Protocol of the Session on April 24, 2013

Unabhängig von unserem Gesetzentwurf könnte der Bayerische Landtag schon heute ein fortschrittliches Transparenzgesetz beschließen, wenn die FDP über ihren Koalitionsschatten springen würde. Sie will ein derartiges Gesetz auch durchsetzen. Sie, Kolleginnen und Kollegen von der FDP, werden Ihren verbliebenen Anhängern erneut erklären müssen, warum Sie eine Ihnen wichtige Forderung dem Koalitionsfrieden opfern.

(Dr. Andreas Fischer (FDP): Das können Sie gleich hören!)

Die CSU muss erklären, warum sie die Entwicklung in Sachen Transparenz und Informationszugang weiterhin so vehement blockiert. Ich freue mich schon auf den 15. September.

(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

Er hat sich schon lautstark angekündigt. Herr Kollege Dr. Fischer, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Im Bayerischen Landtag grüßt nicht täglich das Murmeltier, sondern die Informationsfreiheit. Wie oft haben wir in diesem Hohen Haus schon über Informationsfreiheit gesprochen? Das ist bereits der achte Gesetzentwurf, das alles in Erster Lesung, in Zweiter Lesung und immer wieder. Ich sage es ganz deutlich: Sie kennen meine klare Haltung. Informationsfreiheit ist eine Frage des Verhältnisses von Staat und Bürger. Wir Liberale sehen die Bürger als gleichberechtigte Partner und den Staat und seine Behörden als Dienstleister. Wir Liberale stehen zum mündigen Bürger. In einer Zeit, in der Verwaltungsentscheidungen nicht nur bei Großprojekten immer öfter infrage gestellt und nicht mehr akzeptiert werden, sind wir gefordert, uns Gedanken zu machen, wie wir das verbessern können. Genauso deutlich sage ich: Die geltende Rechtslage halte ich im Gegensatz zu unserem Koalitionspartner nicht für befriedigend.

(Beifall bei der FDP)

Der Verweis auf das Verwaltungsverfahrensgesetz, auf die Ansprüche der Beteiligten in einem Verwaltungsverfahren, reicht mir nicht aus. Insofern könnte ich es mir heute leicht machen und sagen: Ja, ich würde gerne zustimmen, aber die Koalitionsdisziplin

zwingt mich dazu. Das werde ich aber nicht tun. Ich könnte auch so handeln, wie ich es schon einmal bei einem Gesetzentwurf zur Informationsfreiheit getan habe. Ich könnte dem Gesetzentwurf einer Oppositionsfraktion zustimmen. Das kann man tun. Das werde ich heute jedoch nicht tun. Ich kann Ihnen beides sehr gut begründen. Der Gesetzentwurf wirft zwei Kernfragen auf, die nicht ausreichend gelöst sind.

(Unruhe bei der SPD)

- Hören Sie lieber zu, Sie können noch etwas lernen.

Das eine ist die Frage des Datenschutzes. Wenn der Landesbeauftragte für den Datenschutz eine Reihe von Kritikpunkten geäußert hat, ist das sicherlich interessant. Wenn die Pflicht zur Amtsverschwiegenheit aufgehoben wird, ist es fraglich, ob dies mit dem Beamtenstatusgesetz in Einklang steht. Das haben Sie aufgegriffen. Außerdem haben Sie aufgegriffen, dass Flurstücknummern nach ständiger Rechtsprechung personenbezogene Daten sind. Kolleginnen und Kollegen von der SPD, dass Sie das aufgegriffen haben, zeigt zweierlei: Einerseits sind Sie lernwillig und lernfähig. Das begrüße ich. Andererseits zeigt es, dass dieser Gesetzentwurf mit sehr heißer Nadel gestrickt ist und schon jetzt im Verfahren von Ihnen wieder korrigiert werden muss.

(Unruhe bei der SPD)

Das ist nicht die einzige Stelle, die in diesem Gesetzentwurf mit heißer Nadel gestrickt worden ist. Belange des Datenschutzes werden nicht ausdrücklich berücksichtigt. Das ist aber nur einer der beiden Punkte.

