Änderungsantrag der Abg. Franz Schindler, Horst Arnold, Markus Rinderspacher u. a. (SPD) (Drs. 16/1352)
che 16/1352, und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz, Drucksache 16/1723, zugrunde.
Ich lasse vorweg über den vom federführenden Aus schuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz zur Ablehnung vorgeschlagenen Änderungsantrag auf Drucksache 16/1352 abstimmen. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Änderungs antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Hand zeichen. Das sind die SPDFraktion, die Freien Wähler und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegen stimmen? Das sind die CSUFraktion und die FDP Fraktion. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Dann ist der Änderungsantrag abgelehnt.
Der federführende Ausschuss empfiehlt den Gesetz entwurf zur unveränderten Annahme. Wer dem Ge setzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen. Gibt es Ge genstimmen? Das ist nicht der Fall. Dann ist es so beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in ein facher Form durchzuführen. Das gilt auch für alle wei teren folgenden Beschlussfassungen.
Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. Gegenprobe! Enthaltungen? Das Abstimmungsergebnis ist das selbe. Das Gesetz ist damit angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausfüh rung des Gerichtsverfassungsgesetzes und von Ver fahrensgesetzen des Bundes".
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Anpassung von Landesgesetzen an das Bayerische Beamtengesetz (Drs. 16/1153) Zweite Lesung
Änderungsantrag der Abg. Ingrid Heckner u. a. (CSU), Thomas Hacker, Tobias Thalhammer, Prof. Dr. Georg Barfuß und Fraktion (FDP) (Drs. 16/1501)
Der Abstimmung liegen der eben genannte Gesetzent wurf auf Drucksache 16/1153 und der Änderungsantrag auf Drucksache 16/1501 zugrunde. Der federführende und endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe von Änderungen. Ich verweise insoweit auf die Drucksache 16/1804.
Wer dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenprobe! Enthaltungen? Dann ist einstimmig so beschlossen.
Ein Antrag auf Dritte Lesung wurde nicht gestellt, des wegen Abstimmung in einfacher Form. Wer dem Ge setzentwurf in der Fassung des endberatenden Aus schusses seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. Gegenprobe! Enthaltun gen? Das ist genau dasselbe Abstimmungsergebnis.
Das Gesetz ist so angenommen. Es hat den Titel: " Ge setz zur Anpassung von Landesgesetzen an das Baye rische Beamtengesetz".
Mit der Annahme des Gesetzentwurfs in der soeben beschlossenen Fassung hat der Änderungsantrag seine Erledigung gefunden.
Zugrunde liegen der eben zitierte Gesetzentwurf und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführen den Ausschusses für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit, Drucksache 16/1802.
Der federführende Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit empfiehlt die unveränderte An nahme. Der Ausschuss für Verfassung, Recht, Parla mentsfragen und Verbraucherschutz stimmt ebenfalls zu und schlägt vor, in § 2 als Datum des Inkrafttretens den "1. August 2009" einzufügen.
Wer dem Gesetzentwurf mit dieser Ergänzung zustim men will, den bitte ich um das Handzeichen. Gegen probe! Enthaltungen? Dann ist das so beschlossen.
Ein Antrag auf Dritte Lesung wurde nicht gestellt. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. Gegenprobe! Enthaltungen? Dann ist das so beschlossen.
Das Gesetz ist angenommen und hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Bayerischen Katastrophenschutzge setzes".
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes und anderer Rechtsvorschriften (Drs. 16/1251) Zweite Lesung
che 16/1251, und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz, Drucksache 16/1803.
Der federführende und endberatende Ausschuss emp fiehlt Zustimmung mit der Maßgabe, dass in § 5 Ab satz 1 als Datum des Inkrafttretens der "1. August 2009" eingefügt wird.
Wer dem Gesetzentwurf mit dieser Ergänzung zustim men will, den bitte ich um das Handzeichen. Gegen probe! Enthaltungen? Dann ist das so beschlossen.
Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endbera tenden Ausschusses seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. Gegenprobe! Enthaltungen? Dasselbe Abstimmungsergebnis.
Das Gesetz ist damit angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Bayerischen Verwaltungs verfahrensgesetzes und anderer Rechtsvorschriften".
Gesetzentwurf der Abg. Georg Schmid, Thomas Kreuzer, Petra Guttenberger und Fraktion (CSU), Franz Maget, Prof. Dr. Peter Paul Gantzer, Harald Güller und Fraktion (SPD), Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Bernhard Pohl u. a. und Fraktion (FW), Margarete Bause, Sepp Daxenberger, Ulrike Gote u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Thomas Hacker, Jörg Rohde, Tobias Thalhammer und Fraktion (FDP) zur Änderung des Bayerischen Abgeordnetengesetzes (Drs. 16/1581) Zweite Lesung
Änderungsantrag der Abg. Margarete Bause, Sepp Daxenberger, Ulrike Gote u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drs. 16/1766)
Wir stimmen ab. Der Abstimmung liegen der vorge nannte Gesetzentwurf, der Änderungsantrag eben genannt und die Beschlussempfehlung und der Be richt des federführenden Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz auf Drucksache 16/1808 zugrunde. Der endberatende Ausschuss empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe von Änderungen. Ich verweise insoweit auf die Druck sache 16/1808. Außerdem ist in § 1 Nummer 7 Buch stabe a) des Gesetzentwurfs noch eine Änderung veranlasst; denn in Artikel 11 Absatz 2 Satz 2 muss das Wort "Landtags" durch das Wort "Landes" ersetzt wer den.
Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endbera tenden Ausschusses mit der von mir vorgeschlagenen Änderung zustimmen will, den bitte ich um das Hand zeichen. Gibt es Gegenstimmen? Gibt es Enthaltun gen? Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses in der von mir vorgeschlagenen Änderung seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. Gegenprobe! Enthaltungen? Das sind wieder die drei Enthaltungen aus der Fraktion des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN. Damit ist das Gesetz so angenommen und hat den Titel "Gesetz zur Änderung des Bayeri schen Abgeordnetengesetzes".
Mit der Annahme des Gesetzentwurfs hat der Ände rungsantrag auf der Drucksache 16/1766 seine Erledi gung gefunden.
Gesetzentwurf der Abg. Georg Schmid, Thomas Kreuzer, Petra Guttenberger und Fraktion (CSU), Franz Maget, Prof. Dr. Peter Paul Gantzer, Harald Güller und Fraktion (SPD), Thomas Hacker, Jörg Rohde, Tobias Thalhammer und Fraktion (FDP) zur Änderung des Bayerischen Abgeordnetengesetzes (Drs. 16/1582) Zweite Lesung