Protocol of the Session on July 4, 2012

- Ja, das schaffen wir jetzt schon noch alle. Bitte, Herr Dr. Dürr.

Herr Pschierer, Sie haben vorhin gesagt, Lautstärke ersetzt nicht Intelligenz. Ich will nur darauf hinweisen, dass das bei mir nicht nötig ist, aber manche haben auch ein Problem, wenn sie leise reden.

(Alexander König (CSU): Das sagt der Richtige! Beifall bei den GRÜNEN - Zurufe von der CSU)

Ich erspare Ihnen weitere Kommentierungen zu Ihrem Schutz.

(Beifall bei der CSU)

Bitte, das sagt die Geschäftsordnung, und ich handle nach Geschäftsordnung, Herr Staatssekretär.

(Zuruf des Staatssekretärs Franz Josef Pschie- rer)

- Ich entscheide nicht, ob Inhalte richtig sind oder nicht.

Weitere Wortmeldungen liegen uns nicht vor. Das heißt, die Aussprache ist geschlossen, und wir können zur Abstimmung schreiten, bei der wir die Tagesordnungspunkte wieder trennen.

Ich lasse zunächst über den Tagesordnungspunkt 2 abstimmen. Der Abstimmung liegt der interfraktionelle Gesetzentwurf der FREIEN WÄHLER, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 16/9226 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen empfiehlt auf Drucksache 16/12952 die Ablehnung des Gesetzentwurfs.

Sie finden die Urnen an den üblichen Plätzen. Darf ich drei Minuten ansetzen?

(Zurufe: Ja!)

- Gut. Dann verfahren wir so. Ich bitte, mit der Stimmabgabe zu beginnen.

(Namentliche Abstimmung von 15.20 bis 15.23 Uhr)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, haben Sie alle Ihre Kärtchen abgegeben? - Dann ist die Abstimmung geschlossen, und ich bitte darum, die Stimmen außerhalb des Saales auszuzählen.

Wenn Sie dazu bereit sind, können wir zur nächsten Abstimmung kommen.

(Unruhe)

Aber selbstverständlich möchte ich Ihre Gespräche nicht stören.

Wir kommen zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 3. Der Abstimmung liegt der Initiativge

setzentwurf der GRÜNEN auf Drucksache 16/10796 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen empfiehlt auf Drucksache 16/12953 wiederum die Ablehnung des Gesetzentwurfs.

Ich bitte Sie, die Stimmkarten zur namentlichen Abstimmung in Empfang zu nehmen. Wiederum drei Minuten, bitte.

(Namentliche Abstimmung von 15.24 bis 15.27 Uhr)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch dieser Abstimmungsvorgang ist abgeschlossen. Ich beende ihn hiermit, und wir können in der Tagesordnung fortfahren.

(Unruhe)

Ich bitte Sie, zur Ruhe zu kommen. Das gilt für meine liebe Fraktion genauso wie für die Regierungsbank und die anderen lieben Fraktionen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Oliver Jörg, Petra Dettenhöfer, Karl Freller u. a. (CSU) , Tobias Thalhammer, Dr. Annette Bulfon, Julika Sandt u. a. und Fraktion (FDP) zur Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes (Drs. 16/11534) - Zweite Lesung

Wir eröffnen die Aussprache. Im Ältestenrat wurde hierzu eine Redezeit von fünf Minuten pro Fraktion vereinbart. Als Erster hat sich für die CSU-Fraktion Herr Jörg zu Wort gemeldet. Bitte.

Geschätztes Präsidium, Kolleginnen und Kollegen! Über 320.000 Studierende, so viele wie noch nie, sind an unseren bayerischen Hochschulen, und viele von ihnen engagieren sich hochschulpolitisch in den unterschiedlichsten Gruppierungen und haben aktiv ein Mandat in den verschiedenen Gremien an unseren Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften, seien es die studentischen Gremien, zum Beispiel der Konvent oder der Sprecherinnen-/Sprecherrat, oder seien es die Hochschulgremien, die die Organisation unserer Hochschulen leiten, beispielsweise der Senat oder der Hochschulrat.

