Protocol of the Session on November 29, 2012

Eine Aussprache findet hierzu nicht statt. Wir kommen deshalb sofort zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 16/13684 und die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie auf Drucksache 16/14815 zugrunde. Der federführende Ausschuss empfiehlt die unveränderte Annahme. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. − Gegenprobe? − Stimmenthaltungen? − Dann ist der Gesetzentwurf einstimmig beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. − Widerspruch sehe ich keinen. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. − Das sind alle Fraktionen. − Gegenstimmen? − Keine. Stimmenthaltungen? − Auch keine. Das Gesetz ist damit so angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Zuständigkeiten zum Vollzug wirtschaftsrechtlicher Vorschriften".

Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Landesjustizkostengesetzes (Drs. 16/13756) - Zweite Lesung

Eine Aussprache findet hierzu nicht statt. Wir kommen deshalb sofort zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf der Drucksache 16/13756 und die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz auf Drucksache 16/14771 zugrunde. Der federführende und endberatende Ausschuss empfiehlt die unveränderte Annahme. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um

das Handzeichen. − Das sind wiederum alle Fraktionen sowie Frau Abgeordnete Dr. Pauli. Gegenstimmen? − Enthaltungen? − Ich sehe keine Gegenstimmen und keine Enthaltungen. Dem Gesetzentwurf ist damit zugestimmt worden.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie wiederum in einfacher Form durchzuführen. − Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. − Das sind alle Fraktionen und Frau Abgeordnete Dr. Pauli. − Ich sehe keine Gegenstimmen. − Ich sehe auch keine Stimmenthaltungen. Das Gesetz ist damit so angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Landesjustizkostengesetzes".

Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Hans-Ulrich Pfaffmann, Christa Steiger u. a. und Fraktion (SPD), Margarete Bause, Dr. Martin Runge, Ulrike Gote u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Änderung des Bayerischen Blindengeldgesetzes (Drs. 16/12525) - Zweite Lesung

Ich eröffne die Aussprache. Im Ältestenrat wurde eine Redezeit von sieben Minuten pro Fraktion vereinbart. Als erste Rednerin spricht Frau Kollegin Christa Steiger von der SPD. Frau Kollegin, Sie haben das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! In Bayern erhalten rund 15.340 Menschen Blindengeld. In Bayern leben derzeit auch 100 taubblinde Menschen, 6.100 hochgradig Sehbehinderte und 75 hochgradig sehbehinderte Menschen, die zugleich taub oder hochgradig schwerhörig sind.

Im Bayerischen Blindengeldgesetz wird die besondere Situation taubblinder Menschen nicht berücksichtigt. Hochgradig sehbehinderte Menschen und hochgradig sehbehinderte Menschen, bei denen zugleich Taubheit vorliegt, erhalten in Bayern im Gegensatz zu Menschen dieser Personengruppe in anderen Bundesländern kein Blindengeld.

(Volkmar Halbleib (SPD): Das muss man ändern!)

Frau Faltl, Vorsitzende des Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbundes, hat im Ausschuss bei der Beratung unseres Gesetzentwurfes sehr beeindruckend geschildert, was hochgradige Sehbehinderung bedeu

tet. Unseren Gesetzentwurf befürwortet auch Frau Badura, die Behindertenbeauftragte der Bayerischen Staatsregierung, in ihrer Stellungnahme mit einer sehr guten Begründung. Unser Gesetzentwurf ist in einer engen Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbund entstanden. Wir haben uns für diesen Gesetzentwurf kundig gemacht und uns Zeit gelassen, um zu prüfen, was möglich und was machbar ist. Das Ergebnis ist dieser Gesetzentwurf. Er sieht Folgendes vor: Taubblinde Menschen erhalten ein Blindengeld in doppelter Höhe, für hochgradig sehbehinderte Menschen gibt es ein Blindengeld in Höhe von 30 % des Blindengeldes und für hochgradig sehbehinderte Menschen mit gleichzeitiger Taubheit oder hochgradiger Schwerhörigkeit soll ein Blindengeld in Höhe von 60 % des Blindengeldes gezahlt werden.

