Protocol of the Session on December 12, 2012

Dass Verfassungsbestimmungen keine konkrete Politik ersetzen können, ist selbstverständlich. Ich denke nur einige Jahre zurück, als es darum ging, die Grundanliegen des Umweltschutzes in die Bayerische Verfassung aufzunehmen.

(Beifall der Abgeordneten Barbara Stamm (CSU))

Da konnte man vonseiten der GRÜNEN auch nicht andeutungsweise hören, dass deren Aufnahme in die Verfassung überflüssig oder verfehlt wäre.

Ich denke, es ist ein Zeichen eines modernen, dynamischen Verfassungsverständnisses, dass man, − wie es Kollege Güller vorhin zu Recht gesagt hat − nicht jeder modischen Strömung nachläuft und nicht alles, was im Moment die Schlagzeilen bestimmt, in die Verfassung aufnimmt. Aber das, was ganz offensichtlich von grundlegender Bedeutung für die Weiterentwicklung unseres Landes ist, in entsprechender Weise in die Verfassung einzufügen, ist richtig und wichtig.

Diese Verfassung ist im Jahre 1946 unter dem Eindruck der Katastrophe des Zweiten Weltkrieges und des Nationalsozialismus geschrieben worden. Angesichts eines Landes, das damals in Trümmern lag, seinerzeit ging es darum, eine Demokratie und dieses Land auch im wörtlichen Sinne neu aufzubauen. Heute haben wir andere Herausforderungen. Die Frage gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen im ganzen Land oder die Frage, wie wir das Zusammenwirken innerhalb der Europäischen Union gestalten und wie wir darauf achten, was wir als Länder selbst gestalten können, stand damals gar nicht zur Diskussion. Das gilt auch für die Wahrung der parlamentarischen Rechte und dafür, dass nicht weitere Hoheitsrechte sozusagen am Parlament vorbei an die EU übertragen werden. Das alles sind Herausforderungen, die es damals nicht gegeben hat. Deshalb ist es richtig, wenn sich dieses Parlament heute damit beschäftigt, diese Fragen in der Verfassung festzuschreiben.

Ich glaube, wir sind hier auf einem wirklich guten Weg. Ich kann die Vorlage nur nachdrücklich begrüßen. Die Einzelheiten werden wir in den nächsten Wochen und Monaten im Parlament gründlich diskutieren.

Wir haben einen guten Fahrplan dafür, der es ermöglicht, die Abstimmung über diese Verfassungsänderungen mit der Landtagswahl im September nächsten Jahres verbinden zu können. Ich denke, es entspricht der bisherigen Verfassungstradition, nachdem es sich um völlig verschiedene Themen handelt, die Bürgerinnen und Bürger über jedes Thema getrennt abstimmen zu lassen. Wir sind im Moment noch in der Prüfung. Ich halte es aber organisatorisch für vertretbar, dass wir diese fünf getrennten Abstimmungen trotzdem im Interesse der Übersichtlichkeit für die Bürger auf einem Stimmzettel zusammenzufassen.

(Harald Güller (SPD): Sehr gut!)

Wir werden das dann für die Bürgerinnen und Bürger überschaubar gestalten können.

(Beifall bei der CSU, der FDP, der SPD und den FREIEN WÄHLERN)

Vielen Dank für das Engagement. Ich freue mich auf die Detaildiskussion in den nächsten Wochen.

(Beifall bei der CSU, der FDP, der SPD und den FREIEN WÄHLERN)

Danke schön, Herr Staatsminister. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen mehr. Damit ist die Aussprache geschlossen. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat

schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? − Ich sehe keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.

Ich rufe zur gemeinsamen Beratung die

Tagesordnungspunkte 8 und 9 auf:

Haushaltsplan 2013/2014; Einzelplan 03 A für den Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums des Innern

hierzu:

Änderungsanträge von Abgeordneten der CSU und der FDP-Fraktion (Drsn. 16/14458 und 16/14809), Änderungsanträge von Abgeordneten der SPDFraktion (Drsn. 16/14222 mit 16/14236 und 16/14253), Änderungsanträge der Fraktion FREIE WÄHLER (Drsn. 16/14215 mit 16/14221) sowie Änderungsanträge der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN (Drsn. 16/14353 mit 16/14357)

Haushaltsplan 2013/2014; Einzelplan 03 B für den Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums des Innern Staatsbauverwaltung

hierzu:

