Bierstüberl, im Bierzelt. Darüber hinaus enthält das Gesetz die innovative Möglichkeit, mit hochwertigen Filteroder Lüftungsanlagen einen ausreichenden Nichtraucherschutz zu garantieren. Diese sogenannte Innovationsklausel besagt nicht mehr, als dass durch hochwertige Lüftungs- oder Filtersysteme eine vergleichbare Luftqualität erreicht werden kann, wie wenn in diesem Raum nicht geraucht werden würde. Das ermöglicht ein Miteinander von Rauchern und Nichtrauchern, was durch Gesundheits- und Luftqualitätsgutachten, wie beispielsweise vom TÜV, belegt wurde.
Wir Liberale legen großen Wert darauf, dass diese technische Errungenschaft nicht nur Theorie bleibt, sondern dass schon bald erste Geräte in der Praxis zum Einsatz kommen können. Gerade für größere Einraumlokale oder Tanzbetriebe ist dies überlebensnotwendig. Diese Überlebenschance räumt der Gesetzentwurf der Freien Wähler den Wirten nicht ein, weshalb der Gesetzentwurf der Freien Wähler auch klar abzulehnen ist.
Man muss schon einmal klar sagen, liebe Kolleginnen und Kollegen, bei diesem Gesetz ist die Koalition aus CSU und FDP nicht auf vereinzelte Stimmen aus dem Lager der Freien Wähler angewiesen. Ihr Verhalten bei diesem Thema ist höchst bemerkenswert. Im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit haben die Freien Wähler mit einer Stimme dafür und mit einer Stimme dagegen gestimmt. Das heißt, 50 % der Freien Wähler sind dafür, 50 % dagegen. Sie stehen nicht in voller Konsequenz zu Ihrem Wahlversprechen.
(Unruhe bei den Freien Wählern - Johanna Wer- ner-Muggendorfer (SPD): Da müsst ihr ganz staad sein!)
beim Ignorieren von Schwarz-Weiß-Malerei ist dieses Gesetz vernünftig. Es spaltet nicht mehr zwischen Rauchern und Nichtrauchern.
Es schützt die Lebensart von Rauchern ebenso wie die Gesundheit der Nichtraucher. Es ist ein Gesetz, mit dem die FDP ihr Wahlversprechen einlöst. Es ist ein Gesetz geprägt von gesundem Menschenverstand.
Es ist ein Gesetz, welches den Menschen ein Stück Entscheidungshoheit über ihr eigenes Leben zurückgibt. Es ist ein Gesetz, das Wirten, Rauchern wie auch Nichtrauchern, Luft zum Atmen lässt.
Es ist ein Gesetz, geprägt vom bayerischen Grundsatz "leben und leben lassen". Es ist ein Gesetz im Sinne der Liberalitas Bavariae.
Liebe Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es geht heute mit dem Gesetzentwurf nicht um Wahlversprechen.
Es geht um die Frage, wie wir in Bayern einen praktikablen, in der Realität durchsetzbaren Nichtraucherschutz gewährleisten können.
Das ist doch die entscheidende Frage. Meine Damen und Herren, wir, die beiden Parlamentsfraktionen, die hier die Mehrheit stellen, legen einen Gesetzentwurf vor, der die Ziele eines hohen Nichtraucherschutzes in Einklang bringt mit der Realität, der gesellschaftlichen Frieden schafft und der von den zuständigen Behörden vollzogen und in der Realität auch durchgesetzt werden kann.
Die Veränderungen, die wir machen, fußen doch auf der Tatsache, dass das Gesetz, das gemacht wurde, im Vollzug erhebliche Probleme bereitet.
Die ungebremste Zahl der Raucherclubs hat beispielsweise gezeigt, dass es mit diesem Gesetz nicht gelun
gen ist, einen herausragenden Nichtraucherschutz zu etablieren. Vielmehr wird das Gesetz in der Praxis häufig unterlaufen.
- Ach, jetzt ist er gerade im Moment nicht da? Aber das haben wir vorhin doch schon anderweitig diskutiert. Franz Maget jedenfalls hat bei einer Veranstaltung in einem Bierzelt, als ich mit ihm dort zusammen war, gesagt: Es stimmt, bei den Bierzelten, bei den Raucherclubs, da habt ihr recht; da müssen wir uns noch etwas überlegen. Das ist doch der entscheidende Punkt, weshalb wir gemeinsam nachgedacht haben, um den Nichtraucherschutz praktikabel umzusetzen.
Hinzu kommt, dass uns die Stadt München - und die ist sicher unverdächtig, eine ideologische oder persönliche Nähe zu der Regierungsmehrheit zu haben - immer wieder auf Probleme hingewiesen hat, die beispielsweise das Oktoberfest betreffen. Aber auch viele andere örtliche Betreiber, Kommunalverwaltungen haben uns darauf hingewiesen, bei Bierzelten und Ähnlichem wäre es eine gewaltige Herausforderung, den Nichtraucherschutz in der Praxis durchzusetzen.
(Theresa Schopper (GRÜNE): Herausforderungen muss man angehen! - Zuruf der Abgeordneten Kathrin Sonnenholzner (SPD))
Deshalb haben wir uns überlegt, was man tun kann, um einen hohen Nichtraucherschutz zu gewährleisten, der nicht nur auf dem Papier steht, sondern der in der Realität existiert. Deshalb gilt für uns folgender Grundsatz: Erstens. Der Nichtraucherschutz bleibt absolut die oberste Priorität. Das gilt insbesondere dort, wo die Menschen keinerlei Ausweichmöglichkeiten haben. Das gilt für alle öffentlichen Gebäude, für Bildungseinrichtungen, für Einrichtungen des Gesundheitswesens, für Heime, Sportstätten, Flughäfen. Überall dort bleibt das Rauchverbot absolut. Dort aber, wo wir Veränderungen vornehmen, bleibt der Kinder- und Jugendschutz eine zentrale Komponente in der Architektur dieses Gesetzes.
