Protocol of the Session on February 17, 2009

(Beifall der Abgeordneten Harald Güller (SPD) und Thomas Hacker (FDP))

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn die FDP dies nicht tut, haben wir als Parlament alle Rechte, selbst tätig zu werden. Es macht jedoch keinen Sinn, eine Verfassungsstreitigkeit der FDP mit klugen Kommentaren vom Landtag aus zu begleiten.

Meine Damen und Herren, ich warte auf den Entwurf des Versammlungsgesetzes. Über diesen Entwurf werden wir im Plenum diskutieren. Herr Kollege Heike, dann werden wir sehen, ob dieser Entwurf den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entspricht. Ich gehe davon aus, dass dieser Entwurf etwas liberaler sein wird als das, was das Bundesverfassungsgericht gerade noch zulässt. Da lasse ich mich gern überraschen. Wir diskutieren über den Gesetzentwurf, wenn er auf dem Tisch liegt. Ein Schattenboxen und Scheinfechten wird es aber mit uns nicht geben.

(Beifall bei den Freien Wählern und der FDP)

Jetzt darf ich Herrn Kollegen Dr. Fischer das Wort erteilen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Dies ist wieder einmal eine überflüssige Debatte, die von den GRÜNEN angestoßen wurde.

(Beifall bei der FDP)

Das Bayerische Versammlungsgesetz widerspricht nicht nur unserem Verständnis von einer freiheitlichen Gesellschaftsordnung, es verstößt nach unserer eindeutigen Auffassung auch gegen das Grundgesetz. Deswegen steht die FDP ohne jedes Wenn und Aber zu der Verfassungsbeschwerde, an der sie sich bisher beteiligt hat und weiter beteiligen wird.

(Beifall bei der FDP)

Frau Kollegin Stahl, Sie haben trotz dieser eindeutigen Ausgangslage von einem Eiertanz gesprochen. Ich kann nur Windeier erkennen, die mit heißer Luft von den GRÜNEN gefüllt wurden.

(Beifall bei der FDP)

Es ist an der Zeit, das Versammlungsgesetz zu ändern. Es war die FDP, die es bei den Verhandlungen über die Koalitionsvereinbarung erreicht hat, dass das Versammlungsgesetz geändert wird. Meine Damen und Herren von den GRÜNEN, ich verstehe, dass Sie sich ärgern, weil wir in einigen Monaten etwas erreicht haben, was Sie nicht geschafft haben.

(Beifall bei der FDP - Ulrike Gote (GRÜNE): Jetzt darf man noch nicht einmal darüber reden!)

- Natürlich darf man darüber reden. Es macht aber nur Sinn, darüber zu reden, wenn ein Gesetzentwurf vorliegt. Dieser Gesetzentwurf wird kommen.

(Beifall bei der FDP - Harald Güller (SPD): Wann wird er denn vorliegen?)

Wir werden die Anmeldung von Versammlungen erleichtern. Wir werden die Anzeigefrist verkürzen und weniger Angaben von den Veranstaltern verlangen. Meine sehr geehrten Damen und Herren von den GRÜNEN, das ist genau das, was in Ihrem Antrag steht. Er ist nicht mehr nötig, weil das alles sowieso kommen wird. Wir werden dafür sorgen, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung wieder ernst genommen wird und Übersichtsaufnahmen beschränkt werden. Wir werden dafür sorgen, dass das Risiko für Veranstalter, Leiter und Teilnehmer von Veranstaltungen nicht unkalkulierbar wird. Wir werden all das tun, ohne die Sicherheit in Bayern zu gefährden.

(Beifall bei der FDP)

Herr Kollege Dr. Fischer, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Kollegen Pohl?

Eine Zwischenintervention am Ende gerne, aber die Zeit ist leider knapp.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, bürgerschaftliches Engagement ist wichtig. Die FDP ist ein Garant dafür, dass dieses bürgerschaftliche Engagement erleichtert wird. Deshalb wird es eine Änderung des Versammlungsgesetzes geben, die von den Koalitionsfraktionen gemeinsam erarbeitet wird. Wir werden, gemeinsam mit dem Koalitionspartner, für ein Versammlungsgesetz sorgen, das nicht nur verfassungsgemäß ist, sondern auch unsere Vorstellungen von einem freiheitlichen Staat verwirklicht.