Der zweite Punkt ist für mich wesentlich ausschlaggebender. In Ihren gesamten Beiträgen vermischen Sie die Informationsfreiheit auf der einen Seite und die proaktive Transparenz auf der anderen Seite. In Ihrer Begründung haben Sie aufgeführt, der Gesetzentwurf gehe darüber hinaus. Deswegen ist es nicht richtig, zu sagen, dass elf Bundesländer ein solches Gesetz haben. Hamburg hat ein solches Gesetz, und Bremen hat ein solches Gesetz. Die anderen Bundesländer haben Informationsfreiheitsgesetze. Sie gehen über diese Informationsfreiheit hinaus. Sie gehen den Schritt weiter zur Transparenz. Ich darf noch einmal den Landesbeauftragten für den Datenschutz zitieren. Er hat gesagt, Transparenz sei qualitativ etwas anderes. Mit der Informationsfreiheit wird ein Anspruch auf Information eröffnet. Mit dem Transparenzgesetz wird die Behörde verpflichtet, von sich aus Informationen zu liefern. Das ist ein deutliches Mehr. Es ist nicht nur ein Mehrwert, sondern hat auch mehr Nachteile. Denn natürlich ist der Preis für Transparenz in diesem Fall hoch, weil sie sehr viel mehr Bürokratie erfordert. Das zeigen allein die 15 veröffentlichungspflichtigen Tat

bestände, die Artikel 5 vorsieht, von denen nicht alle schon jetzt automatisch veröffentlichungspflichtig sind.

Das Fazit: Das Spannungsverhältnis zwischen Datenschutz einerseits und Informationsfreiheit und Transparenz andererseits ist noch nicht ausreichend aufgelöst. Der bürokratische Aufwand, den Ihr Gesetzentwurf mit sich bringt, bedeutet für mich ein klares Nein.

Damit kommen wir zur abschließenden Bewertung durch die Staatsregierung. Bitte schön, Herr Staatssekretär Eck.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich will nur noch drei Punkte kurz ansprechen. Frau Kollegin Tausendfreund, Sie haben es deutlich gesagt: Informationsrechte sind eine Selbstverständlichkeit. Auch für uns sind sie eine Selbstverständlichkeit. Sie sind verfassungsrechtlich geregelt und bis ins kleinste Detail ausgestaltet. Ich will nur einige Beispiele nennen: Es gibt ein Umweltinformationsgesetz und ein Verbraucherinformationsgesetz. In der Gemeindeordnung ist geregelt, dass die Gemeindebürger in sämtliche Niederschriften Einblick erhalten. Beteiligte an Verwaltungsverfahren haben Akteneinsichtsrechte. Viele weitere Informationsrechte könnte ich nennen. Ich brauche es an dieser Stelle nicht zu tun. Ich habe diese Beispiele nur genannt, denn wenn man diese Diskussion verfolgt, könnte man meinen, bei uns sei alles abgeschlossen, versiegelt und geheim und man habe nirgendwo Einsicht. So ist es nicht.

Ein weiterer Punkt. Herr Kollege Streibl, Sie haben den Wertewandel und die Demografie angesprochen. Beides mit dem Informationsfreiheitsgesetz in Verbindung zu bringen, ist schon etwas schwierig.

Das größte Problem liegt für mich auf kommunaler Ebene, und damit will ich den Kollegen Arnold ansprechen. Wenn Informationsrechte eingefordert werden, dann geschieht dies von den Bürgern vor Ort auf kommunaler Ebene. Von 2.400 Kommunen sehen 51 Handlungsbedarf und haben deshalb Regelungen erlassen. Das macht doch deutlich, dass die Informationsfreiheit schlicht und ergreifend funktioniert. Als Staatssekretär im Innenministerium habe ich auch für die Kommunen zu sprechen und bitte deshalb ganz herzlich darum: Lasst uns die Kommunen nicht überstrapazieren. Sie können mit dieser riesigen Bürokratie nicht umgehen. Das kann man vor Ort nicht mehr lösen. Das ist meine ganz große Bitte.

(Beifall bei der CSU)

Ein letzter Punkt, Kollegin Petra Guttenberger hat ihn schon angesprochen: Die Präsidien des Bayerischen Gemeindetags, des Städtetags und des Landkreistags sind doch nicht nur von der CSU und der FDP besetzt. Sie sind von allen Parteien besetzt.

(Dr. Martin Runge (GRÜNE): Die FDP gibt es dort nicht!)

- Damit haben Sie jetzt recht. Aber Gemeindetag, Landkreistag und Städtetag sagen: Nein, lasst die Finger davon. Das muss doch auch für uns im Landtag ein Zeichen sein. Aus diesen genannten Gründen bitte ich ganz herzlich, diesem Entwurf nicht zuzustimmen.

