Protocol of the Session on July 16, 2013

Für die FREIEN WÄHLER bitte ich Herrn Pohl zu uns ans Redepult. Ihnen verbleibt eine Redezeit von 4 Minuten und 11 Sekunden. Bitte schön.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Kollegin Bause, Sie haben exakt drei Minuten zur Sache gesprochen. Das ist bei diesem Thema, das uns alle angeht, schon etwas wenig.

(Zuruf der Abgeordneten Ulrike Gote (GRÜNE))

Ich hätte zum Beispiel schon gerne gewusst, warum es im Gesetzentwurf der GRÜNEN den Abgeordneten, die einer Fraktion angehören, verboten sein soll, Spenden anzunehmen; Abgeordnete, die keiner Fraktion angehören, dürfen diese aber annehmen. Diese Logik hätte ich gern erklärt bekommen. Sie können das vielleicht außerhalb der Sitzung machen. Bis jetzt habe ich jedenfalls noch kein überzeugendes Argument gehört.

Herr Kollege Hacker, Sie fragen, ob wir unseren Vorschlag, nämlich die Deckelung der Zulagen auf 5 %, umsetzen. Ich kann Ihnen jetzt nicht jede Zahl hinter dem Komma sagen, aber vor dem Komma steht eine fünf.

(Tobias Thalhammer (FDP): 50 %!)

Herr Kollege Thalhammer, Sie sind ein kleiner Spaßvogel. Ich glaube, davon träumen Sie. – Meine Damen und Herren, wir setzen das faktisch um. Es wäre sehr sinnvoll, wenn wir das alle tun würden.

Ich möchte noch kurz auf einen Punkt eingehen, der sehr wichtig ist. Wir müssen evaluieren; denn das, was hier vorliegt, wurde mit heißer Nadel gestrickt. Hier wird es auch noch Punkte geben, die nachzujustieren sind. Wir müssen eine transparente, aber auch praktikable Lösung schaffen. Eine Abrechnung auf Euro und Cent ist nicht für jeden praktikabel, insbesondere nicht für Freiberufler.

(Volkmar Halbleib (SPD): Warum denn nicht? Bei der Präsidentin muss er das auch mitteilen!)

Ein Freiberufler müsste in diesem Fall jeden Monat seine Einnahmen neu berechnen. Er müsste sich dann einen Rattenschwanz an Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern leisten, um dieser Vorgabe gerecht zu werden. Ich sage aber auch, dass es bei der jetzigen Stufenregelung nicht bleiben kann und muss. Ich halte es für etwas verwegen zu sagen, dass der große blaue Himmel über 250.000 Euro liegt. Hier wird es in der Zukunft notwendig sein, zu differenzieren.

Ich meine allerdings auch, dass wir in einem anderen Punkt nachjustieren müssen. Es ist unbefriedigend, wenn nur die Einkünfte zählen, ohne dass Betriebsausgaben dagegen gerechnet werden können. Ich glaube nicht, dass es der Transparenz dient, wenn jemand, der 500.000 Euro Einnahmen und 450.000 Euro Ausgaben hat, in der höchsten Stufe angesiedelt wird, während jemand, der aus abhängiger Beschäftigung 50.000 Euro erzielt und damit das gleiche zu versteuernde Einkommen hat, in einer anderen Stufe eingruppiert wird. Sie sehen an diesem einfachen Beispiel schon, dass wir hier noch Arbeit vor uns haben.

Wir haben im Rechtsausschuss Änderungen vorgenommen, weil wir gesehen haben, dass es hier Schwierigkeiten gibt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, über eines müssen wir uns alle im Klaren sein: Wir schaffen jetzt Regelungen, und wir haben gewisse Vorstellungen von diesen Regelungen. Ob wir diese Regelungen jedoch einhalten, darüber urteilen möglicherweise andere. Darauf haben wir dann keinen Einfluss. Deswegen ist es erforderlich, dass wir sehr sorgfältig arbeiten. Wir haben jetzt kurz vor knapp etwas vorgelegt. Frau Stewens, wir werden der von Ihnen und Ihrer Fraktion vorgelegten Regelung, die der des Bundestags entspricht, zustimmen.

(Thomas Hacker (FDP): Wir sind auch Antragsteller!)

Wir alle wissen, dass wir noch Arbeit vor uns haben und nachbessern müssen. Das wird dann der neue Landtag tun.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Uns liegen keine weiteren Wortmeldungen vor, weshalb wir die Aussprache schließen und zur Abstimmung schreiten können.

