Protocol of the Session on May 8, 2012

und ich hätte mir erwartet, Herr Ministerpräsident, dass Sie sich für dieses Verhalten beim Obersten Rechnungshof entschuldigen.

(Beifall der Abgeordneten Johanna Werner-Mug- gendorfer (SPD))

Offensichtlich aber hat die Kritik des Obersten Rechnungshofes doch Wirkung gezeigt; denn die Politik der Staatsregierung hat sich verändert. Wir haben im Nachtragshaushalt die Tilgung von Schulden in Höhe von einer Milliarde Euro festgelegt. Allerdings - da ist es sehr spannend, wie der Oberste Rechnungshof das in künftigen Berichten einschätzt - wird die Schuldentilgung in Höhe von einer Milliarde Euro praktisch komplett aus den unterlassenen Zuführungen zum Versorgungsfonds und zur Versorgungsrücklage gezahlt. Letzten Endes findet diese Schuldentilgung durch die Verschiebung von Lasten in die Pensionsvorsorge statt. Es kann aber nicht im Interesse der Bürgerinnen und Bürger dieses Freistaates sein, diese finanzielle Last in die Zukunft zu schieben und die Vorsorge auf fast Null herunterzufahren, statt eine ordentliche Vorsorge zu treffen. Das ist Ihr Konzept, mit dem Sie die Finanzpolitik betreiben und es ist ein unseriöses Konzept. Das muss an dieser Stelle betont werden.

Zur Schuldenbremse, Herr Kollege Radwan, Folgendes: Auch die SPD hält eine Schuldenbremse im Freistaat Bayern für sinnvoll. Wir sind bereit, darüber in Gespräche einzutreten, wie das in der Bayerischen Verfassung sinnvoll geregelt werden kann, weil auch die Konjunkturkomponenten, die das Grundgesetz zulässt, durchaus sinnvoll in die Schuldenbremse integriert werden müssen.

Aber was wir nicht mitmachen werden ist, dass die Schuldenbremse beim Freistaat zu einer Verschiebung der Schulden auf die Kommunen des Freistaates Bayern und in die versteckte Verschuldung führt, indem in den Substanzerhalt von Staatsstraßen und Hochbauten im Freistaat Bayern nichts mehr investiert wird, indem nichts mehr für die Pensionsvorsorge getan wird, und indem die wichtigen Infrastrukturaufgaben nach hinten geschoben werden.

(Beifall bei der SPD)

Deshalb brauchen wir eine Schuldenbremse, die klar macht, dass der Verschuldungsabbau auch für die Kommunen gilt und wir nicht immer stärker in die versteckte Verschuldung gehen dürfen. Wer die Berichte des Obersten Rechnungshofes gründlich liest, kann die Warnsignale und Warnhinweise nicht übersehen.

Abschließend ein Kapitel, das wirklich fatal ist und wo die Staatsregierung und die sie tragende Koalition lei

der seit Jahr und Tag ein skandalöses Verhalten an den Tag legen, nämlich die Frage, wie die Steuerverwaltung im Freistaat ausgestattet ist. Der Oberste Rechnungshof moniert zum wiederholten Male eine skandalöse Unterausstattung der Finanzverwaltung. Nur ein paar Zahlen aus diesem Rechnungshofsbericht: Bei der betriebsnahen Veranlagung beträgt der Personalmangel 43,5 %. Von den 542 erforderlichen Stellen sind nur 306 besetzt. Bei der Umsatzsteuerprüfung schaut es nicht anders aus. Ähnlich desolat ist es bei der Steuerfahndung. Bei einem Personalbedarf von 529 Stellen fehlen 200 Fahnder. Die Unterbesetzung beträgt hier ebenfalls knapp 40 %.

Wenn man sich die Entwicklung ansieht, erkennt man, dass es im Jahr 2010 gegenüber 2009 noch schlimmer geworden ist. Mittlerweile nimmt Bayern im Personalvergleich aller westlichen Bundesländer den 14. Platz ein. Bei dem Personal bei der Einkommensund Körperschaftssteuer ist es der 16. Platz. Ebenso ist es der 16. Platz beim Verhältnis der Betriebsprüfer zur Zahl der Betriebe, und bei der Umsatzsteuersonderprüfung ist es ebenfalls der 16. Platz. Beim Personalbedarf zur Ist-Besetzung der Steuerfahndung rangiert Bayern gleichfalls auf dem 16. Platz.