(Beifall bei der CSU - Horst Arnold (SPD): Machen Sie das auch beim Landesentwicklungsprogramm so?)

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Deswegen wird die Aussprache geschlossen, und wir kommen zur namentlichen Abstimmung. Der Abstimmung liegt der Initiativgesetzentwurf auf Drucksache 16/13784 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz empfiehlt die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Wir kommen jetzt zur namentlichen Abstimmung. Die Urnen stehen bereit. Ich eröffne die Abstimmung. Wir machen ab jetzt fünf Minuten, meine Damen und Herren.

(Namentliche Abstimmung von 20.34 bis 20.39 Uhr)

Meine Damen und Herren, die fünf Minuten sind abgelaufen. Ich schließe die Abstimmung. Das Ergebnis wird wie immer außerhalb des Saales ermittelt.

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Wir haben jetzt zwei Tagesordnungspunkte ohne Aussprache, zu denen aber namentliche Abstimmung schon lange beantragt ist. Ich schlage vor, dass wir diese Abstimmungen mit jeweils drei Minuten über die Bühne bringen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 12 auf:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Margarete Bause, Dr. Martin Runge, Ulrike Gote u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) über das Verbandsklagerecht und Mitwirkungsrecht für Tierschutzvereine (Drs. 16/14506) - Zweite Lesung

Wie gesagt, findet keine Aussprache, aber eine namentliche Abstimmung statt. Zu der kommen wir jetzt. Der Abstimmung liegt der Initiativgesetzentwurf auf Drucksache 16/14506 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz empfiehlt die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Ich eröffne die Abstimmung. Drei Minuten haben Sie Zeit, meine Damen und Herren.

(Namentliche Abstimmung von 20.40 bis 20.43 Uhr)

Meine Damen und Herren, die drei Minuten sind um. Ich schließe die Abstimmung. Die Urnen sind wieder frei.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 13 auf:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Alexander Muthmann u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) über den Ladenschluss im Freistaat Bayern (Bayerisches Ladenschlussgesetz) (Drs. 16/14672) - Zweite Lesung

Zu diesem Gesetzentwurf entfällt die Aussprache. Die Abstimmung wird in namentlicher Form erfolgen. Der Abstimmung liegt der Initiativgesetzentwurf auf Drucksache 16/14672 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Soziales, Familie und Arbeit empfiehlt die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Wir kommen zur Abstimmung. Dafür stehen drei Minuten zur Verfügung.

(Namentliche Abstimmung von 20.44 bis 20.46 Uhr)

Meine Damen und Herren, die Abstimmung ist geschlossen. Ich bitte Sie, die Plätze einzunehmen, da wir jetzt zu weiteren Abstimmungen kommen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 14 auf:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Franz Schindler, Hans-Ulrich Pfaffmann u. a. und Fraktion (SPD) zur Änderung des Bayerischen Richtergesetzes (Drs. 16/15329) - Zweite Lesung

Auf die Aussprache wurde verzichtet. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegt der Initiativgesetzentwurf auf der Drucksache 16/15329 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz empfiehlt auf Drucksache 16/16482 die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Wer dagegen dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD, der FREIEN WÄHLER und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktionen der CSU und der FDP. Enthaltungen? – Ich sehe keine. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt.

Ich gebe das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Gesetzentwurf der Abgeordneten Bause, Dr. Runge, Gote und anderer und Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN eines Gesetzes zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Bayern, eines Gesetzes über die Aufnahme ausländischer Flüchtlinge sowie deren Versorgung mit Wohnraum und zur Änderung weiterer Gesetze auf der Drucksache 16/13695 bekannt. Mit Ja haben 47 und mit Nein 72 Kolleginnen und Kollegen gestimmt. Es gab 13 Stimmenthaltungen. Damit ist auch dieser Gesetzentwurf abgelehnt.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 5)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 15 a auf:

Antrag der Staatsregierung auf Zustimmung zum Abkommen zur Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt-Änderungsabkommen) (Drs. 16/16313) - Erste Lesung

Dieser Antrag soll ohne Aussprache an den federführenden Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie überwiesen werden. Gibt es hinsichtlich des Zuweisungsvorschlags noch Änderungswünsche? – Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Beschlussfassung über die Zuweisung.

Wer mit der Überweisung an den zur Federführung vorgeschlagenen Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? – Keine. Enthaltun

gen? – Auch keine. Damit wird dieser Antrag einstimmig dem Ausschuss zur Federführung zugewiesen.