Ich bitte Sie um Konzentration, da die Abstimmung angesichts der vielen Anträge und Gesetzentwürfe nicht ganz einfach ist. Ich erkläre zunächst das Prozedere. Über die Tagesordnungspunkte 12 und 13 werden wir ganz normal abstimmen. Über den Tagesordnungspunkt 14 werden wir namentlich abstimmen. Bis wir das Ergebnis dieser Abstimmung erhalten, werden wir mit dem Tagesordnungspunkt 15 fortfahren. Danach wird über den Tagesordnungspunkt 16 ebenfalls wieder in namentlicher Form abgestimmt. Im Anschluss daran werden wir über den Dringlichkeitsantrag der GRÜNEN ebenfalls in namentlicher Form abstimmen. Danach werden wir über den Antrag der SPD abstimmen.

Ich lasse zunächst über den Tagesordnungspunkt 12 abstimmen. Der Abstimmung liegt der Initiativgesetzentwurf der Fraktion der FREIEN WÄHLER auf Drucksache 16/16817 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz empfiehlt auf Drucksache 16/17768 die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Wer dagegen dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion der FREIEN WÄHLER und Frau Dr. Pauli (fraktions- los). Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der FDP, der SPD und des

BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Enthaltungen? – Ich sehe keine. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 13. Der Abstimmung liegen der Initiativgesetzentwurf der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 16/17061 und der Änderungsantrag auf Drucksache 16/17643 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz empfiehlt auf Drucksache 16/17799 sowohl den Änderungsantrag als auch den Gesetzentwurf in unveränderter Fassung zur Ablehnung. Ich gehe davon aus, dass wir über den Gesetzentwurf nur in der geänderten Fassung abstimmen müssen. Besteht damit Einverständnis? – Das ist der Fall.

Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Gesetzentwurf in der geänderten Fassung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der FDP, der FREIEN WÄHLER, der SPD und Frau Kollegin Dr. Pauli (fraktionslos). Enthaltungen? – Ich sehe keine. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt.

Wie angekündigt kommen wir jetzt zur namentlichen Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 14. Der Abstimmung liegt der Initiativgesetzentwurf der SPDFraktion auf Drucksache 16/17075 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz empfiehlt auf Drucksache 16/17769 wiederum die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Ich bitte Sie, die bereitgestellten Urnen in Anspruch zu nehmen. Mit der Stimmabgabe kann begonnen werden. Sie haben hierfür fünf Minuten zur Verfügung.

(Namentliche Abstimmung von 15.56 bis 16.01 Uhr)

Die Stimmabgabe ist damit abgeschlossen. Das Abstimmungsergebnis wird außerhalb des Saals ermittelt. Das Ergebnis gebe ich später bekannt.

Wir kommen damit zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 15. Der Abstimmung liegen der Initiativgesetzentwurf der CSU und der FDP auf Drucksache 16/17523 und die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz auf Drucksache 16/17767 zugrunde. Der federführende und endberatende Ausschuss empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe, dass in § 2 als Datum des Inkrafttretens der "1. Oktober 2013" eingefügt wird.

Wer dem Gesetzentwurf mit dieser Ergänzung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU und der FDP. Frau Kollegin Aures, was macht die Fraktion der SPD? – Die Fraktion der SPD stimmt auch zu. Ich bitte, die Gegenstimmen anzuzeigen. – Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Enthaltungen? – Das sind die Fraktion der FREIEN WÄHLER und Frau Kollegin Dr. Pauli (fraktionslos). Damit ist der Gesetzentwurf so beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Danke schön. Das sind die Fraktionen der CSU, der FDP und der SPD. Wenn Sie wieder Platz nehmen, bitte. Wer dagegen stimmt, den bitte ich, dies auf die gleiche Weise anzuzeigen. – Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Danke schön. Stimmenthaltungen? – Das sind die Fraktion der FREIEN WÄHLER und Frau Kollegin Dr. Pauli (fraktionslos). Die anderen stehen quasi sitzend. Das Gesetz ist damit so angenommen.

(Unruhe - Ulrike Gote (GRÜNE): Kann man das Gemurmel einmal einstellen? Man kann ganz schlecht zuhören!)

Es hat den Titel "Gesetz zur Änderung des Bayerischen Fraktionsgesetzes".

Im Übrigen würde ich mich Frau Kollegin Gote anschließen. Verstehen sollte man sich schon noch. Wenn sich bitte die Gesprächsgruppen da hinten auflösen würden.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag von Abgeordneten der Fraktionen der CSU und der FDP auf Drucksache 16/17524. Dabei handelt es sich um den Tagesordnungspunkt 16. Vorweg lasse ich in namentlicher Form über den vom federführenden Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz zur Ablehnung vorgeschlagenen Änderungsantrag der SPD-Fraktion auf Drucksache 16/17738 abstimmen. Die Urnen sind hierfür bereitgestellt. Mit der Stimmabgabe kann sofort begonnen werden. Wir haben drei Minuten Zeit.

(Namentliche Abstimmung von 16.04 bis 16.07 Uhr)

Die namentliche Abstimmung ist abgeschlossen. Ich bitte darum, dass wieder etwas mehr Ruhe eingekehrt.

