Sehr geehrter Herr Präsident, Hohes Haus! Die Versorgung mit Ganztagsangeboten bester Qualität hat in Bayern höchste Priorität. Die Bertelsmann-Studie stellt fest, dass Bayern unter den Ländern mit die höchste Dynamik beim Ausbau von Ganztagsangeboten aufweist. Wir können auch feststellen, dass wir nach einer IHK-Studie im Bereich der Grundschulen einen Versorgungsgrad von etwa 90 % erreichen. Die Koalition investiert massiv in den Ausbau von Ganztagsangeboten. Jeder Antrag, der gestellt wird und den Genehmigungsbedingungen im Bereich der gebundenen oder offenen Ganztagsschule entspricht, wird genehmigt. Ich darf nur darauf verweisen, dass sich zum Beispiel die Münchner Bürgermeisterin, Frau Kollegin Strobl, heute früh ausdrücklich beim Freistaat Bayern genau für diese Genehmigung jedes Antrags, der gestellt wird und genehmigungsfähig ist, bedankt hat. Auf der anderen Seite hat zum Beispiel die Landeshauptstadt München - was durchaus notwendig ist, wenn vorhandene Raumprogramme verändert werden müssen - von der Möglichkeit, Baumaßnahmen für Ganztagsschulen mit einem um 15 % über den Ansätzen des FAG liegenden durchschnittlichen Fördersatz auf den Weg zu bringen, im Jahr 2011 mit keinem einzigen Antrag Gebrauch gemacht.
Im Jahr 2009 haben sich die Kommunen und der Freistaat Bayern in einer Vereinbarung darauf verständigt, dass die Verantwortung für schulische Ganztagsangebote, und zwar ganz bewusst in offener und gebundener Form, in die Verantwortung des Freistaats übergeht. Die Finanzkulisse wurde gemeinsam vereinbart,
weil die Verantwortung für die Mittagsschiene - um dieses Wort zu gebrauchen - weiterhin laut gesetzlicher Grundlage bei den Kommunen liegt. Man hat sich darauf verständigt, dass im Bereich der gebundenen Ganztagsschule - Montag bis Donnerstag mit den entsprechenden drei Stunden nach 13 Uhr, also dem Rahmen von zwölf zusätzlichen Stunden - die Möglichkeit, das Ganze im offenen Betrieb zu fahren, komplementär mit einem Zuschuss des Freistaats von momentan rund 21.000 Euro finanziert wird. Die Kommunen leisten ihren Beitrag in ihrem Verantwortungsteil für den Bereich der Mittagszeit von 7.000 Euro pro Zug. Das heißt, die Finanzausstattung der einzelnen Ganztagsklasse oder -gruppe, gebunden oder offen die "Mittagsverantwortung" liegt immer bei der Kommune -, beläuft sich auf diese Gesamtsumme oder die entsprechend zur Verfügung gestellte Zahl an Lehrerstunden.
Wenn man dies verändern will - darauf hat man sich auch verständigt -, werden darüber sogenannte Revisionsgespräche geführt. Diese wurden im Jahr 2010 zum ersten Mal und dann fortfolgend geführt. Man hat verschiedene Veränderungen vorgenommen. Insbesondere für die offene Ganztagsschule haben sich Kommunen und Freistaat darauf verständigt - wie soll ich es sagen und nicht besonders positiv bewerten? -, dass man im Grunde an dieser Finanzkulisse im Bereich der Bezuschussung festhalten möchte. Ich möchte noch einmal ausdrücklich betonen: Das ist ein Verhandlungsergebnis zwischen Kommunen und Freistaat. Ich hoffe, dass es gelingt, im nächsten Doppelhaushalt insoweit einen kleinen Schritt zu gehen. Das müssen die Verhandlungen der nächsten Monate ergeben.
Die Summe, die wir in den Ganztagsausbau investieren, ist so angelegt, dass wir - ich sage es noch einmal - die Kulisse mit jedem Antrag, der gestellt wird, bezuschussen und kontinuierlich verbessern. Wir streben, wenn die Mittel des Nachtragshaushalts 2012 in vollem Umfang abgerufen werden, was in den vergangenen Jahren der Fall war, eine sogenannte "Reichweite" an. Das bedeutet, dass bei den entsprechenden Schularten, in diesem Fall den allgemeinbildenden und weiterführenden Schulen, zu erreichen, bei Bedarf an 90 % der Standorte ein entsprechendes Ganztagsangebot eingerichtet werden kann.
