Wir sind allerdings nicht nur überzeugt von der Zulässigkeit von Fraktionszulagen, sondern wir wollen sie auch eindeutig regeln. Die Regelung im Gesetz halten wir für notwendig. Wir sind aber nicht nur von der Zulässigkeit der Fraktionszulagen überzeugt, sondern wir halten es auch für sinnvoll und auch vom Grundsatz her für angemessen, bestimmte Funktionsämter innerhalb der Fraktionen mit zusätzlichen Aufwandsentschädigungen zu versehen. Der Grund ist ganz einfach: Mit diesen besonderen Funktionen sind besondere Beanspruchung und auch Verantwortung verbunden. Es entspricht schlicht der Lebenserfahrung und auch der Lebenswirklichkeit in Wirtschaft, Verwaltung und vielen Bereichen des Lebens, dass Beanspruchung und Verantwortung bei den Aufwandsentschädigungen oder bei der Vergütung auch entsprechend berücksichtigt werden.
Ich weise darauf hin – ich glaube, wir sollten alle ehrlich sein -: Auch für die Selbstorganisation dieses Parlaments im Präsidium, das das gesamte Parlament nach innen und außen repräsentiert, haben wir die Umsetzung dieser Regel, dass besondere Beanspruchungen und auch besondere Verantwortung entsprechende Aufwandsentschädigungen nach sich ziehen. Wenn wir dieses Thema diskutieren, müssen wir es auch umfassend diskutieren. Wir haben den von allen Abgeordneten verabschiedeten Grundsatz, dass die
Präsidentin und die Vizepräsidenten des Bayerischen Landtags eine höhere Aufwandsentschädigung bekommen als die – in Anführungszeichen – normalen Abgeordneten. Diesen Grundsatz halte ich auch für richtig.
Das Gleiche gilt für Ausschussvorsitzende, die ebenfalls eine Funktion haben und die neben den stellvertretenden Ausschussvorsitzenden die Organisation des Parlaments sicherstellen. Auch das halte ich, im Übrigen mit Zustimmung aller Fraktionen, im Abgeordnetengesetz für angemessen geregelt, ähnlich wie beim Präsidium.
Wir sollten schon einmal deutlich machen, dass es auch um die Rolle des Parlaments und um den Stellenwert des Parlaments gegenüber der Staatsregierung geht. Aufgaben wie beispielsweise die des Fraktionsvorsitzenden, egal von welcher Fraktion im Bayerischen Landtag, sind von der politischen Bedeutung, vom Stellenwert und auch vom Arbeitseinsatz her mit der Verantwortung, der Bedeutung und dem Stellenwert von Staatsministern und Staatssekretären vergleichbar, und zwar unabhängig davon, ob die Fraktionsvorsitzenden der Opposition oder den Regierungsfraktionen angehören.
Man kann natürlich zu einem egalitären Modell der Abgeordnetenentschädigung kommen. Es ist durchaus möglich, darüber zu diskutieren. Dann muss man allerdings konsequent sein. Dann muss man die gerade geschilderte Selbstorganisation des Parlaments und auch das Verhältnis zur Staatsregierung, was diese Fragen anbetrifft, sehenden Auges in Kauf nehmen. Dann müssten wir auch im Abgeordnetengesetz zu ganz gravierenden Änderungen kommen, was das Präsidium, die Ausschussvorsitzenden und die stellvertretenden Vorsitzenden betrifft. Das kann man vertreten. Wenn man in diese Richtung geht, muss man auch konsequent sein.
Insgesamt muss es unser Anspruch als Parlament sein, dass wir bei unseren Entscheidungen im Gesamtgefüge auch der Parlamentsorganisation, aber auch im Verhältnis zur Staatsregierung, unserer zusätzlichen Verantwortung als Abgeordnete gerecht werden.
Der zweite Punkt ist auch eine Grundsatzfrage. Wollen wir bei diesen Fragen eine Eigenständigkeit der Fraktionen haben, ja oder nein? Diese Grundsatzfrage kann man unterschiedlich beantworten. Wenn man dazu kommt, dass es keine Eigenständigkeit der Fraktionen geben soll, dann müsste man die Funktionszulagen direkt im Abgeordnetengesetz regeln, vergleichbar mit den anderen Spitzenfunktionen im Parlament, für die es dort geregelt ist. Wenn man das
nicht will, wenn man es also nicht für alle gleich regeln will, sondern die Eigenständigkeit wahren will, dann kann man das nicht machen; dann muss man es im Rahmen der Selbstorganisation der Fraktionen regeln.