Änderungsanträge von Abgeordneten der CSU und der FDP-Fraktion (Drsn. 16/14459 und 16/14460), Änderungsanträge von Abgeordneten der SPDFraktion (Drsn. 16/14254 mit 16/14257), Änderungsanträge der Fraktion FREIE WÄHLER (Drsn. 16/14237 mit 16/14240) sowie Änderungsanträge der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN (Drsn. 16/14358 mit 16/14363)

Im Ältestenrat wurde für die gemeinsame Aussprache eine Gesamtredezeit von zwei Stunden vereinbart. Davon entfallen auf die Fraktion der CSU 30 Minuten, auf die SPD-Fraktion 18 Minuten und auf die Fraktionen der FREIEN WÄHLER, des BÜNDNISES 90/DIE GRÜNEN und FDP jeweils 14 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich an der Redezeit der stärksten Fraktion. Sie kann deshalb bis zu 30 Minuten sprechen, ohne dass sich dadurch die Redezeit der Fraktionen verlängert.

Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Der erste Redner ist Herr Kollege Peter Winter. Bitte schön, Herr Kollege, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Es ist durchaus möglich, dass es schon zwölf Tage vor Weihnachten gute Botschaften gibt. Ich nenne zum Beispiel den Einzelplan 03 A. Bayern ist Marktführer bei der inneren Sicherheit mit einer modernen und leistungsfähigen Verwaltung. Mit dem Einzelplan 03 A, dem Haushalt für den Geschäftsbereich der Allgemeinen Inneren Verwaltung des Staatsministeriums des Innern, sorgen wir dafür, dass dieser Sicherheitsstandard weiterhin so hoch bleibt. Dieser Haushalt schafft die Grundlage dafür, dass sich über 40.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Polizei und mehr als 450.000 ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger bei der Feuerwehr und den Hilfsorganisationen im Rettungsdienst und im Katastrophenschutz für Schutz und Sicherheit bei Gefahren und Katastrophen einsetzen können.

In den Ämtern der Inneren Verwaltung kümmern sich mehr als 11.000 Beschäftigte um die Anliegen der Bürger in allen Lebenslagen. Dafür unseren herzlichen Dank, unseren Respekt und unsere große Anerkennung.

(Beifall bei der CSU, der FDP und der SPD)

Kostenlos ist diese immense Leistung allerdings nicht zu haben. Im Einzelplan 03 A stellen wir dafür rund 3,9 Milliarden Euro pro Jahr zur Verfügung. Gegenüber dem Jahr 2012 steigt der Einzelplan 03 A um 256,7 Millionen Euro im Jahr 2013 und um weitere 65,4 Millionen Euro im Jahr 2014.

Dominiert wird der Einzelplan 03 A von den Ausgaben für die Polizei, die einen Anteil von rund 77 % an den Gesamtausgaben ausmachen. Daneben stehen die Ausgaben für den Brand- und Katastrophenschutz, für unsere Feuerwehrschulen, für den Rettungsdienst sowie für die Verwaltungsgerichte und für die Verwaltung bei den Regierungen und Landratsämtern und für die amtliche Statistik.

Der Einzelplan 03 A ist bekanntermaßen ein Personalhaushalt. Die Personalausgabenquote beläuft sich auf rund 82,5 %. Rund 3,2 Milliarden Euro pro Jahr sind für Personalausgaben aufzuwenden. Das sind 113 Millionen Euro mehr als im Jahr 2013. Hinzu kommen noch einmal 75,5 Millionen Euro im Jahr 2014, die für neue Stellen und Stellenanhebungen verwendet werden. Sie dienen auch der Finanzierung der Tarif- und Besoldungserhöhungen und der weiter anwachsenden Beihilfe- und Versorgungsausgaben.

100 neue Stellen sind veranschlagt, davon 96 im Stellenplan der Polizei und 4 für die Feuerwehrschulen, wo wir schon in den letzten Jahren kräftig aufgestockt haben. Damit kann die Sicherheit im Lande weiter ge

stärkt werden. Außerdem wird mit dem vorliegenden Haushaltsentwurf vorausschauende und kluge Personalpolitik betrieben. Um die in den Jahren 2017 und 2018 voraussichtlich in den Ruhestand tretenden Polizeivollzugsbeamten nahtlos nachersetzen zu können, werden außerdem 840 neue Polizeiausbildungsstellen ausgebracht. Daneben sind weitere 39 Stellen als Ersatz für die Arbeitszeitverkürzung der Beamten enthalten. 28 Stellen sind für den Vollzug der Trinkwasserversorgung bei den Landratsämtern und für die Etatisierung der im Nachtragshaushaltsgesetz 2012 ausgebrachten neuen Stellen vorgesehen.

