Protocol of the Session on June 20, 2013

(Volkmar Halbleib (SPD): Doch, doch!)

es wird zurückgezahlt. Ich denke, das ist ein gutes Signal für die Steuerzahler in Bayern.

(Beifall bei der CSU - Volkmar Halbleib (SPD): Es ist lächerlich, was Sie da sagen!)

Zu Recht wurde die Frage gestellt, ob das Modell in der Zukunft funktioniert.

(Inge Aures (SPD): So nicht!)

Wie klappt es im Verhältnis zu den Sparkassen? Wir hatten in der Tat in den letzten zwei, drei Jahren einiges zu diskutieren. An diesem Montag haben der bayerische Finanzminister für den Eigentümer Freistaat Bayern auf der einen Seite und Herr Kollege Zellner für die Sparkassen auf der anderen Seite den Anteilseignervertrag unterschrieben, den also beide Seiten, Parlament und die Sparkassen gebilligt haben.

Was heißt das nun, meine Damen und Herren? Das heißt, dass jetzt nicht nur die Verhältnisse mit einem 25-prozentigen Anteil der Sparkassen rechtlich geklärt sind. Sie bekommen einen zusätzlichen Sitz im Aufsichtsrat. Die Elemente waren: Verkauf der LBS, Kapitaleinbringung, und – das ist das Wichtigste und ein entscheidendes Signal – Sparkassen und Landesbank wachsen wieder zusammen. Sie stellen ein starkes Modell der öffentlich-rechtlichen Kreditversorgung in Bayern dar. Das ist nicht nur für den Steuerzahler, sondern auch für die mittelständische Wirtschaft ein gutes Signal. Sparkassen und Landesbank arbeiten wieder eng zusammen, und darüber freuen wir uns sehr.

(Beifall bei der CSU und der FDP - Zurufe der Abgeordneten Dr. Paul Wengert (SPD) und Inge Aures (SPD))

Wir gehen Schritt für Schritt; einen nach dem anderen. Heute geschieht ein weiterer Schritt durch die Entpolitisierung. Meine Damen und Herren, Politik in der Bank, egal wo, bedeutet nicht automatisch bessere Ergebnisse. Wir haben das auch außerhalb Bayerns auf Bundesebene erlebt mit der IKB. Dort saßen viele Experten in den Gremien. Wir haben es bei der HSH Nordbank erlebt. Da war Stegner mit vertreten. Wir glauben fest daran, dass es nicht besser ist, wenn Politiker in rein rechtlichen Entscheidungsgremien der Bank vertreten sind. Vielmehr ist bei ökonomischen Entscheidungen der Sachverstand der eindeutig bessere Weg. Deswegen gehen wir in die richtige Richtung - nicht wegen der Vorgaben der EU, sondern aus eigener Überzeugung, dass Entpolitisierung der richtige Weg ist.

(Beifall bei der CSU)

Dazu gehört: Aufsichtsrat statt Verwaltungsrat. Wir passen das an. Das darf man nicht vergessen. Die Bayerische Landesbank gilt als eine der großen systemrelevanten Banken in der Aufsicht durch die Europäische Zentralbank. Das ändert sich jetzt auch. Damit sind wir noch stärker mit europäischen Standards verbunden. Wir ändern das jetzt: Die Staatsregierung zieht sich von ihren Aufsichtsmandaten zurück. Das doppelte Stimmrecht wird abgeschafft,

letztlich auch ein Anachronismus. Entgegen dem wird externer Sachverstand eingebracht.

Wir haben darum geworben und mit den Sparkassen abgesprochen, eine Persönlichkeit neu in den Aufsichtsrat hineinzunehmen, die eine entsprechende Verantwortung übernehmen soll. Es ist Herr Michael Schneider, der ehemalige Vorstandsvorsitzende der LfA. Wir glauben, dass solche Persönlichkeiten, die schon die Interessen einer öffentlichen Bank vertreten und mit der regionalen Wirtschaft zusammengearbeitet haben, gute Signale für Seriosität und Sicherheit auch für die mittelständische Wirtschaft sind. Wir wollen, dass diese Bank ein starker Partner für den Mittelstand in Bayern ist. Diesen Weg gehen wir gemeinsam weiter.