Über welchen Rahmen wir sprechen, ist eine andere Frage. Wir könnten den Weg gehen, den auch Schleswig-Holstein gewählt hat, wo die Funktionen innerhalb der Fraktionen, also Fraktionsvorsitzender, Parlamentarischer Geschäftsführer etc. direkt im Abgeordnetengesetz geregelt sind und dies für alle Fraktionen gleich gilt. Das ist ein Weg. Wir haben jetzt aber vonseiten der anderen Fraktionen den Weg über das Fraktionsgesetz beschritten. Wir meinen schon, dass es auch Gründe für eine gewisse Eigenständigkeit gibt und dass die Regelung nach wie vor innerhalb der Fraktionen getroffen werden soll. Vielleicht sind auch unterschiedliche Ausgangspositionen, politische Kulturen etc. und auch der Status des Oppositions- oder Regierungsfraktion dabei nicht ganz irrelevant.
Unser maßgeblicher Punkt – wir kennen die Diskussionen; die Fragen kommen auch zu Recht – ist Transparenz in diesen Fragen. Wir wären einen entscheidenden Schritt weiter, wenn diese bestünde; sie war aber bisher nicht ausreichend gewährleistet. Der Bürger hat einen Anspruch auf Transparenz und Ehrlichkeit bei den Funktionszulagen. Ich bin der festen Überzeugung, dass Transparenz, also die Veröffentlichungspflicht nicht nur der gesamten Vergütungen, sondern auch der einzelnen Funktionszulagen das richtige Mittel ist, um ein Korrektiv und Selbstregulativ im Parlament einzuführen. Die Presseveröffentlichungen der letzten Wochen haben dies auch gezeigt. Das beste Beispiel ist die CSU-Fraktion. Frau Kollegin Bause, Sie haben zu Recht kritische Anmerkungen dazu gemacht. Das beste Beispiel ist die CSU-Fraktion, die ihre Funktionszulagen auch aufgrund dieser Presseveröffentlichungen neu ordnet und korrigiert.
Ich bin der festen Überzeugung: Wenn wir zu mehr Transparenz kommen und in Umsetzung unseres Gesetzentwurfes eine Veröffentlichungspflicht besteht, die jeder nachvollziehen kann, auch bezogen auf die einzelnen Funktionen, wird es auch bei der CSU zu weiteren Korrekturen kommen. Unser Auftrag ist, dies gesetzlich zu regeln und auch zuzulassen, zu ermöglichen und zu wollen, dass die Funktionszulagen der öffentlichen Debatte ausgesetzt werden. Davon, dass die Rückspiegelung der öffentlichen Debatte auch zur realistischen Selbsteinschätzung der Fraktionen und zu vernünftigen Regelungen der Funktionszulagen führt, bin ich fest überzeugt.
Drei Vorschläge liegen auf dem Tisch. Die SPD-Fraktion will vollständige Transparenz und eine klare gesetzliche Regelung zur Zulässigkeit. Wir wollen eine klare Veröffentlichungspflicht für jede einzelne Funktionszulage mit dem jeweiligen Einzelbetrag und dem Gesamtbetrag. Wir wollen aber noch weitergehen, das ist unserem Gesetzentwurf auch zu entnehmen: Wir wollen die Buchführung und auch die Rechnungslegung der Parlamentsfraktionen nach einheitlichen Standards ermöglichen, damit Transparenz und Vergleichbarkeit der Fraktionen auch bei einzelnen Aufgabenstellungen, beispielsweise Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungen etc. gegeben sind. Sich transparent zu machen, sich vergleichbar zu machen und damit auch ein Selbstregulativ zu schaffen, ist auch ein wichtiger Schritt.