Der Stellenplan enthält außerdem 3.307 Stellenanhebungen, also Beförderungsmöglichkeiten. Davon sind allein 2.616 Stellenanhebungen für zusätzliche Beförderungsmöglichkeiten für Polizistinnen und Polizisten vorgesehen. Aber auch in der Allgemeinen Inneren Verwaltung, also vor allem bei den Landratsämtern und Regierungen, wird die Beförderungssituation mit mehr als 640 Hebungen erneut verbessert. Im Sachhaushalt können wir deutliche Verbesserungen und wichtige Schwerpunktsetzungen vornehmen. Gegenüber dem Jahr 2012 wird das Polizeibudget im Jahr 2013 um 18 Millionen Euro und im Jahr 2014 um 16 Millionen Euro angehoben. Mit diesen zusätzlichen Mitteln wird die Kostensteigerung bei den Betriebs und Einzelausgaben abgedeckt. Darüber hinaus ist es möglich, in die Erneuerung der Fahrzeugausstattung, die Modernisierung der polizeilichen Informations- und Kommunikationstechnik und in neue Verkehrsüberwachungstechnik zu investieren. Speziell für die Beschaffung von Polizeifahrzeugen werden 17,4 Millionen Euro sowie 13,9 Millionen Euro bereitgestellt. Damit setzen wir ebenfalls gute Akzente für die Modernisierung des polizeilichen Fuhrparks.

Der Netzaufbau des BOS-Digitalfunks geht gut voran mit der Folge, dass mehr Mittel für den Aufbau und für den Betrieb benötigt werden. Die Veranschlagungen hierfür steigen gegenüber den Ausgaben des Jahres 2012 von rund 63 Millionen Euro auf 104,8 Millionen Euro im Jahr 2013 und auf 103,6 Millionen Euro im Jahr 2014.

Den kommunalen Feuerwehren, den Rettungsdiensten und den Hilfsorganisationen des Katastrophenschutzes wurde eine 80-prozentige Förderung der Erstausstattung mit Digitalendfunkgeräten zugesagt. Dafür stellen wir Ausgabemittel in Höhe von 23 Millionen Euro für das Jahr 2013 und 27 Millionen Euro für das Jahr 2014 zur Verfügung. Um den von den Kommunen und Verbänden vorgetragenen Verbesserungswünschen entgegenzukommen, wird der Verpflichtungsrahmen für das Mehrjahresförderprogramm auf 90 Millionen Euro angehoben.

Weiterhin ist eine Förderung der nutzerseitigen Kosten im Zusammenhang mit der Anbindung der integrierten Leitstellen an den Digitalfunk vorgesehen. Der Gesamtverpflichtungsrahmen für den Projektzeitraum bis zum Jahr 2021 beläuft sich auf 45 Millionen Euro. Für das Jahr 2013 sind Ausgaben von 0,8 Millionen Euro und für das Jahr 2014 weitere 2 Millionen Euro eingeplant.

Ein beachtenswerter Posten sind auch die Kosten für die anstehenden Wahlen im Jahr 2013 und für die vorgeschriebene Durchführung des Zensus 2011 im Jahre 2013.

Der Zustrom von Asylbewerbern ist, wie bekannt, in den letzten Monaten stark angestiegen. Für zusätzliches Personal der Unterbringungsverwaltung werden die Ausgaben für das Jahr 2013 um 2,3 Millionen Euro aufgestockt. Mit diesen Mitteln kann auch die Personalausstattung in den beiden zentralen Erstaufnahmeeinrichtungen verbessert werden.

Nach der Steuerschätzung wird beim Feuerschutzaufkommen mit einer Verbesserung von 61 Millionen Euro auf 70 Millionen Euro gerechnet. Diese Mittel stellen wir weiterhin voll für den Brandschutz und die Feuerwehrschulen zur Verfügung. Der überwiegende Teil des Feuerschutzaufkommens wird zur Förderung der Fahrzeug- und Gerätebeschaffung sowie für die Gerätehausförderung verwendet. Hierfür stellen wir 48 bzw. 49 Millionen Euro im Haushalt zur Verfügung.

