Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Der "neunte Anlauf" und nicht "Täglich grüßt das Murmeltier", sondern "Täglich grüßt die Informationsfreiheit". Das Thema ist wichtig; das ist überhaupt keine Frage. Gerade auch wir Liberalen stehen zur Informationsfreiheit.
Aber wir haben bereits bei dem Gesetzentwurf der SPD-Fraktion, dem dieser nicht zufällig stark ähnelt, klargemacht, dass wir diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen werden. All das, was ich damals gesagt habe, gilt auch heute. Es geht nicht nur um die Informationsfreiheit und Transparenz, sondern auf der anderen Seite auch um den Datenschutz und um Bürokratiekosten.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Deswegen schlage ich vor, diesen Gesetzentwurf dem Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz als dem federführenden Ausschuss zu überweisen. – Ich stelle Einverständnis fest. Dann ist so beschlossen.
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Christa Stewens, Alexander König, Ingrid Heckner u. a. und Fraktion (CSU), Thomas Hacker, Dr. Andreas Fischer, Jörg Rohde u. a. und Fraktion (FDP) Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Hof - Nutzung zur Ausbildung von Nachwuchskräften durch die Landeshauptstadt München (Drs. 16/17331)
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Margarete Bause, Dr. Martin Runge, Ulrike Gote und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Europäischer Verwaltungscampus Hof (Drs. 16/17351)
Die Aussprache zu beiden Dringlichkeitsanträgen hat bereits im letzten Plenum am 20. Juni 2013 stattgefunden. Die Abstimmungen konnten aber nicht mehr rechtzeitig durchgeführt werden. Es wurde vereinbart, nur über den Antrag von CSU und FDP in der heutigen Plenarsitzung in namentlicher Form abzustimmen.
Auf Vorschlag der Verwaltung stimmen wir aber zuerst in einfacher Form über den Dringlichkeitsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ab. Wer dem Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Bause, Dr. Runge, Gote und Fraktion betreffend Europäischer Verwaltungscampus Hof – Drucksache 16/17351 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und FREIE WÄHLER. Gegenstimmen? – Das sind CSU und FDP. Gibt es Enthaltungen? – Die gibt es nicht. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.
Jetzt kommen wir zur namentlichen Abstimmung über den Antrag von CSU und FDP auf Drucksache 16/17331. Ich eröffne die Abstimmung. Dafür stehen fünf Minuten zur Verfügung.
Ich schließe die Abstimmung und bitte, das Ergebnis außerhalb des Saales zu ermitteln. Ich bitte, die Plätze wieder einzunehmen.
Gesetzentwurf der Abgeordneten Georg Schmid, Renate Dodell, Robert Kiesel u. a. und Fraktion (CSU), Markus Rinderspacher, Ludwig Wörner und Fraktion (SPD), Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Thorsten Glauber u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER), Margarete Bause, Dr. Martin Runge, Ulrike Gote u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Thomas Hacker, Dr. Andreas Fischer, Jörg Rohde u. a. und Fraktion (FDP) zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung der Bayerischen Landesstiftung (Drs. 16/16206) - Zweite Lesung
Ich eröffne die Aussprache. Im Ältestenrat wurde eine Redezeit von fünf Minuten – Redezeit allerdings hier vorne und nicht in den Rängen; ich bitte um etwas mehr Konzentration – vereinbart. Erste Rednerin ist Frau Kollegin Dodell.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Einige wenige Zahlen zur Landesstiftung will ich in Erinnerung rufen: Die Landesstiftung besteht seit 1972. Sie ist eine Stiftung für gemeinnützige und mildtätige Zwecke und ist aus dem kulturellen und sozialen Leben Bayerns nicht wegzudenken. Sie ist eine segensreiche Einrichtung. Seit 1972 wurden immerhin 500 Millionen Euro an Zuschüssen und Darlehen für rund 8.000 Vorhaben in Bayern gewährt. Das Stiftungsvermögen beträgt jetzt etwas über 800 Millionen Euro. In den letzten Jahren gab es nicht immer Einigkeit über die Anlagestrategie. Herr Wörner, wir haben uns trefflich gestritten und diskutiert. Ich empfinde es als sehr positiv, dass wir seit eineinhalb Jahren eine gemeinsame Beratung über die Anlagekonzeption haben. Ich habe sehr großen Wert darauf gelegt, dass wir alle Mitglieder des Stiftungsrates gut informiert haben, dass wir Transparenz wahren und letztlich einen Konsens gefunden haben. Ich freue mich sehr, dass das gelungen ist und wir jetzt mit der Anlagestrategie auf einem Weg sind, der eine gute Zukunft für die Landesstiftung verspricht.