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

Wir wollen weiterkommen, aber das können wir nur, wenn wieder ein bisschen mehr Ruhe herrscht, bitte.

Die Stimmabgabe ist abgeschlossen. Das Abstimmungsergebnis gebe ich Ihnen später bekannt.

Über den Antrag auf Drucksache 16/17524 selbst kann erst nach Feststellung des Abstimmungsergebnisses abgestimmt werden.

Wir führen deshalb zwischenzeitlich eine weitere namentliche Abstimmung durch, und zwar über den Dringlichkeitsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 16/17088; das ist die Listennummer 162 der Anlage zur Tagesordnung. Der federführende Ausschuss empfiehlt auf Drucksache 16/17664 die Ablehnung. Während der Aussprache hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen Änderungsantrag gestellt: Danach sollen der Absatz 2 und in Absatz 3 das Wort "entsprechend" gestrichen werden. Ich gehe davon aus, dass die beantragte namentliche Abstimmung nur noch über die geänderte Fassung erfolgen soll. – Das ist allgemein so festgestellt. Die Urnen sind bereitgestellt. Wir können drei Minuten lang namentlich abstimmen.

(Namentliche Abstimmung von 16.09 bis 16.12 Uhr)

Damit ist die Stimmabgabe abgeschlossen. Später teile ich Ihnen das Ergebnis mit.

Jetzt kann ich Ihnen schon das Ergebnis der vorher durchgeführten namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag der SPD-Fraktion zum interfraktionellen Antrag von CSU und FDP betreffend "Änderung der Verhaltensregeln für die Mitglieder des Bayerischen Landtags", Drucksache 16/17738, bekannt geben: Mit Ja haben 30 Kolleginnen und Kollegen gestimmt, mit Nein 131. Es gab keine Stimmenthaltungen. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 4)

Den Antrag auf Drucksache 16/17524 empfiehlt der federführende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz zur Annahme mit der Maßgabe von Änderungen. Ich verweise insoweit auf die Drucksache 16/17823. Einer weiteren Änderung bedarf noch § 2 des Antrags. Nachdem es sich nur um eine Änderung der bereits bestehenden Verhaltensregeln handelt, muss § 2 wie folgt lauten: "Die Änderung der Verhaltensregeln tritt am 7. Oktober 2013 in Kraft." Wer dem Antrag in der Fassung des federführenden Ausschusses unter Berücksichtigung der soeben vorgetragenen Änderung zustimmen

möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU und der FDP. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktionen der FREIEN WÄHLER, der SPD und der GRÜNEN sowie Frau Kollegin Dr. Pauli (fraktionslos). Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist dem Antrag in dieser Fassung zugestimmt worden.

Bevor ich zum nächsten Tagesordnungspunkt komme, darf ich Ihnen die Wahlergebnisse der Richterwahlen, die Sie durchgeführt haben, bekannt geben. Diese haben unter Tagesordnungspunkt 2 stattgefunden.

Wahlvorschlag Stephan Kersten als berufsrichterliches Mitglied: An der Wahl haben 162 Abgeordnete teilgenommen. Es waren keine Stimmzettel ungültig. Es entfielen auf Herrn Stephan Kersten 136 Stimmen. Mit Nein stimmten zwei Abgeordnete. Ihrer Stimme enthalten haben sich 24 Abgeordnete.

Wahlvorschlag Stephan Kersten als erster Vertreter des Präsidenten des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs: An der Wahl haben 162 Abgeordnete teilgenommen. Es entfielen auf Herrn Stephan Kersten 127 Stimmen. Mit Nein stimmten zwei Abgeordnete. Ihrer Stimme enthalten haben sich 33 Abgeordnete.

Wahlvorschlag Dr. Martin Kainz als berufsrichterliches Mitglied: An der Wahl haben 162 Abgeordnete teilgenommen. Alle Stimmzettel waren gültig. Es entfielen auf Herrn Dr. Martin Kainz 139 Stimmen. Mit Nein stimmten zwei Abgeordnete. Ihrer Stimme enthalten haben sich 21 Abgeordnete.

Wahlvorschlag Theresia Koch als berufsrichterliches Mitglied: An der Wahl haben 162 Abgeordnete teilgenommen. Alle Stimmzettel waren gültig. Es entfielen auf Frau Theresia Koch 139 Stimmen. Mit Nein stimmten drei Abgeordnete. Ihrer Stimme enthalten haben sich 20 Abgeordnete.

Ich stelle fest, dass der Bayerische Landtag Frau Theresia Koch sowie die Herren Stephan Kersten und Dr. Martin Kainz zu berufsrichterlichen Mitgliedern des Verfassungsgerichtshofs gewählt hat. Außerdem wurde Herr Kersten zum ersten Stellvertreter des Präsidenten des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs gewählt. Der Tagesordnungspunkt 2 ist damit erledigt.