Daneben wird für Feuerwehrdienstleistende ab dem Jahr 2013 eine staatliche Unterstützungsleistung gewährt, wenn Leistungen, die im Zusammenhang mit der feuerwehrdienstlichen Tätigkeit stehen, von einer gesetzlichen Unfallversicherung aus medizinischen Gründen abgelehnt werden. Diese Unterstützungsleistung ist jährlich mit 150.000 Euro veranschlagt.

Für Erstattungsleistungen an die Durchführenden der Berg-, Höhlen- und Wasserrettung sowie an Betreiber von Rettungsleitstellen für Anschaffungen und Gutachten im Rettungsdienst werden auf der Grundlage des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes 6,4 bzw. 6,7 Millionen Euro bereitgestellt. Für die staatliche Förderung des weiteren Ausbaus und des laufenden Betriebs des Bergwachtzentrums Bad Tölz stehen insgesamt 4,9 Millionen Euro zur Verfügung.

Der staatliche Gesamtfinanzierungsbedarf für die Errichtung der 26 neuen integrierten Leitstellen und der Lehrleitstelle Geretsried bleibt mit 70 Millionen Euro gegenüber den bisherigen Schätzungen unverändert. Um auch künftig gegen Katastrophen gewappnet zu sein, werden dem Katastrophenschutzfonds pro Jahr rund 4,1 Millionen Euro zugeführt.

Erfreulich ist auch die Steigerung der Ansätze für den Hochbau. Bereinigt um Sonderfinanzierungen steigen diese von 39,5 Millionen Euro auf 54 Millionen Euro pro Jahr. Damit ist nicht nur sichergestellt, dass die laufenden Hochbaumaßnahmen fortgeführt werden können, möglich wird hierdurch auch der Beginn weiterer Baumaßnahmen mit hoher Priorität. Ebenso steigen die Mittel für den Bauunterhalt um 1,5 Millionen Euro auf 14,9 Millionen pro Jahr sowie für kleine Baumaßnahmen auf 13,5 Millionen Euro, in 2013 sogar auf 14,5 Millionen. Dies dient der Erhaltung der Substanz staatlicher Gebäude und damit der Werterhaltung des Staatsvermögens.

Mit dem Einzelplan 03 A für die Allgemeine Innere Verwaltung werden also auch in den Jahren 2013/2014 wichtige und wesentliche Impulse gesetzt. Diese Finanzausstattung bildet ein solides Fundament, um den Anforderungen der Menschen in diesem Lande gerecht zu werden, um die Lebensqualität und den Standort Bayern zu schützen und mit Blick auf die anstehenden Herausforderungen gut weiterzuentwickeln. Dem vorliegenden Entwurf für den Haushalt 03 A im Jahr 2013 muss man deshalb auch zustimmen.

(Beifall bei der CSU - Volkmar Halbleib (SPD): Muss man?)

Danke schön, Herr Kollege Winter. Als Nächste hat Frau Kollegin Susann Biedefeld von der SPD das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Sie werden verstehen, wenn ich gleich am Anfang feststelle, dass wir dem Haushalt 03 A nicht zustimmen können.

(Beifall der Abgeordneten Isabell Zacharias (SPD))

Kollege Winter, wir haben eingehend im Ausschuss darüber diskutiert. Ich habe dort ausgeführt und sage es hier auch: Wir als SPD-Landtagsfraktion haben sehr maßvolle Anträge im Hinblick darauf gestellt, was aus unserer Sicht unerlässlich ist, gerade für den Bereich der inneren Sicherheit − sprich: der Polizei -, für den Katastrophenschutz, aber auch im Bereich der gesamten inneren Verwaltung. 16 Anträge waren es allein zum Einzelplan 03 A; alle 16 Anträge wurden mit einem Wisch abgelehnt. Einen einzigen haben Sie noch einmal aufgegriffen, obwohl sie zunächst eine bessere Sachausstattung der Polizei bei den Dienstfahrzeugen abgelehnt haben. Offensichtlich haben Sie sich doch noch ein Herz genommen; vielleicht haben Sie auch einige Informationen eingeholt. Sie haben einen kleinen Antrag in Höhe von 2 Millionen

für die Anschaffung von neuen Dienstfahrzeugen nachgeschoben, aber nur für das Jahr 2013 − und das bei einem Doppelhaushalt.