Der BLM ist es bereits in diesem Jahr gelungen, den Augsburger und Nürnberger Sender jeweils auf einen eigenen Satelliten zu schalten. Das Lokal-TV soll auch rechtzeitig in die Entwicklung des Hybrid-Fernsehens - das heißt, den Empfang der Fernsehsignale über das Internet − eingebunden werden. Die Zielvorgabe der Beibehaltung der aktuellen Lokalstruktur kann nur mit einer deutlichen Erhöhung der Förderung aus öffentlichen Mitteln erreicht werden. Nach einer Analyse der BLM ist für eine optimale Verbreitungsstruktur des Lokal-TV die Erweiterung der digitalen Satellitenverbreitung von ursprünglich vier auf zukünftig zehn Kanäle notwendig.
Zur Sicherung des lokalen und regionalen Fernsehens in Bayern nach 2012 soll weiterhin die Förderung aus staatlichen Mitteln und Mitteln der BLM kombiniert werden. Die Förderung aus staatlichen Mitteln erfolgt nach Artikel 23 des Bayerischen Mediengesetzes und nach den entsprechenden Haushaltsgesetzen nach 2013 befristet für einen weiteren Zeitraum von vier Jahren. Das sind die Doppelhaushalte 2013/2014 und 2015/2016 mit bis zu acht Millionen Euro vor Haushaltssperre im Jahr 2013 und bis zu zehn Millionen Euro vor Haushaltssperre in den Jahren 2014 bis 2016. Im Nachtragshaushalt 2012 ist die Erhöhung der staatlichen Förderung um zwei Millionen auf sieben Millionen Euro vorgesehen; die Förderung kann damit bereits ab diesem Jahr stufenweise ansteigen. Für den Doppelhaushalt 2013/2014 wurden die vorgesehenen Fördermittel bereits aufgenommen.
Durch die Neuregelung wird der Aufgabenkatalog der BLM in Artikel 11 des Bayerischen Mediengesetzes präzisiert. Die Organisation und Förderung des lokalen und regionalen Fernsehens wird als besonderer Aufgabenschwerpunkt festgelegt. Die BLM wird damit nach dem Gesetz verpflichtet, das Lokal-TV bzw. audio-visuelle lokale Angebote mit eigenen und staatlichen Mitteln in zukunftsweisende Strukturen zu führen und finanziell zu fördern. Ergänzend zu der auf die technische Verbreitung der Programme zielenden staatlichen Förderung soll die BLM ihre Förderung insbesondere auf die Herstellung von Programmen ausrichten.
Meine Damen und Herren, mit der vorgesehenen Neuregelung schaffen wir eine Basis für ein zuschauerorientiertes, attraktives Lokalfernsehen und geben den privaten Fernsehanbietern wirtschaftliche Planungssicherheit. Gerade im Zeitalter der Globalisierung ist lokales und regionales Fernsehen eine wichtige Informationsquelle für die Menschen in Bayern und wichtig für Pluralität und Meinungsvielfalt in unserem Land.
Wir erreichen darüber hinaus zukünftig jeden Bürger auf gleichwertigen technischen Verbreitungswegen, entweder über Kabel oder Satellit. Somit haben wir eine hundertprozentige Deckung erreicht. Wir hoffen, dass das auch zu einer wirtschaftlichen Verbesserung bei den Sendern führt.
Herr Dr. Rabenstein, das ist ein Konzept zur Sicherung einer vielfältigen Lokal-TV-Landschaft. Vier Jahre sind ein Zeitraum, in dem wir überblicken können, ob wirtschaftliche Verbesserungen eintreten und in welcher Höhe die Förderung zukünftig nötig sein wird. Auf eines sei hingewiesen: Den Mindestlohn werden wir im Bayerischen Mediengesetz nicht verankern können. Dazu haben wir keine Kompetenz und in diesem Zusammenhang keinen Auftrag.
Meine Damen und Herren, ich stelle erneut fest: Die GRÜNEN sind gegen eine Förderung des Lokal-TV. Wenn es nach ihnen ginge, würde es in Zukunft in Bayern kein Lokal-TV mehr in den bewährten Strukturen geben.
Dies muss jeder Bürger und jede Bürgerin wissen. Keine Förderung heißt: kein Lokal-TV. Die Menschen wollen aber die lokale Berichterstattung vor Ort, und sie haben einen gewissen Qualitätsanspruch.
Community Media, Frau Gote, werden entsprechend gefördert. Hier arbeiten oft Leute ehrenamtlich und/ oder nebenberuflich. Das Programm genügt nicht dem Qualitätsanspruch, den der Bürger an eine regionale und lokale Berichterstattung stellt. Die 16 LokalTV-Programme in Bayern, die gefördert und gesendet werden, ergänzen sich gegenseitig. Wir sind hier auf einem guten Weg. Es geht nicht um ein Entweder Oder.