Die Aufgabe der Bayerischen Landesstiftung ist einerseits, das Stiftungsvermögen dauerhaft zu erhalten, und andererseits, permanent gute Erträge für Förderzwecke zu erwirtschaften. Aufgabe des Stiftungsrates ist es unter anderem, Richtlinien zur Erhaltung des
Stiftungsvermögens zu erlassen. Der ORH hat in seinem Jahresbericht 2012 angeregt, Kompetenzen im Stiftungsrat aus dem Finanz- und Vermögensverwaltungssektor durch Aufnahme von mindestens einem externen -
Frau Kollegin Dodell, ich bitte um Entschuldigung, wenn ich Sie kurz unterbreche. Es ist ein derart großer Grundlärmpegel. Das hat doch nichts mit Respekt vor der Rednerin zu tun. Bitte etwas mehr Konzentration!
Herr Präsident, die Förderung für die Landesstiftung draußen bekannt zu geben, ist doch etwas anderes und spannender, als sich den Redebeitrag hier anzuhören.
Der ORH hat uns empfohlen, mindestens einen externen Kapitalmarktexperten aufzunehmen. Sie wissen selber, dass die Kapitalmärkte immer komplexer geworden sind. Bislang gehört dem Stiftungsrat auch kein fachkundiger Vertreter aus diesem Sektor an. Aktuell ist der Stiftungsrat mit zwölf Mitgliedern besetzt, darunter befinden sich Herr Ministerpräsident, der Finanzminister und sieben Vertreter aus allen Fraktionen des Landtags.
Wesentliches Ziel des interfraktionellen Gesetzentwurfs ist es, den Stiftungsrat der Bayerischen Landesstiftung um zwei fachkundige Mitglieder aus dem Finanz- und Vermögensverwaltungssektor zu erweitern. Damit soll die Kompetenz des Stiftungsrates bei der Vermögensverwaltung und der Kapitalanlage gestärkt werden. Wir haben Anlagerichtlinien konzipiert. Diese sind aber nicht ein für allemal festgeschrieben. Der Stiftungsrat wird sich immer wieder neu mit Anlagerichtlinien und der Anlagestrategie beschäftigen müssen. Deshalb ist es sinnvoll, dass zwei Experten dazukommen. Dadurch wird sich die Anzahl der Stiftungsratsmitglieder auf 14 erhöhen. Dem Stiftungsrat war es wichtig, dass die beiden Stiftungsratsmitglieder vom Stiftungsrat selbst vorgeschlagen werden und dann vom Landtag bestellt werden, weil das eine gewisse Gewichtigkeit hat; deshalb dieser interfraktionelle Gesetzentwurf mit den durchwegs einstimmigen Entscheidungen in den Vorberatungen.
Der Stiftungsrat der Bayerischen Landesstiftung hat in seiner Sitzung am 14. Mai 2013 einstimmig beschlossen, dem Bayerischen Landtag – selbstverständlich vorbehaltlich der heutigen Entscheidung – vorzuschlagen, als neue weitere Mitglieder des Stiftungsrates die Herren Harald Strötgen, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse München, und Daniel Just, Vorstandsvorsitzender der Versorgungskammer Bayern, zu bestellen.
Ich halte diese Erweiterung des Stiftungsrates für sinnvoll und geboten. Ich freue mich, dass wir eine große Einigkeit erzielt haben, und bitte um Zustimmung.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Es wird Zeit, dass sich an diesem Stiftungsrat etwas ändert. Ich werde das auch begründen. Entgegen einem Ratschlag vor einigen Jahren, der nicht ernst genommen wurde, wurde eine Anlagestrategie gefahren, die rund 100 Millionen Euro gekostet hat. Man hat hinterher gesagt: Hinterher ist man immer gescheiter. Es hat allerdings ein paar Leute gegeben, die vorher etwas mehr nachgedacht haben. Man hat sich mit seiner Mehrheit und Macht durchgesetzt, und zwar zum Schaden der Stiftung. Jetzt betreibt man eine Schadensbegrenzung. Das ist richtig so, und deshalb werden wir diesem Gesetzentwurf zustimmen.
Ich hätte nur gerne – das habe ich auch dem Stiftungsrat gesagt – das Geld, das ich einmal in der Stiftung treuhänderisch übernehmen durfte, auch in voller Gänze zurückgegeben. Ich glaube, es ist Aufgabe der Politik, Sachwalter zu sein. Das ist leider nicht gelungen. Jetzt muss man sehen, wie man den angerichteten Schaden begrenzen kann. Der Schaden führt dazu, dass die ausschüttbaren Mittel immer weniger werden. Wer haben zunächst eine Verminderung der Zinshöhe bei den Anlagen, weil nicht mehr so viel Geld generiert werden kann. Zum Zweiten haben wir den Schaden im System, der durch Nichthandeln oder durch Nichtverkauf bestimmter Anlagegüter verursacht wurde. Deswegen muss man das korrigieren.
Frau Kollegin Dodell, eines stimmt nicht ganz: Wir von der SPD-Landtagsfraktion haben nicht der Anlagestrategie zugestimmt. Ich sage das ganz deutlich. Sie wissen genau, dass wir etwas anderes wollten als Sie. Wir hätten das Geld lieber in Beton angelegt, was an sich auch alle anderen machen, weil das sicherer ist und etwas bringt. Sie wollten das nicht, und deshalb müssen Sie die Anlagestrategie alleine machen, ohne unsere Hilfe.
