Protocol of the Session on June 20, 2013

Vielen Dank. Herr Kollege, Sie sind gleich hier geblieben. – Darf ich fragen,

wie es jetzt aussieht? Es haben sich zwei zu Zwischenbemerkungen gemeldet. – Frau Kollegin Kamm. Frau Kollegin Stahl hat sich vorhin auch gemeldet. – Bitte schön, Frau Kollegin.

Sicherlich braucht man eine neue Rechtsgrundlage. Das erlaubt es aber nicht, ein solches Gesetz zu schreiben. Sie haben zwar gesagt, die Erforderlichkeit von Maßnahmen müsse geprüft werden. Es ist aber unzureichend geregelt, wer die Erforderlichkeit prüft und nach welchen Kriterien. Auch bei geringfügigen Maßnahmen, bei Ordnungswidrigkeiten werden Daten abgegriffen, deren Sensibilität nach meinem Eindruck nicht ausreichend begriffen wird.

Herr Kollege.

Frau Kollegin, die Antwort ist ganz einfach: Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gilt in allen Teilen des Polizeirechts, und er ist selbstverständlich auch bei diesen Maßnahmen zu beachten. Dieser allgemeine Grundsatz muss nicht für eine bestimmte Maßnahme spezifiziert werden. Er gilt und ist zu beachten.

(Beifall bei der FDP und Abgeordneten der CSU)

Zu einer weiteren Zwischenbemerkung hat Kollege Arnold das Wort.

Herr Kollege Fischer, ich weise für meine Fraktion ausdrücklich zurück, wir würden einen kurzfristig eingebrachten, auch von Ihnen nachgebesserten Gesetzentwurf ablehnen mit dem Argument, dass wir Gefahren nicht abwehren wollten. Es geht in dem Bereich darum, diese Gefahren auf dem Boden der Verfassung abzuwenden. Sie selber haben diesen Punkt teilweise angesprochen. Wie sieht es denn mit der Rechtsmittelkontrolle aus? Haben Sie in Ihrem Gesetzentwurf tatsächlich verankert, was im Rahmen einer Gewaltenteilung notwendig ist, dass diese Eingriffe gerichtlich überprüft werden können? Wie sieht es mit der Benachrichtigungspflicht aus? Wenn der Staat solche Maßnahmen ergreift, muss er dann nicht auch die Karten auf den Tisch legen? Wo ist die Freizügigkeit des Umgangs mit diesen Daten? Können Sie mir das einmal erklären?

(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der GRÜ- NEN)

Herr Kollege, die Antwort ist ganz einfach: Selbstverständlich müssen wir einen verfassungskonformen Gesetzentwurf vorlegen. Dieser Gesetzentwurf ist verfassungskonform. Daran habe ich keinen Zweifel.

Ich stimme Ihnen zu, dass eine Benachrichtigungspflicht notwendig ist. Natürlich gibt es eine Information im Nachhinein. Natürlich gibt es bei der Zuordnung dynamischer IP-Adressen eine Benachrichtigungspflicht. Bei der Abfrage von Zugangssicherungscodes, der Abfrage von PIN und PUK gibt es sogar einen Richtervorbehalt. Die Behauptung ist nicht richtig, dass es diese Benachrichtigungspflicht nicht gäbe. Diese Benachrichtigungspflichten sind vorgesehen. Deswegen ist dieser Gesetzentwurf verfassungskonform.

(Beifall bei der FDP und Abgeordneten der CSU)

Vielen Dank, Herr Kollege. Jetzt hat für die Staatsregierung Staatsminister Herrmann ums Wort gebeten. – Bitte schön, Herr Staatsminister.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes und des Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes war in der Tat ein zeitlich ambitioniertes Vorhaben. Erst mit Vorliegen eines Entwurfs auf Bundesebene konnte in Bayern mit der Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sinnvoll begonnen werden. Höchste Priorität hatte dabei stets, dass zum 1. Juli eine wirksame Rechtsgrundlage für das in der Praxis enorm wichtige Instrument der Bestandsdatenabfrage geschaffen wird.

Ich möchte mich an dieser Stelle ausdrücklich ganz herzlich bei Ihnen allen für Ihr Verständnis, die tatkräftige Unterstützung und die rasche Beratung dieses Gesetzentwurfs bedanken.

Inhaltlich möchte ich eines ganz deutlich herausstellen: Unter Bestandsdaten verstehen wir Kundendaten wie eine Telefonnummer und die dazugehörenden Namen, Adressen, die E-Mail-Adressen oder andere sogenannte Anschlusskennungen. Im Unterschied zur Abfrage von Vorratsdaten findet hierbei eine rückwirkende Verkehrsdatenübermittlung statt, also wer mit wem wann kommuniziert hat. Ein Abhören findet nicht statt. Diese Differenzierung ist wichtig. Ich habe angesichts der öffentlichen Diskussion und der Berichterstattung in den Medien manchmal den Eindruck, dass dieser Unterschied nicht allen klar ist.