Wir haben zwei unterschiedliche pädagogische Konzepte. Es gibt die pädagogisch rhythmisierte Ganztagsschule in der sogenannten gebundenen Form, bei der wir durch zusätzlich zur Verfügung gestellte Unterrichtszeit eine schulisch gestaltete Form der Ganztagsangebote anbieten können. Wir empfehlen, die gebundenen Ganztagsangebote in massiv verstärk
tem Maße auszubauen. Wir müssen feststellen, dass wir im Bereich der Grundschulen und der Mittelschulen bereits einen sehr hohen Versorgungsgrad auch mit gebundenen Ganztagsschulen erreicht haben und dass wir in gemeinsamer Vereinbarung den Ausbau von gebundenen Ganztagszügen an den anderen weiterführenden Schulen, an den Realschulen und Gymnasien, erst mit dem gerade laufenden Schuljahr in ganzer Breite in die Fläche tragen können. Es bestand die Festlegung, zunächst den Bedarf im Bereich der Volksschulen anzugehen und in dem laufenden Schuljahr mit den gebundenen Ganztagskontingenten auch für Realschulen und Gymnasien zu beginnen. Dies geht in regelmäßigen Schritten voran, so wie sich die Abrufe gestalten.
Ich sage es noch einmal ausdrücklich: Wir empfehlen den Ausbau gerade auch der gebundenen Ganztagsschulen als Wahlalternative.
Der bayerische Weg ist ganz klar und so, wie ihn Kollege Taubeneder umrissen hat. Wir wollen, dass die Eltern Wahlfreiheit haben. Zur Wahlfreiheit gehört, dass sie gebundene Ganztagsangebote, offene Ganztagsangebote oder Angebote der Mittagsbetreuung in der normalen oder verlängerten Form an der Schule, an der ihre Kinder beschult werden, in ausreichendem Umfang flächendeckend und bedarfsgerecht in Anspruch nehmen können.
Die Bertelsmann-Studie weist aus, dass wir insoweit einen Ausbaubedarf haben. Das habe ich auch nie unterschlagen oder abgestritten. Wir haben im Gegenteil immer deutlich gemacht, dass wir in der Bildungspolitik in Bayern im Bereich der Ganztagsangebote eine Kraftanstrengung besonderer Art zu leisten haben und dies auch mit den entsprechenden massiven Mitteleinsätzen tun. Deshalb darf ich noch einmal darauf verweisen, dass dieselbe Bertelsmann-Studie festgestellt hat, dass Bayern mit die höchste Dynamik im Ausbau der Ganztagsangebote aufweist.
Zur Frage, wie wir mit Familien umgehen, die mehr Betreuungszeit bzw. mehr Angebotszeit im Bereich der Ganztagsbetreuung brauchen, darf ich auf eine Übereinkunft bzw. auf eine Veränderung im Bereich des BayKiBiG verweisen. Diese erleichtert die Buchungsvorgänge und ermöglicht die Flexibilisierung von Buchungszeiten mit dem Ziel, dass sowohl unter der Woche in sogenannten Randzeiten - also in Zeiten, die nach dem normal vereinbarten Rahmen insbesondere auch an Freitagen zur Verfügung stehen, was für uns besonders wichtig ist - als auch in den Ferien etwa über Hortangebote entsprechende Betreuungsmöglichkeiten auch für Schülerinnen und
Schüler geschaffen werden können, die in regulären Ganztagsangeboten betreut werden; denn wir wissen um die Notwendigkeit, über das hinaus, was zwischen den Kommunen und dem Freistaat als Betreuungsrahmen zeitlich vereinbart ist, flexibel zu handeln.
Genau das ist auch die Philosophie, warum es unterschiedliche Betreuungsangebote gibt, etwa im Bereich der Grundschule die normale Mittagsbetreuung und die verlängerte Mittagsbetreuung, deren Finanzausstattung wir noch einmal deutlich von 7.000 Euro auf 9.000 Euro erhöhen konnten, verbunden mit der Auflage, dass in Zukunft vier zusätzliche Stunden pädagogisches Angebot in der verlängerten Mittagsbetreuung zur Verfügung stehen müssen, und warum wir für die Grundschule, was die ganztagsschulische Komponente angeht, den gebundenen Ganztag als Regelbetreuungsangebot vorfinden.
Entschuldigung, Herr Staatsminister. - Könnten Sie Ihre allfälligen Besprechungen bitte außerhalb des Saales durchführen? Auch Sie, Herr Finanzminister. Ihr Kollege spricht!