Kern des Vorschlags der FREIEN WÄHLER ist im Wesentlichen: Die Gesamtsumme darf 5 % der Fraktionszuschüsse ohne den Oppositionszuschlag nicht überschreiten. Darin ist natürlich schon ein gewisses Maß an Willkürlichkeit enthalten. Wie kommt man zu 5 %? Sind 3 % oder 9 % richtig? Das Hauptproblem am Vorschlag der FREIEN WÄHLER ist aber, dass der Gesamtdeckel natürlich nicht einzelne, wenn man davon überhaupt sprechen will, "Vergütungsexzesse" verhindert. Außerdem lässt sich wirklich trefflich darüber streiten, was an einer Funktionszulage angemessen ist. Ich glaube, wir sollten die Diskussion nicht auf diese Ebene bringen; denn es ist schwierig, eine gesetzliche Regelung zu treffen, die nicht vollziehbar ist, weil sich über die Angemessenheit trefflich streiten lässt.
Auch der Gleichklang der Vergütungen, der etwas dahintersteckt, ist nicht gewährleistet, wenn man einen Gesamtdeckel und einen Gesamtprozentsatz hat. Wenn man tatsächlich einen Gleichklang der Vergütungen will, muss man in das Abgeordnetengesetz gehen und dies ähnlich wie in Schleswig-Holstein im Abgeordnetengesetz regeln.
Der Vorschlag der GRÜNEN begrenzt die Funktionszuschläge ausschließlich auf die Fraktionsvorsitzenden, die im Gesetzentwurf zahlenmäßig nicht begrenzt sind, und auf die Parlamentarischen Geschäftsführer, für die die Zuschläge jeweils 20 % der Abgeordnetenentschädigung nicht übersteigen dürfen. Ich möchte hier einmal das Wort für die Arbeitskreissprecher führen, die in der Sacharbeit des Parlaments eine unheimlich wichtige Rolle spielen. Sie würden nach diesem Vorschlag komplett außen vor gelassen. Ich frage mich schon, wo dann innerhalb des gesamten Parlamentsbetriebs die Gleichbehandlung ist, die hier so angemahnt wird, wenn stellvertretende Ausschussvorsitzende über das Abgeordnetengesetz eine entsprechende Entschädi
gung bekommen, die Sprecher der Arbeitskreise, die nicht als stellvertretende Ausschussvorsitzende tätig sind, aber überhaupt nichts erhalten. Jeder weiß, nach welchem Prinzip die Positionen der Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden jeweils vergeben und gewählt werden. Ich weiß nicht, worin die tiefere Gerechtigkeit steckt, wenn die einen über das Abgeordnetengesetz mit einer entsprechenden Vergütung versehen werden, die anderen, die faktisch und fachlich den gleichen Aufgabenbereich haben, aber nicht.
Ich frage mich auch nach dem Verhältnis zu den parlamentarischen Führungsaufgaben. Ich frage ganz einfach nach dem Verhältnis. Warum soll, auch mit Zustimmung der GRÜNEN, wenn ich das richtig sehe, zumindest mit entsprechender Repräsentanz im Präsidium, ein Vizepräsident im Bayerischen Landtag zusätzlich 50 % der normalen Abgeordnetenentschädigung bekommen, aber ein Fraktionsvorsitzender, der im Parlamentsbetrieb eine ganz zentrale Rolle einnimmt, gesetzlich auf eine Zulage in Höhe von 20 % beschränkt werden?
Ich kann darin keinen tieferen Sinn sehen außer einer Schwächung des Ansehens der Fraktionsvorsitzenden, die im politischen Betrieb und auch in der Wahrnehmung der Öffentlichkeit eine ganz wichtige Rolle spielen. Wir sollten zumindest die Fragwürdigkeit innerhalb der Systeme zugeben und offen sagen, dass die Parallelität von Fraktionsgesetz und Abgeordnetengesetz zu ganz schwierigen Konsequenzen führen würde. Diese Parallelität würde weder dem Streben nach Gerechtigkeit noch dem Selbstbewusstsein der Fraktionen des Landtags entsprechen.
- Wenn das nicht vom Geld abhängt, müssen Sie das egalitäre Prinzip verwirklichen. Ich frage mich, warum dann für die Fraktionsvorsitzenden oder für die Geschäftsführer 20 % zusätzlich eingeräumt werden sollen. Dann kämen wir zum egalitären System und müssten uns fragen, ob dieses egalitäre System nicht auf allen Ebenen des Bayerischen Landtags umgesetzt werden sollte. Wenn man ins Abgeordnetengesetz schaut, stellt man fest, dass dort diese Differenzierung vorgenommen wird. Wenn Sie diese Differenzierung infrage stellen, sind Sie berechtigt, weitere Anträge einzubringen. Ich wollte nur auf diesen Punkt hinweisen; denn er ist berechtigt.