Dem Vorschlag, zwei namhafte und ehrenwerte Banker hinzuzunehmen, stimmen wir selbstverständlich zu. Auch die Benennung der beiden genannten Personen werden wir mittragen.
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir halten die Neuausrichtung der Landesstiftung für gut. Auch das externe Wissen, das beigezogen wird, begrüßen wir; damit werden die Risiken breiter gestreut und verteilt. Wir werden dem Antrag zustimmen. Wir tragen ihn mit. Insofern schenke ich Ihnen damit meine restliche Redezeit.
Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, darf ich bekannt geben, dass beim Tagesordnungspunkt 10, das ist der Gesetzentwurf zur Anpassung der Bezüge, für die Schlussabstimmung namentliche Abstimmung beantragt wurde. Des Weiteren wurde für den Tagesordnungspunkt 13 ebenfalls namentliche Abstimmung beantragt. Das ist die Zweite Lesung zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Feiertagsgesetzes.
- Das ist für mich neu. Aber ich kann es jetzt gleich mit bekannt geben. Für Tagesordnungspunkt 11, die Änderung des Kommunalabgabengesetzes, wird auch namentliche Abstimmung beantragt. Wir werden damit demnächst einige namentliche Abstimmungen haben. - Nächster Redner ist Kollege Hallitzky. Bitte sehr.
Herr Präsident, geschätztes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Älteren von uns mögen sich noch an Emma Kellner erinnern. Bereits vor der Jahrtausendwende wurde vom ORH und der damaligen haushaltspolitischen Sprecherin der GRÜNEN festgestellt, dass bei der Landesstiftung öffentliche Gelder durch eine dilettantische Anlagepolitik verzockt werden.
Das Schielen auf hohe Renditen, die damit verbundene Missachtung jeden Risikos sowie die Tatsache, dass es keinerlei Diversifizierungsstrategie gab – das kennen wir aus der Landesbankkommission; ich brauche das nicht zu wiederholen -, war auch die Strategie in der Landesstiftung, in der Regel gegen den Widerstand der Mitglieder der heutigen Opposition.
Damit wurde ein Schaden von mehreren hundert Millionen angerichtet. Ich bezweifle es, dass man es als großen Erfolg verkaufen kann, dass es jetzt nach einer knappen Generation des Drängens und Forderns von SPD und GRÜNEN und – in weniger historischen Dimensionen – seit Kurzem auch der FREIEN WÄHLER gelungen ist, dass sich CSU und FDP nun endlich bewegt haben, zwei Anlageexperten in den Stiftungsrat zu berufen. Nein, das ist kein großer Erfolg, es war schlicht überfällig.
Erlauben Sie mir, einen zweiten Aspekt anzusprechen, nämlich die Unabhängigkeit der Landesstiftung. Als wir uns kürzlich im Haushaltsausschuss darüber unterhielten, ob die soziale Sicherung für die Mieterinnen und Mieter der GBW-Wohnungen ausreicht aufgrund dessen, was der um große Rhetorik nie verlegene, heute nicht anwesende bayerische Finanzminister die XXL-Sozialcharta nennt und von dem nicht nur GRÜNE- und Oppositionskollegen wissen, dass es windelweich ist, platzte mitten in die Sitzung die dpa-Meldung, dass sich die Landesstiftung an den Käufen der Wohnungen durch die Patrizia beteiligen solle.
Söder und Seehofer, also die zwei gleicheren Gutsherren unter den jetzt 14 gleichen Mitgliedern des Stiftungsrates wollten das so. Ich will das jetzt nicht im Hinblick darauf bewerten, wie sich die über 90.000 Bewohnerinnen und Bewohner der GBWWohnungen veralbert vorkommen mussten. An der Burleske ist hier interessant, wie eine Landesstiftung vom Ministerpräsident und vom Finanzminister behandelt wird, die formell unabhängig ist und die Sie dennoch in skandalöser Dreistigkeit eingesetzt haben, um ihre eigenen Interessen durchzusetzen.
Dass es später nichts wurde, lag nicht an Ihnen, sondern daran, dass die Opposition das Absurde dieses Theaters offenbarte.
Deshalb wird auch heute die Diskussion um die Landesstiftung nicht beendet sein. Wir haben jetzt zwar zwei Herren, die durchaus respektabel sind. Der eine kennt sich auch mit Anlagen aus, der andere vielleicht nicht so, aber er ist ebenso respektabel. Damit wird die Diskussion um die Landesstiftung mit dem heutigen Tage jedoch nicht beendet sein. Deshalb bleibt auch unser Vorschlag auf der Tagesordnung, dass das Stiftungsvermögen auf Dauer besser in den Staatshaushalt zu überführen wäre und damit der Stiftungszweck in einem geordneten Haushaltsverfahren abgesichert würde, um damit mehr Klarheit und Wahrheit im Haushalt zu schaffen.