Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Noch im Februar 2008 hat der damalige Finanzminister Erwin Huber hier in diesem Hohen Hause von diesem Pult aus von einer Dividende von 7 % gesprochen, von Zahlungsausfällen in Höhe von 150 Millionen Euro und von Buchwertminderungen in Höhe von rund 1,3 Milliarden Euro. Er sagte damals: In diesem Zusammen
hang besteht keine Notwendigkeit für zusätzliche Kapitalmaßnahmen der Eigentümer; es fließt kein Geld aus dem Staatshaushalt ab.
Einen Tag später verkündete der Vorsitzende der Bayerischen Landesbank, Herr Schmidt, dass Bewertungsabschläge in Höhe von insgesamt 1,9 Milliarden durchgeführt werden müssen. Am Tag darauf musste er aufgrund dieser Äußerung den Hut nehmen.
Am Ende des Jahres 2008 stand die Bank dann vor dem Aus. Nur der Koalitionsvertrag zwischen CSU und FDP und die Steuergelder der Bürgerinnen und Bürger in Höhe von zehn Milliarden Euro konnten dieses Aus verhindern. Die Politiker hatten entschieden, der Steuerzahler hat gehaftet.
Wie wir zu diesen Entscheidungen stehen, haben wir in einem Untersuchungsausschuss aufgearbeitet, bei dem wir zu einem historischen Ergebnis gekommen sind. Wir haben das Fehlverhalten damals agierender Vertreter der Bayerischen Staatsregierung festgehalten. Wir haben eine beispiellose Rettungsaktion beschlossen, durch die 10 Milliarden Euro Cash in die Bank fließen sollten, mit einem Schirm, der eine Obergrenze von 4,8 Milliarden Euro aufwies.
All das hat zu einem Beihilfeverfahren geführt. Heute sprechen wir auch über die Auswirkungen dieses EUBeihilfeverfahrens. Dabei war die ganze Entwicklung schon Mitte 2005 absehbar; denn Mitte 2005 lief die Gewährträgerhaftung aus bzw. wurden die Verträge dafür geschlossen. Damals hat man sich auch in der Bayerischen Landesbank für den falschen Weg entschieden.
Das Entscheidende, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist in der Debatte noch nicht klargestellt worden: dass sich die Bankenwelt für die ehemaligen Staatsbanken aufgrund der Entscheidung der EU über das Auslaufen der Gewährträgerhaftung und aufgrund der Finanzkrise dramatisch geändert hat. Deshalb fragt man heute zu Recht, welche Aufgabe die BayernLB denn hat. Wir als Freie Demokraten bekennen uns ausdrücklich zu dem deutschen Bankensystem, das auf drei Säulen ruht: Sparkassen, Genossenschaftsbanken, Privatbanken. Denn dieses System hat uns über die Krise hinweggeholfen und hat auch geholfen, aus der Krise herauszukommen. Genauso klar ist: Die Zeiten, in denen Staatsbanken als Machtinstrument gedient haben, sind vorbei. Vorbei sind die Zeiten, in denen Großinvestoren mit Nähe zu Politik und Wirtschaft wie Leo Kirch unterstützt wurden, in denen Bankstandorte nicht über Rahmenbedingungen, sondern durch eigenes Agieren geschaffen werden sollten, in denen es Staatsbanken mit dem Anspruch auf die Champions League gab. Das Risiko trägt der
Steuerzahler. Deshalb sind diese Zeiten vorbei und werden sich mit uns als Freien Demokraten nicht wiederholen.
Deshalb haben wir 2008 im Koalitionsvertrag vereinbart: Wir werden die Bayerische Landesbank konsolidieren und ein tragfähiges Zukunftskonzept entwickeln, das Fusion, Teilprivatisierung und Gesamtverkauf einschließt. Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist es an dieser Stelle wichtig, zu sagen, dass wir den räumlichen und inhaltlichen Aktionsradius der Bayerischen Landesbank zu Recht schon mit dem ersten Landesbankgesetz stark eingegrenzt haben. Wir haben sie auf die Finanzierung der mittelständischen Unternehmen hier in Bayern und auf den räumlichen Aktionsraum hier in Bayern und in Deutschland fokussiert. Zu Recht haben wir die Entpolitisierung vorangetrieben; denn es kann nicht angehen, dass diese Bank aus politischen Erwägungen Entscheidungen trifft, sondern betriebswirtschaftliche und bankwirtschaftliche Gründe müssen das Handeln prägen.
Genauso richtig ist, dass die Bilanzsumme um 50 % reduziert wurde mit dem Ziel, 2015 eine Höhe von 240 Milliarden Euro zu erreichen. Und es ist genauso richtig, dass wir mit diesem Gesetz das Haftungsprivileg abschaffen, auch wenn es noch einen Zeitverzug gibt.
