Protocol of the Session on January 29, 2013

niemand erzählen, es gebe Bewerber, die nicht wüssten, dass eine Stelle zu besetzen sei, und deshalb am Ende nicht berücksichtigt würden. Wer das behauptet, kennt die Strukturen in der Gerichtsbarkeit überhaupt nicht.

Damit komme ich zum dritten und letzten Punkt. Erst recht wäre eine Ausschreibung kein Mittel, Streitfälle bei der Besetzung oder gar Konkurrentenklagen zu vermeiden. Frau Kollegin Stahl, Sie haben eine unprofessionelle Einmischung der Sozialministerin angesprochen. Darauf möchte ich nicht eingehen. Aber wer unterstellt, es werde nach sachfremden Erwägungen oder nach Parteibuch entschieden, muss doch einräumen, dass genau in der gleichen Weise die Entscheidung nach einer Ausschreibung ebenso nach sachfremden Erwägungen oder nach Parteibuch gefällt werden kann.

Kollege Pohl hat darauf hingewiesen: Verfahren und Ergebnis muss man trennen. Wenn Sie dies vermeiden wollen, müssen Sie eine eigenständige Justizverwaltung fordern und die Judikative als dritte Säule von der Exekutive lösen. In keinem deutschen Bundesland ist das bisher verwirklicht, auch in keinem, das von SPD oder GRÜNEN regiert wird; auch das muss gesagt werden. Wir als Liberale halten eine solche Regelung langfristig für richtig. Wir werden uns auch im Blick auf die Zukunft für eine solche Regelung einsetzen.

Aber in der Wirklichkeit ist es, was diesen konkreten Fall betrifft, genau umgekehrt. Die erfolgreichen Konkurrentenklagen zeigen eines: Sie ermutigen jeden, der sich zu Unrecht übergangen fühlt, und zeigen, dass am Ende die Besetzung nach Eignung, Leistung und Befähigung im Freistaat funktioniert.

(Beifall bei der FDP)

Zu einer Zwischenbemerkung hat Frau Kollegin Stahl das Wort.

Ich finde es bedauerlich, dass man bei uns die Klage einreichen muss, um Recht zu bekommen und um den Pfusch, den die Sozialministerin angerichtet hat, zu beseitigen.

Ich möchte aus dem Beschluss des VG München etwas zitieren. Wenn Sie sagen, was die SPD vorschlage, sei nicht gerade zielführend, dann erwarte ich von Ihnen als Regierungsbeteiligtem eine Antwort darauf, wie Sie so etwas zukünftig verhindern wollen. Ich möchte wissen, wie Sie es zukünftig verhindern wollen, wenn es z. B. heißt: Die Auswahlentscheidung ist materiell fehlerhaft. Wie wollen Sie solche Entscheidungen zukünftig besser gestalten?

Es fehlt bereits an der Niederlegung hinreichender Auswahlerwägungen im Auswahlverfahren. Die wesentlichen Auswahlerwägungen sind in den Akten des Auswahlverfahrens niederzulegen. Aber das ist anscheinend nicht gemacht worden. Durch eine schriftliche Fixierung der wesentlichen Auswahlerwägungen in den Akten wird ein Mitbewerber in die Lage versetzt, sachgerecht darüber zu befinden, ob Anhaltspunkte für einen Verstoß vorliegen. Aber so etwas ist anscheinend nicht gemacht worden. Ich habe hier den Beschluss des VG, in dem in dieser Richtung argumentiert wird. Danach sei es in einem vorliegenden Fall unklar, in welcher Weise die in der Vormerkung für die Staatsministerin aufgeführten Auswahlkriterien im Rahmen einer vergleichenden Betrachtung gewählt worden sind. Dann wird von weiteren Unklarheiten berichtet.

Ich frage mich: Hat die FDP im Koalitionsausschuss davon gewusst? Wussten Sie, wie die betreffende Stelle besetzt werden sollte? Oder haben Sie mit der CSU ein Geschäft gemacht?

(Beifall bei den GRÜNEN)

Frau Kollegin Stahl, diese Unterstellung weise ich zurück.

Sie hätten mir zuhören müssen. Sie haben davon gesprochen, wie man etwas vermeiden kann. Dazu möchte ich deutlich sagen: Man kann die Vermeidung nicht gewährleisten, indem man eine Stelle ausschreibt. Denn am Ende der Ausschreibung kann genau das passieren, was man vermeiden will; das wissen Sie auch. Man kann es nur dadurch vermeiden, dass man die Justiz als eigenständige dritte Säule einrichtet und von der politischen Entscheidung völlig abkoppelt.

Was dagegen hier vorgeschlagen wird, ist kein tragfähiges Konzept zur Beseitigung dessen, was Sie beklagen. Ursache und Wirkung passen in Gesetzentwurf und Lebenswirklichkeit nicht zusammen; das wissen Sie.

