− Ah. Vielen Dank für die Übung. Das war nur ein Test. Einige Kolleginnen und Kollegen haben aufgepasst. Vielleicht können wir auf die namentliche Abstimmung verzichten. − Nein, wir verzichten nicht darauf. Dann führen wir sie durch. Wir haben die Stimmkarten; ich eröffne die Abstimmung; Sie können jetzt über den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/14915 in der vom federführenden Ausschuss vorgeschlagenen Fassung abstimmen. Wir haben fünf Minuten Zeit.
Die fünf Minuten sind um, und ich schließe die Abstimmung. Wir werden in bewährter Weise außerhalb des Raumes auszählen und das Ergebnis so schnell wie möglich bekanntgeben.
Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, möchte ich darauf hinweisen, dass wir jetzt schon für Tagesordnungspunkt 5 − Besetzung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs − Stimmzettel ausgeben, sodass Sie sich darauf einrichten können und die Kolle
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesetzes über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (Drs. 16/14916) - Zweite Lesung
Änderungsantrag der Abgeordneten Margarete Bause, Dr. Martin Runge, Ulrike Gote u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drs. 16/15387)
Änderungsantrag der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Ludwig Wörner, Helga SchmittBussinger u. a. und Fraktion (SPD) (Drs. 16/15454)
Ich eröffne die Aussprache. Im Ältestenrat wurde hierzu eine Redezeit von fünf Minuten pro Fraktion vereinbart. Erster Redner ist der Kollege Eberhard Rotter für die CSU-Fraktion. Bitte schön.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf ist eine Frucht der Föderalismusreform I. Denn mit ihrem Inkrafttreten haben die Länder die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz auch für den Bereich des Zweckentfremdungsrechts erhalten. Davon haben wir mit Gesetz vom 10. Dezember 2007 Gebrauch gemacht, dieses Gesetz allerdings seinerzeit bis zum 30. Juni 2013 befristet, obwohl ich damals schon gesagt habe, dass ich davon ausgehe, dass wir das Gesetz auch weiterhin brauchen werden. Es war zu erwarten, dass es durchaus eine segensreiche Auswirkung insbesondere auf die Wohnungssituation in Ballungsräumen haben würde.
Dieses Gesetz dient der Bekämpfung von örtlich vorhandenem Wohnraummangel. Es gibt den Gemeinden die Möglichkeit, nach eigenem, pflichtgemäßen Ermessen für ihr Gebiet durch Satzung das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum festzulegen, soweit dem Wohnraummangel nicht in absehbarer Zeit durch andere Maßnahmen abgeholfen werden kann. Sie wissen vielleicht, liebe Kolleginnen und Kollegen: Die Landeshauptstadt hat hiervon Gebrauch gemacht, und wir alle sind davon überzeugt, dass man dem Wohnraummangel in München durch Verlängerung des Gesetzes sicherlich nicht endgültig abhelfen kann. Aber es ist natürlich mit ein wichtiges Instrument, um zusätzlichen Wohnraum zu schaffen
bzw. um vorhandenen Wohnraum zu erhalten. Dieses Gesetz berücksichtigt auf diese Weise auch die Bedürfnisse und regionalen Unterschiede der Wohnungsmärkte.
Mit dem Gesetzentwurf soll das bis zum 30. Juni dieses Jahres befristete Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung um weitere vier Jahre verlängert werden. Ich bekenne durchaus: Nach meinem persönlichen Dafürhalten hätte es diese weitere Befristung nicht gebraucht. Ich bin überzeugt, dass wir uns in drei oder dreieinhalb Jahren wieder darüber unterhalten werden und dann sicher zu dem Ergebnis kommen, dass wir die Geltung des Gesetzes weiter verlängern oder die Befristung aufheben müssen. Aber es gab Partner in der Koalition, die auf die Befristung Wert gelegt haben. Durch eine Ergänzung des Gesetzes hat diese Haltung auch eine sachliche Berechtigung erfahren. Der Katalog der Zweckentfremdungen soll nämlich um sogenannte hotelähnliche Nutzungen ergänzt werden, um in der Praxis aufgetretene Schwierigkeiten beim Vollzug des Gesetzes zu beseitigen. Man kann also durchaus sagen, das sei ein weiterer Eingriff in die Eigentumsrechte, und daher soll nach einigen Jahren geprüft werden, ob sich das wiederum bewährt hat. Deshalb wird es jetzt trotz zweier Anträge der GRÜNEN und der SPD, die unter anderem die Entfristung des Gesetzes wollen, dabei bleiben, weil wir diese Änderungsanträge ablehnen werden.