Herr Kollege Hallitzky hat schon eindrücklich darauf hingewiesen, wie dieses Haftungsprivileg eingeführt worden ist. Deshalb darf ich ihn an dieser Stelle zitieren:
Ich stelle fest: Die Änderung des Landesbankgesetzes in punkto Haftungsprivileg ist nicht nur zulässig, sondern auch dringend notwendig.
So äußerte sich Eike Hallitzky am 12. Juli 2011 im Plenum. Deshalb, lieber Kollege Hallitzky, tun wir es jetzt. Ich zitiere weiter:
Das Haftungsprivileg für die Verwaltungsräte der BayernLB war und ist für die Bank existenzgefährdend. Für die Steuerzahler war es Mitverursacherin einer Milliardenpleite. Es muss deshalb fallen.
Menschen mit geradem Rücken hätten diese Selbstbegünstigung niemals in eine Satzung geschrieben, und andere Menschen mit geradem Rücken hätten dieses Privileg längst wieder aus der Satzung herausgestrichen.
(Beifall bei der FDP - Volkmar Halbleib (SPD): Warum dann erst 2016? Sagen Sie doch mal etwas dazu!)
In dieser Gesamtthematik erkennt man die unterschiedlichen Haltungen. Wir möchten nicht, dass in der Bank Politiker entscheiden und der Steuerzahler haftet. Wohin das führt, haben wir bei dem 10-Milliarden-Euro-Debakel gesehen.
Wir möchten, dass Politik an der Stelle entscheidet, wo wir gefordert sind. Wir sind gefordert, wenn es um die Steuergelder der Bürgerinnen und Bürger und um die Vermögen geht. Mit der Regelung der Beteiligung des Landtags betreten wir in Angelegenheiten der BayernLB absolutes Neuland. Es wurde viel zu wenig gewürdigt, dass wir als Hohes Haus demnächst bei Verkaufs- und Kaufprozessen über 100 Millionen Euro zustimmen müssen. Das ist Neuland, das gab es bisher bei der BayernLB nicht. Deshalb ist es ein großer Wurf in diesem Landesbankgesetz, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Ich darf auf die Vorwürfe entgegnen, dass wir in der Begründung explizit eine genauere Formulierung angeführt haben, die gerade die HGAA betrifft und auch Prozesse, bei denen man auf Forderungen verzichtet, miteinbezieht. Das ist dort klargestellt. Wir werden mit dieser Regelung starten. Ich bin fest davon überzeugt, dass uns damit eine deutliche Verbesserung der Parlamentsbeteiligung gelungen ist. Ich fände es mehr als schade und auch etwas fadenscheinig, wenn Sie dieser Verbesserung nicht zustimmen, sondern sie ablehnen würden, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Wir möchten, dass die Verwaltung an der Stelle eingreift, wo es gesetzlich geboten ist, nämlich bei der Rechtsaufsicht. Wir haben dazu eine Reihe von Vorschlägen gemacht. Nach unserer Auffassung ist die Rechtsaufsicht Handeln der Exekutive und liegt im Verantwortungsbereich des Finanzministeriums. Aber nach unserer Überzeugung muss die Rechtsaufsicht auch bei der BayernLB so neu organisiert werden, wie es bei den Stiftungen geschehen ist. Es kann nicht sein, dass dieselbe Abteilung im Finanzministerium die Vorlagen für Verwaltungsrats- bzw. die Aufsichts
Das liegt allerdings zuallererst im Ermessen des Finanzministers, lieber Kollege Söder. Aber die Rechtsaufsicht ist kein zahnloser Tiger. Denn im Landesbankgesetz ist festgeschrieben, dass die Rechtsaufsicht alle erforderlichen Anordnungen treffen kann, um den Geschäftsbetrieb der Bank im Einklang mit den Gesetzen, der Satzung und sonstigen Vorschriften – dazu gehört ausdrücklich auch das EUBeihilfeverfahren – aufrechtzuerhalten. Deshalb ist die Rechtsaufsicht hervorragend ausgestattet, um ihre Aufgaben übernehmen zu können.
Ich möchte an dieser Stelle für uns festhalten: Wir haben die Parlamentsbeteiligung gestärkt. Wir haben diese Bank entpolitisiert, weil Entscheidungen in dieser Bank nicht aus politischen Erwägungen getroffen werden sollen, sondern aus wirtschaftlichen Erwägungen getroffen werden müssen.
Die Vergangenheit gibt uns recht. Auch in den Banken, wo die Opposition mit auf den Aufsichtsratsbänken saß, kam es zu den großen Desastern. Wir haben den Sanierungskurs mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln erfolgreich unterstützt. Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, haben den Sanierungskurs nicht unterstützt. Sie haben die Durchführung des EU-Beihilfeverfahrens ebenfalls nicht unterstützt. Sie haben vielmehr jede Gelegenheit genutzt, um diese Bank in negative Schlagzeilen zu bringen.
(Dr. Paul Wengert (SPD): Das ist doch Unsinn! Volkmar Halbleib (SPD): Lieber Kollege, das ist doch völliger Quatsch!)
