Ich beende meine Rede trotzdem mit der Feststellung: Das Ende der Zensur und die Unterstellung der Schülerzeitungen unter das Pressegesetz werden kommen, aber nicht wegen, sondern trotz der CSU.
Sehr verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir schließen uns unserer Argumentation aus der Ersten Lesung an. Wir machen in dem Fall nicht Opposition um der Opposition willen. Wir meinen, dass die Regelung gut getroffen ist. Man ist nicht auf halbem Weg stehen geblieben.
Nach wie vor gibt es eine Wahlmöglichkeit. Sie wird entsprechend wahrgenommen, ohne dass von Repressalien gegen die betreffenden Schüler gesprochen werden müsste. Eine Schülerzeitung kann ein Druckwerk im Sinne des Pressegesetzes sein, oder sie ist ein Erzeugnis der Schule. Man muss die Schülerzeitungen als eine Möglichkeit der Identifikation von Schülern mit ihren Schulfamilien sehen. Sie wählen den Charakter der jeweiligen Schülerzeitung sehr bewusst.
Wir dürfen nicht vergessen, dass wir inzwischen Gott sei Dank auch Schülerzeitungen in der Grundschule haben. Also auch sehr junge Schüler nutzen die Möglichkeit, sich bei einer Schülerzeitung kreativ zu betätigen und darin ihre Meinung zu sagen.
Nach wie vor meinen wir, dass Schüler, die sich dazu entscheiden, im Rahmen der Schule eine Schulzeitung herauszugeben, ebenfalls Grundregeln der Demokratie einüben können. Es ist eine Konsensfindung zwischen den Schülern, den beratenden Lehrern und dem Schulleiter vorgesehen. Dabei ist sogar eine Art
Rechtsweg vorgesehen. Wenn es Einwendungen gibt, soll es eben keine Zensur geben. Vielmehr landet die Angelegenheit vor dem Schulforum. Das ist in meinen Augen ein demokratisches Gremium, das sowieso viel zu wenig genutzt wird. Dort wird die paritätische Besetzung viel zu wenig genutzt. Ich halte fest, dass die demokratischen Spielregeln bei der Erstellung einer Schülerzeitung eingeübt werden können.
Allerdings üben wir nach wie vor starke Kritik an den Rahmenbedingungen, die für diesen Bereich gelten. Schulleiter, die für ihre Schulleitertätigkeit viel zu wenig Zeit haben, weil sie zu sehr vom Unterricht in Anspruch genommen werden, brauchen Zeit z. B. für die Personalführung. Wenn es um beratende Lehrer für die Schülerzeitung geht, sollte es nicht dahin kommen, dass gesagt wird, dass ein Lehrer, der gerade zwei Freistunden hat, einspringt. Denn hier handelt es sich um eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe. Im Zusammenhang mit der Einübung demokratischer Spielregeln bei der Darstellung von Meinungsäußerungen geht es doch um sehr viel. Der Schulleiter hat heutzutage nicht die Zeit, sich darum zu kümmern.
Auch die Schule bekommt nach wie vor ein viel zu geringes Kontingent, um solche Pflanzen wachsen zu lassen. Praktisch muss sich der Schulleiter leider entscheiden, ob er die ihm zur Verfügung stehenden Stunden der Schülerzeitung, dem Chor, dem Orchester oder anderen Angelegenheiten widmen soll. Es gibt da einen Pool. Der Pool ist zu eng. Wenn man die Tätigkeit, um die es hier geht, gründlich wahrnehmen will − dies ist wichtig -, dann geht es weniger um die Entscheidung zwischen dem Charakter der Schülerzeitung gemäß Pressegesetz und dem Charakter eines Druckerzeugnisses der Schule als um die Rahmenbedingungen; aber da hapert es.
Ich teile Ihnen mit, dass zu Tagesordnungspunkt 5 von der CSU-Fraktion namentliche Abstimmung beantragt worden ist. - Jetzt erteile ich der Kollegin Julika Sandt das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Die Medien sind die vierte Gewalt im Staat. Deswegen sind Schülerzeitungen ein ganz wesentlicher Baustein der Demokratiebildung. Wenn es richtig läuft, lernen Schüler, die an Schülerzeitungen mitarbeiten, sauber zu recherchieren, sich eine Meinung zu bilden und diese fundiert zu artikulieren. Die Schülerzeitungswettbewerbe sind der beste Beleg für den pädagogischen und journalistischen Wert der Schülerzeitungen in Bayern.