Die SPD möchte in ihrem Änderungsantrag den Geltungsbereich des Gesetzes auch auf Fälle der zeitlich befristeten Vermietung von möbliertem Wohnraum mit einem deutlich über der ortsüblichen Miete liegenden Mietpreis ausdehnen. Wir sind der Überzeugung, dass das ein Eingriff ins Eigentum wäre, der nicht mit den anderen Argumenten zu rechtfertigen wäre. Denn zur Wiesn-Zeit in München steigen auch die Hotelpreise ohnehin entsprechend; natürlich ist dann auch verständlich, dass jemand, der hier möglicherweise leerstehenden Wohnraum hat, diesen kurzfristig zu einem entsprechenden Preis vermieten möchte. Die Mieter, die nur für acht oder vierzehn Tage hier sind, können dies vermutlich sozial tragen; das muss man wohl in Kauf nehmen.
Der weitere Wunsch der SPD ist, dass bei einer später beabsichtigten Rückwidmung in Gewerbeflächen klar sein soll, dass dann nicht die entsprechende Genehmigung erteilt wird. Da gibt es jetzt schon die Möglichkeit. Wir werden in den Vollzugshinweisen noch einmal klarstellen, dass die Rückwidmung erleichtert wird und dann, wenn jemand bereit ist, etwas zeitlich befristet als Wohnraum zu halten, auch noch möglich ist. Das ist schon bisher in der Landeshaupt
Es gibt die Sorge − das habe ich mitbekommen −, dass ein Wohnungstausch, den manche machen, wenn sie in andere Länder reisen wollen, nicht mehr möglich sein soll. Dazu kann ich Entwarnung geben. Der kurzfristige urlaubsbedingte Tausch der eigenen Wohnung mit einer anderen Wohnung ist hiervon nicht umfasst. Aber auch das kann man in den Vollzugshinweisen deutlich machen. - Ich bitte um Zustimmung zum Gesetzentwurf und um Ablehnung der beiden Änderungsanträge.
Vielen herzlichen Dank, Herr Kollege. − Für die SPD-Fraktion hat nun Kollege Ludwig Wörner das Wort. Bitte schön.
(Vom Redner nicht autori- siert) Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Wir haben in der Ersten Lesung eine Reihe von Änderungswünschen bei diesem Gesetzentwurf angemeldet. Der Redner der CSU hat gesagt, dass auch er etwas mehr Handlungsbedarf als im ursprünglichen Gesetzentwurf sehe. Worüber reden wir denn eigentlich bei dieser Frage?
Herr Kollege Rotter, es ist doch nicht so, dass irgendjemand zufällig eine leere Wohnung hat, sondern die Besitzer lassen diese − das ist bei mir im Stadtteil so − ganz bewusst leerstehen und vermieten sie dann zu Wiesnzeiten hochpreisig, weil innerhalb dieser drei Wiesnwochen mit dieser Wohnung genauso viel Geld verdient wird, wie wenn das ganze Jahr normal vermietet wird. Das ist der Irrsinn. Den wollten wir unterbunden haben, weil das nicht sein kann.
Sie sprachen vom Eingriff in das Eigentum. Ich gebe zu, dass dieser vorhanden ist. Aber Sie vergessen immer, meine Damen und Herren, dass es noch einen anderen Grundsatz gibt, der da lautet: Eigentum verpflichtet! Wenn Not herrscht, so wie in München, dann ist die Pflicht, glaube ich, höher anzusehen als der Schutz. Darüber kann man unterschiedlicher Meinung sein.