In summa: Wir wissen, dass wir im Bereich der Angebote von ganztagsschulischer Betreuung weiterhin einen Schwerpunkt zu setzen haben. Wir haben dies eindrucksvoll mit den Beschlüssen dieses Hohen Hauses im Nachtragshaushalt 2012 dokumentiert und werden diesen Weg der massiven Investition in Qualität, in Aufbau des Angebots und in den Ausbau eines flexiblen, die Wahlfreiheit der Eltern unterstützenden Angebots von Ganztagseinrichtungen in Bayern deutlich und intensiv, flächendeckend und bedarfsgerecht vorantreiben. - Vielen Dank.
Ich darf darauf aufmerksam machen, dass für die zwei folgenden Anträge zum Thema Gema-Gebühren bereits jetzt namentliche Abstimmungen beantragt sind.
Jetzt kommen wir zur namentlichen Abstimmung über den Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion auf Drucksache 16/12783. Dafür stehen fünf Minuten zur Verfügung. Die Urnen sind aufgestellt. Die Abstimmung beginnt jetzt.
Die fünf Minuten sind vorüber. Die namentliche Abstimmung ist geschlossen. Das Ergebnis wird außerhalb des Saales ermittelt und Ihnen dann bekannt gegeben.
In einfacher Form lasse ich über den nachgezogenen Dringlichkeitsantrag der FREIEN WÄHLER auf Drucksache 16/12805 betreffend Ganztagsschule abstimmen. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Kolleginnen und Kollegen der FREIEN WÄHLER und der GRÜNEN. Gegenstimmen? - Das sind die Fraktionen von CSU und FDP. Stimmenthaltungen? - Das ist die SPD-Fraktion. Damit ist der Antrag der FREIEN WÄHLER abgelehnt.
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Jutta Widmann u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) GEMA Gebühren (ber. Drs. 16/12784)
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Thomas Hacker, Tobias Thalhammer, Julika Sandt und Fraktion (FDP), Georg Schmid, Alexander König, Karl Freller u. a. und Fraktion (CSU) Faire GEMA-Gebühren für Musiknutzer, Musikschaffende und Künstler (Drs. 16/12806)
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Wir FREIE WÄHLER haben einen Dringlichkeitsantrag eingebracht, in dem wir die Staatsregierung auffordern, sich bei der Gema dafür einzusetzen, die bisher gültigen elf Tarifsysteme beizubehalten. Die Gema hat nämlich angekündigt, am 1. Januar 2013 eine neue Tarifstruktur einzuführen.
Bisher gibt es elf Einzeltarife, die viele Jahre hindurch relativ gut für Einzelgerechtigkeit gesorgt haben. Zu Beginn 2013 sollen die elf Einzeltarife durch zwei neue Tarife ersetzt werden. Die neuen Tarife stellen aber viele Musikveranstalter vor existenzielle Probleme und gefährden dadurch nicht nur die Existenz vieler Veranstaltungen, sondern auch viele Arbeitsplätze.
Die Gema begründet die Tarifänderung damit, dass das neue System klar, fair und nachvollziehbar sei.
Kleinere Veranstalter sollen weniger, große mehr zahlen. Im ersten Augenblick hört sich das wirklich gut an, aber der Teufel steckt natürlich im Detail.
Die Gema lässt häufig unter den Tisch fallen: Von den neuen Tarifen profitiert so gut wie niemand. Vielmehr können zahlreiche Beispiele dafür angeführt werden, dass es zu Erhöhungen um 100 bis 1.000 % kommt. Zu den zwei Basistarifen gesellen sich zudem Zuschläge. Dauert eine Veranstaltung länger als fünf Stunden, erhöht sich der Basistarif um 50 %.
Ich nenne einmal ein konkretes Beispiel. Eine Musikkneipe mit circa 110 qm verlangt keinen Eintritt und hat vier Öffnungstage in der Woche, zum Beispiel in der Zeit von 20.00 Uhr bis 2.00 Uhr morgens. Sie musste bisher pro Jahr knapp 1.340 Euro an Gebühren zahlen. Nach dem neuen Tarif würden 22.500 Euro fällig. Das wäre eine Erhöhung um 1.585 %. Genauso würde es den Diskothekenbetreibern ergehen. Man kann sich ausrechnen, dass viele Diskobetreiber dichtmachen müssten.
Denkbar ist, dass die Betreiber über die Eintrittspreise gegensteuern. Wenn aber die Eintrittspreise erhöht werden, steigen die Gema-Gebühren ebenfalls automatisch.
