Protocol of the Session on September 25, 2012

Sehr verehrte Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe daheim einen großen Schrank. Als ich gestern damit begonnen habe, mich auf dieses Thema vorzubereiten, habe ich in diesem Schrank nachgesehen. "Kanone 1967" hieß eine Schülerzeitung, für die ich verantwortlich war. "Maulkorb für Kanone" hieß zum Beispiel eine Überschrift in der Ausgabe 2/68. Ich habe auch ein Heft gefunden, in dem wir die zensierten Stellen geschwärzt haben. Von 1967/1968 bis heute ist es ein

weiter Weg. Die Zeiten haben sich seither doch sehr positiv geändert.

Die FREIEN WÄHLER halten mit ihrer Kritik an der Koalition nicht hinter dem Berg. Das wissen Sie. Bei einer sachlichen politischen Auseinandersetzung muss man aber auch gute Lösungen anerkennen. Die jetzige Lösung, wie sie im Erziehungs- und Unterrichtsgesetz gefunden wurde, ist unserer Meinung nach gut.

Warum ist sie gut? Es besteht die Wahlmöglichkeit. Herr Kollege Dr. Förster, Sie sagten, die Schülerzeitungsredaktionen kennen diese Wahlmöglichkeit gar nicht. Ich meine, es ist die erste Aufgabe einer Schülerzeitungsredaktion oder von Schülern, die sich mit einer Schülerzeitung beschäftigen, dass sie sich mit dem Artikel 63, der die Schülerzeitungen regelt, befassen. Andernfalls hilft uns auch das Presserecht nicht. Schüler, die nicht wissen, dass sie die Wahlmöglichkeit haben, wissen auch mit der Pressefreiheit nichts anzufangen. Sie wissen dann nicht, wo die Gefahren und Haken und Ösen der Pressefreiheit sind.

Diese Wahlmöglichkeit - zwischen der Schülerzeitung als Erzeugnis der Schule oder als Druckwerk im Sinne des Pressegesetzes ist eine saubere Lösung. Damit setzt man auch Prioritäten. Einmal steht die Schulfamilie, ein anderes Mal steht die Pressefreiheit im Vordergrund. Beides ist doch etwas, was man pflegen sollte.

Wenn man die Schulfamilie in den Vordergrund rückt, kann man eine Schülerzeitung in gewisser Weise mit einer Firmenzeitung vergleichen, in der es um eine gewisse Identitätsbildung geht und in der man sehr wohl auch Kritik findet. Wir reden, bitte schön, von Menschen im Alter von zehn Jahren bis zur Volljährigkeit. Die Volljährigen sind insofern eher die wenigen. Das heißt, das Ganze muss wachsen.

Eine Redaktion, die sich für eine echte Schülerzeitung entscheidet - diese unterliegt dann auch den Einwendungen des Schulleiters -, hat zudem das Problem der Konsensfindung. Aber auch das ist doch etwas, was man im Schulalltag fördern muss.

Klar ist: Der Schulleiter hat von der Schülerzeitung Kenntnis zu bekommen. Auf Einwendungen, die er erhebt, muss die Redaktion zunächst nicht hören. Dann allerdings geht der Fall an das Schulforum, das wiederum paritätisch mit Schülern, Eltern und Lehrern besetzt ist. Wenn man nicht zu einer gütlichen Einigung kommt, kann der Schulleiter letztlich immer noch verbieten. Das kann er übrigens auch, wenn er das Presserecht in Anspruch nimmt.

Mit den Schülern sollte geredet und ihnen sollten auch große Freiheiten gelassen werden. Ich kenne die Praxis; denn ich habe Schülerzeitungen nicht nur gegründet, sondern auch lange betreut. Ich musste auch über Schülerzeitungen entscheiden im Sinne von: "Das bringt bitte nicht!" Ausnahmen bzw. schwarze Schafe wird es immer geben, auch dann, wenn wir die bisherige Regelung ändern. Letztlich bietet sie eine gute Möglichkeit, zu einer journalistischen Veröffentlichungsmöglichkeit zu kommen.

In einem Punkt entlassen wir die Koalition nicht aus ihrer Pflicht: Eine gute Schülerzeitung braucht Betreuungslehrer, die auch Zeit haben; dafür müssen Anrechnungsstunden gewährt werden. Das ist momentan nicht der Fall. Die Lehrer müssen das größtenteils in ihrer Freizeit machen. Dann aber helfen auch das Presserecht und die Wahlmöglichkeit nichts.