Ein Schülermedium schafft Identität mit der Schule. Das gilt ganz besonders für diejenigen, die sich aktiv daran beteiligen. Auch ich selber habe eine Schülerzeitungsredaktion geleitet und hatte viel Freude daran. Aber ich wollte mich damit nicht nur in der Schule engagieren, sondern habe gleich beabsichtigt, mich danach als Journalistin in der Gesellschaft zu betätigen.
Zur Partizipation gehört aber auch Entscheidungsfreiheit. Deshalb ist es nur richtig, dass Schülerzeitungsredaktionen frei wählen können, ob sie wollen, dass ihre Schülerzeitung als Druckwerk im Sinne des Bayerischen Pressegesetzes oder als Einrichtung der Schule im Rahmen der Schülermitverantwortung erscheint.
Die Gesetzesinitiative der GRÜNEN lehnen wir ab, weil sie die Wahlfreiheit abschaffen will. Selbst die Junge Presse Bayern − Herr Eisenreich hat es eben gesagt; wir waren mit diesen Schülern im Gespräch − will, dass die Wahlfreiheit nicht abgeschafft wird, und stützt sich dabei auf die Befragung bei Schülerzeitungsredakteuren, die das Wahlrecht offensichtlich schätzen. Erhalten wir ihnen doch dieses Wahlrecht! Die Entscheidung junger Redakteure darüber, in welcher Verantwortung ihre Schülerzeitung erscheint, ist eine wichtige und pädagogisch wertvolle Erstauseinandersetzung mit grundlegenden Fragen des Presserechts. Die GRÜNEN, die von sich immer wieder glauben wollen, sie seien angeblich liberal, halten es für liberal, etwas von oben zu verordnen.
Liebe GRÜNE, Wahlfreiheiten sind liberal; eine Einschränkung der Entscheidungsfreiheit ist nicht liberal.
Wir wollen allerdings auch, dass die Schülerinnen und Schüler ihre Entscheidung bewusst treffen. Dazu brauchen wir natürlich aufgeklärte Schüler und auch aufgeklärte Schulleitungen. Wir unterstützen selbstverständlich Angebote zur journalistischen Fortbildung, Informationen über das Presserecht, über Presseethik, darüber, was der Unterschied zwischen Bericht und Kommentar ist und wie Persönlichkeitsrechte zu achten sind. All das ist Medienkompetenz, und dafür setzen wir uns sehr stark ein. Diese Angebote müssen sich an alle Schularten richten. Es gibt auch Online-Zeitungen. Dabei muss beachtet werden, dass diese Online-Zeitungen nicht nach dem Pressegesetz, sondern nach dem Telemediengesetz erscheinen.
Dazu braucht man Aufklärung, und deswegen bin ich sehr froh, dass das Kultusministerium Anfang Oktober 2012 die Schulen mit einer Bekanntmachung auf die Bedeutung der Partizipation an Schulen hingewiesen hat. Die Schulleitungen wurden ausdrücklich darum gebeten, die Schülerzeitungsredakteurinnen und -redakteure über die rechtlichen Erscheinungsformen von Schülerzeitungen zu informieren. Auch der Internetauftritt des Kultusministeriums wurde dahin gehend überarbeitet. Das Ministerium hat den Schulleitungen empfohlen, einen vertrauensvollen Dialog mit den Schülerzeitungsredakteuren zu führen, sie auch über ihre Rechte und Pflichten zur wahrheitsgemäßen Berichterstattung und darüber aufzuklären, dass sie die Vielfalt von Meinungen zur Geltung kommen lassen müssen und dass sie auch die Persönlichkeitsrechte wahren müssen.
Auf der anderen Seite hat das Kultusministerium in dieser Bekanntmachung die Schulleitungen auch dazu angehalten, sensibel darauf zu achten, dass das Recht auf freie Berichterstattung, auf freie Meinungsäußerung gewahrt bleibt.
Ich denke, die "Junge Presse Bayern" hat eine wichtige und in der Tat notwendige Debatte angestoßen. Es ist schwer zu beurteilen, wie viel wirklich zensiert wird. Es gab sicherlich Fälle von Zensur. Allerdings kann es durchaus auch vorkommen, dass sich Schüler zensiert fühlen. Ich habe mich auch zensiert gefühlt, als ich tatsächlich einmal die Persönlichkeitsrechte anderer angegriffen habe. Auch dazu bedarf es manchmal der Aufklärung. Deswegen denke ich, dass die "Junge Presse Bayern" hier eine wichtige Debatte angestoßen hat. Ich selber habe auch kritisiert, dass es offensichtlich Fälle von Zensur gab. Ich habe hier Handlungsbedarf moniert. Wir sehen uns ja auch als Korrektiv in dieser Staatsregierung. Aber das Kultusministerium hat sehr gut reagiert, und es gibt keinen Grund, diesen Gesetzentwurf zu unterstützen.
