Anders als Sie es auch schon darzustellen versucht haben, ging es nicht nur um arbeitsrechtliche Zusammenhänge und Fragen, sondern es ging selbstverständlich in einem größeren Kontext auch um Geldwäsche und um Schwarzgeld.
Die Bank hatte natürlich − so sehe ich es − damals ein ganz klares Interesse daran, dass diese Erkenntnisse nicht an die Öffentlichkeit kommen. Abgesehen davon war sie de facto nicht verpflichtet, ihre Erkenntnisse an die Staatsanwaltschaft und an die Justiz weiterzugeben. Das Verhalten der Bank ist logisch nachvollziehbar; denn es ging schließlich auch um den guten Ruf und um die Geschäfte dieser Bank. Die Ergebnisse dieses Sonderrevisionsberichtes werfen aber auch − das sage ich ausdrücklich − ein besonderes Licht auf das Geschäftsgebaren dieser Bank und vieler anderer Banken in dieser Zeit.
Wenn man das weiß, erwartet man natürlich sehr wohl auch, dass sich hier bayerische Behörden besonders ins Zeug legen und besonders genau hinsehen, wenn der Verdacht aufkommt, dass hier nicht insgesamt mit Sorgfalt gearbeitet worden ist, um den Vorwürfen nachzugehen.
Sie haben im Vorfeld dieser heutigen Debatte erzählt, das seien keine ordentlichen Anzeigen des Betroffenen gewesen, denen man hätte nachgehen können. Ich weiß nicht, ob Sie diese Einschätzung immer noch aufrechterhalten, aber ich meine doch: Erstens gilt auch ein Amtsermittlungsgrundsatz, der natürlich aber auch nicht einfach so Punkte aufgreifen kann, die aus der Luft gegriffen erscheinen. Und ich frage mich zweitens natürlich: Welche Form müssen denn in
Bayern Anzeigen, Hinweise haben, damit hier Behörden tätig werden, damit sie Anzeigen, Angaben oder Informationen ernst nehmen?
Ich frage mich natürlich auch, ob die Hinweise, die uns und die auch Ihnen im Ausschuss vorlagen, nicht sehr wohl so gewichtig waren, dass man hier von Anzeigen und damit auch einem Amtsermittlungsgrundsatz hätte sprechen können.
Ich nenne diese, und Sie haben sie in Ihren Unterlagen gehabt, wir nicht: vier an die Leu-Bank in der Schweiz gefaxte, von der Ehefrau des Untergebrachten abgefasste, von Kunden unterschriebene Buchungsanordnungen. Es standen Decknamen für Konten darauf, zum Beispiel Pythagoras, Klavier, DVD, Seligenstadt und Laim. Es gab sechs von der Leu-Bank gefaxte Anlagen und Vermögensverzeichnisse und eine Verfügungsvollmacht − alles Dokumente, die in einem Stapel von durchaus kritisch zu betrachtenden Papieren enthalten waren. Ich meine schon, dass diese Hinweise hätten ausreichen müssen, um hier noch einmal konkreter nachzufassen oder diese Papiere zumindest − wenn man sagt, es reicht für die Staatsanwaltschaft nicht aus − an die Steuerfahndung weiterzugeben.
Sie haben im Rechtsausschuss lediglich von einem Sammelsurium an Dokumenten und Unterlagen gesprochen. Sie haben sich über den Betroffenen − und das werfe ich Ihnen heute noch vor -, der ein Schutzbefohlener ist, weil er sich in einer öffentlichen bayerischen Einrichtung befindet, lustig gemacht. Und Sie haben versucht, uns Abgeordnete zu desavouieren, indem Sie uns in die Nähe von zweifelhaften Persönlichkeiten gerückt haben.
Mich würde jetzt schon interessieren, wie zum Beispiel die Anzeigen im aktuellen Fall von UBS ausgesehen haben, ob die besonders konkret waren, ob die vielleicht ähnlich abgefasst waren wie das, was hier zur Rede steht. Auf jeden Fall denke ich schon, dass die Staatsanwaltschaft hier besonders sensibel sein und genauer hinsehen muss, wenn man es mit solchen Unterlagen zu tun hat.