Zum Abgeordnetengesetz haben wir die gleiche Position. Für uns ist die Durchsetzung von Transparenz ein ganz zentraler Punkt. Deswegen teilen wir die Forderung, die die GRÜNEN in ihrem Gesetzentwurf er
hoben haben, zu 100 %, nämlich die Veröffentlichung der Nebeneinkünfte auf Euro und Cent. Dieser Grundsatz deckt sich mit der Position der SPD. Wir haben diese Forderung bereits mit Antrag vom 16. Oktober letzten Jahres in den Landtag eingebracht und dazu eine namentliche Abstimmung herbeigeführt. Wir sind in diesem Punkt klar positioniert. An dieser Stelle bedaure ich es außerordentlich, dass CSU und FDP in dieser Legislaturperiode überhaupt keine Regelung zu den Nebeneinkünften mehr verabschieden wollten. Sie haben sogar eine relativ feste interfraktionelle Vereinbarung aufgekündigt.
Ich halte das für kein gutes Zeichen für mehr Transparenz. CSU und FDP wurden erst unter dem Druck der allgemeinen öffentlichen Meinung dazu gezwungen, diesen Fehler zu korrigieren. Jetzt sitzen wir immerhin wieder an einem Tisch und haben das gemeinsame Ziel, eine solche Regelung noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden.
Wir haben auch die feste Absicht, die Euro-und-CentRegelung bei den allgemeinen Verhaltensregeln durchzusetzen. Wir bedauern, dass CSU und FDP dabei nicht mitmachen. Wir wollen hier einen deutlichen Schritt weiterkommen. Wir wollen mindestens, dass die Regelung des Deutschen Bundestags hier im Bayerischen Landtag umgesetzt wird. Dahinter können und dürfen wir nicht zurückbleiben.
Wir gehen offen in die parlamentarischen Beratungen. Wir sind der Überzeugung, dass der entscheidende Punkt die volle Transparenz bei den Funktionszulagen und bei den Nebeneinkünften ist. Ich bin überzeugt, dass wir diesen wichtigen Schritt im parlamentarischen Verfahren durchsetzen werden.
In den letzten beiden Redebeiträgen wurden die Begründung und die Aussprache zusammengefasst. Ich eröffne jetzt die gemeinsame Aussprache. Im Ältestenrat wurde dazu eine Redezeit von zehn Minuten pro Fraktion vereinbart. Frau Kollegin Stewens, Sie haben das Wort.
Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Bause, ich glaube, dass ich sehr gut beurteilen kann, wie unsere Diskussionen im Fraktionsvorstand und in der Fraktion gelaufen sind. Es gab keine großen Widerstände. Ich finde es witzig, dass Fraktionsvorsitzende
von anderen Parteien angeblich immer genau wissen, was bei uns geredet wird, aber eigentlich doch überhaupt nichts wissen.
Liebe Frau Kollegin Bause, dass wir eine intensive Diskussion geführt haben, heißt noch lange nicht, dass wir große Widerstände gehabt haben. Herr Kollege Halbleib, an Ihrer Rede hat man sehr genau gemerkt, dass Sie dieses Thema sehr ernst nehmen. Das gilt auch für den Redebeitrag von Herrn Kollegen Streibl. Auch die CSU-Fraktion nimmt dieses Thema sehr ernst. Deshalb halte ich eine tiefe Diskussion über dieses Thema auch für notwendig. Dazu stehe ich. In meiner Fraktion wird diese Diskussion mit der angemessenen Ernsthaftigkeit geführt.
Sie haben die Transparenzregeln in Ihren Gesetzentwurf aufgenommen. Die CSU-Fraktion hätte die Transparenzregeln gerne in die Verhaltensregeln aufgenommen, wie das übrigens schon einmal mit der SPD besprochen worden ist. Dabei bleiben wir auch.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, bei allen Facetten der Diskussion darüber, wie viel Geld Abgeordnete bekommen sollen, gelten nach meiner Auffassung zwei Maßstäbe. Der eine Maßstab ist die Transparenz und der andere die Verhältnismäßigkeit. Hier ist es wichtig, das rechte Maß und die rechte Mitte zu finden. Bei der Diskussion über die Funktionszulagen hat die CSU-Fraktion die Anforderungen der Transparenz und der Verhältnismäßigkeit erfüllt. Wir haben die Ergebnisse heute in der Fraktion beschlossen und der Presse vorgestellt.