Kolleginnen und Kollegen, es geht dabei um 12,39 Millionen Euro. Derzeit werden an Blindengeld rund 80 Millionen Euro gezahlt. Ich sage das deshalb so deutlich, weil die mit dem Gesetzentwurf verbundenen Mehrausgaben von 12,4 Millionen Euro weniger sind als die unrühmliche Kürzung des Blindengeldes im Jahr 2004 in Höhe von 15 Millionen Euro. Das Blindengeld wurde damals radikal gekürzt. Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CSU, haben das damals zu verantworten gehabt.

(Volkmar Halbleib (SPD): Hört! Hört!)

Bayern war mit seinen Leistungen für blinde Menschen einmal vorbildlich. Andere Bundesländer haben die Notwendigkeit längst erkannt, dass Taubblinde und schwerst sehbehinderte Menschen ebenfalls einen Nachteilsausgleich erhalten müssen, um am gesamtgesellschaftlichen Leben teilhaben zu können, und haben entsprechend gehandelt. Ich verweise auf die UN-Behindertenrechtskonvention und die Umsetzung der Inklusion.

Herr Unterländer, ich wende mich speziell an Sie. Ich möchte Ihre Ausführungen im sozialpolitischen Ausschuss, mit denen Sie unseren Gesetzentwurf abgelehnt haben, hier thematisieren. Sie stellten fest, dass das bayerische Blindengeld eine unverzichtbare Leistung sei; die CSU räume eine Bestandsgarantie ein. So sagten Sie ausweislich des Protokolls. Im Jahr 2004 war das wohl ein bisschen anders. Sie sagten im Ausschuss außerdem, der finanzielle Mehrbedarf von rund 12 Millionen Euro nach unserem Gesetzentwurf sei in der momentanen Situation nicht darstellbar. Das, Herr Kollege Unterländer, ärgert mich über die Maßen. Ich könnte polemisch sagen, dass 10 Milliarden Euro zur Rettung der Landesbank sehr schnell darstellbar waren. Ich bin aber nicht polemisch.

(Zurufe von der CSU)

- Wenn Sie die Ironie nicht verstehen, dann tut es mir leid. Da ging es um Banken; hier geht es aber um Menschen, die mit einem Blindengeld einen Nachteilsausgleich erhalten sollen, um ihr Leben gestalten zu können.

(Beifall bei der SPD)

Herr Unterländer, Sie haben im Ausschuss einiges angekündigt. Die 627.000 Euro, die für das doppelte Blindengeld für Taubblinde zur Verfügung stehen müssten, sind nach Ihrer Lesart darstellbar, die 11 Millionen Euro aber nicht.

Es gelten dennoch die Inklusion und das Recht zur selbstbestimmten Teilhabe. Das kann nicht nach Kassenlage gehen. Entweder nehmen wir das ernst oder nicht. Frau Meyer hat im Ausschuss tiefstes Verständnis für das Anliegen unseres Gesetzentwurfs gezeigt. Frau Meyer, bei allem Respekt, tiefstes Verständnis allein genügt diesen Menschen in ihrer Situation keineswegs.

Herr Unterländer hat am 11. Oktober im sozialpolitischen Ausschuss einen Gesetzentwurf für ein erhöhtes Blindengeld für taubblinde Menschen angekündigt. Frau Staatsministerin Haderthauer hat am 24. Oktober im Haushaltsausschuss darauf hingewiesen, dass zunächst eine Änderung des Bayerischen Blindengeldgesetzes erforderlich sei. Dieser Gesetzentwurf liegt bis heute nicht vor. Ab nächstem Jahr soll das erhöhte Blindengeld gezahlt werden. Sie wollen wie wir mit unserem Gesetzentwurf ein Blindengeld für taubblinde Menschen in doppelter Höhe einführen. Sie stellen zwar einen Haushaltsantrag, schaffen aber entgegen der Ankündigung keine gesetzliche Grundlage dafür.