(Beifall bei der FDP)

Ich sehe jedoch keine Notwendigkeit, ein Gesetz, das bereits ein Auslaufmodell ist, das nur noch wenige Zeit in Kraft sein wird, zu überprüfen. Das wäre eine Beschäftigungstherapie. Daran muss sich der Landtag nicht beteiligen. Der Landtag muss sich beteiligen, wenn ein Gesetz noch längere Zeit gültig sein wird. Er muss sich aber nicht an der Überprüfung eines Gesetzes beteiligen, das in Kürze - dank der Initiative der FDP - Geschichte sein wird.

(Beifall bei der FDP)

Freuen Sie sich auf die Diskussion über das neue Versammlungsgesetz. Ich bin dann gerne bereit, mich inhaltlich mit Ihnen auseinanderzusetzen. Herr Kollege Schindler, Sie haben uns vorgeworfen, den Mund zu spitzen ohne zu pfeifen. Warten Sie mit Ihrem Beifall, bis das Pfeifkonzert begonnen hat. Klatschen Sie nicht vorher und schreien Sie auch nicht vorher Buh. Das wäre verfrüht. Danach können wir uns gerne darüber unterhalten. Ich freue mich auf die Diskussion über das neue Versammlungsgesetz.

(Beifall bei der FDP)

Für eine Zwischenintervention haben sich die Kollegen Pohl, Frau Stahl und Schindler gemeldet. Ich habe sie der Reihe nach genannt. Außerdem möchte ich bekanntgeben, dass die CSU-Fraktion namentliche Abstimmung beantragt hat. Das wird gerade im Hause durchgegeben.

Herr Kollege Dr. Fischer, stimmen Sie mir zu, dass es ebenfalls Beschäftigungstherapie ist, den sinnlosen Streit zu führen, ob den GRÜNEN oder der FDP das Urheberrecht an einem neuen Versammlungsrecht zusteht?

Es geht hier nicht darum, einen Urheberrechtsstreit zu führen. Es geht darum, klarzumachen, dass die FDP zu ihrem Wort steht. Das ist bezweifelt worden. Deshalb musste ich darauf antworten.

(Beifall bei der FDP)

Bitte, Frau Kollegin Stahl.

Ich möchte ebenfalls eine Zwischenintervention machen, auf die Sie, Herr Kollege Dr. Fischer, nicht antworten müssen. Anders als Herr Pohl bezeichne ich mich als Politikerin und nicht als Angehörige einer Glaubensgemeinschaft.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich habe eine Position, die ich auch verkünden darf. Nach unserer Ansicht und nach Ansicht der FDP haben wir ein verfassungswidriges Versammlungsrecht. Herr Pohl und liebe Freie Wähler, gegen dieses bestehende Recht läuft eine Verfassungsbeschwerde. Diese Verfassungsbeschwerde wird mit einer einstweiligen Anordnung begleitet, was - wenn wir eine Stellungnahme abgeben - unter Umständen dazu führen kann, dass ein Gericht dieses Versammlungsrecht bis zum Erlass eines neuen Gesetzes aussetzt. Dann bliebe es beim Bundesversammlungsrecht.

Deshalb ist eine Verfassungsbeschwerde zum jetzigen Zeitpunkt nicht überflüssig. Bis ein neues Gesetz erlassen ist, wird noch einmal sehr viel Zeit vergehen. Das müssen wir im Auge behalten. Hinzu kommt, dass wir den neuen Gesetzentwurf nicht kennen und nicht wissen, ob alle Punkte, die in unserer Verfassungsbeschwerde stehen, in diesem neuen Gesetz berücksichtigt werden. Sie werden verstehen, dass ich Ihren diesbezüglichen Beteuerungen erst einmal keinen Glauben schenke. Dann kann man, wenn dem so sein sollte, entweder die Verfassungsbeschwerde zurückziehen oder eine ergänzende Stellungnahme abgeben. Das alles sind Möglichkeiten, die uns rechtlicherweise offenstehen. Daran hindert uns niemand, zum jetzigen Zeitpunkt eine Stellungnahme zum jetzigen Gesetz abzugeben. Das, meine ich, ist unsere Pflicht.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Möchten Sie darauf eingehen?