Sie stimmen mir sicher zu: In einer parlamentarischen Demokratie kommt dem Parlament eine enorme Verantwortung zu. In den Siebzigerjahren haben sich alle Fraktionen des Bayerischen Landtags für ein Vollzeitparlament entschieden, weil die Parlamentarier nur so ihrer Verantwortung voll nachkommen können. Die Idee, die dahinter steckte, war, dass die Aufgaben und die Bedeutung des Bayerischen Landtags zu vielfältig und zu wichtig sind, um nur nebenbei Abgeordneter zu sein. Übrigens sind nicht diejenigen Abgeordneten die besten, die deutschlandweit am wenigsten verdienen, sondern diejenigen, die Tag für Tag ihrer Verantwortung, die ich eben beschrieben habe, gerecht werden und nachkommen.
Deswegen kann nicht die Höhe des Einkommens entscheidend sein. Wichtig ist, dass die Einkünfte der Abgeordneten für die Bürgerinnen und Bürger transparent und nachvollziehbar sind. Sie müssen auch ein Stück weit in einem Verhältnis zu den Aufgaben und
der jeweiligen Verantwortung der einzelnen Abgeordneten stehen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir alle wissen doch, dass die Aufgaben der fünf Fraktionen, die hier im Bayerischen Landtag arbeiten, sehr unterschiedlich sind. Fakt ist: Die Fraktionen im Landtag unterscheiden sich sowohl in ihrer Größe als auch in ihren Verantwortlichkeiten. Eine Fraktion im Landtag kann zehn Mitglieder oder 100 Mitglieder haben. Da gibt es große Unterschiede, die sich natürlich auch in der jeweiligen Fraktionsstruktur widerspiegeln, zum Beispiel in der Anzahl der Arbeitskreise oder der Mitglieder.
Am besten kann man dies am Beispiel eines Kleinunternehmens erklären: Ein Unternehmen mit drei Mitarbeitern hat eine andere Struktur als ein 100-Mann-Betrieb. Auch die Strukturen der Fraktionen unterscheiden sich je nach ihrer Größe. Große Fraktionen brauchen eine mittlere Führungsebene. Klar ist, dass große Fraktionen diese Organisationslogik auch in ihren Fraktionsstrukturen abbilden. Dies gilt natürlich auch für die Fraktionszulagen.
Frau Kollegin Bause, ich möchte Ihnen sagen: Führen Sie sich noch einmal das Gutachten des ehemaligen Richters am Bundesverfassungsgericht, Herrn Professor Dr. Steiner, vor Augen, der ganz klar zu den Funktionszulagen Stellung bezogen hat. Ich bin der festen Überzeugung, dass Fraktionszulagen notwendig, richtig und wichtig sind.
Die Fraktionen, liebe Kolleginnen und Kollegen, unterscheiden sich aber nicht nur in ihrer Größe, sondern natürlich auch in ihrer Verantwortung. Es macht einen ganz erheblichen Unterschied, ob eine Fraktion Oppositionsaufgaben erfüllt oder ob eine Fraktion in Regierungsverantwortung steht.
Zum Beispiel bekommen Oppositionsfraktionen mehr Geld, um Mitarbeiter anzustellen; sie bekommen als Oppositionszuschlag pro Abgeordneten 2.553,85 Euro mehr.
Für uns, die wir einen Teil Regierungsverantwortung tragen, ist es auch wichtig, dass wir sozusagen auf Augenhöhe mit der Staatsregierung, mit den Ministerinnen und Ministern, stehen.
Auch die Verantwortung der Arbeitskreisvorsitzenden unterscheidet sich; die Vorsitzende des Arbeitskreises für Staatshaushalt und Finanzen bei der CSU-Fraktion verantwortet als Vorsitzende des Haushaltsausschusses zum Beispiel Haushalte mit einem Volumen von 96 Milliarden Euro, und zwar vor der Fraktion, vor dem Parlament und vor der Öffentlichkeit. Ich meine, bei dieser Verantwortung ist eine Funktionszulage von 0,25 % einer Diät durchaus gerechtfertigt. Dazu stehen wir. Unsere Funktionszulagen sind an eine enorme Verantwortung gekoppelt.