(Beifall des Abgeordneten Volkmar Halbleib (SPD))

Sie spalten und grenzen schwerst sehbehinderte Menschen und schwerst sehbehinderte Menschen, die gleichzeitig taub sind, aus. Wir machen mit unserem Gesetzentwurf deutlich, dass wir zumindest ein abgestuftes Blindengeld für diese Menschen brauchen. Sie lassen sie außen vor und grenzen sie aus. Sie kündigen an − wieder eine Ankündigung -, dass die Einführung eines Blindengeldes für diesen Personenkreis vielleicht im Jahr 2014 zu prüfen sei. Herr Unterländer, das ist inkonsequent und keine durchgängige Sozialpolitik. Sie halten Sonntagsreden.

(Volkmar Halbleib (SPD): So ist es!)

Sie haben eine Chance: Stimmen Sie unserem Gesetzentwurf heute zu. Dann haben wir für diese Personengruppe etwas in Richtung Inklusion und Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention getan.

(Beifall bei der SPD)

Danke schön, Frau Kollegin. Als Nächster hat Kollege Joachim Unterländer von der Christlich-Sozialen Union das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die CSU-Landtagsfraktion und auch die FDP-Fraktion − für sie wird Frau Kollegin Meyer das noch darstellen − haben sich dafür ausgesprochen, die Situation von Taubblinden und schwerst sehbehinderten Menschen im Rahmen eines Vier-Stufen-Modells anzugehen. In diesem Zusammenhang ist es uns besonders wichtig festzustellen, dass das bayerische Blindengeld, das in Haushaltsberatungen immer wieder einmal zwar nicht zur Disposition gestanden, aber zu Kürzungsdiskussionen

(Christa Steiger (SPD): Bei Ihnen!)

geführt hat, eine Bestandsgarantie hat. Die CSUFraktion will ausdrücklich, dass blinden Menschen das bayerische Blindengeld auch in Zukunft gewährt wird.

(Beifall bei der CSU - Christa Steiger (SPD): Wer hat es denn gekürzt? - Volkmar Halbleib (SPD): Wer hat es gekürzt?)

Darüber hinaus ist es notwendig, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass wir die besondere Belastung taubblinder Menschen ins Visier nehmen. Wenn zwei Sinnesorgane nicht zur Verfügung stehen, bedeutet dies für die Betroffenen eine besondere Benachteiligung. Deswegen wollen wir schnellstmöglich ein Taubblindengeld einführen. Die CSU- und die FDP-Fraktion haben dazu einen Antrag im Haushaltsausschuss gestellt. Die Mittel dafür sind in den Doppelhaushalt eingestellt worden. In diesem Zusammenhang wird auch ein Gesetzentwurf vorgelegt werden, Frau Kollegin Steiger. Dessen können Sie sich sicher sein.

(Christa Steiger (SPD): Wann denn? Am 24. Dezember? - Volkmar Halbleib (SPD): Können Sie eine Prognose geben?)

Wir werden ihn sicherlich gut und schnell miteinander beraten können. Das Taubblindengeld soll in doppelter Höhe des Blindengeldes gezahlt werden.

Der dritte Punkt des Vier-Stufen-Konzeptes sieht vor, anlässlich des Nachtragshaushaltes zum Doppelhaushalt 2013/2014 zu prüfen, wie der Einstieg in ein Schwerstsehbehindertengeld geschaffen werden kann.

Der vierte Punkt ist mir besonders wichtig. Darüber müssen wir inhaltlich sprechen. Sie kennen die Eckpunkte zur Reform der Eingliederungshilfe auf Bundesebene. Wir meinen, dass auch zu prüfen ist, wie dauerhaft sichergestellt werden kann, dass Blinde und schwerst sehbehinderte Menschen im System der Eingliederungshilfe besser berücksichtigt werden. In der nächsten Legislaturperiode − der Freistaat Bayern muss sich entsprechend aufstellen − wird es ein Bundesleistungsgesetz geben, das − ich sage das ausdrücklich − nicht nur zur Entlastung der Kommunen führen wird. Das ist zwar ein wichtiger Punkt, aber auch die Inklusion und die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention werden Berücksichtigung finden. Dieser Aspekt muss einbezogen und berücksichtigt werden.

