Der Gesetzentwurf der Staatsregierung führt zu keinen essenziellen materiellrechtlichen Änderungen, insbe sondere zu keinen Veränderungen, die eine größere politische Diskussion auslösen müssten. Allerdings wird es eine Veränderung geben bei der umfangreiche ren Beteiligung der Nachbarn nach Artikel 66 der Baye rischen Bauordnung. Der Nachbarbegriff hängt natür lich immer von der Perspektive des Betroffenen ab, und die Vergrößerung des Kreises möglicher Beeinträchtig ter durch Emissionen verfolgt natürlich das Ziel, Rechtssicherheit für den Bauwerber herzustellen. Wir dürfen nicht vergessen, dass die von Grundstücken ausgehenden Emissionen heute andere sind, als das früher der Fall war. Insofern ist die Intention der Neu fassung des Artikels 66 durchaus nachvollziehbar und sachgerecht, wenngleich damit der Kreis der Ein spruchsberechtigten größer wird und damit wohl auch die Zahl der zu gewärtigenden Einsprüche zunehmen dürfte.
Dem Gesetzentwurf der Staatsregierung und auch dem einschlägigen Änderungsantrag werden wir zustim men. Der Änderungsantrag der CSU und FDP regelt im Wesentlichen die Verfahrensfreiheit bei bestimmten kleineren bzw. unsichtbaren energetischen Sanie rungsmaßnahmen. Eine Genehmigungspflicht für nicht sichtbare energetische Sanierungen an der Dachhaut bei gleichzeitiger Genehmigungsfreiheit für solche Maßnahmen an den Außenwänden wäre in der Tat nicht logisch und für den Bauwerber schwer nachvoll ziehbar.
Der Änderungsantrag der CSU und der FDPFraktion ist wohl der Tatsache geschuldet, dass zwischen der Einbringung des Gesetzentwurfs der Staatsregierung und der Beratung im Parlament doch geraume Zeit ver gangen ist und noch Nachbesserungsbedarf seitens der Staatsverwaltung erkannt wurde.
Dem Antrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN können wir, auch wenn das materielle Anliegen, nämlich die Förderung der Solarthermie und der Photovoltaik, grundsätzlich richtig ist, nach einer entsprechenden Güterabwägung leider nicht zustim men, weil der Änderungsantrag doch einen starken Eingriff in die kommunale Entscheidungs und Gestal tungsfreiheit darstellt. Es wird vom Staat schon genug in die Städte und Gemeinden hinein und durchregiert, sodass wir hier nicht einen weiteren solchen Fall ge setzlich normieren möchten. Wir werden uns daher der Stimme enthalten wie bereits im federführenden Wirt schaftsausschuss und in den mitberatenden Ausschüs sen.
Die Änderung des Denkmalschutzgesetzes schließlich führt zu einer Verfahrensvereinfachung und zu einer Bündelung von bisher drei Erlaubnissen in einer denk malschutzrechtlichen Erlaubnis. Es besteht also keine Gefahr, dass der Denkmalschutz gefährdet wird. Wir sind diesbezüglich immer sehr hellhörig und vorsichtig, damit dem Denkmalschutz ausreichend Rechnung ge tragen wird. Hier besteht keine Gefahr, sondern es handelt sich um eine Vereinfachung im Interesse auch der Genehmigungsbehörde, insbesondere aber der Bauwerber. Deswegen können wir dieser Änderung zu stimmen.
Herr Präsident, liebe Kolle ginnen und Kollegen! Herr Dr. Otmar Bernhard und Herr Dr. Wengert haben das Thema im Prinzip ausführlich beleuchtet. Lassen Sie mich dazu nur fünf Sätze sagen. Zunächst komme ich zum Gesetzentwurf der GRÜNEN auf Drucksache 16/71 zur Änderung der Bayerischen Bauordnung. Sowohl die Photovoltaik als auch die So larthermie erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Es ist deshalb verständlich, diesen Gesetzentwurf einzu bringen, jedoch beschneidet er zu sehr die bauleitpla nerische Hoheit der Kommunen. Wir sind der Meinung, dass die Kommunen angehalten sein müssen, in der Bauleitplanung ihre Bauleitpläne fortzuschreiben und damit diesen Themen gerecht zu werden.
