Protocol of the Session on June 12, 2013

Es gab eine einzige Ausnahme. Bei einer detaillierten Nachfrage zu V-Leuten war das Gremium der Meinung, dass eine solche Frage nicht beantwortet werden sollte, weil die Antwort unzulässige Rückschlüsse auf operative Maßnahmen zugelassen hätte. Es stimmt nicht, dass die Frage vom Ministerium nicht beantwortet worden sei. Das Gremium selbst hat gesagt: Nein, die Frage wollen wir nicht beantwortet haben.

Weiter fordern Sie individuelle Rechte. Im neuen Gesetz steht, dass das Parlamentarische Kontrollgremium Akten einsehen, Zeugen vernehmen und auch ins Landesamt für Verfassungsschutz kommen kann. Sie fordern jetzt, dass nicht nur das Gremium, sondern

der einzelne Abgeordnete diese Rechte haben soll. Das haben nebenbei die GRÜNEN auch in Berlin gefordert. Wir haben uns an die Regelung in Berlin angelehnt. Wenn ein Parlament ein Kontrollrecht an ein Gremium überträgt, will das Parlament, dass dieses Gremium kontrolliert. Es will nicht, dass selbsternannte Großinquisitoren durch die Behörden rennen und glauben, eigenmächtig Ermittlungen anstellen zu können. Ich bin der Meinung, dass auch die Kontrollrechte eines Parlaments in einem Gremium abgewogen werden müssen. Es kann nicht der Beurteilung eines Einzelnen obliegen, was er erfragt, wen er als Zeugen vernimmt oder welche Akten er einsehen will.

Ich möchte nur am Rande erwähnen, dass wir im Parlamentarischen Kontrollgremium eine Konstellation haben, bei der wir auf eine gewisse Vertraulichkeit setzen können. Frau Kollegin Tausendfreund hat lediglich den Sitzungssaal genannt, was eigentlich geheim ist. Damit müssen wir leben. Sonst aber verrät auch sie nicht allzu viel. Wir haben ein weitgehend verschwiegenes Gremium. Sollte irgendwann einmal irgendein Extremist in das Parlamentarische Kontrollgremium kommen, könnte er im Landesamt eigenmächtig Untersuchungen und Befragungen durchführen, um zu klären, was im Moment gegen seine Organisation ermittelt wird. Diese individuellen Rechte gibt es nicht im Deutschen Bundestag und auch nicht in den anderen Länderparlamenten. Aller Voraussicht nach wird es sie auch in Bayern nicht geben.

Dann haben Sie gegen Zweidrittelmehrheiten Bedenken. Die Zweidrittelmehrheit schränkt nicht die Opposition, sondern die Mehrheitsfraktionen ein. Sie haben gesagt, wir bräuchten jetzt fünf zu zwei Stimmen für eine Mehrheit, bei einer einfachen Mehrheit würden vier zu drei Stimmen reichen. Mit einer Zweidrittelmehrheit engen wir doch uns selbst ein. Bei einem Beschluss mit vier zu drei könnte die Regierungsseite ohne Probleme etwas beschließen. Bei einer Zweidrittelmehrheit brauchen wir einen von der anderen Seite, also von der Opposition, auch mit dazu. Die qualifizierte Mehrheit ist damit eine Beschränkung für die Regierungsfraktionen und ein Vorteil für die Opposition.

Worum geht es bei den Beschlüssen mit Zweidrittelmehrheit? Es geht um die Geheimhaltung. Dazu haben wir die gleiche Regelung wie im Deutschen Bundestag. Nach der Geheimschutzordnung bestimmt die herausgebende Stelle den Grad der Geheimhaltung. Das Ministerium gibt uns bei einer Information vor, welcher Geheimhaltungsgrad eingehalten werden muss. Daran sind wir gebunden. Wenn wir beschließen, dass wir uns darüber hinwegsetzen, brauchen wir auf jeden Fall eine qualifizierte Mehrheit. Ich glaube, das ist das Mindeste, wenn es rechtlich

überhaupt vertretbar ist, sich über die Geheimhaltung hinwegzusetzen. Eine einfache Mehrheit reicht dazu nicht aus. Gleiches gilt für Bekundungen gegenüber der Öffentlichkeit. Das sind Ausnahmefälle, und solche Ausnahmefälle sollten auch deutlich gemacht werden.