Eine gute Schülerzeitung braucht zudem Schulleiter, die mehr Zeit haben, damit sie sich überhaupt um so etwas kümmern können. Vielleicht müssen sie auch anders ausgebildet sein. Natürlich kann man - soll man, darf man - heute nicht einfach sagen: "Das gibt es nicht, das kann man nicht bringen!" Die Schulleiter brauchen allerdings eine entsprechende Ausbildung, die von ihnen mehr verlangt als das, was heute oft von ihnen verlangt wird.

Ich wiederhole: Es braucht mehr Zeit und mehr Anrechnungsstunden. Aber insofern lassen Sie die Schulen nach wie vor im Stich. Das ist unsere Kritik.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Danke, Frau Gottstein. - Für die FDP-Fraktion bitte ich Frau Sandt an das Mikrofon.

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Schülerzeitungen leisten einen wichtigen Beitrag zu Mitbestimmung, Demokratiebildung, Meinungsbildung und natürlich zur Förderung des journalistischen Nachwuchses. Auch in der Schule muss Pressefreiheit gelten. Journalistisches Handeln lernt man nicht durch Zensur, sondern durch Freiheit und Verantwortung.

Seit 2006 haben die Schülerzeitungen im Freistaat die Wahlmöglichkeit - wir haben es schon gehört -: Erscheinen sie im Rahmen des Bayerischen Pressegesetzes oder in der Verantwortung des Direktors? Eine neue Studie hat belegt, dass mehr als ein Drittel der bayerischen Schülerzeitungen trotz der seit 2006 geltenden Neuregelung von Zensur durch Schulleitungen, aber auch durch beratende Lehrkräfte betroffen sind.

In diesem Punkt sehe auch ich Handlungsbedarf. Deswegen sind wir mit der "Jungen Presse Bayern" nach wie vor im Gespräch. Wir werden sicherlich auch reagieren.

Der vorliegende Gesetzentwurf der GRÜNEN ist zwar gut gemeint; das ist aber bekanntlich das Gegenteil von gut gemacht. Schlimmer noch: Sie wollen die Wahlfreiheit einschränken. Diese bietet doch aber auch im pädagogischen Sinne eine Möglichkeit der Auseinandersetzung mit Chancen bzw. Alternativen. Darüber sollten die Schüler schon selbst entscheiden können. Bei den GRÜNEN herrscht schon wieder der Bevormundungsreflex vor. Ihr Entwurf ist grüne Doktrin par excellence.

(Lachen bei den GRÜNEN)

Ich begrüße die Möglichkeit der Wahl zwischen diesen beiden Optionen; denn das erfordert eine erste journalistische Auseinandersetzung auch mit den rechtlichen Rahmenbedingungen.

Frau Gottstein, wenn Sie sagen, Schüler, die nicht darüber Bescheid wüssten - was leider häufig der Fall ist -, welche Möglichkeiten und rechtliche Rahmenbedingungen es gibt, könnten ohnehin nichts groß mit der Freiheit anfangen, dann kann ich das nicht nachvollziehen. Ich sehe das anders. Eine Information ist durchaus notwendig. So erscheinen Online-Zeitungen nicht unter dem Pressegesetz, sondern unter dem Telemediengesetz. Ich meine, sowohl die Schülerinnen und Schüler als auch die Schulleiter und die Beratungslehrer benötigen dringend entsprechende Informationen.

Was den Gesetzentwurf der GRÜNEN angeht: Auch die "Junge Presse Bayern" ist aufgrund empirischer Ergebnisse deutlich davon abgerückt, Schülerzeitungen grundsätzlich unter das Bayerische Pressegesetz zu stellen. Auch die Schüler schätzen das Wahlrecht im Sinne ihrer eigenen Interessenabwägung. Es zeugt von einem überheblichen Politikverständnis der GRÜNEN, wenn sie vorgeben wollen, wie die Zeitung zu erscheinen hat. Damit wird die Wahlfreiheit der Schüler eingeschränkt.

Das Problem der Zensur liegt gar nicht in der Möglichkeit begründet, die Schülerzeitung nach dem Bayerischen Pressegesetz erscheinen zu lassen. Das Problem liegt vielmehr in der Formulierung, dass die Schulleiter, wenn ihnen bestimmte Passagen nicht gefallen, Einwendungen erheben können. Genau das ist der Punkt, zu dem wir auch mit der "Jungen Presse Bayern" in Gesprächen sind. Eine Änderung dieses einen Passus würde auch ich unterstützen.

Ein interessantes Studienergebnis besagt übrigen, dass zum Teil sogar Schulleiter und beratende Lehrer nicht über die Wahlmöglichkeiten Bescheid wissen. Dort müssen wir ansetzen. Den Schulleitern, den Beratungslehrern, aber vor allem den Schülerzeitungsredakteuren selbst ist noch deutlicher zu vermitteln, welche rechtlichen Möglichkeiten sie haben. Das betrifft auch die Presseethik - ein sehr wichtiger Punkt, der auch für Schülerzeitungsredakteure relevant ist. Wir haben nicht nur Gesetze, sondern auch bestimmte ethische Vorstellungen, die wir den Schülern vermitteln wollen. Dieser Aspekt sollte noch stärker in die Bezirksaussprache-Tagungen aufgenommen werden.