Der vorliegende Gesetzentwurf setzt die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts um. Er sichert damit, dass eine Bestandsdatenabfrage auch künftig möglich ist. Er verbessert die Rechtslage zugleich in rechtsstaatlicher und datenschutzrechtlicher Hinsicht deutlich. So wird für die Abfrage von Zugangssicherungscodes ein Richtervorbehalt bzw. die Beteiligung der

G-10-Kommission vorgesehen. Bei der Zuordnung von dynamischen IP-Adressen und der Abfrage von Zugangssicherungscodes haben wir ferner Benachrichtigungspflichten vorgesehen. Der Gesetzentwurf geht insofern inhaltlich sogar noch ganz eindeutig über die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hinaus. Deshalb bitte ich Sie um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 16/16672, die Änderungsanträge auf den Drucksachen 16/16769 und 16/17002 sowie die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit auf der Drucksache 16/17260 zugrunde.

Vorweg lasse ich über den vom endberatenden Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz zur Ablehnung vorgeschlagenen Änderungsantrag von Abgeordneten der SPD-Fraktion auf der Drucksache 16/17002 abstimmen. Wer entgegen dem Ausschussvotum diesem Änderungsantrag zustimmen will, bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD und der GRÜNEN sowie Frau Kollegin Dr. Pauli (fraktionslos). Ich bitte, die Gegenstimmen anzuzeigen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der FDP und der FREIEN WÄHLER. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt.

Den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/16672 empfiehlt der federführende Ausschuss zur Annahme mit der Maßgabe von verschiedenen Änderungen. Ich verweise insoweit auf die Drucksache 16/17260. Wer dem Gesetzentwurf mit den vorgeschlagenen Änderungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der FDP, der FREIEN WÄHLER und Frau Dr. Pauli (fraktions- los). Ich bitte, Gegenstimmen anzuzeigen. – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist dem Gesetzentwurf zugestimmt worden.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führe ich gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Hierfür wurde namentliche Abstimmung beantragt. Die Urnen stehen bereit. Sie haben fünf Minuten Zeit. Die Abstimmung ist eröffnet.

(Namentliche Abstimmung von 12.02 bis 12.07 Uhr)

Die fünf Minuten sind um. Ich schließe die Abstimmung. Ich bitte, die Stimmkarten draußen auszuzählen. Das Ergebnis werde ich zu einem späteren Zeitpunkt bekannt geben. Ich darf Sie bitten, die Plätze einzunehmen, damit wir in der Tagesordnung fortfahren können.

Zunächst darf ich das Ergebnis der namentlichen Schlussabstimmung zum Tagesordnungspunkt 4 auf der Drucksache 16/15505 bekannt geben. Mit Ja haben 84 gestimmt. Mit Nein haben 62 gestimmt. Stimmenthaltungen gab es keine.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 2)

Das Gesetz ist damit angenommen und trägt den Titel: "Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Bayerische Landesbank sowie des Gesetzes zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes und von Verfahrensgesetzen des Bundes".

Mit der Annahme des Gesetzentwurfs in der soeben beschlossenen Fassung hat der Änderungsantrag auf der Drucksache 16/16924 seine Erledigung gefunden. Das Hohe Haus nimmt davon Kenntnis. Dafür darf ich mich bedanken.

Ich bitte Sie, die Plätze wieder einzunehmen und die Sprechstunden zu beenden.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf:

Antrag der Staatsregierung auf Zustimmung gem. Art. 20 Abs. 2 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes zum Entwurf einer Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) (Drs. 16/15555)

und

weitere Anträge zum Entwurf einer Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) (s. a. Anlage 4)

und

Änderungsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Alexander Muthmann u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) zur Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie zum Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) (Drs. 16/17150)

Erkenntnisse der letzten Volkszählung berücksichtigen (Drs. 16/17311)

Kolleginnen und Kollegen, in die Beratungen wird ebenfalls der nach Abschluss der Ausschussberatungen eingereichte Änderungsantrag der Fraktion der FREIEN WÄHLER auf der Drucksache 16/17311 einbezogen.

Ich darf Sie darauf aufmerksam machen, dass wir die Abstimmung über das LEP in namentlicher Form durchführen. Außerdem werden zu zehn der hier aufgerufenen einschlägigen Anträge namentliche Abstimmungen beantragt. Kolleginnen und Kollegen, Sie werden jetzt in Bewegung bleiben. Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Im Ältestenrat wurde hierzu eine Redezeit von 15 Minuten pro Fraktion vereinbart. Als ersten Redner darf ich für die Staatsregierung Herrn Staatsminister Zeil das Wort erteilen.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute beschließen wir das neue Landesentwicklungsprogramm, das uns in den letzten Wochen und Monaten, aber auch schon vorher, sehr intensiv beschäftigt hat. Das ist der Bedeutung dieses Gegenstands angemessen. Die Staatsregierung löst damit ihre Zusage und ihr Versprechen ein, die Landesplanung in Bayern auf eine neue und vielleicht für so manche ungewohnte Grundlage zu stellen. Ich darf allen eiligen und oft überschnellen Kritikern sagen: Sie können sich beruhigen. Erfolg ist nicht an der Zahl der Seiten messbar, und Inhalte sind es nicht immer nur an der bloßen Anzahl von Sätzen und Worten.