Zum Gesetzentwurf auf Drucksache 16/375 und dem Änderungsantrag auf Drucksache 16/1351 da geht es um die Änderung der Bayerischen Bauordnung und des Baukammerngesetzes ist von beiden Rednern alles ausgeführt worden. Hierzu möchte ich erwähnen, dass es erfreulich ist, dass die Sorge, die die Ingenieure kammerBau vorgetragen hat, die Berufsbezeichnung Ingenieur bzw. Ingenieurin aufzunehmen, sehr wichtig
war. Wir werden schauen, dass wir in einer weiteren Novellierung die Pflichtmitgliedschaft für Ingenieure verankern. Den Gesetzentwurf der GRÜNEN zur Än derung der Bayerischen Bauordnung werden wir ab lehnen, dem Gesetzentwurf der Staatsregierung und dem Änderungsantrag werden wir zustimmen.
Herr Präsident, liebe Kol leginnen, liebe Kollegen! Wir haben heute zwei Tages ordnungspunkte gemeinsam zu behandeln. Alle meine Vorredner haben sich auf den trockenen Teil das Recht konzentriert. Ich werde mich vor allem auf den anderen, den lebhafteren Teil konzentrieren, nämlich auf die Solartechnologie. Da die GRÜNEN, obwohl sie den Antrag eingebracht haben und ihnen, wie ich glau be, der Antrag wichtig ist, auf einen Redebeitrag das ist bemerkenswert verzichten, werde ich seitens der FDP eine kleine Lobeshymne auf die Solartechnologie singen.
Die FDP steht der Oppositionspartei der GRÜNEN stets mit Rat und Tat zur Seite. Sie ist großherzig und hilfs bereit. Demzufolge nehme ich mich jetzt des Themas der Solarenergie an. - Eines ist klar: Die FDP ist pro Solar. Wir begrüßen zum einen Großprojekte wie das aktuelle Projekt Desertec, wir begrüßen aber auch, dass kleine Häuslebauer vor Ort ihren Beitrag zur Ge winnung erneuerbarer Energien leisten. Wir begrüßen sehr, dass gerade in Bayern ein unglaublich starkes In teresse an der Solartechnologie herrscht. Im Mai dieses Jahres war die Messe Intersolar hier in München ein herausragendes Ereignis. Es gab knapp 1.500 Ausstel ler und über 60.000 Besucher. Es ist schön, dass hier in Bayern unser Energiespender Sonne eine solche Wertschätzung erfährt.
Die Aufgabe der Politik ist es nun, zur Unterstützung die entscheidenden Rahmenbedingungen zu setzen. Der Gesetzentwurf des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN ist gut gemeint, er schießt aber leider über das Ziel hinaus. Deshalb müssen wir ihn ablehnen. Zur Begründung: Die FDP ist prinzipiell für einen Staatsaufbau von unten nach oben. Die FDP steht zur kommunalen Planungs hoheit; denn vor Ort kennt man sich einfach besser aus, vor Ort kann man besser entscheiden, und vor Ort er kennt man besser Hemmnisse, die sich beispielsweise durch den Denkmalschutz ergeben. Nichtsdestoweni ger wollen wir Gespräche mit den kommunalen Spit zenverbänden forcieren, um die eine oder andere
Entscheidung, die vor Ort fällt, zu reflektieren und um weiter für die Solarenergie zu sensibilisieren.