Ich bin zuversichtlich, dass wir das auf den richtigen Weg bringen werden. Aber der vorliegende Gesetzentwurf der GRÜNEN ist abzulehnen; er wird auch von der "Jungen Presse Bayern", also den Betroffenen, überhaupt nicht mitgetragen.

(Beifall bei der FDP und Abgeordneten der CSU)

Danke, Frau Kollegin. - Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Die Aussprache ist geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf wiederum dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport als federführenden Ausschuss zu überweisen. Damit sind Sie sicherlich einverstanden. Das ist der Fall. Es ist so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 g auf:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Margarete Bause, Dr. Martin Runge, Ulrike Gote u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) eines Gesetzes zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Bayern, eines Gesetzes über die Aufnahme ausländischer Flüchtlinge sowie deren Versorgung mit Wohnraum und zur Änderung weiterer Gesetze (Drs. 16/13695) - Erste Lesung

Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Antragsteller begründet. Ich bitte Frau Ackermann für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an das Mikrofon.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir bringen heute einen Gesetzentwurf für ein Integrationsgesetz ein, das in Bayern nicht nur in den Städten, sondern auch in der Fläche Chancengleichheit, gesellschaftliche Teilhabe und Integration verbessern und verwirklichen soll. Wir nehmen Integration sehr ernst und begnügen uns nicht wie der im Moment nicht anwesende Ministerpräsident Seehofer damit, an einem Aschermittwoch zu verkünden, die Integration sei so wichtig, dass sie in die Verfassung müsse. Seither hat er darüber kein

Wort mehr verlauten und die Förderung der Integration einfach dem Vergessen anheimfallen lassen. Wir bringen diesen Gesetzentwurf deswegen ein, weil wir der Meinung sind, dass Bayern nach wie vor ein integrationspolitisches Entwicklungsland ist.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich werde das im Folgenden erklären: Im Bayerischen Sozialbericht wird ausgeführt, dass nur 12 % der Kinder unter drei Jahren eine Kindertagesstätte besuchen. Das ist die Hälfte der Kinder ohne Mitgrationshintergrund. Zwei Drittel der Kinder mit Migrationshintergrund besuchen eine Hauptschule. Das bedeutet, nur ein Drittel dieser Kinder besucht eine weiterführende Schule. Das hängt nicht damit zusammen, dass diese Kinder weniger leisten könnten, sondern damit, dass sie weniger gefördert werden. Frau Kollegin Will, das hängt wiederum damit zusammen, dass die Schulen doch nicht so durchlässig sind, wie Sie uns das gerade glauben machen wollten. Sonst könnten die Kinder auch auf weiterführende Schulen gehen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Bei den Migranten-Kindern beläuft sich die Zahl der Schulabbrecher bei den Jungen auf 22 % und bei den Mädchen auf 17 %. Die Arbeitslosigkeit ist bei diesen Kindern doppelt so hoch und das Armutsrisiko liegt bei 23,3 %. Das sind erschreckende Zahlen. Diese Zahlen beweisen uns, dass wir von der Verwirklichung von Integration in Bayern vielleicht reden, aber davon de facto sehr weit entfernt sind. Deshalb haben wir einen Gesetzentwurf eingebracht, in dem geregelt ist, wie die Integration in Bayern umgesetzt werden kann. Das fängt damit an, dass wir einen Landesbeauftragten für Integrationsfragen wollen, den der Landtag wählt, der mit Kompetenzen ausgestattet ist, ein Budget hat und nicht am Sozialministerium angesiedelt ist.

Um irgendwelchen Verdachtsmomenten oder merkwürdigen Argumenten vorzubeugen, ich würde damit den derzeitigen Integrationsbeauftragten kritisieren wollen: Das ist mitnichten der Fall. Trotz der restriktiven Ausstattung, die Sie diesem Amt gegeben haben, füllt er dieses Amt nach unserer Überzeugung sehr gut aus. Er füllt es aber nicht deswegen so gut aus, sondern trotzdem.

(Beifall bei den GRÜNEN)

- Das ist einen Applaus wert. Diesen Applaus hat sich aber nicht die CSU verdient, sondern der Integrationsbeauftragte.