(Beifall bei der CSU)

Mir ist übrigens völlig klar, dass die politische Verantwortung bleibt. Es wäre geradezu absurd zu glauben, dass es mit der Entscheidung, die wir heute treffen, keine politische Verantwortung mehr gäbe. Diese macht sich übrigens noch ganz anders fest: Politische und rechtliche Verantwortung sind zwei verschiedene Seiten. Darauf wurde übrigens von der BaFin regelmäßig hingewiesen. Auch der jetzige Finanzminister sagt, dass sich ein Verwaltungsratsvorsitzender in der Öffentlichkeit eigentlich gar nicht über die Bank äußern dürfe, während ein Verwaltungsratsvorsitzender, der Finanzminister ist, im Parlament Rechenschaft ablegen muss. Insofern ist das aus unserer Sicht eine wichtige und notwendige Entscheidung im Sinne einer Beendigung einer Interessenskollision.

Die politische Verantwortung bleibt, der Einfluss natürlich auch, weil es eine öffentliche Bank ist. Durch die Wahrnehmung der Eigentümerinteressen in der Generalversammlung, natürlich auch durch die Auswahl von Mitgliedern besteht die Möglichkeit, entsprechenden Einfluss zu nehmen. Insofern glauben wir, dass bei einer solchen Form beide Seiten gewahrt werden: Entpolitisierung ja, öffentliches Interesse erhalten; das kann weitergegeben werden.

Noch ein Satz zur Beteiligung des Landtags. Ich muss ehrlich sagen, wir haben eigentlich gedacht, dass das ein sehr positives Signal ist. Deshalb wundert uns, dass das jetzt auch noch kritisiert wird. Es ist eine deutliche Verbesserung im Vergleich zu vorher. Das muss man doch sehen.

(Dr. Paul Wengert (SPD): Es ist gut, aber nicht gut genug! - Volkmar Halbleib (SPD): Sie wollten es doch gar nicht!)

- Unter uns gesagt: Ich habe eineinhalb Jahre lang Debatten zum Thema Landesbank erlebt

(Dr. Paul Wengert (SPD): Placebo!)

und dabei selten eine neue Idee gehört. Ich höre ständig nur "Rückschau", ich höre ständig nur Kritik und Schlechtreden. Machen Sie endlich einen Vorschlag, wie es besser wird, statt zu sagen, wie es in der Vergangenheit war.

(Beifall bei der CSU - Dr. Paul Wengert (SPD): Reine Schönrednerei ist das!)

Aus meiner Sicht jedenfalls gibt es an dieser Stelle eine deutliche Verbesserung und, was das Entscheidende ist, ein Signal an Investoren, ein Signal an Rating-Agenturen, an Geschäftspartner, an Kunden, also an all diejenigen, die zur Finanzierung dieser Bank einen wesentlichen Beitrag leisten. Wir gehen seit der Krise 2008 - - Ich bin nicht sicher, Herr Kollege Klein, ob der Koalitionsvertrag allein schon alles geregelt hat. Ich würde sagen, es waren die Maßnahmen, dann die Hilfen und die Umsetzung, die das geregelt haben. Diese Staatsregierung hat mit den Mehrheitsfraktionen hier im Parlament alles an Aufgaben abgearbeitet, was ihr gegeben wurde, und zwar rechtlich, ökonomisch und tatsächlich. Wir können sagen, dass wir bei der Restrukturierung der Bank ein gutes Stück vorangekommen sind.

Ich danke aber auch – das möchte ich an dieser Stelle machen – den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, ganz besonders dem Vorstandsvorsitzenden Herrn Häusler. Ich glaube, dass seine umsichtige und kluge Art, diese Bank zu führen, auch ein wesentlicher Bestandteil war.