Alle anderen Vorredner haben sich auf den Tagesord nungspunkt 15 gestürzt. Auch wir von der FDP stimmen dem Gesetzentwurf der Staatsregierung zu. Es handelt sich um eine Klarstellung und um eine Einszueins Umsetzung der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie bei voller Ausschöpfung unserer Gestaltungsmöglich keiten.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Wir befas sen uns heute gleich mit zwei Gesetzentwürfen, die die Änderung der Bayerischen Bauordnung zum Gegen stand haben. Zum einen ist über den Gesetzentwurf der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN abzu stimmen, der darauf abzielt, gemeindliche Satzungen, die Solaranlagen ver bzw. behindern, im Interesse des Klimaschutzes und der Erzeugung regenerativer Ener gien künftig generell auszuschließen. So sehr ich und die gesamte Staatsregierung die Intention des Gesetz entwurfes, nämlich die Förderung regenerativer Ener gien, begrüßen, so ist doch der von der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN vorgeschlagene Weg unseres Erachtens nicht richtig.
Es ist bereits mehrfach die kommunale Selbstverwal tung angesprochen worden. Ferner ist in diesem Zu sammenhang richtig erwähnt worden, dass vor Ort am gescheitesten und am angemessensten entschieden werden kann. Die Schutzwürdigkeit und die Schutzbe dürftigkeit der örtlichen Dachlandschaften lassen sich nicht derart pauschal und ausnahmslos bewerten, wie es der Gesetzentwurf der GRÜNEN vorsieht. Die Ge meinden vor Ort können am besten beurteilen, wann eine Gestaltungssatzung mit welchem Inhalt erforder lich ist. Die Freiheit der Gemeinden sollten wir in diesem Punkt nicht beschränken. Im Übrigen gibt es einen we sentlich besseren, weil differenzierteren Weg, die In tention des Gesetzentwurfs zu erreichen. Die meisten Ortsgestaltungssatzungen, die Solaranlagen be schränken, stammen nämlich aus einer Zeit, als den Gemeinden die Bedeutung des Klimaschutzes bei ihrer Rechtsetzung noch nicht so bewusst war. Restriktive Satzungen sollten daher von den Gemeinden im Lichte der aktuellen Klimadiskussion überdacht werden. Vor diesem Hintergrund beabsichtigen wir, bei den betrof fenen kommunalen Spitzenverbänden die Bildung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe mit dem Ziel anzu regen, Leitlinien für die Handhabung der vorhandenen
Zum anderen liegt der Gesetzentwurf der Staatsregie rung zur Änderung der Bayerischen Bauordnung, des Baukammerngesetzes und des Denkmalschutzgeset zes vor. Dieser Entwurf dient primär der Umsetzung der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie, die bis zum Ende des Jahres zu erfolgen hat. Die Anpassungen der Gesetze beschränken sich dabei auf das unerlässlich Notwendige. So werden im Baukammerngesetz etwa bestimmte Informationspflichten der Dienstleistungs richtlinie verankert, und das berufsgerichtliche Verfah ren wird nach europarechtlichen Vorgaben ausgestal tet. Im Wesentlichen geht es bei der Umsetzung der Richtlinie in dem Gesetzentwurf aber um die Bauvorla ge und Nachweisberechtigung der Bayerischen Bau ordnung. Hier werden nicht nur die erforderlichen Verfahrensregeln, insbesondere eine Genehmigungs frist und eine Genehmigungsfiktion, durch Verweis auf das Verwaltungsverfahrensgesetz aufgenommen wir haben heute bereits darüber abgestimmt , auch die Berechtigung für Staatsangehörige anderer Mitglied staaten zur Erstellung der Bauvorlagen und der bau technischen Nachweise wird nun entsprechend der Dienstleistungsrichtlinie geregelt.
Durch die Neuregelung wird einerseits sichergestellt, dass die Bauvorlage und Nachweisberechtigten wei terhin eine der hohen Verantwortung dieser Tätigkeit entsprechende Qualifikation aufweisen; andererseits werden europarechtlich unzulässige Mehrfachprüfun gen der Berechtigung vermieden. Daneben enthält der Gesetzentwurf zahlreiche redaktionelle Klarstellungen und Änderungen, von denen insbesondere diejenigen zu den Abstandsflächen von besonderer Bedeutung sind, auf die ich an dieser Stelle nur kurz hinweisen möchte.