Gestatten Sie mir in diesem Zusammenhang abschließend noch eine Feststellung: Die Diskussion 2003 war zugegebenermaßen schwierig, aber wir liegen mit dem bayerischen Blindengeld auf einer Ebene, die sich sehen lassen kann. Wir werden vernünftig darüber diskutieren. Aus unserer Sicht ist dieses Vier-Stufen-Modell der schlüssige Weg. Er berücksichtigt, dass es nicht möglich ist, aus der Hüfte heraus 12 Millionen Euro zusätzlich in den Haushalt einzustellen. Es ist verantwortbar, nachhaltig, und wir werden die Belange der schwerst sehbehinderten Menschen entsprechend in der weiteren Diskussion berücksichtigen.

(Volkmar Halbleib (SPD): Das könnten Sie schon heute berücksichtigen!)

Auf diese Art und Weise scheint das aus unserer Sicht am besten sichergestellt.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön, Herr Kollege Unterländer. − Ich bitte um Nachsicht bei der Fraktion der GRÜNEN. Wir haben vergessen, die Vertreterin der GRÜNEN als mit antragstellende Fraktion aufzurufen. Frau Kollegin Ackermann, Sie haben nun das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nachsichtig, wie die GRÜNENFraktion nun einmal ist, sehen wir großzügig darüber hinweg.

Unser Anliegen ist es, das Blindengeldgesetz so auszustatten, dass alle Gruppen, die originär in dieses Blindengeldgesetz hineingehören, auch davon erfasst werden. Dazu gehören nicht nur blinde Menschen, sondern auch hochgradig sehbehinderte Menschen, deren Sehgrad auf 3 % Prozent festgesetzt ist, und da − das kann ich Ihnen sagen − sieht man so gut wie nichts. Diese hochgradig sehbehinderten Menschen brauchen eben auch Hilfen, genauso wie die blinden Menschen; und diese Hilfen kosten Geld. Genau dazu bräuchten sie das Blindengeld. Ebenso gehören die taubblinden Menschen dazu, die vom Schicksal noch wesentlich mehr getroffen sind, weil sie weder die Fähigkeit haben zu sehen noch zu hören.

Der Vorstoß zu dieser Erweiterung des Blindengeldgesetzes kam vom Blinden- und Sehbehindertenbund. Er hat alle Fraktionen eingeladen und ihnen sein Anliegen vorgetragen. Allein bei CSU und FDP hat er kein Gehör gefunden. Deshalb haben SPD und GRÜNE gemeinsam diesen Gesetzentwurf eingebracht, weil wir der Meinung sind, es ist jetzt endlich an der Zeit, diese Menschen einzubeziehen und ihnen auch eine Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)

Es wären zusätzliche Kosten von 12,4 Millionen Euro − Herr Kollege Unterländer, das haben Sie gerade ausgeführt − auf den Staatssäckel zugekommen. Das ist richtig. Man muss aber auch sehen, dass durch die Stoiber-Kürzung des Blindengeldes von 2004 um 15 % eine jährliche Einsparung von 15 Millionen Euro erzielt wurde. 15 Millionen Euro! Die Aufstockung, in der alle Bevölkerungsgruppen inbegriffen gewesen wären, die eine Unterstützung für ihre mangelnde oder fehlende Sehfähigkeit brauchen, hätte nur 12,4 % betragen. Das heißt, wir wären immer noch unter dem Satz von 2004 geblieben. Also wenn Sie so argumentieren, Herr Unterländer, dass es eine Aufstockung bedeute, dann muss ich Ihnen widersprechen. Nein, gegenüber 2004 handelt es sich sogar um eine Einsparung, und es handelt sich sogar um noch mehr Einsparungen; denn Sie haben nicht berücksichtigt, dass die Anzahl der Antragsberechtigten massiv sinkt. Es ist dem medizinischen Fortschritt zu verdanken, dass mehr Menschen mit Sehbehinderungen geheilt werden können und nicht blind werden müssen.

Ich nenne Ihnen die Zahlen: Während wir 1992 noch rund 18.000 blinde Menschen hatten, waren es im Jahr 2000 nur noch 17.000, und 2010 waren es gar nur noch 15.000. Das bedeutet eine Einsparung allein durch die sinkenden Fallzahlen von 19,4 Millionen