Dieses Ehrenamt, das an unseren bayerischen Hochschulen von vielen Studierenden neben der großen Herausforderung, das Studium zu meistern, ausgefüllt wird, können wir alle nicht hoch genug schätzen. Des

wegen machen wir uns viele Gedanken darüber, jeder mit verschiedenen Modellen, wie wir dieses Engagement weiter auch politisch unterstützen können und an welchen Nahtstellen wir den Studierenden Möglichkeiten einräumen können, ihr Mitbestimmungsrecht, das sie auch heute schon haben, wahrzunehmen, es auszugestalten und ihre Hochschule ganz aktiv mitzugestalten, Ideengeber zu sein für all die vielen Herausforderungen, denen unsere Hochschulen auch zukünftig begegnen müssen.

Wir von der CSU-Landtagsfraktion haben nach den verschiedenen Ansätzen, die es gegeben hat, nach Lösungen gesucht. Im Wissenschaftsministerium wurde an einem Runden Tisch mit Studierenden und Vertretern des Ministeriums darüber diskutiert, was der richtige Weg wäre. Nachdem man dort ohne Ergebnis auseinandergegangen ist, haben wir uns auch parlamentarisch in der Verantwortung gesehen: Was können wir tun?

Für uns war in der Abwägung, was der richtige Weg ist, die Kernfrage: An welchen Nahtstellen werden die ganz wichtigen Entscheidungen für unsere Universitäten und Fachhochschulen besprochen, diskutiert und entschieden? Sie wissen genau, dass dies im Senat und im Hochschulrat geschieht. Im Senat geht es um solche Fragestellungen: Wie sieht eine Prüfungsordnung aus? Welche Studiengänge haben wir? Werden bestimmte Studiengänge nicht fortgesetzt? Soll unsere Hochschule ein Graduiertenkolleg eröffnen oder nicht? Oder es geht auch im Hochschulrat um Personalfragen: Wer wird unser nächster Präsident, unsere nächste Präsidentin? - Das sind die Kerngremien unserer Hochschulen in Bayern. Genau an der Nahtstelle, wo Studierende heute mit einem Sitz vertreten sind, haben wir in der Debatte das aufgegriffen, was uns viele Studierende vorgetragen haben: dass sie im Vergleich zu allen anderen Gremienvertretern, den Professoren und den Vertretern aus dem Mittelbau, einen strukturellen Nachteil haben. Studierende können sich oft und vor allem unter dem Gesichtspunkt des Bologna-Prozesses, der ja zu einer Verkürzung der Studiendauer geführt hat, an der Universität nur zwei, drei, vier Semester einbringen. Sie sind oft nur zwei Semester, also für ein Jahr, in den Gremien. Sie sitzen Professoren, die in diesen Gremien verfassungsrechtlich die Mehrheit haben müssen, und Vertretern des Mittelbaus gegenüber, die häufig seit Jahren Gremienerfahrung haben. Sie müssen sich Semester für Semester neu einarbeiten. Sie können die Strukturen nicht so genau kennen wie all die anderen Vertreter.

Dieser strukturelle Nachteil der Studierenden hat uns bewogen, zu sagen: Wir brauchen in diesen Gremien einen zweiten studentischen Vertreter bzw. eine zwei

te studentische Vertreterin, um dem Nachteil zu begegnen.

Wer A sagt, muss konsequenterweise aber auch B sagen. Weil wir keine zwei Klassen studentischer Senatorinnen und Senatoren haben wollen und nicht wollen, dass der eine das Stimmrecht hat und der andere nicht, wollen wir erreichen, dass beide mit Stimmrecht ausgestattet sind.