Ich würde sagen, wir haben uns deutlich verbessert, meine Damen und Herren. Wir haben noch viele Aufgaben vor uns, aber wir stärken und stählen uns für den internationalen Wettbewerb. Der heutige Tag ist ein weiterer guter Tag dafür. Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache geschlossen, und wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf, Drucksache 16/15505, die Änderungsanträge, Drucksachen 16/16924 und 16/17001, sowie die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen, Drucksache 16/17264 zugrunde.

Vorweg lasse ich über den vom federführenden Ausschuss zur Ablehnung vorgeschlagenen Änderungsantrag der Fraktion der FREIEN WÄHLER, Drucksache 16/17001, abstimmen. Wer entgegen dem Ausschussvotum diesem Änderungsantrag zustim

men will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion FREIE WÄHLER, die SPD-Fraktion, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – CSU und FDP. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.

Zum Gesetzentwurf auf Drucksache 16/15505 empfiehlt der federführende Ausschuss Zustimmung mit der Maßgabe von Änderungen; im Einzelnen verweise ich auf die Drucksache 16/17264. Wer dem Gesetzentwurf mit den vorgeschlagenen Änderungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – CSU und FDP. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – FREIE WÄHLER, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist dem Gesetzentwurf zugestimmt worden.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Hierfür wurde namentliche Abstimmung beantragt. Ich eröffne die Abstimmung. Fünf Minuten stehen zur Verfügung.

(Namentliche Abstimmung von 11.25 bis 11.30 Uhr)

Kolleginnen und Kollegen, die Zeit ist um. Ich schließe die Abstimmung und bitte, die Stimmzettel draußen auszuzählen. Das Ergebnis gebe ich später bekannt.

Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein, damit ich in der Tagesordnung, die sehr groß ist, fortfahren kann.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes und des Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes (Drs. 16/16672) - Zweite Lesung

hierzu:

Änderungsantrag der Abgeordneten Thomas Hacker, Dr. Andreas Fischer, Jörg Rohde u. a. und Fraktion (FDP), Dr. Florian Herrmann, Petra Guttenberger, Angelika Schorer u. a. und Fraktion (CSU) (Drs. 16/16769)

und

Änderungsantrag der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Franz Schindler, Horst Arnold u. a. und Fraktion (SPD) (Drs. 16/17002)

Ich eröffne die Aussprache. Im Ältestenrat haben wir dafür eine Redezeit von fünf Minuten pro Fraktion beschlossen. Als Erstem darf ich Herrn Kollegen Ländner das Wort erteilen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Mit der Zustimmung zum vorgelegten Gesetzentwurf erfüllen wir heute einen Auftrag des Bundesverfassungsgerichts. Das Bundesverfassungsgericht hat das Telekommunikationsgesetz beanstandet. Darin fehle eine landesrechtliche Normierung wichtiger Befugnisse. Gleichzeitig wurde eine Übergangsregelung getroffen, die allerdings nur noch bis zum 30. Juni dieses Jahres Gültigkeit besitzt.

Um was geht es? Es geht um die Rechtsgrundlage für die Erhebung von beanstandeten Zugangssicherungscodes und dynamischer IP-Adressen. Wir sind also heute aufgerufen, dem Auftrag des Bundesverfassungsgerichts folgend eine landesrechtliche Normierung für sicherheitswichtige Befugnisse zu beschließen. Die Bestandsdatenauskunft ist ein unverzichtbares Ermittlungsinstrumentarium für die Sicherheitsbehörden. Im Bereich der Polizei ist es erforderlich, um Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren, möglicherweise geplante Terroranschläge zu ermitteln und Amokläufe sowie Suizide zu verhindern. Vergleichbares gilt für den Verfassungsschutz. Auch hier ist eine Bestandsdatenabfrage erforderlich, um Strukturermittlungen zu relevanten Personen und Gruppierungen sowie deren Vernetzungen zu ermöglichen.