Meine Damen und Herren, Sie sprechen von Konzentration. Die größte Konzentration findet dann statt, wenn Sie die Förderung entsprechend senken. Ein Lokal-TV-Programm ist nur sehr schwer kostendeckend zu betreiben. Kleinere Anstalten in der Region mit einer nicht so hohen Zuschauerdichte haben dann
keine Chance mehr, ein vernünftiges Lokal-TV-Programm zu entwickeln. Das wollen wir nicht. Deswegen haben wir diesen Gesetzentwurf so eingebracht. Ich bitte Sie, ihn zu verabschieden.
Des Weiteren bitte ich Sie, die Änderungsanträge von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD abzulehnen. Ich nehme aus Zeitgründen auf die Ausführungen des Kollegen Sinner Bezug, der auf diese Anträge eingegangen ist. Ich glaube, wir haben eine sehr gute Grundlage für ein auch in Zukunft hervorragendes Lokal-TV geschaffen, das es den Bürgerinnen und Bürgern im ganzen Land ermöglicht, sich per Fernsehen über die Situation und Ereignisse vor Ort zu informieren. Ich bitte daher um Zustimmung.
Vielen Dank, Herr Staatsminister. Sie verbleiben schon am Redepult. Erste Zwischenbemerkung: Frau Kollegin Gote, bitte.
Herr Staatsminister, Sie geben das Stichwort, es sei ein bewährtes Modell. Wie kann ein Modell bewährt sein, wenn es seit mehr als 25 Jahren am Tropf einer Dauersubvention hängt? Dann ist es kein bewährtes Modell. Es handelt sich um private Unternehmen mit Gewinnerzielungsinteresse. Wenn ein Unternehmer merkt, dass er es auch nach 25 Jahren immer noch nicht alleine oder mit den Fördermitteln, die auch anderen zur Verfügung stehen, kann, dann muss er die Konsequenzen ziehen. Dann ist das kein bewährtes Modell, ganz einfach.
Ich möchte noch klarstellen: Wir GRÜNE wollen sehr wohl eine lokale Berichterstattung. Wir sehen den BR, also den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, sehr viel mehr in der Pflicht, als Sie das vielleicht tun. Wir wollen ihn nicht aus der Verantwortung entlassen. Wir sehen außerdem die Möglichkeit, das Ziel mit Bürgermedien ganz genauso gut zu erreichen. Das ist ebenso lokales Fernsehen, das sind auch lokale Medien. Wir sehen, dass wir bei der Konzentration in dem Bereich schon gar nicht mehr von regionalen Anbietern sprechen können, weil es hier tatsächlich eine Monopolisierung gibt. Ich muss Ihnen schon einmal sagen: Über die Qualität des Programms einerseits und über die Qualität der Ausbildung und der Ausbildungsverhältnisse andererseits können wir uns gerne vertieft unterhalten. Da ist nämlich nicht alles so rosarot, wie Sie es hier darstellen.
stellungen zum Durchbruch kommen, dann werden all die Leute arbeitslos, die heute beim lokalen Fernsehen arbeiten.
Dann bräuchten Sie sich auch nicht mehr über mangelnde Ausbildung und Bezahlung zu beklagen, sondern Sie würden gleich dafür sorgen, dass die Leute auf der Straße landen.
Meine Damen und Herren, wir haben in vielen Teilen eine durchaus hochqualifizierte Ausbildung. Sie sagen, es gehe nicht ohne Unterstützung. Das schlechteste System in Deutschland ist meines Erachtens das in Nordrhein-Westfalen. Dem WDR wurde die lokale Berichterstattung mit ungeheuren Kosten für die Gebührenzahler übertragen. Das Programm ist ungeheuer schlecht. Das sollten Sie sich einmal anschauen.
Um trotzdem ein Lokalfernsehen zu gewährleisten, unterstützen wir Private bei der technischen Verbreitung − wohlgemerkt: bei der technischen Verbreitung −, die ein Angebot haben, das in allen Landesteilen angenommen wird. Das ist die richtige Antwort. Es ist eine viel bessere Antwort, als das Lokalfernsehen zu zerstören, was Sie offensichtlich wollen.
Schlecht, Herr Staatsminister, ist das Programm in Nordrhein-Westfalen nicht. Die Journalisten, die es produzieren, werden anständig bezahlt. Man sollte durchaus die Kirche im Dorf lassen.