Das führt in der Tat dazu, dass die Gremien ein bisschen größer werden. Aber insgesamt - auch rein mathematisch - haben die Studierenden dadurch weit mehr Gewicht als bisher.

Vielleicht ist das jedoch nicht das Entscheidende. Entscheidend ist, dass Studierende der hohen Verantwortung, die sie tragen, täglich gerecht werden. Wenn es z. B. darum geht, die Mittel aus den Studienbeiträgen zu verteilen, müssen sie einer hohen Verantwortung gerecht werden. Weil sie dann zu zweit in den Gremien sitzen, kann ein inhaltlicher Austausch stattfinden und können Arbeitsgebiete aufgeteilt werden. Dadurch wird für die Studierenden auch mehr Kontinuität gegeben sein.

Sie haben Ihre Redezeit um eine Minute überschritten.

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin, für den Hinweis. Ich komme zum Ende.

Mit unserem Entwurf, für den ich um Ihre Zustimmung werbe, gehen wir einen entscheidenden weiteren Schritt dahin, dass Studierende ihre Hochschule aktiv mitgestalten können.

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Für die FDP hat sich Frau Dr. Bulfon zu Wort gemeldet.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Bei diesem Gesetzentwurf stellen wir die Bedürfnisse der Studierenden in den Mittelpunkt. Wir haben die Studentenproteste der Jahre 2009 und 2010 sehr ernst genommen. Daraus hat sich ein Runder Tisch entwickelt. Aus den Gesprächen mit den Hochschulverbünden, den Studierenden und dem Ministerium hat sich der Kompromissvorschlag herausgebildet.

Zunächst ging es darum, dass im Senat drei studentische Vertreter sitzen sollten. Das hätte die Gremien aber in der Tat unnötig aufgebläht. Uns ist aber ein Kompromissvorschlag gelungen. Auf der einen Seite stärkt er die Mitspracherechte der Studierenden. Auf

der anderen Seite gewährleistet er die Effektivität unserer akademischen Gremien.

Wie wir alle wissen, sitzen im Senat derzeit zehn Personen. Die Zusammensetzung des Senats wird indirekt natürlich auch im Grundgesetz geregelt. Hier spielt die Wissenschaftsfreiheit eine Rolle.

Das Bundesverfassungsgericht hat dazu Urteile gefällt. Danach muss die Majorität der Professoren gewährleistet sein, wenn wir die Zusammensetzung des Senats ändern. Das steht uns als Gesetzgeber frei. Wir können da aber nicht ohne Weiteres herumjonglieren. Wir müssen auch an die Änderungen der Zusammensetzung des Hochschulrats, des Fakultätsrats und natürlich auch des Berufungsausschusses denken.

Jetzt kommt es zu einer leichten Veränderung. Zukünftig werden wir im Hochschulrat 20 statt 16 Personen sitzen haben. Damit können wir jedoch leben. Hätten wir noch einen dritten Studierendenvertreter vorgesehen, dann wäre die Zusammensetzung nicht mehr effektiv und nicht mehr übersichtlich gewesen.

Somit wird die studentische Mitbestimmung gewährleistet. Dies ist uns ganz wichtig.

Natürlich trifft es zu, dass es gerade bei den Studierenden eine höhere Diskontinuität gibt. Professoren sitzen in den Gremien für längere Zeit. Studierendenvertreter wechseln häufiger. Zeitweise ist auch die Prüfungsbelastung der Studierendenvertreter hoch. Uns ging es eben darum, mehr Kontinuität zu gewährleisten, wenn studentische Belange wahrgenommen werden sollen. Natürlich sind die Studierenden auch noch in vielerlei anderer Hinsicht beteiligt. Wir dürfen nicht vergessen: Auf der einen Seite gibt es den studentischen Konvent, es gibt den Sprecherinnen- und Sprecherrat, und auf der anderen Seite gibt es die Fachschaftsvertretung.