(Beifall bei der FDP)

Damit ist die Aussprache geschlossen.

Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? − Ich vernehme keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Margarete Bause, Dr. Martin Runge, Ulrike Gote u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Änderung der Bayerischen Bauordnung Klimaschutz und Energieeinsparung in der BayBO (Drs. 16/12946) - Zweite Lesung

Ich eröffne die Aussprache. Im Ältestenrat wurde hierzu eine Redezeit von fünf Minuten pro Fraktion vereinbart. Erste Rednerin ist Frau Kollegin Kamm.

Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Klimaschutz ist eine Querschnittsaufgabe. Es gibt Handlungsbedarf in allen Bereichen. Wir haben geprüft, wo es bei der Bayerischen Bauordnung Handlungsbedarf gibt, wo sie Regelungen enthält, die den Zielsetzungen des Klimaschutzes entgegenstehen. Wir bedanken uns für diese Prüfung auch bei den Vertretern der Bayerischen Architektenkammer, der Bayerischen Ingenieurekammer sowie von Haus und Grund, den Vertretern von Baugemeinschaften junger Familien und der Initiative "autofreies Wohnen". Wir bedanken uns auch für die Gespräche mit Mieterverbänden und Energieagenturen.

Wir schlagen Ihnen aufgrund der Gespräche vor, die Hemmnisse für Energiesanierung und Wärmedämmung zu beseitigen, Nachbarschaftsstreitigkeiten an einer Stelle zu regeln, bevor sie entstehen. Es muss verhindert werden, dass Energiesanierungen durch die derzeitigen Abstandsflächenregelungen erschwert werden. Weiter schlagen wir Ihnen vor, unverhältnismäßige und unsinnige Pflichten zur Schaffung teurer Autostellplätze zu beseitigen, wo solche Plätze nicht benötigt werden. Fahrradstellplätze sollten dort errichtet werden, wo sie benötigt werden. Schließlich schlagen wir Ihnen einen sparsamen Umgang mit Boden, Wasser und Energie vor.

Meine Kolleginnen und Kollegen von der CSU und der FDP, Sie haben in den bisherigen Diskussionen argumentiert, unser Gesetzentwurf sei überflüssig. Das ist in der Praxis aber definitiv nicht der Fall. Ich weiß, wovon ich spreche. Sie haben argumentiert, die Bayerische Bauordnung sei nicht für den Klimaschutz zuständig. Das sehen die übrigen Bundesländer anders, und zwar schon seit Langem und schon vor verschiedenen Regierungswechseln.

Sie haben argumentiert, dass es bei den Abstandsflächen keinen Regelungsbedarf gebe. Aber den gibt es durchaus. Sie haben argumentiert, dass die Bayerische Bauordnung angeblich nur sicherheitsrechtliche Regelungen enthalte und enthalten dürfe. Auch dies ist definitiv nicht der Fall. Wir halten Ihre Einwände

daher für nicht stichhaltig. Wir erinnern in diesem Zusammenhang an die heutige Debatte zum Melderecht. Wir haben erkennen müssen, dass der Blick auf den Bundesgesetzgeber, den Sie in der Debatte auch schon auf ihn gerichtet haben, offenbar mehr Zeit braucht. Ich bitte Sie, heute unserem Gesetzentwurf zuzustimmen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Es könnte durchaus sein, meine Kolleginnen und Kollegen, dass Sie nicht die Gelegenheit haben, in zwei Jahren einen eigenen Nachbesserungsantrag einzubringen.

(Beifall bei den GRÜNEN und Abgeordneten der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Kamm. Die nächste Wortmeldung: Kollege Dr. Bernhard. Bitte schön, Herr Kollege.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Sie haben sich viele Gedanken über das Thema Energie und Klima gemacht, aber das, was Sie an Handlungsbedarf sehen, ist leider nicht stichhaltig. Sie müssen sich einmal genau damit befassen, was wo zu regeln ist und was vor allem wo gesetzlich geregelt ist.

Das beginnt mit den Abstellplätzen für Fahrräder, die Sie in Parallele zu den Kfz wollen, wobei bei den Kfz die Überlegung ist, sie aus dem öffentlichen Raum herauszubekommen, was bei Fahrrädern keine Rolle spielt. Außerdem wird dies bei Sonderbauten, bei denen wirklich viele Fahrräder abzustellen sind, sowieso durch Einzelanordnung geregelt. Sie erzeugen einen Druck auf die Gemeinden, örtliche Bauvorschriften zu erlassen, weil man solche Regelungen nicht über ganz Bayern ziehen kann. Also ist der Vorschlag nicht praktikabel, nicht sinnvoll.