Ich werfe Ihnen auch vor − sagen wir so: ich werfe es Ihnen nicht vor, weil Sie dafür nichts können, das machen dann die Gerichte und die Staatsanwaltschaften, vor die Sie sich aber stellen -, dass man auch sonst nicht so zimperlich ist. Zum Beispiel hat man kein Problem damit, obwohl das gegen Verfassungsgerichtsgrundsätze verstößt, einfach mal so die Kanzlei eines
Würzburger Rechtsanwalts zu durchsuchen, weil der einen Mandanten hat, der Geldwäsche betrieben haben soll, obwohl es kaum Anhaltspunkte gab und gibt, dass der Anwalt aus den Mitteln dieser Geldwäsche bezahlt wird. Damit hat man kein Problem gehabt, der Durchsuchungsbefehl war sofort da.
Widersprüchlich − ich hoffe, dass wir da heute von Ihnen Aufklärung bekommen − haben Sie sich geäußert hinsichtlich des Ankaufs von Steuer-CDs. Und es heißt ja, Bayern brauche keine Steuersünder über Steuer-CDs einzufangen, weil wir genügend Geld hätten. Das war die Aussage von Herrn Seehofer. Sie müssen gestern auf der Pressekonferenz gesagt haben, es gebe sehr wohl einen Ankauf einer CD von Credit Suisse.
Ich lasse es wirklich einmal dahingestellt, ob die Anhaltspunkte damals − 2002 bis 2004 − so waren, dass die Staatsanwaltschaft sofort hätte ermitteln können. Ich lasse das einmal dahingestellt. Aber ich frage mich schon, in welchem Kontext diese damaligen Dokumente heute zu sehen sind, wenn wir einen Sonderrevisionsbericht haben, der, wie eben zitiert, Ihnen hier eine ganze Reihe von internen Ermittlungsergebnissen präsentiert.
Ich frage Sie auch: Haben Sie diesen Bericht eigentlich jemals selbst gelesen? Und wenn ja, welche Konsequenzen ziehen Sie daraus? Sagen Sie uns vor allem, wann Sie ihn gelesen haben.
Wie soll es weitergehen? Der damalige Anzeigenerstatter ist aus meiner Sicht, aus heutiger Sicht, in diesem einen Punkt − in einem Punkt von vielen Vorwürfen, die er mit den Gerichten in einem Strafverfahren auszubaden hatte -, er habe in diesem Fall Unsinn geredet, rehabilitiert. Denn seine Anzeigen sind keine Spinnereien.
Wir sind als Landtag jedoch keine Superrevisionsinstanz, und selbstverständlich können wir keine Urteile aufheben. Ich werde mich zu diesen auch nicht äußern. Selbstverständlich sind auch alle Gutachten, die bisher ergangen sind, nicht obsolet. Aber natürlich unterstützen wir die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht, die noch anhängig ist. Wir hoffen, dass dadurch eine Lösung erreicht wird. Wir unterstützen die Landesärztekammer, die dortige Menschenrechtsbeauftragte in ihrem Bemühen, hier eine Lösung zu finden, und harren einfach der Dinge, inwieweit das Verfassungsgericht − vielleicht − endlich zu einer Lösung beitragen kann, die diese Geschichte für alle etwas erträglicher macht.
Frau Kollegin Stahl, wir haben − recht spät, aber immerhin − jetzt noch eine Zwischenbemerkung von Herrn Kollegen Weidenbusch. Bitte.
Frau Kollegin Stahl, ich hoffe, wir sind uns einig, dass jemand, der zwanzigmal auf seine Frau einschlägt, sie in den Arm beißt, sich auf sie draufsetzt und sie würgt und bei dem jede Überprüfung ergibt, dass dieselbe Gefahr von ihm noch immer ausgeht wie zu dem Zeitpunkt dieser Tat, sich aus unser aller Sicht sinnvollerweise in psychiatrischer Unterbringung befindet. Oder wäre Ihnen wirklich wohl, wenn solche Leute frei herumlaufen?