Wir meinen, es wäre notwendig gewesen, hier nachzubessern, damit dieses Schlupfloch, durch das im Rahmen der Zweckentfremdung immer wieder welche fliehen, verschlossen wird. Leider geht das mit Ihnen nicht, aber man wird es den Mietern sagen müssen, vor allem auch deshalb, weil Kollegen der CSU in Münchener Bezirksausschüssen die Klappe ganz weit aufreißen und sagen, was man alles tun müsste und was alles getan wird. Was aber Sie mit dem Gesetzentwurf heute vorlegen, ist überhaupt nichts. Das ist
noch nicht einmal der Schutz von Mietern, geschweige denn der Ausbau des Schutzes derer, für die er notwendig ist.
Bei der Rückfallklausel kann man darüber streiten, ob es nicht besser wäre, die Möglichkeit der Umwandlung von Büroräumen in Wohnraum bzw. von Wohnraum in Büroräume beizubehalten. Wir meinen, dass das ins Gesetz aufgenommen werden sollte, um die Sicherheit für diejenigen, die das machen wollen, explizit festzuschreiben, damit es nicht in irgendeiner Verwaltungsvorschrift steht. Dass man es heute schon kann, weiß ich auch, aber es ist halt immer etwas beruhigender für diejenigen, die so etwas tun wollen, wenn sie es im Gesetz lesen können. Und dann soll mir mal einer erklären − wie es Kollege Rotter gesagt hat −, wenn das als Verwaltungsvorschrift gilt, warum man es dann nicht ins Gesetz schreiben kann. Sie geben ja zu, dass es notwendig ist. Aber dann kann man es genauso gut ins Gesetz schreiben und muss keine Verwaltungsvorschrift machen.
Einen dritten Punkt haben Sie hinten runterfallen lassen. Es gilt heute folgende Praxis: Sie vernichten oder zweckentfremden Wohnraum in einem Stadtteil, der von der Gentrifizierung noch nicht so sehr belastet ist, und melden dafür Wohnraum in einem anderen Stadtteil, in dem die Gentrifizierung durch ist und die Mietpreise exorbitant sind. Das heißt, sie können praktisch sagen: Ich vernichte Wohnraum für 6 Euro und melde dafür − weil ich es dann darf − Wohnraum in einem Stadtteil oder in einem Wohngebiet, in dem 13 Euro gezahlt werden. Wenn das Ihre Lösung ist, um für sozialverträgliche Mieten zu sorgen, meine Damen und Herren, dann haben Sie etwas nicht verstanden, oder Sie kennen den Münchner Wohnungsmarkt wirklich so wenig oder nur den hochpreisigen so gut, dass Sie keine Ahnung haben.
Ich finde es toll, wie Sie sich in den Bezirksausschüssen für etwas einsetzen, wofür Sie mich noch vor einem Jahr gescholten haben, weil das alles Käse sei. Jetzt sind Sie anscheinend aufgewacht. Aber das ist in der CSU zurzeit so üblich, dass man vor Ort aufwacht und für etwas kämpft, was man hier bekämpft. Herzlichen Dank dafür!
Aber wir werden das in der nötigen Breite auswalzen. Wir lassen es Ihnen nicht durchgehen, dass Sie vor Ort den Leuten Sand in die Augen streuen und hier im Plenum anders abstimmen. Wir sind gespannt, wie Sie heute hierzu abstimmen werden.
Sie können nicht draußen in den Bezirksausschüssen und in den Medien groß tönen, was Sie alles hier zerreißen. Sie haben gar nichts zerrissen! Noch vor
einem Jahr haben Sie ausweislich der vorliegenden Protokolle unsere Anträge zum gleichen Thema abgelehnt. Aber das muss ich Ihnen nicht sagen. Ich finde es nur etwas schäbig, wenn man sich so verhält und vor Ort etwas anderes erzählt als hier in diesem Hohen Hause.
Wir meinen, man kann unseren Änderungsanträgen zum Gesetzentwurf sehr wohl zustimmen. Kollege Rotter hat es zum Teil angedeutet, dass es an manchen Stellen an der Koalition scheitert. Wir bedauern das sehr, aber Sie werden die Quittung dafür von den Münchner Mietern bekommen. Man muss das nur kommunizieren, und das werden wir mit großer Lust praktizieren; es sei denn, Sie überlegen es sich noch einmal und stimmen unseren Änderungsanträgen zu, denn ehrenrührig wäre das wahrlich nicht.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Grundsatz sind wir uns einig. Wir wollen dieses Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum verlängern. Das ist zunächst einmal Konsens.