Danke schön, Frau Kollegin. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist damit geschlossen.
Nachdem zu diesem Tagesordnungspunkt namentliche Abstimmung beantragt worden ist, aber die nötige Zeit von 15 Minuten noch nicht erreicht ist − wir liegen erst bei fünf Minuten und 28 Sekunden −, stelle ich die Abstimmung hinter den nächsten Tagesordnungspunkt zurück.
Gesetzentwurf der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Alexander Muthmann u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) zur Änderung des Bayerischen Landesplanungsgesetzes Doppelsicherungsverbot beseitigen (Drs. 16/14203) - Zweite Lesung
Ich eröffne die Aussprache. Im Ältestenrat wurde hierzu eine Redezeit von fünf Minuten pro Fraktion vereinbart. Erster Redner ist der Kollege Alexander Muthmann von den FREIEN WÄHLERN. Bitte schön, Herr Kollege.
Sehr geehrter Herr Präsident, herzlichen Dank. - Es geht wieder einmal um das Landesplanungsgesetz, aber nicht so sehr wegen des Landesplanungsgesetzes im Primären, sondern eigentlich deshalb, weil das Ergebnis, die Umsetzung des Landesplanungsgesetzes, nämlich das Landesentwicklungsprogramm, zu einem solchen Trauerspiel geworden ist. Es ist mangelhaft, es hat nach wie vor tiefgreifende Problemfelder, und das hat auch seine Gründe.
Der wesentliche und zentrale Grund ist der Irrtum, dass das Landesentwicklungsprogramm sozusagen nur die Rolle des Liberos zu übernehmen habe, dass das Landesentwicklungsprogramm überall da, wo Fachplanungen bestehen, nichts mehr zu sagen habe. Das ist schon im ersten Entwurf zum Landesplanungsgesetz im letzten Jahr zum Ausdruck gekommen; das ist aber vor allem auch in der Umsetzung im Entwurf des Landesentwicklungsprogramms so deutlich geworden.
Das Landesentwicklungsprogramm hat als ureigenste Aufgabe nach wie vor die Gesamtkoordinierung der Landesentwicklung. Was wir jetzt erleben, ist eine Fragmentierung und eine Kannibalisierung der Landesentwicklung, der Landesplanung.
Sehr geehrte Frau Staatssekretärin, Sie betätigen sich jetzt in der Wahrnehmung und in der Umsetzung des Landesentwicklungsprogramms als Totengräber einer verantwortungsvollen Landesplanung. Es fehlt an jeglicher Gesamtkoordinierung. Ich glaube, man kann da auch ein paar Ursachen und Gründe nennen. Vielleicht liegen sie durchaus auch in der Stellung des Wirtschaftsministers im Gesamtkonzert der Staatsregierung.
Ich glaube nicht, dass sich der Umwelt- und Gesundheitsminister Marcel Huber vom Wirtschaftsminister in Fragen der Energiewende oder in Fragen der Gesundheitspolitik Vorgaben durch die Landesplanung machen lassen möchte. Ich glaube auch nicht, dass sich der Bildungsminister bei der Frage des Bildungsnetzes Vorgaben landesplanerischer Art machen lassen möchte. Auch was die Kultur angeht, fehlen bekanntermaßen wegweisende Vorgaben, wegweisende Ziele, wegweisende Richtungsvorgaben. Im Bereich der Sozialpolitik fehlen auch landesplanerische Entscheidungen jedweder Art. Im Übrigen − das verstehe ich auch gut − will sich kein Minister Vorgaben zur Platzierung seiner nachgeordneten Behörden machen lassen, denn auch da könnte man bei dem Gesamtziel "Gleichwertige Lebensbedingungen in ganz Bayern" natürlich Vorgaben machen und ein Bild entwerfen, wie sich Bayern in zehn, in fünfzehn Jahren auch hinsichtlich des Behördennetzes insgesamt entwickelt haben will. In all diesen Fragestellungen fehlen jedwede Antworten.
Offensichtlich ist es auch dem Ministerpräsidenten in diesen Tagen und auch heute an dieser Stelle zu viel geworden, und er hat den Wirtschaftsminister zum Rapport gebeten, um kurz vor Toresschluss die eine oder andere Spitze noch abzubrechen. Im Übrigen stellt sich angesichts der Aufgabenstellung der Gesamtkoordinierung überhaupt die Frage, ob das Thema Landesplanung in einem Fachministerium richtig angesiedelt ist oder ob es nicht in der Tat ab dem Herbst in die Staatskanzlei sollte.