Wir wollen diesem Integrationsbeauftragten einen Integrationsbeirat zur Seite stellen, der sehr gut durchgemischt und sehr vielfältig aufgestellt ist. Er soll aus dem Landesbeauftragten für Integrationsfragen, einem Vertreter oder einer Vertreterin der Staatsregierung, der Landesvertretung, der kommunalen Integrations- und Ausländerbeiräte - der AGABY, Vertretern oder Vertreterinnen des Flüchtlingsrates, des Bundes der Vertriebenen, der Wohlfahrtspflege und der kommunalen Spitzenverbände bestehen. Dieser Landesbeirat für Integrationsfragen soll den Landesbeauftragten wählen und Informationen bei Fragen aus der Bevölkerung geben.

Ganz besonders wichtig sind uns bei diesem Gesetzentwurf die kommunalen Integrationszentren. Sie sollen in der Fläche angesiedelt werden. Das ist auch wichtig. Integration muss in der Fläche ankommen. Wir wollen, dass jeder Kreis und jede kreisfreie Stadt einen Integrationsplan aufstellt und ein Integrationszentrum einrichtet. In diesem Integrationszentrum sollen Schulen beraten, der Übergang von der Schule in den Beruf begleitet und Ämter, die mit der Integration befasst sind, beraten werden. Für die einzelnen kommunalen Integrationszentren soll es eine landesweite Anlaufstelle geben. Damit soll gewährleistet werden, dass keine Doppelstrukturen aufgebaut werden. Synergieeffekte sollen genutzt werden. Außerdem soll gewährleistet sein, dass Integration überall ankommt.

Außerdem ist uns wichtig, dass es eine interkulturelle Öffnung der Verwaltung gibt. Wir wollen keine Quoten vorschreiben, stellen uns aber vor, dass die Ämter gemäß dem Prozentsatz der Migranten an der gesamten Bevölkerung interkulturell geöffnet werden. Wir glauben, dass dies auch ein Gewinn für unsere Gesellschaft ist; denn wir brauchen in dieser Gesellschaft einen kultursensiblen Umgang mit Migranten und Migrantinnen, die dann wiederum ihre Fähigkeiten in diese Gesellschaft einbringen.

Ein weiterer wichtiger Inhalt unseres Gesetzes ist die Tatsache, dass wir Integration auch für Flüchtlinge wollen. Flüchtlinge sind zu integrieren.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Dies wird von der Staatsregierung noch immer in Abrede gestellt. Bei uns gibt es Flüchtlinge, die bereits seit Jahrzehnten unter uns leben, aber immer noch nicht Teil unserer Gesellschaft sind, weil ihnen die Integration verwehrt wird. Deshalb haben wir in dieses Integrationsgesetz ein Flüchtlingsaufnahmegesetz aufgenommen, in dem geregelt ist, wie Flüchtlinge leben sollen. Zunächst wollen wir, dass sie nicht länger als 12 Monate in Gemeinschaftsunterkünften leben sollen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Diese Gemeinschaftsunterkünfte müssen menschenwürdig ausgestaltet sein. Sie müssen das Zusammenleben von Familien gewährleisten. Sie müssen Raum bieten. Dort muss eine Sozialberatung vorhanden sein. Sie müssen den Menschen helfen, sich in diese Gesellschaft einzufinden, damit sie nicht ausgegrenzt werden, wie das jetzt der Fall ist. Wir brauchen auch keine Zwangsernährung mit Essenspaketen. Vielmehr brauchen wir ein Vertrauen in diese Menschen, damit sie sich hier selbstständig bewegen und ernähren können. Das können sie nämlich. Man muss sie nur lassen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Heute war schon sehr viel von den Finanzen die Rede. Deshalb möchte ich nebenbei bemerken: Diese Lösung ist kostengünstiger als eine Kasernierung in Lagern und eine Zwangsernährung mit Essenspaketen. Natürlich fallen Kosten an. Wir dürfen uns nicht erträumen, dass eine Integration kostenneutral zu bekommen wäre. Dabei müssen wir aber immer bedenken, dass eine nicht erfolgte Integration viel, viel teurer ist.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Sehen wir uns einmal die Ressourcen der Menschen, die zu uns kommen, an und stellen wir uns vor, dass sie diese Ressourcen in diese Gesellschaft einspeisen. Dann profitiert diese Gesellschaft. Wenn sie diese Ressourcen aber nicht nutzt und für diese Menschen nur zahlt, dann verliert diese Gesellschaft. Wenn Kinder gut ausgebildet sind, werden sie später Berufe ergreifen können, die natürlich ihnen, aber auch der Gesellschaft nutzen. Wenn wir sie auf der Straße stehen lassen, werden sie irgendwann der Gesellschaft zur Last fallen. Das kann kein Mensch wollen, unabhängig davon, dass dadurch unglückliche Menschenschicksale generiert werden, die im schlimmsten Fall sogar in die Kriminalität münden.