Gleiches gilt für die Beauftragung von Sachverständigen. Wir haben ein sehr qualifiziertes Gremium. Auch einem Sachverständigen müssten Sie einen ganz konkreten Auftrag geben. Die Aufträge, die hier im Raum stehen, können wir, glaube ich, genauso selber lösen. Es gibt auch immer noch die Möglichkeit, einen Untersuchungsausschuss zu verlangen. Dazu brauchen Sie keine Zweidrittelmehrheit, dafür reicht sogar ein Fünftel aller Mitglieder. Deshalb sollten wir Ihrem Anliegen nicht folgen.

Dann fordern Sie die Möglichkeit, Mitarbeiter einzustellen. Selbstverständlich sollen die zur Geheimhaltung verpflichtet sein. Wir haben es uns bisher immer zum Grundsatz gemacht, die Zahl derjenigen, die informiert werden, möglichst klein zu halten. Die Informationen enthalten sehr sensible Daten. Nicht einmal Mitarbeiter des Landtagsamtes sind bei den Sitzungen dabei. Wir sind unter uns. Es wäre ein Fehler, wenn wir bis zu sieben weitere Leute in diesen Kreis mit einbeziehen würden. Wir haben zwar kein Misstrauen, aber die Gefahr, dass bei 14 Leuten, die etwas wissen, einer plaudert, ist größer als bei sieben. Auf Bundesebene gibt es zwar Mitarbeiter. Das Parlamentarische Kontrollgremium des Bundestags hat aber einen viel größeren Bereich zu überwachen. Dazu gehören das Bundesamt für Verfassungsschutz, der Bundesnachrichtendienst und der MAD. Im Gegensatz dazu ist unser Landesamt, auch wenn es sehr aktiv und effektiv ist, doch überschaubar. Jeder Abgeordnete kann das auch ohne Mitarbeiter einigermaßen überschauen, um die richtigen Fragen zu stellen und die richtigen Entscheidungen zu treffen.

Über die Protokollierung können wir reden. Darüber, dass nur ein Tagesordnungspunkt angegeben wird, nicht aber, welche Aussagen dazu gemacht wurden, kann man nachdenken. Das ist aber für unsere unmittelbare Arbeit nicht bedeutend, sondern allenfalls für eine spätere Beweisbarkeit. Über die Protokollierung kann man nachdenken. Ich mache mir aber über ein Problem Sorgen. In einer Behörde bestehen gewisse Löschungsvorschriften. Gewisse Vorgänge sind in einer Behörde nach einer Frist zu löschen. Wenn Vorgänge bei uns im Protokoll stehen, kann es durchaus sein, dass das Landesamt sagt: Bei uns im Hause haben wir die Daten löschen müssen, wir brauchen aber einmal eine alte Information, und deswegen fragen wir beim Bayerischen Landtag nach, die haben alle Akten noch vorliegen. Wir müssen also darüber

nachdenken, inwieweit auch der Schutz der Persönlichkeit berücksichtigt werden muss. Ich sage es noch einmal: Das betrifft nicht die aktuelle Arbeit des Landesamtes, sondern nur die Nachweisbarkeit, die irgendwann einmal gefordert werden könnte.

Kurzum, ich glaube, dass das Gesetz, das wir uns vor drei Jahren gegeben haben, ein sehr umfassendes, modernes und effektives Gesetz ist. Wir haben eine gute Kontrolle über das Landesamt für Verfassungsschutz und die untergeordneten Behörden. Darum halten wir eine Änderung des PKG-Gesetzes nicht für erforderlich.

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Weiß. – Die nächste Wortmeldung kommt von Herrn Kollegen Schindler von der SPD. Bitte schön.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Dr. Weiß, es ist in der Tat so, dass wir zum fünften, zum sechsten oder sogar zum siebten Mal heute über dieses Thema diskutieren. Zur Haltung der SPD möchte ich nur klarstellen: Wir haben in früheren Legislaturperioden immer wieder selbst eigene Initiativen eingebracht, die allesamt abgelehnt worden sind, und haben dann in den Jahren 2009/2010 bei dem interfraktionellen Gesetzentwurf von vier Fraktionen mitgemacht – trotz einzelner Bedenken. Das haben die GRÜNEN zu meinem Bedauern damals nicht gemacht.

Wir waren dabei, weil wir der Meinung waren – und es im Übrigen auch noch sind –, dass es damals – im Jahr 2010 – höchste Zeit war, das bayerische Kontrollgremium-Gesetz auf den Standard der Bundesregelung zu bringen, was damals ja auch gelungen ist. Das war ein großer, ein wichtiger Schritt nach vorn.