Mit dem Gesetzentwurf, der Ihnen heute vorliegt, sollen nunmehr die nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bis längstens 30. Juni 2013 fortgeltenden Befugnisse entsprechend den verfassungsrechtlichen Anforderungen landesrechtlich normiert werden. Neue Befugnisse für die Polizei oder den Verfassungsschutz werden nicht geschaffen. Das ist für uns und die heutige Debatte entscheidend. Ich darf darauf hinweisen, dass sich der Gesetzentwurf an dem vom Bundestag am 21. März 2013 beschlossenen Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft orientiert. Auch dort sind vergleichbare Regelungen vorgesehen, unter anderem in der Strafprozessordnung, im BKA-Gesetz, im Bundespolizeigesetz und im Bundesverfassungsschutzgesetz.

Im Gesetzgebungsverfahren haben wir einen umfangreichen Antrag der SPD zur Änderung des Gesetzes bearbeitet. Absicht der SPD war es, in das PAG umfangreiche Änderungen einzubringen. Wir wollen heute jedoch keine grundsätzliche Änderung des PAG, sondern lediglich die vom Verfassungsgericht beanstandeten Unzulänglichkeiten ausbessern. Der Gesetzentwurf, der heute von der Staatsregierung vorgelegt wird und Ihnen zur Abstimmung vorliegt, setzt die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts im Hinblick auf die erforderlichen Ermächtigungsnormen um und schafft keine neuen Befugnisse.

Die inhaltliche Orientierung am Bundestag habe ich bereits dargestellt. Sehr geehrte Damen und Herren, heute geht es nicht um eine grundsätzliche Auseinandersetzung über das Polizeiaufgabengesetz, sondern um die Umsetzung dringend benötigter Befugnisse für unsere Sicherheitsbehörden. Wir brauchen diese Umsetzung, weil die Übergangsregelung nur noch bis zum 30. Juni, also nur noch wenige Tage, Gültigkeit besitzt. Deshalb bitte ich Sie heute inständig, auch im Interesse der Sicherheit, um Ihre Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Das Wort hat Herr Kollege Arnold.

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Dem Grunde nach sind wir uns einig. Ein Gesetz muss so modifiziert werden, dass es einsatzfähig und verwendbar ist. Wir stehen jedoch unter Zeitdruck. Wir sind der Ansicht, dass wichtige Grundrechte nicht auf dem Altar des Zeitdrucks und einer vermeintlichen Effizienz geopfert werden dürfen; denn schnell gestrickte Regelungen fallen sehr schnell wieder auf uns zurück. Allenthalben wird über PRISM diskutiert. Hier sind Eingriffe von erheblicher Tragweite auf zweifelhafter Basis vorgesehen. Sogar bei Ordnungswidrigkeiten soll die Befugnis erteilt werden, flächendeckend Daten mit einer erheblichen Eingriffsintensität abzurufen. Hier geht es um das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Bei den mobilen Daten ist sogar das Fernmeldegeheimnis betroffen.

Hier muss ein enger Maßstab angelegt werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CSU und der FDP, dieser enge verfassungsrechtliche Maßstab wurde aus unserer Sicht nicht eingehalten. Nachdem Sie festgestellt haben, dass die Nennung von Journalisten unter den Berufsgeheimnisträgern notwendig ist, haben Sie diesen Gesetzentwurf ergänzt. Wir wollen hingegen Berufsgeheimnisträger in toto einführen. Das ist ein wichtiger Punkt. Ich komme darauf nur kurz zu sprechen.

Die Eingriffsvoraussetzungen sind erheblich. Es gibt zum Beispiel Ordnungswidrigkeitentatbestände wie das sinnlose Umherfahren im Straßenverkehr. Möglicherweise kann man daraus etwas stricken, wenn es zum Beispiel darum geht, Bewegungen festzustellen. Wollen Sie auf diese Ordnungswidrigkeit einen flächendeckenden Abruf von IP- und ID-Adressen gründen? Wer entscheidet denn, welche Daten von den Privatanbietern vorzulegen sind? In diesem Gesetz wird für die Bürgerinnen und Bürger nicht klar, unter welchen Voraussetzungen ein Eingriff stattfindet.