Sehr geehrter Herr Kollege Weidenbusch, ich kommentiere das Urteil und die Gutachten nicht, die dazu geführt haben, dass er seit nunmehr über sechs Jahren in der Psychiatrie sitzt. Es wäre, denke ich, auch ganz gut, wenn Sie sich dieser Übung befleißigen würden.
Denn Sie können nicht sagen, ob er krank ist, genauso wenig, wie ich sagen kann, dass er gesund ist. Das sollten wir denjenigen überlassen, die hier auch die Entscheidungen treffen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren Kollegen! Es ist schon überraschend, Frau Kollegin Stahl: Sie haben vorher nämlich gesagt, Sie werden sich nicht einmischen, was Gerichte und Gutachter gesagt haben. Das ist rechtlich richtig und notwendig. Aber umgekehrt muss ich Ihren Einlassungen schon entnehmen, dass Sie offensichtlich diese gesamte zusätzliche Geschichte ein bisschen sehr verharmlosen.
Ich wollte es eigentlich nicht tun, aber ich sage Ihnen jetzt auch, was der Kollege Weidenbusch hier gesagt hat: Geiselnahme, schwere Körperverletzung, Bisswunden, von denen heute noch Narben vorhanden sind, etc. und er ist nicht verurteilt worden dafür, weil er eben unzurechnungsfähig war. Daher sitzt er jetzt in der Psychiatrie.
Ob hier die Landesärztekammer mit ihrer Beauftragten für Menschenrechte helfen kann, steht in den Sternen. Ich jedenfalls bin der Meinung, solch ein Mensch − der übrigens im Sommer dieses Jahres wieder überprüft und wieder als gefährlich eingestuft worden ist − ist wirklich zum Schutz der Allgemeinheit auch in entsprechender Verwahrung zu behalten.
Frau Kollegin Stahl, eines sollte klar gesagt werden. Sie und ich wollen ausnahmsweise gemeinsam einen Bericht. Das darf ich nicht nur für uns beide, sondern ebenfalls für die Fraktionen sagen. Selbstverständlich wollen wir uns diesen Bericht anhören. Wir wollen mit einigen sonderbaren Reaktionen und Reflexionen − Kollege Streibl sitzt da − aufräumen. Sie sind wie ich Jurist. Wir haben gelernt, dass man sich zunächst die Fakten geben lassen muss, bevor man aus diesen Folgerungen schließt. Die reflexartigen Rücktrittsforderungen werden vom Bürger nicht hingenommen. Das führt zu Kopfschütteln. Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen: Warten Sie erst einmal ab, bevor Sie sich ein Urteil bilden. Das ist eines Abgeordneten nicht würdig.
Meine Damen und Herren, ich habe dafür Verständnis, dass das eine oder andere für den Wahlkampf, der jetzt begonnen hat, genutzt wird. Eines ist jedoch richtig. Das wird die Ministerin nachher noch deutlich sagen. Im Rahmen des Legalitätsprinzips haben wir nicht die Möglichkeit, uns in alles einzumischen. Frau Kollegin Stahl und die Kollegen der FREIEN WÄHLER haben in den letzten Wochen mehrfach behauptet, dass das Weisungsrecht gegenüber Staatsanwälten abgeschafft werden solle. Heute, Herr Kollege Streibl und Frau Kollegin Stahl, sind Sie ganz anderer Meinung.
Damit Sie das nicht vergessen, verweise ich auf die Drucksache 16/10402. Herr Streibl, die Abschaffung des externen Weisungsrechts ist bereits Gegenstand eines Antrags der FREIEN WÄHLER gewesen, der keine Mehrheit gefunden hat. Heute wollen Sie genau das Gegenteil. O-Ton Christine Stahl:
Die GRÜNEN stellen sich die Justiz als selbstverwaltetes Modell vor, wie es der Bayerische Richterverein ausgeführt hat. Dann ist die dritte Säule des demokratischen Rechtsstaats von der Exekutive unabhängig. Die demokratische Legitimation ist auch bei diesem Modell gewährleistet. Dabei gibt es dann kein Weisungsrecht gegenüber der
Zusammenfassend möchte ich ganz deutlich sagen. Wir werden und können nicht mit irgendwelchen Verdächtigungen arbeiten. Wenn Sie das unbedingt wollen, schauen Sie sich diese angebliche Anzeige an. Das ist möglich. Das haben wir auch im Ausschuss gemacht. Liebe Frau Kollegin Stahl, dass Sie die Anzeige kennen, halte ich Ihnen zugute. Jedoch wissen Sie im Bereich der Juristerei, der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen, nicht sehr viel.
