Nun zu Punkt eins. Hier geht es - der Herr Staatssekretär hat es angesprochen - um die Folgen der Umressortierung: Gesundheit rein in ein Söderministerium raus aus dem Sozialministerium. Sie manifestieren jetzt genau diese falsche Entscheidung, die im Jahr 2008 getroffen wurde.

(Beifall der Abgeordneten Johanna Werner-Mug- gendorfer (SPD))

Ich weiß, Sie finden das nach wie vor richtig. Aber es hat sich in vielen Fällen herausgestellt, dass es eine völlig unsinnige Lex Söder war,

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Gesundheit aus dem Sozialministerium herauszulösen und ins Umweltministerium zu geben. Das zeigt sich jetzt bei den Schnittstellen, nämlich bei der Pflege. Wir haben auf der einen Seite das SGB V, auf der anderen

Seite das SGB XI, mal Sozialministerium, mal Ministerium für Umwelt und Gesundheit. Viel Licht ins Dunkel bringt das Ganze nicht. Man kann überspitzt sagen, es geht so nach dem Motto: Zuständig ist das Staatsministerium. Es steht nicht im Gesetzentwurf, welches Ministerium zuständig ist. Es steht lediglich darin, zuständig ist das Staatsministerium, wenn nicht gerade in diesem oder jenem Fall das Umweltministerium oder das Gesundheitsministerium dafür zuständig ist.

Diese Änderung im AGSG zeigt also deutlich, dass die Entscheidung falsch war. Denn gerade im Bereich der Pflege haben wir auf allen Ebenen einen großen Handlungsbedarf, um den wir uns vermehrt kümmern müssen. Mit dieser Aufteilung aber werden beide Ressorts mit verwaltungsrelevanten Aufgaben beschäftigt.

(Beifall bei der SPD)

Wir haben gerade erst diese Woche die Eckpunkte des Entwurfs zu den Rechtsverordnungen zum PfleWoqG bekommen. Wir haben Probleme bei der Ausbildung; es fehlen Pflegekräfte; mit der Umlage müssen wir uns intensivst beschäftigen, und der Übergang von der Krankenpflege zur Altenpflege, von der Klinikpflege zur häuslichen Pflege, all das sind Herausforderungen, die wir zu meistern haben. Das geht mit diesem Ressortzuschnitt auf keinen Fall.

(Beifall bei der SPD)

Das muss ich Ihnen noch einmal deutlich ins Stammbuch schreiben. Ansonsten freue ich mich auf die Diskussion in den Ausschüssen über den eingebrachten Gesetzentwurf der Staatsregierung.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Steiger. Für die CSU-Fraktion hat nun das Wort Herr Kollege Seidenath.

Sehr geehrter Herr Präsident, Seidenath ist mein Name, meine sehr geehrten Damen und Herren! Tempora mutantur - die Zeiten ändern sich - et leges mutantur in illis. Und die Gesetze ändern sich in ihnen. So könnte man die Novelle des Ausführungsgesetzes zum Sozialgesetzbuch beschreiben, die wir heute in erster Lesung behandeln.

Normen werden geändert, insbesondere auf Bundesebene und auf europäischer Ebene, und an diese Normen müssen dann die bayerischen Gesetze angepasst werden. Genau dies passiert heute mit der vorgeschlagenen Änderung des AGSG, nicht weniger, aber auch nicht mehr. Deswegen ist dieser Gesetzentwurf auch kein Anlass für Grundsatzdiskussionen,

(Christa Steiger (SPD): Aber generell doch!)

und schon gar nicht zu der Frage, ob die von Herrn Ministerpräsidenten getroffenen Organisationsentscheidungen bezüglich der Ressortzuständigkeiten richtig oder falsch sind.

(Christa Steiger (SPD): Das dürfte Ihnen doch nicht so gefallen, was da gemacht worden ist!)

Die Entscheidungen sind gefallen. Jetzt geht es darum, nach A auch konsequent B zu sagen. Das ist eine Folgeentscheidung, für die kein Ermessensspielraum besteht und deswegen ist die Anpassung des AGSG an diese getroffenen Entscheidungen notwendig und richtig.

Herr Staatssekretär Sackmann hat angesprochen, dass hier Gesetze auf europäischer Ebene und auf Bundesebene geändert wurden, die jetzt im AGSG nachzuvollziehen sind. Das ist, wenn man es sich genauer ansieht, fast ein kleines Panoptikum legislativer Aktivitäten auf Bundesebene und auf europäischer Ebene. Schauen Sie sich einmal die Dienstleistungsrichtlinie an, die jetzt umgesetzt wird. Frau Steiger, sie kann auch nur exakt so umgesetzt werden. Die Genehmigungsfiktion für das Anerkennungsverfahren ist nun einmal maximal auf drei Monate befristet; danach gilt der Antrag als genehmigt. Davon kann man nicht abweichen, deswegen wird es in dem neuen Artikel 116 Absatz 2 AGSG auch entsprechend geregelt.

Es ist aus meiner Sicht wichtig, dass die Dienstleistungsrichtlinie Anwendung findet - darüber kann man reden -, denn auch gewerbliche Anbieter können in Bayern Dienstleistungen der Verbraucherinsolvenzberatung anbieten. Das ist richtig so und soll auch so sein, damit die Vielfalt der Verbraucherinsolvenzberatung in Bayern erhalten bleibt.

Eines möchte ich an dieser Stelle auch noch erwähnen: Die Mittel für die Insolvenzberatung - das kommt in diesem Hohen Hause viel zu kurz - sind in den letzten Jahren dankenswerterweise massiv aufgestockt worden, nicht zuletzt durch das segensreiche Wirken der CSU-Fraktion, nämlich von 1,6 Millionen Euro im Jahre 2004 auf heute inzwischen 4,2 Millionen Euro.

(Christa Steiger (SPD): Nachdem Sie zuletzt radikal gekürzt wurden. Deswegen kann man sich jetzt darauf ausruhen!)