Dieses absolute Schlusslicht in der ganzen Bundesrepublik ist ein Schlag gegen die Steuergerechtigkeit. Es ist eine faktische Untreue gegenüber dem Staatshaushalt. Ob das mit dem Amtseid zu vereinbaren ist, bezweifle ich sehr.

Deshalb ist Missbilligung gegenüber der Staatsregierung und keine Entlastung angebracht. Gleichwohl bedanken wir uns beim Obersten Rechnungshof für die vielfältigen Anmerkungen und stimmen der Entlastung des Obersten Rechnungshofes selbstverständlich zu.

(Beifall bei der SPD)

Danke sehr, Herr Kollege. Meine Damen und Herren, ich möchte Sie darüber in Kenntnis setzen, dass zum Antrag der Staatsregierung auf Entlastung aufgrund der Haushaltsrechnung des Freistaates Bayern für das Haushaltsjahr 2009 auf Drucksache 16/6211 von der CSU-Fraktion namentliche Abstimmung beantragt wurde.

Jetzt hat als Nächster der Kollege Mannfred Pointner von den FREIEN WÄHLERN das Wort. Bitte sehr, Herr Kollege.

Herr Präsident, Herr Ministerpräsident, Herr Präsident des Obersten Rechnungshofes, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Als Erstes darf

ich Ihnen, Herr Präsident Fischer-Heidlberger und Ihren Kolleginnen und Kollegen vom Rechnungshof herzlich für den Jahresbericht 2011 danken, dem die Prüfung des Haushaltsjahres 2009 zugrunde liegt.

Der Prüfbericht gab und gibt uns Parlamentariern wertvolle Hinweise, wie die Staatsregierung mit dem Geld der Steuerzahler umgegangen ist, und er gibt uns Anregungen, wie es künftig besser gemacht werden kann.

Dass dieser Rechnungshofbericht bei der Staatsregierung nicht immer auf zustimmende Begeisterung stößt, mag man verstehen. Man würde ja dabei ertappt, dass mit den Finanzmitteln nicht immer im Sinne einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung umgegangen worden ist.

Dass man aber den Rechnungshof gleich derart scharf attackiert wie beim letzten Bericht 2012, ist nicht vertretbar und lässt den Respekt vor der Unabhängigkeit des Rechnungshofes vermissen.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Ich darf dem Obersten Rechnungshof hier ausdrücklich für seine Standfestigkeit danken, mit der er seine Position vertreten hat. Ich kann aber den Damen und Herren vom Obersten Rechnungshof als kleinen Trost sagen, dass es Ihnen ähnlich ergeht wie uns von der Opposition. Sie wurden wegen Ihrer Vorschläge zum Schuldenabbau von der Staatsregierung hart angegriffen. Ein paar Wochen später allerdings hat dann die Staatsregierung Ihre Vorschläge mehr oder weniger übernommen, indem sie eine Milliarde für den Schuldenabbau in den Nachtragshaushalt eingestellt hat. So geht es uns als Opposition mit unseren Anträgen, seien es Anträge der FREIEN WÄHLER, der SPD oder der GRÜNEN. Zunächst werden unsere Anträge kritisiert, abgelehnt und dann, wie wir im letzten Nachtragshaushalt erlebt haben, einige Zeit später übernommen.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Zurück zum Haushalt des Jahres 2009, der Gegenstand dieser Diskussion ist: Das Jahr 2009 war von der Wirtschaftskrise geprägt. Die Haushaltsrechnung 2009 sollte allen als Warnung gelten, wie schnell sich die Verhältnisse ändern können. Die Haushaltsrechnungen der Jahre 2006 und 2007 ergaben noch erhebliche Überschüsse. Auch im Jahr 2008 hätten wir noch Überschüsse erzielt, wenn nicht das Desaster bei der Landesbank dazwischengekommen wäre. 2009 hatten wir, die Zahlungen wegen der Landesbank herausgenommen, einen negativen Haushaltssaldo. In das Jahr 2009 fällt auch ein Großteil der Schuldenaufnahme zur Rettung der Bayerischen Lan

desbank in Höhe von circa sieben Milliarden der insgesamt zehn Milliarden Euro. Auch das Desaster bei der Landesbank ist ein wesentlicher Grund dafür, warum wir die Bayerische Staatsregierung für das Haushaltsjahr 2009 nicht entlasten können.