Was ändert sich eigentlich wirklich? - Erstens. Es ändert sich, dass wir bei vorübergehenden Einrichtungen, beispielsweise einem Bierzelt, sagen, das Rauchverbot ist organisatorisch nicht durchzusetzen. An der Stelle wollten wir, wie das manch einer angedacht hat, bei einem Fest wie dem Oktoberfest erhebliches Sicherheitspersonal zur Verfügung stellen, um in der Realität etwas umzusetzen, was de facto manchmal aus Platzgründen - so sagt es zumindest die Stadt München kaum durchsetzbar ist.
Zweitens ändert sich etwas in den Eck- und Dorfkneipen - das wurde schon mehrfach erwähnt -, also dort, wo an einer bestimmten Stelle wirklich ein großes Bedürfnis bestand. Da sieht es so aus, dass künftig der Wirt entscheiden kann. Es wird nicht einfach erlaubt, sondern der Wirt selber entscheidet darüber, indem er kennzeichnet, ob er das Lokal für Raucher öffnet oder nicht. Dafür gibt es übrigens Vorgaben vom Bundesverfassungsgericht. Es ist auch wichtig: Wir halten uns natürlich absolut an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes. Wir stehen übrigens mit den Vorlagen, die wir haben, im Einklang mit vielen anderen Bundesländern. Auch das ist immer ein sehr wichtiges Argument. Wir wollen, dass in Deutschland solche Bereiche einheitlich geregelt sind.
Dritter Unterschied: In der Mehrraumgastronomie muss ein Nebenraum gekennzeichnet werden. Das heißt, der ungestörte Genuss von Speisen ist absolut möglich. Auch da gilt der Kinder- und Jugendschutz. Da haben also Kinder und Jugendliche keinen Zutritt.
Ich glaube, man kann es an der Stelle nicht klarer formulieren. Die Umsetzung dieser Regelung ist vor allem für die zuständigen Behörden praktikabel. Deswegen glauben wir, dass wir mit dem vorliegenden Vorschlag Rechtsfrieden, aber auch Vollzugsfrieden schaffen. Das ist nämlich notwendig, um an der Stelle draußen den Nichtraucherschutz tatsächlich zu gewährleisten.
Wir orientieren uns am Bundesverfassungsgericht. Der Vorschlag ist verfassungsgemäß und - auch das ist wichtig - entspricht dem bayerischen Lebensprinzip "leben und leben lassen", das uns ganz wichtig ist. Kein Gastwirt ist gezwungen, Raucherlokale oder Rauchernebenräume einzurichten. Das bleibt auch der Entscheidungsfreiheit eines jeden Bürgers überlassen. Das muss es schon sein.
Bei Finanzkrisen und anderen Krisen haben wir häufig gedacht, das sind so schwierige Prozesse, da können wir nichts machen. Wir müssen insofern schon auch einmal über das Verhältnis von Freiheit und Staat nachdenken, als wir nicht immer nur dort vom Staat reden, wo er den Bürger gängelt, sondern auch dort von einem starken Staat reden, wo er dem Bürger hilft, aber
manchmal für mehr Freiheit für den Bürger eintreten, wo er selber eigenverantwortlich entscheiden kann.
Zum Entwurf der GRÜNEN: Liebe Frau Schopper, es ist sehr beeindruckend, dass Sie den Landesgesundheitsrat zum Mittelpunkt der Begründung Ihres Gesetzentwurfs gemacht haben. Ich hätte es aber spannender gefunden, Sie hätten ein bisschen mehr über den eigenen Entwurf geredet; denn was Ihren Entwurf betrifft, der, wenn wir ehrlich sind, erst so richtig und nochmals neu gekommen ist, als sich die ÖDP entsprechend engagiert hat - das sei aber zugestanden -, wundert mich Folgendes: Sie sind der Meinung, dass Raucherclubs in Gaststätten unzulässig sind. Aber in Kultur- und Freizeiteinrichtungen wären sie dagegen zulässig. Es ist okay zu sagen, die Gesundheit der Mitarbeiter ist oberstes Prinzip. Aber wenn man sagt, in Kultur- und Freizeiteinrichtungen gilt es nicht, muss ich sagen: Eine Zweiklassengesellschaft wollen Sie wohl nicht. Deshalb ist Ihr Entwurf abzulehnen.
Das ist eine Schwäche des Entwurfs. Das habt ihr auch nicht geändert. Das ist eine Schwäche, das müsst ihr akzeptieren.
Fazit: Wir glauben, dass der Entwurf, den wir vorlegen, praktikabel ist, dass er der Lebenswirklichkeit Bayerns entspricht, dass er im Vollzug die ausreichendste und beste Möglichkeit eines Nichtraucherschutzes ist, dass er auch vor dem Verfassungsgericht hält und dass er damit insgesamt in der bayerischen Bevölkerung ein größtmögliches Maß an Einklang, an Gleichklang und damit auch an Ausgewogenheit darstellt und so vielleicht auch ein Stück dazu beiträgt, dort wieder Frieden herzustellen.