- Ich möchte darauf eingehen. Zum Ersten, überflüssig ist nicht die Verfassungsbeschwerde, sondern überflüssig ist, dass sich der Bayerische Landtag daran beteiligt. Das ist ein entscheidender Unterschied.

(Beifall bei der FDP)

Zum Zweiten, Sie wissen ganz genau, dass eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Zeit braucht. Sie werden nicht nächste Woche eine bekommen, auch nicht über die einstweilige Anordnung. Und bis diese Entscheidung ansteht, ist das Versammlungsgesetz geändert - das kann ich Ihnen versichern -, daran arbeiten wir. Damit erübrigt sich diese Beteiligung des Bayerischen Landtags. Wir brauchen sie nicht. So einfach ist das. Das wissen Sie genau. Das, was bleibt, ist ein Misstrauen, das Sie äußern müssen, weil Sie wahrscheinlich meinen, dass Sie es äußern müssen. Da kann ich Ihnen leider nicht helfen.

(Beifall bei der FDP)

Jetzt hat noch Herr Kollege Schindler um das Wort gebeten.

Kollege Dr. Fischer, ich bitte um Nachsicht, ich habe es immer noch nicht verstanden, wie man argumentieren kann, dass das bestehende Bayerische Versammlungsgesetz, das gegen die Stimmen der Opposition in der letzten Legislaturperiode beschlossen worden ist - auch nach Ansicht von Ihnen und der FDP -, gegen das Grundgesetz verstößt - das haben Sie ausgeführt, da habe ich Sie doch richtig verstanden -, dass aber gleichzeitig im Landtag argumentiert wird, es sei überflüssig, zu der Verfassungs

beschwerde gegen dieses Gesetz Stellung zu nehmen. Bislang war es so, dass der Landtag, der ein Gesetz mit Mehrheit beschlossen hat, immer der Meinung war, dass ein von ihm beschlossenes Gesetz verfassungsgemäß ist. Jetzt erlebe ich zum ersten Mal in 18 Jahren, dass jemand, der in der Koalition eine Staatsregierung unterstützt, einerseits der Meinung ist, ein Gesetz, das von der früheren Mehrheit beschlossen worden ist, verstoße gegen das Grundgesetz, sich aber andererseits weigert, es dem Bundesverfassungsgericht mitzuteilen. Das bitte ich, mir zu erklären.

Zweitens bitte ich darum, mir zu erklären, wie die Stellungnahme des Leiters der Staatskanzlei vom November letzten Jahres, in der es heißt, dass die Staatsregierung aus CSU und FDP von der Verfassungskonformität des Bayerischen Versammlungsgesetzes ausgeht, mit Ihren früheren Äußerungen zusammenpasst. Das bitte ich, mir zu erklären, weil ich es bislang nicht verstanden habe.

(Beifall bei der SPD)

Herr Kollege Schindler, ich freue mich, dass Sie nach 18 Jahren etwas Neues erleben dürfen in diesem Landtag.

(Unruhe - Zuruf von der SPD: Und jetzt zu den Fra- gen!)

Ich sehe keinen Widerspruch, den es aufzuklären gilt. Es tut mir leid.

(Lachen bei der SPD)

Wir haben in Bayern eine Koalitionsregierung. Die Regierung hat sich geändert und deswegen gibt es in einer Koalitionsregierung teilweise auch unterschiedliche Auffassungen. Es ist aber nicht nötig, einen Streit auszutragen, wenn beide Koalitionspartner einig sind, etwas gemeinsam zu ändern. Da fehlt schlicht und einfach das Bedürfnis. Ich kann Ihnen nur sagen: Warten Sie die Diskussion ab. Wir können uns inhaltlich über ein neues Versammlungsrecht streiten - ich freue mich auf die gemeinsamen Beratungen hierzu -, aber das ist wirklich nicht der Zeitpunkt und der Ort, wo man diese Diskussion austragen muss.

(Beifall bei der FDP)