Dass Sie heute dieses Gesetz, das erhebliche Verbesserungen auch für dieses Hohe Haus beinhaltet, ablehnen wollen, zeigt, welch Geistes Kind Sie sind.
Ich kann Sie nur noch einmal bitten: Kehren Sie auf den Weg der Tugend zurück! Stimmen Sie diesem Gesetzentwurf und seinen Änderungen zu, damit das Parlament gestärkt wird. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der FDP und Abgeordneten der CSU – Anhaltende Zurufe des Abgeordneten Dr. Paul Wengert (SPD))
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute ist oft die Rede davon gewesen, Verantwortung zu übernehmen. Damit allein übernimmt man Verantwortung nicht. Verantwortung zu übernehmen, heißt für mich, es besser zu machen. Verantwortung zu übernehmen, heißt, aus schwierigen Situationen eine verbesserte Situation zu schaffen. Ziehen Sie einmal einen Vergleich, wie es derzeit in Deutschland aussieht. Da gibt es die Landesbank wie die HSH, die ein erneutes Beihilfeverfahren bekommt und erneut stabilisiert werden muss. Und dann gibt es die WestLB, die von der dortigen Landesregierung nicht nur in der Verantwortung einer Partei stark geprägt wurde. Sie wurde mit Schäden in Milliardenhöhe ohne jegliche Möglichkeit der Wiedergutmachung abgewickelt.
Ich sehe nun, dass die Landesbank Bayern wieder auf gutem Wege ist und sage: Das für mich die beste Form, Verantwortung wahrzunehmen.
Wir haben es gemacht. Die Landesbank ist eines nicht: Sie ist keine politische Bank. Sie ist keine Bank für Politiker von Politikern, sondern es ist eine Bank der Bayern, eine öffentliche Bank ja, aber wir wollen keine politische Bank.
Eine politische Bank kann am Ende keinen ökonomischen Erfolg haben. Also: eine öffentliche Bank ja, eine politische Bank nein.
Was ist nun eigentlich passiert? Es gab einen intensiven Austausch darüber, was in der Vergangenheit passiert ist. Ganz wenig wurde allerdings darauf rekurriert, was wirklich passiert ist. Wir haben ein Beihilfeverfahren abgeschlossen. Ein Beihilfeverfahren ist nichts anderes als ein öffentliches Testat, sozusagen eine notariell beglaubigte Urkunde, dass diese Bank aus der Sicht der EU eine Perspektive hat, die man als lebensfähig ansieht. Das erste Ergebnis nach einem langen und schwierigen Prozess war der Abschluss des Beihilfeverfahrens mit dem Ergebnis: Die Bank wird genau das, was im öffentlichen Interesse liegt. Sie wird kleiner, risikoärmer, regionaler und mittelstandsorientierter. Damit wird verhindert, dass sich Fehler der Vergangenheit wiederholen.
Bei Ansehung des Ergebnisses kann man feststellen: Diese Bank ist nicht ruiniert, sondern sie ist in der Spur. Herr Wengert, wenn Sie von der Vergangenheit gesprochen haben, dann ist das okay. Aber wenn wir von der jetzigen Landesbank sprechen, ist es wichtig, zu bedenken, dass solche Debatten, wie sie heute hier geführt werden, mit den Äußerungen, die ein Politiker über die Bank macht, bei Investoren und RatingAgenturen Reaktionen hervorrufen, die wirtschaftliche Folgen haben; das muss man genau bedenken. Man redet über eine Bank nicht wie über ein Parteiprogramm, sondern man muss mit der Thematik verantwortungsbewusst umgehen. Man muss über diese Bank also vernünftig reden. Denn die Ergebnisse belegen, dass diese Bank vernünftig arbeitet. Im Jahr 2012 erzielte die Bank ein Ergebnis vor Steuern von fast 700 Millionen Euro, im ersten Quartal einen Gewinn vor Steuern in Höhe von 150 Millionen Euro, und sie weist eine harte Kernkapitalquote von 11,6 % aus.
BaFin und Bundesbank erkennen an, dass diese Bank erfolgreich arbeitet. Erkennen Sie das endlich auch an. Die Landesbank arbeitet ordentlich.
Zu Recht haben Sie immer wieder die Frage gestellt, meine Damen und Herren, ob es eine Chance gibt, dass das Geld irgendwann zurückkommt, oder ob es von vornherein für alle Zeiten verloren ist. Wenn man die Verhältnisse in den anderen Bundesländern vergleicht, spürt man, dass das ein sehr schwieriger Prozess ist. An anderen Stellen werden Landesbanken abgewickelt oder die Rückzahlung erfolgt, wenn überhaupt, sehr zögerlich. In Bayern – das sei auch einmal gesagt - wurden innerhalb eines Jahres nach Abschluss des Beihilfeverfahrens insgesamt 1,1 Milliarden Euro überwiesen. Meine Damen und Herren, die Bank kostet die Steuerzahler kein Geld,