Richtig ist aber auch, dass nicht alle Vorstellungen umgesetzt werden konnten, weil es eben ein Kompromiss war. Deshalb ist es legitim, dass die GRÜNEN jetzt mit diesem weitergehenden Gesetzentwurf kommen.

Erstens. Es geht bei diesem Gesetzentwurf um mehr Rechte für das Parlament und einzelne Abgeordnete in diesem Gremium. Schon deshalb ist es ein guter Vorschlag. Jeder Vorschlag, der beinhaltet, dass das Parlament und seine Mitglieder mehr Möglichkeiten zur Kontrolle der Staatsregierung bekommen, ist ein guter Vorschlag. Darüber braucht man doch gar nicht lange zu diskutieren. Man braucht einen erheblichen argumentativen Aufwand, wenn man das Gegenteil will.

Zweitens. Wer diesen Antrag jetzt einbringt, bringt damit nicht zum Ausdruck, dass er die bisherige Regelung für gescheitert hält. Das will ich mir gar nicht anmaßen. Es ist noch viel zu früh, um beurteilen zu können, ob sich das, was im Jahr 2010 beschlossen worden ist, bewährt hat oder nicht. Insbesondere als Außenstehender, der ich ja bin, weil ich nur ab und zu einmal als Vertreter eine halbe Stunde dabei bin, kann ich nicht beurteilen, ob das Gesetz aus dem Jahr 2010 die Erwartungen erfüllt oder nicht.

Was ich aber schon beurteilen kann, meine Damen und Herren, ist das grundsätzliche Problem, das wir auch nach dem Gesetz von 2010 nach wie vor noch haben. Das betrifft auch den Bundestag und die anderen Bundesländer: Wir haben es hier zu tun mit dem Versuch einer parlamentarischen Kontrolle eines von insgesamt 18 Inlandsgeheimdiensten – eines von insgesamt 18 Inlandsgeheimdiensten! –, der von Gesetzes wegen mit nachrichtendienstlichen Mitteln arbeiten darf und dessen Kontrolle in einem geheim tagenden Gremium stattfindet, sodass sich die Grundsatzfrage stellt: Wie viele Geheimnisse darf die Exekutive – vertreten durch die Staatsregierung, Landesamt für den Verfassungsschutz – vor dem Souverän – vertreten durch die Volksvertretung, nämlich den Landtag –, also wie viele Geheimnisse darf der Staat vor seiner Volksvertretung haben?

Diese Grundsatzfrage stellt sich doch immer. Sie ist schon häufig Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen gewesen, sodass man sagen kann, dass jedes Geheimnis, das der Staat vor seinem Souverän haben will, einer Begründung bedarf und dass die grundsätzlichen Informationsansprüche und Informationsrechte des Souveräns, der Volksvertretung, auch des einzelnen Abgeordneten dann, wenn sie nicht gewährt werden sollen, jeweils einer guten Begründung bedürfen.

Ich will hier nicht falsch verstanden werden: Natürlich gibt es trotz aller Forderungen nach Herstellung möglichst totaler Transparenz in allen Lebens- und Politikbereichen auch eine Pflicht zur Wahrung von Geheimnissen. Der Informationsanspruch des Parlaments und seiner einzelnen Abgeordneten kann aber nur beschränkt werden, soweit der Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung betroffen ist, also nicht schon dann, wenn eine Mehrheit einfach nicht wissen will, was im Hintergrund ist.

Es stellt sich also die grundsätzliche Frage, ob alle Beratungen des Parlamentarischen Kontrollgremiums geheim sein müssen und ob die Mitglieder des PKG grundsätzlich zur Geheimhaltung verpflichtet werden können. Ich bin der Meinung, dass das in dieser Pauschalität nicht geht, weil eben nicht alle Angelegenhei

ten, die im PKG beraten werden, so brisant sind, dass der Bestand des Staates gefährdet wäre, wenn sie denn öffentlich bekannt würden. Im Gegenteil: Das Parlament und auch die Öffentlichkeit haben einen Anspruch darauf, zu erfahren, was ganz konkret und im Einzelfall, im Landesamt für Verfassungsschutz, zum Beispiel bei der Wohnraumüberwachung gemacht wird und was nicht. Es geht also um grundsätzliche Fragen der Kontrolle des Verfassungsschutzes.