Schließlich sollen auch bei Baudenkmälern die Verfah ren weiter gebündelt und damit für die Bauherren ein facher werden. Bei Baudenkmälern müssen vermehrt denkmaltypische Bauprodukte verwendet werden, die nationalen Normen nicht entsprechen bzw. die nicht von harmonisierten europäischen Normen erfasst sind. Die Maßnahmen bedürfen daher nicht nur der denk malschutzrechtlichen Erlaubnis, sondern auch einer bauproduktrechtlichen Zustimmung im Einzelfall. Ge gebenenfalls muss auch eine Abweichung von materi ellrechtlichen Anforderungen des Bauordnungsrechts genehmigt werden. Dieses Nebeneinander von drei be hördlichen Zulassungsentscheidungen ist sehr aufwen dig. Da der Schwerpunkt bei derartigen Veränderungen in den fachspezifischen Anforderungen des Denkmal schutzrechts liegt, werden diese drei Verfahren in der denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis gebündelt, in
Dieser Gesetzentwurf setzt nicht nur die Dienstlei stungsrichtlinie um. Er dient auch einer weiteren Ver einfachung der Verfahren, der Rechtssicherheit und der Anwenderfreundlichkeit der Bayerischen Bauordnung. Ich bitte daher um Zustimmung.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aus sprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Dazu werden die Tagesordnungspunkte wieder ge trennt.
Ich lasse zunächst über den Tagesordnungspunkt 14 abstimmen. Der Abstimmung liegen der Initiativgesetz entwurf auf Drucksache 16/71 und die Beschlussemp fehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie auf Drucksache 16/1722 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie empfiehlt die Ablehnung des Gesetzent wurfs.
Wer dagegen dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? Das sind die Fraktionen der CSU, der FDP und der Freien Wähler. Stimmenthaltungen? Das ist die SPD Fraktion. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt.
Nun kommen wir zur Abstimmung über den Tagesord nungspunkt 15. Der Abstimmung liegen der Gesetzent wurf auf Drucksache 16/375, der Änderungsantrag auf Drucksache 16/1351 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Wirt schaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie auf Drucksache 16/1817 zugrunde.
Der federführende Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruk tur, Verkehr und Technologie empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe von Änderungen. Der Ausschuss für Ver fassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucher schutz stimmte bei seiner Endberatung der Be schlussempfehlung des federführenden Ausschusses zu, allerdings mit der Maßgabe von weiteren Änderun gen. Im Einzelnen verweise ich auf die Drucksache 16/1817.
Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endbera tenden Ausschusses für Verfassung, Recht, Parla mentsfragen und Verbraucherschutz zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Frak tionen der CSU, der FDP, der Freien Wähler, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstim
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in ein facher Form durchzuführen. Widerspruch erhebt sich dagegen nicht.
Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endbera tenden Ausschusses für Verfassung, Recht, Parla mentsfragen und Verbraucherschutz seine Zustim mung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. Das sind die Fraktionen der CSU, der FDP, der Freien Wähler, der SPD und des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? Sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? Sehe ich auch nicht. Dann ist der Gesetzentwurf so beschlossen. Der Titel des Gesetzes
lautet: "Gesetz zur Änderung der Bayerischen Bauord nung, des Baukammerngesetzes und des Denkmal schutzgesetzes".
Mit der Annahme des Gesetzentwurfs in der soeben beschlossenen Fassung hat der Änderungsantrag auf Drucksache 16/1351 seine Erledigung gefunden.
Damit schließe ich die Sitzung für heute. Ich wünsche Ihnen allen einen schönen Abend beim Sommeremp fang der Landtagspräsidentin im Schloss Schleißheim, vor allem keinen Regen oder sonstige unangenehme Überraschungen. Alles Gute! Die Sitzung ist geschlos sen.