In einer sieben- bis achtseitigen Erklärung zu Beginn des 100-seitigen Konvoluts steht als Begründung für die Anzeige Folgendes: "Was mich prägt", "BiafraKrieg", "Putsch mit Idi Amin", "Meine große Liebe braust mit einem Porsche-Fahrer davon", "Ich beginne bei MAN", "Der Wahnsinn ist, dass es einen Anschlag des Rechtsstaats gegen mich gibt". Dann die künstlichen Befruchtungsversuche in Erlangen. "Ich war entsetzt, was der Leiter des Industriekulturmuseums verdient", "Aufgehört hat das Schweizer Geschäft nicht − siehe Briefumschlag der Luzerner Bank". Ja Herrschaft, wo ist hier ein Faktum, das einen Anfangsverdacht bestätigt? Nur wenn ein Faktum mit Namen und Adressen gegeben ist, kann ich wirklich von einem Anfangsverdacht ausgehen. Dieser war zu dieser Zeit nicht gegeben. Ein schöner Satz befindet sich auf der letzten Seite: "Inzwischen musste noch versucht werden, einen Krieg zu verhindern."
Meine Damen und Herren, liebe Freunde, ich habe Verständnis dafür, dass die Staatsanwaltschaft doppelt und dreifach schaut, was diese angebliche Anzeige beinhaltet. In Anbetracht dessen möchte ich abwarten, was die Berichte bringen. Das ist vollkommen richtig. Ich halte es für wichtig, dass wir selber nachschauen können. Damit kann eine schnell dahergeredete − ich sage es ganz vorsichtig − Verdächtigung gegenüber wem auch immer beseitigt werden. Deshalb ein Ja zu Ihrem geforderten Bericht. Ansonsten bitte etwas mehr Stil!
Herr Kollege Heike, ich erwarte von Ihnen genauso wie Sie von mir ein gewisses Maß an Abstraktionsfähigkeit. Ich kann zwischen dem, was im Strafverfahren vom betroffenen Straftäter zur Verteidigung vorgebracht worden ist, und dem, was abstrus ist, unterscheiden. Da sollte man genauer hinschauen. Das sollte man tun, wenn man ein Fax in den Händen hält, auf dem steht: "Zu Händen Herrn
H. Furrer, Fax: 0041-1-2193629." Das ist die Faxnummer der Leu-Bank in der Schweiz. "Nürnberg, 19.12.2001, bitte überweisen für Konto: DVD 6006 DM 30.000 auf das Konto Seligenstadt 2986", unterschrieben von den Betroffenen.
Es gab mehrere solcher Unterlagen. Das gilt ebenso für die Vermögensverzeichnisse, die Referenzbewährung, die Stückbezeichnung, die Liquidität, die Totalliquidität usw. Wenn Sie sich in den Unterlagen anschauen, was alles abgebucht, verbucht und hin- und hergeschoben worden ist, können Sie nicht sagen, das gehöre in die Kategorie der Spinnerei. Das können Sie erst sagen, wenn Sie das nachgeprüft haben.
Sie werden von mir zu keinem Zeitpunkt hören − das haben Sie versucht, mir zu unterstellen −, dass ich erwartet hätte, dass die Justizministerin die Staatsanwaltschaft anweist, ordentlicher zu arbeiten oder genauer hinzugucken. Ich habe die Justizministerin lediglich darauf angesprochen, dass sie den Revisionsbericht hätte lesen sollen, der immerhin ab Dezember 2011 bis März 2012 zugänglich war, wenn sie uns im Ausschuss informiert. Ich will wissen, wann sie den Bericht gelesen hat. Was Sie über die Staatsanwaltschaften vorbringen, ist nicht das Thema.