Meine Damen und Herren, der heutige Gesetzentwurf der GRÜNEN leistet einen kleinen Beitrag zur Verbesserung der Kontrolle. In der Ersten Lesung vor über einem Jahr am 23. Mai 2012 habe ich es als problematisch bezeichnet – Sie haben das im Innenausschuss zitiert –, dass der Vorschlag der GRÜNEN beinhaltet, dass die einzelnen Mitglieder des Gremiums im Prinzip die gleichen Rechte erhalten sollen wie das Gremium insgesamt.

Ich bleibe dabei: Es ist schon ein verfassungsrechtliches Problem, weil das Grundgesetz davon spricht, dass die Kontrolle durch ein Gremium ausgeübt wird. Ob es dann wirklich das Gremium in seiner Gänze meint, also alle Mitglieder des Gremiums – hier in unserem Fall sieben –, oder ob das auch bedeuten kann, dass das einzelne Mitglied des Gremiums berechtigt ist, diese Kontrolle auszuüben, bleibt offen. Wie gesagt, ich halte diese Frage nach wie vor für problematisch. Aber weil unser PKG mit seinen sieben Leuten so klein ist, geht es, wenn Individualrechte geschaffen werden sollen, wie es die GRÜNEN jetzt vorschlagen, letztlich auch um Minderheitenrechte. Nicht nur die GRÜNEN haben dort nur ein Mitglied, sondern auch andere Fraktionen haben nur ein Mitglied in diesem Gremium, sodass die Bedenken, die ich nach wie vor zugegebenermaßen habe, jedenfalls nicht so schwerwiegend sind, dass ich empfehlen würde, den jetzigen Gesetzentwurf abzulehnen.

Meine Damen und Herren, zum Zeitpunkt der Ersten Lesung gab es noch keinen Untersuchungsausschuss NSU. Wir haben damals erst angekündigt, dass wir einen beantragen wollen. Mittlerweile haben wir einen Untersuchungsausschuss NSU, der schon fast ein ganzes Jahr tagt. Er hat bisher 27 Sitzungen durchgeführt, eine Vielzahl von Zeugen, auch aus dem Bereich des Verfassungsschutzes und der Polizei, vernommen. Ohne voreilig sein zu wollen – das bleibt dem Abschlussbericht vorbehalten –, möchte ich dennoch feststellen, dass, wenn man sich die Arbeitsweise einzelner Bereiche des Landesamtes für Verfassungsschutz genau betrachtet, man leider sagen muss: Man blickt teilweise in Abgründe, die ich mir vorher nicht habe vorstellen können. Das mag Ausdruck meiner Naivität sein, aber es ist nach meinem Eindruck leider so. Und weil das so ist, meine Damen

und Herren, muss man den Gesetzentwurf in diesem Zusammenhang sehen.

Ich behaupte ausdrücklich nicht, dass die Mordanschläge des NSU, die Raubüberfälle und was es sonst noch gegeben hat, verhindert hätten werden können, wenn es damals schon das Parlamentarische-Kontrollgremium-Gesetz mit Stand von 2010 und sogar mit der jetzigen Änderung der GRÜNEN gegeben hätte. Das behaupte ich ausdrücklich nicht. Es wäre verwegen, diesen Zusammenhang herzustellen.

Dennoch kann es nicht schaden, diesem Gremium mehr Befugnisse zu geben. Ich kündige an, dass als Ergebnis unseres Untersuchungsausschusses, aber auch der Untersuchungsausschüsse im Bund und in den anderen Ländern noch viel weitreichendere Vorschläge gemacht werden müssen, und zwar nicht nur hinsichtlich der Tätigkeit und der Aufgabenbefugnisse der Verfassungsschutzbehörden, sondern auch hinsichtlich der parlamentarischen Kontrolle dieser Behörden. Das wird kommen, entweder noch in dieser Legislaturperiode oder zu Beginn der nächsten Legislaturperiode. Unabhängig davon wäre es vernünftig, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Danke schön. – Der nächste Redner ist Herr Kollege Pointner. Bitte sehr!

Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Die FREIEN WÄHLER werden den Gesetzentwurf trotz der Argumente, die von der SPD und auch von Frau Tausendfreund gekommen sind, ablehnen, wie wir es schon in der Ersten Lesung angekündigt und wie wir es auch im Ausschuss entschieden haben. Unsere Haltung hat sich nicht verändert, obwohl wir durchaus den einen oder anderen Punkt aufgreifen und in das Gesetz aufnehmen könnten.