Die Gema-Gebührenverordnung betrifft auch die Biergärten, in denen Musik gespielt wird, ebenso Schausteller, Heilbäder, Kurorte und kulturelle Veranstaltungen im ganzen Land. Hierzu gehören der GospelGottesdienst, das Altstadtfest, der Schützenumzug oder die Prunksitzungen von Faschingsvereinen. Musikveranstalter befürchten deshalb auch eine Verarmung der Veranstaltungskultur.
Besonders betroffen dürften auch kulturelle Veranstaltungen sein. Ehrenamtlich geführte Vereine und Kleinkunstbühnen haben schon jetzt häufig mit finanziellen Schwierigkeiten zu kämpfen; und dann soll dazu noch eine Preiserhöhung der Gema kommen.
Das bedeutet das Aus für viele Veranstaltungen. Das gilt auch für Veranstaltungen der Kommunen Diese müssen sich überlegen, ob sie zukünftig Eintritt erheben werden. Meine Damen und Herren, seien Sie doch ganz ehrlich: Wer geht denn noch auf die zahlreichen großen und kleinen Veranstaltungen, wenn man immer Eintritt zahlen muss? Welche Kommune oder welcher Verein stellt dann ein Altstadtfest oder Kulturtage auf die Beine, für die meist jetzt schon wenig Geld vorhanden ist? Wir reden immer davon, unsere Kultur, unsere Traditionen und unsere Gastlichkeit zu bewahren. Dazu gehört auch die Erhaltung unserer kleinen und großen Veranstaltungen.
Meine Damen und Herren, wir sollten jetzt handeln und die Gema auffordern, ihre neuen Tarife so auszugestalten, dass sie wirtschaftlich akzeptabel sind. Uns ist bewusst, dass die Gema ihrem Vereinszweck nach die Interessen der Kulturschaffenden vertritt. Wir FREIE WÄHLER sind aber auch der Meinung, dass die Gema ihre Monopolstellung nicht dazu missbrauchen darf, zahlreichen Musikveranstaltungen das Wasser abzugraben.
Die Gema begründet ihre neuen Gebühren mit dem Wertschöpfungsargument. Wenn jemand von der Musik eines anderen profitiert, soll er einen bestimmten Anteil zahlen. Wenn ich eine Musikveranstaltung oder ein Konzert organisiere, kommen die Menschen extra wegen der Musik. Damit verdiene ich primär mein Geld. Dann ist es legitim, wenn ich einen Anteil für die Nutzung der Musik kassiere. Besteht bei einem Restaurantbetreiber, den die Gäste in erster Linie wegen des guten Essens aufsuchen, eine Wertschöpfung aus der Musik? Der Restaurantbetreiber lässt eher Hintergrundmusik laufen.
Der Anteil der Musik am Gewinn ist eher marginal. Warum soll dieser Restaurantbetreiber hohe GemaGebühren zahlen? Das gilt ebenfalls für das Einkaufszentrum, die Tankstelle oder den Arzt, der im Wartezimmer ein bisschen Musik laufen lässt.
Wir FREIE WÄHLER haben verwundert zur Kenntnis genommen, dass die Gema in diesem Jahr zwei neue Tarife vorstellt und gleichzeitig unmissverständlich zu erkennen gibt, dass die neuen Tarife unveränderbar, das heißt nicht verhandelbar, sind. Dieses Verhalten verdeutlicht eindeutig die Monopolstellung der Gema. Sie lässt dem Musikveranstalter keinen Spielraum. Da bleibt nur der Gang vor Gericht, der mittlerweile schon eingeschlagen worden ist.
Deshalb fordern wir FREIE WÄHLER die Staatsregierung auf, sich für eine Aussetzung des neuen Tarifsystems der Gema ab 2013 einzusetzen, bis die Rechtmäßigkeit gerichtlich überprüft ist. Da gerichtliche Verfahren bis zu fünf Jahre andauern können, wäre dies für manche Betreiber existenzgefährdend.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, unterstützen Sie daher unseren Antrag. Setzen Sie sich für ein gerechteres Tarifsystem der Gema ein, bei dem die Rechte der Künstler gewahrt bleiben, Musikveranstalter jedoch nicht in ihrer Existenz gefährdet sind.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen. Zu diesem Thema schlagen zwei Herzen in meiner Brust. Da schlägt das Herz des Musikautors, weil ich selbst seit 20 Jahren Mitglied bei der Gema bin.