(Beifall bei der FDP)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, worum geht es uns? Wir wollen, dass Bayern wirtschaftlich so erfolgreich bleibt wie bisher, ohne dass unser Lebensraum und unsere natürlichen Lebensgrundlagen zerstört oder nur ansatzweise gefährdet werden. Dieses in Einklang zu bringen, Ökonomie und Ökologie zu versöhnen, unser schönes Land auch in Zukunft vor einem seelenlosen Siedlungsbrei zu bewahren, Bayern in seiner Einzigartigkeit zu erhalten, den ländlichen Raum zu stärken und mehr Arbeit zu den Menschen zu bringen, um damit unnötige Verkehrsströme zu verhindern – all das sind Herausforderungen, denen sich unser neues LEP stellt. Dort befinden sich die richtigen Antworten auf die Fragen der Zukunft.

(Beifall bei der FDP)

Darum, liebe Kolleginnen und Kollegen, geht es doch im Kern. Wir brauchen keine ellenlange Bestandsaufnahme der Gegenwart. Vielmehr brauchen wir einen ebenso einfach wie gezielt formulierten Wegweiser,

der die wichtigsten Zukunftsfragen beantwortet, beispielsweise nach einem klimaschonenden Tourismus oder wie wir gleichwertige Lebens- und Arbeitsverhältnisse in ganz Bayern schaffen. Wir erfüllen damit, wie wir ja heute beschlossen haben, auch einen Verfassungsauftrag.

Meine Damen und Herren, Bayern boomt. Wir leben am drittstärksten Industriestandort der Erde, aber wir machen im Gegensatz zu anderen eben nicht den Fehler, der Wirtschaft alles unterzuordnen und das aus den Augen zu verlieren, was unser Land ausmacht und so einzigartig macht. Auf die Frage, wie dies funktionieren kann, gibt das vorliegende Landesentwicklungsprogramm fundierte und auch modernisierte Antworten.

Unseren erfolgreichen bayerischen Weg führen wir mit dem neuen LEP fort. Wir bauen auf bewährten Grundlagen auf, geben aus Sicht der Landesplanung aber vor allem Antworten auf neue Herausforderungen und verzichten dabei auf unnötiges Beiwerk. "Weniger ist mehr", lautet unsere Devise. Der Staat muss, der Staat soll sich auch bei der Landesplanung auf das konzentrieren und beschränken, was er im Interesse des Gemeinwohls zwingend zu regeln hat. Deswegen haben wir entbürokratisiert, deswegen haben wir den Kommunen auch mehr Rechte und Möglichkeiten gegeben. Es ist das Ziel moderner Landesplanung, Leitplanken für die wichtigsten Themen festzulegen, Konfliktlösungen und Regelungen dafür anzubieten, aber nicht, alles und jedes bis ins Einzelne zu regeln, sondern den Kommunen auch Spielraum zum Handeln zu lassen.

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Meine Damen und Herren, auch die Kolleginnen und Kollegen der Opposition sollten anerkennen, dass das Leitziel gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen in keinem zweiten Land derart Realität geworden ist wie in Bayern. Seien wir doch einmal ehrlich: In anderen Bundesländern würden die Champagnerkorken knallen, wenn diese so niedrige Arbeitslosenquoten hätten wie beispielsweise Nordbayern. Dieser Erfolg, einen Riss durchs Land, eine Spaltung in Nord und Süd, eine Zweiklassengesellschaft, zu vermeiden, ist nicht nur, aber auch ein Verdienst erfolgreicher Landesplanung.

Wir legen mit diesem LEP auch das Bekenntnis ab: Wir lassen niemanden im Stich. Keine Region wird abgehängt. Wir kämpfen um jeden Arbeitsplatz, wir kämpfen darum, bestehende Arbeitsplätze zu erhalten und neue zu schaffen, und zwar nicht nur in München und Oberbayern, sondern überall. Wie erfolgreich wir das tun, zeigt allein ein Blick auf die Arbeitslosenquo

ten; denn nicht etwa Oberbayern weist in der Regel die niedrigsten Quoten auf, sondern Niederbayern, Schwaben und Unterfranken und neuerdings auch die Oberpfalz. Das ist konkrete Politik für die Menschen in allen Regionen.