Wir Sozialdemokraten, das wissen Sie, schätzen unser bayerisches lokales Fernsehen sehr. Wir stimmen ausnahmsweise noch einmal dieser Finanzierung aus Steuermitteln zu, weil wir sehen, dass die Sender eben keine klassischen privaten Unternehmen
sind. Sie sind so stark reguliert, dass die unternehmerische Freiheit beeinträchtigt ist. Außerdem werden sie vom Land Bayern mit der lokalen Berichterstattung betraut. Das rechtfertigt eine Förderung aus Haushaltsmitteln. Sie können sich aber nicht feiern lassen, Herr Staatsminister, als hätten Sie wirklich ein Konzept für das bayerische lokale Fernsehen entwickelt. Das ist es eben nicht. Wir machen in wenigen Jahren zum dritten Mal hintereinander Flickschusterei. Freilich können die lokalen Fernsehsender damit vier weitere Jahre überleben. Wie geht es aber dann weiter? Entwickeln Sie doch bitte schön − da haben Sie unsere Unterstützung, wir können das zusammen machen − ein Konzept, wie für die bayerischen lokalen Fernsehsender unbefristete Planungssicherheit entstehen kann. Das wäre ein zukunftsträchtiges Konzept, nicht aber diese Flickschusterei, die den lokalen Fernsehsendern das Leben zusätzlich erschwert.
Herr Werner, ich weiß, dass Sie in diesen Dingen sehr engagiert sind. Ich honoriere das. Ich kann Ihnen hier aber nicht beipflichten. Wir haben an diesem Konzept zusammen mit der BLM, den Fernsehsendern und dem Landtag lange gearbeitet. Das ist nicht schnell hingeworfen. Es ist keine Flickschusterei, sondern das ist wohlüberlegt. Die Zielsetzung ist, zu versuchen, die Reichweite insgesamt durch den Ausbau der technischen Verbreitung
zu erhöhen. Ab jetzt hat jeder Bürger die Möglichkeit, egal, ob er das Programm via Kabel oder Satellit empfängt, dieses Programm zu den wichtigsten Sendezeiten anzuschauen. Wir erhoffen uns davon eine Stärkung des Wettbewerbs und der finanziellen Leistungsfähigkeit der Sender. Die Sender sind mit diesen Maßnahmen einverstanden. Ich glaube − ich sage das noch einmal -, dass dies ein gutes Konzept ist, das uns am Ende zum Erfolg führen wird. Wenn Sie ein Zukunftskonzept auf Dauer und für alle Zeit fordern, muss ich sagen, dass es so etwas leider in keiner Branche gibt, Herr Werner. Man muss sich immer wieder anpassen und sehen, wie die Marktlage ist und was man insgesamt tun kann.
Sie haben sehr zu Recht darauf hingewiesen, dass diese Sender öffentlich-rechtlich betraut sind. Wir fördern somit die Verbreitung eines öffentlich-rechtlich betrauten Programms und nicht Private, wie hier immer gesagt wird. Meines Erachtens ist es rechtlich einwandfrei und überhaupt nicht angreifbar. Ich bin mir sicher, dass es unseren privaten Fernsehanbietern helfen wird.
Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf der Drucksache 16/13457, die Änderungsanträge auf den Drucksachen 16/13852 und 16/13862 sowie die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Hochschule, Forschung und Kultur auf der Drucksache 16/14678 zugrunde.
Vorweg lasse ich über die vom federführenden Ausschuss zur Ablehnung vorgeschlagenen Änderungsanträge auf den Drucksachen 16/13852 und 16/13862 abstimmen.
Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Änderungsantrag von Abgeordneten der SPD-Fraktion auf der Drucksache 16/13852 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. − Das sind die Fraktionen der SPD, der FREIEN WÄHLER und Frau Kollegin Dr. Pauli. Ich bitte, die Gegenstimmen anzuzeigen. − Das sind die Fraktionen der CSU, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? − Keine. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.
Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Änderungsantrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN auf der Drucksache 16/13862 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. − Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Ich bitte, die Gegenstimmen anzuzeigen. − Das sind die Fraktionen der CSU, der FDP, der SPD, der FREIEN WÄHLER und Frau Kollegin Dr. Pauli. Stimmenthaltungen? − Keine. Damit ist dieser Änderungsantrag ebenfalls abgelehnt.
Den Gesetzentwurf 16/13457 empfiehlt der federführende Ausschuss zur unveränderten Annahme. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. − Das sind die Fraktionen der CSU, der FDP, der SPD, der FREIEN WÄHLER und Frau Kollegin Dr. Pauli. Ich bitte, die Gegenstimmen anzuzeigen. − Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? − Keine. Damit ist dem Gesetzentwurf zugestimmt worden.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. - Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. − Das sind die Fraktionen der CSU, der FDP, der SPD, der FREIEN WÄHLER und Frau Kollegin Dr. Pauli. Ich bitte, die Gegenstimmen anzuzeigen. − Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/
DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? − Keine. Damit ist das Gesetz angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Bayerischen Mediengesetzes und anderer Rechtsvorschriften".
Abstimmung über Anträge, die gemäß § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden (s. a. Anlage 1)
Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste. Diese Liste wurde mittlerweile aufgelegt.