Die zunehmende Zahl an Nutzungskonflikten, liebe Frau Staatssekretärin, auch die zunehmende Zahl an divergierenden Entwicklungstendenzen einzelner Teilräume in ganz Bayern, die immer komplexeren räumlichen Verflechtungen, die wir beobachten und die wir auch zu bewältigen haben, würden umfassende Strategien und Konzepte erforderlich machen. Aber davon ist in diesem Landesentwicklungsprogramm nichts enthalten. Weil Sie seitens der Staatsregierung offenbar dazu nicht bereit sind, halten wir eine Änderung des Landesplanungsgesetzes mit der Streichung des Doppelsicherungsverbotes für unverzichtbar, um noch einmal deutlich zu machen, dass die Art, wie Sie Landesplanung verstehen, falsch ist, zu kurz gesprungen ist und so nicht bleiben kann. Die Konsequenzen sind klar.
Ich würde Ihnen empfehlen, das Landesentwicklungsprogramm als Projekt für diese Legislaturperiode aufzugeben und stattdessen dem Gesetzentwurf zuzustimmen, um dann einer nächsten Staatsregierung ab Herbst die Chance zu geben, das Konzept Landesentwicklungsprogramm völlig neu aufzusetzen.
Vielen Dank, Herr Kollege Muthmann. Wir fahren in der Aussprache fort. Der nächste Redner ist Herr Kollege Dr. Bernhard für die CSU-Fraktion. Ihm folgt Frau Kollegin Karl. Bitte schön, Herr Kollege Dr. Bernhard.
Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Wir haben dieses Thema schon öfter behandelt. Auch bei der Entscheidung über das Landesplanungsgesetz haben Sie schon dieselben Anträge gestellt. Seitdem hat sich nichts geändert, außer dass Sie jetzt versuchen, aus dem Entwurf des Landesentwicklungsprogramms eine neue Begründung zu finden, die aber fehlgeht, Herr Kollege.
Sie geht deshalb fehl, weil Sie einfach nicht auseinander halten, was durch das Doppelsicherungsverbot tatsächlich verboten und was weiterhin erlaubt ist. Die Beispiele, die Sie genannt haben, zeigen, dass Sie das nicht verstanden haben. Wenn sie zum Beispiel sagen, die Kultur sei dort zu wenig behandelt, dann hat das mit dem Doppelsicherungsverbot überhaupt nichts zu tun. Es ist eine Frage der Zweckmäßigkeit, ob der Wirtschaftsminister oder andere es für opportun halten, etwas darüber zu schreiben oder auch nicht.
Der Kern, um den es heute hier geht, ist die Frage: Soll man in einem solchen Programm Dinge behandeln, die andernorts in der gleichen Rechtsqualität und mit demselben Inhalt schon geregelt sind? Nur darum geht es. Wir sind nach wie vor der Meinung, dass das nicht sinnvoll ist.
Wir sollten auch sehen, dass die Grundüberlegung, das Landesentwicklungsprogramm ein Stück schlanker zu machen, also zu entbürokratisieren und zu deregulieren, durchaus richtig ist. Wir haben dazu im Ausschuss einiges gemeinsam formuliert. Von dieser Grundlinie sollten wir uns nicht allzu sehr entfernen.
In die gleiche Richtung geht die Aufforderung der kommunalen Spitzenverbände, die argumentierten, das Ganze sei viel zu unflexibel und viel zu viel. Da haben wir alles Mögliche gehört, und da muss man dann auch zu dem Versuch stehen, das zu verschlanken. Das hat mit Minister Zeil − ich hätte fast gesagt mit dem mit dem Schnauzbart − nichts zu tun;
denn der Prozess läuft innerhalb der Staatsregierung ab. Es ist nicht so, dass ein Minister sagt, das mache ich jetzt, und die anderen sind daran nicht mehr beteiligt. Schauen Sie sich die Geschäftsordnung an. Darin steht, dass die Dinge immer abgeglichen werden müssen. Das ist manchmal mühsam, aber es ist nie so, dass der eine operiert und die anderen haben nichts zu sagen. Gerade in dem von Ihnen angesprochenen Energiebereich ist eine Abstimmung zwischen Umweltministerium und Wirtschaftsministerium immer zwingend notwendig. Das weiß ich aus eigener Erfahrung. Es ist auch nicht so, dass heute ein Rapport stattgefunden hätte.