Die erste Frage ist: Wollen wir es zeitlich befristet oder unbefristet verlängern? Wenn wir es zeitlich unbefristet verlängern wollen, dann kapitulieren wir vor dem derzeit unbefriedigenden Zustand. Herr Kollege Rotter, es ist eben nicht so, dass mit dem Zweckentfremdungsrecht neuer Wohnraum geschaffen werden kann, sondern es wird verhindert, dass bestehender Wohnraum dem Wohnungsmarkt entzogen wird.
Aber, Herr Kollege Wörner, wir müssen zusätzlich Wohnraum schaffen, um in den Ballungszentren dem Problem des fehlenden Wohnraums Herr zu werden. Das heißt, wir müssen Anreize schaffen, damit neuer Wohnraum geschaffen wird, wir müssen etwas im sozialen Wohnungsbau tun, und wir müssen auch strukturelle Defizite im Freistaat Bayern beseitigen. Der Druck auf die Ballungszentren ist nun einmal auch die Konsequenz einer verfehlten Regionalpolitik. Wenn im östlichen Oberfranken, in Teilen der Oberpfalz und im Bayerischen Wald Wohnungen und Häuser leer stehen, wenn die Mieten dort bis zu der Grenze der völligen Unrentabilität sinken, aber auf der anderen Seite im Ballungsraum München der Mietpreis steigt, weil immer mehr Menschen dorthin ziehen, dann kann uns dieser Zustand nicht zufriedenstellen. Hier müssen wir
mit einer besseren Regionalpolitik gegensteuern. Deswegen ist es auch richtig, dieses Gesetz auf vier Jahre zu befristen, auch um uns selber den Handlungsauftrag zu geben, in diesen vier Jahren im Bereich der Regionalität und der Schaffung neuen Wohnraums weiterzukommen.
Nun noch zu dem Problem der vorübergehenden Vermietung. Das kann man natürlich so und so sehen; aber ich bin schon der Meinung, dass es gerade zu Stoßzeiten, zu Messezeiten, zur Wiesn-Zeit, einen Bedarf für kurzfristigen Wohnraum gibt. Wo sollen denn die Leute hin? Man wird ja auch nicht verlangen, dass in München ein zusätzlicher Hotelkomplex nach dem anderen entsteht. Da ist es sinnvoller und sachgerechter, wenn man die kurzfristige Vermietung ermöglicht. Herr Kollege Wörner, im Übrigen ist das nicht nur ein Recht, das der Eigentümer hat, sondern auch ein Recht, das gegebenenfalls der Mieter hat.
Er kann untervermieten, und dann kann er unter Umständen auch den Mehrwert für sich selbst generieren. Aber das ist, so denke ich, nur ein Randaspekt.
Im Wesentlichen sind wir uns darüber einig: Wir wollen, nein, ich sage, wir müssen dieses Zweckentfremdungsverbot verlängern. Bedauerlicherweise müssen wir es verlängern, weil die Marktmechanismen nicht gegriffen haben. Es muss uns aber auch ein Handlungsauftrag sein, in diesen vier Jahren dahin zu kommen, dass wir eine weitere Verlängerung nicht benötigen.
Vielen herzlichen Dank. - Bevor wir in der Debatte fortfahren, gebe ich Ihnen jetzt das Ergebnis der namentlichen Schlussabstimmung zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes auf Drucksache 16/14915 bekannt. Mit Ja haben 140 Abgeordnete gestimmt, es gab keine Nein-Stimmen und keine Enthaltungen. Das Gesetz ist damit angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes".
Mit der Annahme des Gesetzentwurfs in der soeben beschlossenen Fassung haben die Änderungsanträge auf den Drucksachen 16/15616 und 16/15617 ihre Erledigung gefunden. Das Hohe Haus nimmt davon Kenntnis.
Wir fahren in der Debatte fort. Kollegin Christine Kamm vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN steht bereit. Bitte sehr.