Was den sparsamen Umgang mit Boden, Wasser und Energie anlangt, ist es genauso.

Frau Kollegin, wenn Sie ein bisschen zuhören könnten, wäre ich Ihnen wirklich sehr dankbar. Ich weiß nicht, was Sie bei den GRÜNEN wieder für innerparteiliche Probleme haben.

(Ulrike Gote (GRÜNE): Schauen Sie doch mal Ihre Leute an! Wo sind denn Ihre Leute?)

Bezüglich des sparsamen Umgangs mit Boden, Wasser und Energie sind die Dinge an anderer Stelle geregelt, zum Beispiel im Baugesetzbuch. Wenn Sie dort einmal nachschauen, sehen Sie, was da alles schon geregelt ist. Oder nehmen Sie das Wasser

haushaltsgesetz, in dem die Dinge geregelt sind, wenn es um die sparsame Verwendung von Wasser geht und Ähnliches mehr.

Das Gleiche gilt für Bauabfälle und Bodenaushub. Sie wissen, dass es ein Kreislaufwirtschaftsgesetz gibt, und Sie wissen wahrscheinlich auch, dass es inzwischen viele, viele Betriebe gibt, die sich mit dem Bauschutt und dessen Aufarbeitung befassen.

(Zuruf der Abgeordneten Christine Kamm (GRÜ- NE))

Also, da gibt es keinen Regelungsbedarf.

Bei den Abstandsflächen ist es ähnlich. Diesbezüglich ist das Bundesbaugesetz geändert worden, wobei man Abweichungen hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung bebaubarer Grundstücke geregelt hat. Seitdem sind keine Probleme in dieser Richtung mehr aufgetaucht. So lautet wenigstens die Auskunft der Obersten Baubehörde.

(Zuruf der Abgeordneten Christine Kamm (GRÜ- NE))

Was die Energie anbelangt, so wissen Sie doch auch, dass wir ein Gesetz haben, das die Energieeinsparung behandelt, dass wir eine Energieeinsparverordnung haben, die die Dinge detailliert regelt und die verschärft worden ist. Es gibt zurzeit eine Diskussion über eine weitere Verschärfung. Aber das ist Bundesrecht. Nehmen Sie das zur Kenntnis und tun Sie nicht so, als sei hier überhaupt nichts passiert.

Gelder aus der Stellplatzablöse können schon nach der bisherigen Regelung auch für investive Maßnahmen im Fahrradbereich verwendet werden. Auch dort ist das, was Sie wollen, völlig unnötig.

Beim autofreien Wohnen ist das auch möglich − das ist auch ein Punkt, den Sie angesprochen haben -: Wenn man die Dinge aufschiebend bedingt regelt, also sicherstellt, müssen dann, wenn das Konzept "Autofreies Wohnen" nicht weiterverfolgt wird, die entsprechenden Stellplätze geschaffen werden oder es wird eine entsprechende Ablöse wirksam.

All diese Gedanken werden natürlich ständig in Bezug auf Energieeinsparung, auf Einsparung von Wasser usw., diskutiert. Aber all diese Dinge sind geregelt. Wenn man diese Regelungen ändern wollte − darüber kann man im Einzelfall diskutieren -, müsste man Bundesrecht ändern und sollte nicht den Versuch machen, all das zu ändern, was bundesrechtlich geregelt und dort auch kompetenzrechtlich angesiedelt ist. Wir können Regelungen, die beispielsweise Gegenstände

des Bundesbaugesetzes betreffen, hier gar nicht ohne Weiteres erlassen.

Sie haben sich viele Gedanken gemacht, diese aber nicht richtig eingeordnet und nicht auf die richtigen gesetzgeberischen Ebenen gebracht. Daher sehen wir uns leider nicht in der Lage, dem zuzustimmen.

(Beifall bei der CSU und des Abgeordneten Tobi- as Thalhammer (FDP))

Danke schön, Herr Kollege Dr. Bernhard. Ich gebe bekannt, dass die CSU-Fraktion namentliche Abstimmung beantragt hat. Als nächster Redner spricht Herr Kollege Roos. Bitte schön, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Welch Wunder, dass die CSUFraktion in dieser dünnen Besetzung eine namentliche Abstimmung beantragt. Ganz klar, man will die Reihen wieder schließen.

Leider vermag ich dem hoch geschätzten Kollegen Dr. Bernhard in seiner Einschätzung nicht zu folgen, dass dieses Thema primär Bundesrecht betreffe, das geändert werden müsse. Ich sehe, dass die Bayerische Bauordnung nicht auf das Bausicherheitsrecht zu reduzieren ist, sondern dass die Sachverhalte, die von der Fraktion der GRÜNEN eingebracht wurden, durchaus in Bayern besser geregelt werden könnten.