Ich möchte auf die Gründe eingehen, warum wir diesen Gesetzentwurf ablehnen. Es gibt zwei wesentliche Punkte, bei denen wir nicht mitmachen können. Ich bin Ihnen, Herr Schindler, dankbar, dass Sie angesprochen haben, dass die NSU-Morde und alles, was in diesem Zusammenhang damit passiert ist, nicht verhindert hätten werden können, wenn wir das Gesetz, das in 2010 in Kraft getreten ist, schon früher gehabt hätten.

Wir haben erst im Jahr 2010 mit den Stimmen von CSU, FDP, SPD und uns diese Änderung gemacht. Wir sehen jetzt keinen Handlungsbedarf, das kurzfris

tig wieder zu ändern. Auch wenn als Ergebnis des Untersuchungsausschusses feststehen sollte, dass Handlungsbedarf besteht, muss man zunächst das Ergebnis des Untersuchungsausschusses in Form der Berichte abwarten. Dann können wir in der nächsten Legislaturperiode handeln. Jetzt sehe ich den richtigen Zeitpunkt noch nicht als gekommen an, deswegen die Ablehnung.

Man kann – wie ich schon angedeutet habe – durchaus einige Punkte mit hineinnehmen. Die GRÜNEN haben gefordert, dass wir nicht nur umfassend, sondern zeitnah unterrichtet werden. Bisher ist das meines Erachtens geschehen. Wir würden nur hineinschreiben, was ohnehin schon der Fall ist. Es würde nicht schaden und macht auch nichts aus. Es gab aber in den fünf Jahren, in denen ich dem Gremium angehöre, nie das Problem, dass wir nicht zeitnah unterrichtet worden wären, wobei zeitnah ein relativer Begriff ist. Es kann sein, dass es Gründe dafür gegeben hat, warum eine Unterrichtung eine Zeit lang gedauert hat. Das war nicht das Thema. Wir haben immer aufgegriffen, was gekommen ist. Wir haben verlangt, dass berichtet wird, und dann sind die Berichte auch nicht zu spät gekommen. Zeitnah bedeutet ja, dass es nicht zu spät kommt.

Ein Problem haben wir bei der Forderung – das ist schon angesprochen worden -, Individualrechte für die einzelnen Mitglieder einzuräumen. Das bedeutet, dass jedes Mitglied bestimmte Dinge verlangen kann. Dann bräuchten wir eigentlich das gesamte Gremium nicht mehr. Jeder könnte dann beauftragt werden. Wir hätten dann im Landtag sieben Beauftragte für den Verfassungsschutz; jeder könnte nach Lust und Laune irgendwelche Anträge stellen, die in dem Gremium abgehandelt werden müssten.

Von Herrn Schindler ist es bereits angedeutet worden – ich sehe es genauso -: Es ist letztlich ein verfassungsrechtliches Problem. In Artikel 13 Absatz 6 Satz 3 ist geregelt, dass die Angelegenheit auf ein Gremium übertragen wird, das nur als solches entscheiden kann. Das Gremium entscheidet mehrheitlich. Das gilt auch für andere Bereiche, zum Beispiel bei den Kommunen. Wenn Aufgaben auf ein Gremium übertragen sind, kann das Gremium nur mehrheitlich entscheiden. Wenn Angelegenheiten von einem Einzelnen entschieden werden sollen, dann muss das so geregelt sein. Die Regelung dürfte dann nicht im Gesetz stehen, so wie Sie das wollen, sondern müsste in der Verfassung sein.

Hinzu kommt das Problem – auch das ist schon angedeutet worden -, dass wir nicht ausschließen können, obwohl wir es nicht wünschen, erwarten oder hoffen, dass einmal eine extremistische Gruppe oder Partei

im Landtag vertreten ist. Momentan kann man noch nicht glauben, dass so etwas geschehen wird. Warten wir aber erst einmal die Wahl ab, und dann können wir sehen, wie sich die Verhältnisse entwickelt haben. Allerdings besteht diese Gefahr. In diesem Fall könnten Vertreter dieser Gruppen an Informationen gelangen, was sehr problematisch wäre, weil diese Informationen ein besonderes Gefährdungspotenzial darstellen. Änderungen sollten nicht nur für den gegenwärtigen Zustand wasserfest sein, sondern generell. Das ist ein Grund, warum wir diesen Gesetzentwurf ablehnen.

Der zweite Grund ist die geforderte Abschaffung der Zweidrittelmehrheit bei bestimmten Ansprüchen, die das Gremium stellen kann. Eigentlich schützt die Zweidrittelmehrheit die Opposition, weil die Regierungsfraktionen nicht mit einfacher Mehrheit etwas durchsetzen können. Das ist im PKG etwas anders, weil bestimmte Entscheidungen, zum Beispiel hinsichtlich Sonderermittler, mit Zweidrittelmehrheit gefällt werden können. Ich verstehe aber das Ganze nicht. Die Regierungsfraktionen werden in diesem Gremium immer die Mehrheit haben; das ist einfach so. Wir werden immer ein Verhältnis von 4 : 3 haben. Was soll es dann bringen, wenn statt 5 : 2 ein Verhältnis von 4 : 3 besteht? So sind es zwei Frustrierte, und dann wären es drei Frustrierte.

Ich sehe keine Gründe, warum die Zweidrittelmehrheit abgeschafft werden sollte. Sie ist auch ein gewisser Schutz; denn es kann sein, dass bestimmte Oppositionsgruppen etwas wollen, was so nicht möglich wäre. Mit der bisherigen Regelung hat man wenigstens eine Bremse. Man muss das einfach so sehen. Ich sehe keinen sinnvollen Grund dafür, das abzuschaffen.

In Bezug auf die anderen Dinge, zum Beispiel auf die Frage der Einbeziehung der Mitarbeiter, sehe ich momentan keinen Bedarf. Ich sehe nicht die Notwendigkeit, die Mitarbeiter mit hineinzunehmen. Ich sehe aber die Gefahr – Herr Kollege Weiß hat es schon angesprochen -: Je mehr Menschen etwas wissen, desto größer ist die Gefahr, dass etwas nach außen getragen wird. Man muss klar feststellen: Wir erfahren auch Sachverhalte, deren Verbreitung für einzelne Personen lebensgefährlich sein kann. Das gilt zum Beispiel, wenn bestimmte Namen oder die Aufklärung eines Umfelds nach außen gelangt. Das wäre eine Bedrohung für bestimmte Personen. Insofern kann man den Kreis nicht klein genug halten. Deswegen halte ich eine Erweiterung für sehr problematisch, wenn nicht einmal ein Vertreter des Landtagsamtes mit dabei sein darf. Insofern halte ich es für problematisch, noch weitere sieben Mitarbeiter einzubeziehen. Diese würden zwar auf Geheimhaltung verpflichtet. Ich weiß aber nicht, ob das ausreicht. Man redet mit

einander, und vielleicht rutscht dabei etwas heraus. Insofern halte ich es nicht für vertretbar, das so zu regeln. Beim Bund gibt es diese Regelung, aber dort müssen drei Geheimdienste überwacht werden, bei uns ist es nur einer.

Alles in allem werden wir den Antrag auf eine Gesetzesänderung ablehnen. Man kann nach dem Abschluss des Untersuchungsausschusses NSU und bei Vorliegen der Ergebnisse vielleicht darüber reden, das eine oder andere anzupassen. Heute sehe ich dazu keine Notwendigkeit.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Nächster Redner ist – wie angekündigt – Kollege Dr. Fischer. Danach hat Herr Staatsminister Herrmann um das Wort gebeten.

Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst freue ich mich, dass Konsens darüber besteht, dass die grauenvolle Mordserie des NSU durch die vorgeschlagene Neuregelung nicht verhindert worden wäre. Umso problematischer empfinde ich es, dass in der Problembeschreibung gerade dieser Eindruck erweckt wird, indem man mit den erschreckenden Versäumnissen, wie es formuliert ist, bei der Aufklärung die Änderung des PKG begründen will.

Interfraktionell haben vier Fraktionen in dieser Legislaturperiode ein PKG beschlossen, das funktioniert und gut arbeitet. Wenn gesagt wird, einer Minderheit sei es kaum möglich, in ausreichendem Maße Informationen über die Tätigkeit der Sicherheitsbehörden zu erlangen, dann bestreite ich das nachdrücklich. Es wird gefordert, dass das PKG umfassend und zeitnah informiert wird. Das ist bereits jetzt der Fall.

Ich sehe auch keinen Verbesserungsbedarf. Wenn Sie, Herr Kollege Schindler, formulieren, jeder Vorschlag, der dem Parlament mehr Rechte gibt, sei ein guter Vorschlag, dann klingt das plausibel. Die Frage ist aber, ob der vorliegende Vorschlag tatsächlich dem Parlament mehr Rechte gibt oder vielmehr nur einzelnen Abgeordneten. Das – ich werde später noch darauf eingehen – halte ich für sehr bedenklich.