Herr Kollege Eckstein, Sie haben sich vorhin aufgeregt: Mitverantwortlich für diese drastische Neuverschuldung waren im Wesentlichen Vertreter der Staatsregierung im Verwaltungsrat der Landesbank. Es waren aber auch andere beteiligt.

(Zuruf von der CSU)

- Sie haben nicht hingehört. Das habe ich schon immer gesagt: nicht die Landräte, sondern die Vertreter der Sparkassen im Verwaltungsrat.

(Dr. Thomas Beyer (SPD): Oder ein bestimmter Oberbürgermeister!)

- Auch Oberbürgermeister und andere Vertreter waren im Verwaltungsrat. Aber das brauchen wir jetzt nicht im Einzelnen zu diskutieren, denn es ist bekannt, wer daran beteiligt war. Da braucht man bloß nachzuschauen.

Auch die Sparkassen werden jetzt mit 1,5 bis 1,8 Milliarden Euro zur Kasse gebeten. Man weiß noch nicht genau, was herauskommt. Aber es bleibt noch ein gewaltiger Batzen in Höhe von über acht Milliarden Euro, dessen Rückführung noch völlig ungewiss ist. Nach dem Desaster mit der Hypo Alpe Adria und den im Vergleich zur Hypo Group Alpe Adria - HGAA - geringeren Problemen bei der ungarischen MKB scheint meines Erachtens eine Rückzahlung in absehbarer Zeit mehr als fraglich zu sein. Ich möchte aber ausdrücklich betonen, dass im Gegensatz zur HGAA bei der MKB ein Versagen von Vorstand oder Verwaltungsrat offensichtlich nicht erkennbar ist.

Bei der Bayerischen Landesbank kommt hinzu - Herr Halbleib hat es schon erwähnt -, dass voraussichtlich im übernächsten Jahr eine weitere Stützung notwendig ist, wenn der Ausfall der amerikanischen Papiere zu tatsächlichen Abschreibungen führt.

Bei den einzelnen Prüfungsbeanstandungen darf ich besonders auf die Beanstandung wegen unzureichender Bekämpfung der Umsatzsteuerhinterziehung eingehen. Das wird seit Jahren vom Rechnungshof gerügt, aber es geschieht so gut wie nichts. Der Bayerische Oberste Rechnungshof weist darauf hin, dass hier dem Fiskus ein zweistelliger Milliardenbetrag entgeht. Bayern betrifft davon mindestens eine Milliarde. Das Finanzministerium stellt dazu fest: Es liegt am fehlenden Personal, um dieser Steuerhinterziehung entgegenzuwirken. Es werden jetzt zwar

neue Stellen geschaffen, aber diese Maßnahme kommt zu spät. Außerdem sind es zu wenig Stellen. Es ist mir völlig unverständlich, warum der oder die Finanzminister - denn es waren auch noch andere beteiligt - mit offenen Augen Steuerbetrügereien im größten Umfang dulden.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und Abge- ordneten der SPD)

Es geht hier nicht nur um Steuergerechtigkeit, sondern auch um die Fürsorgepflicht für die Beamten in der Finanzverwaltung, die hier der Dienstherr bei der Erfüllung ihrer Dienstpflichten im Stich lässt und sogar fast zu Straftaten drängt. Eigentlich müsste es den früheren und jetzigen Finanzministern ein besonderes Anliegen sein, die Steuereinnahmen ohne Änderung der Steuergesetze zu erhöhen. Dann hätten sie den nötigen Spielraum, um die von Ihnen angesprochenen Steuersenkungen in die Tat umzusetzen. In Bayern ist die Situation momentan zwar noch so günstig, dass, alle anderen Gesichtspunkte in die Überlegungen einbezogen, Steuersenkungen vertretbar wären. Insbesondere der Abbau der kalten Progression müsste angegangen werden. Das ist auch unser Anliegen. Aber angesichts der Finanzlage des Bundes und der meisten Länder habe ich durchaus Verständnis dafür, dass der Bundesfinanzminister und die Finanzminister der Länder diesem Begehren sehr kritisch gegenüberstehen.

Was für die Umsatzsteuerprüfung gilt, gilt auch für die Unterbesetzung bei der betriebsnahen Veranlagung, also bei den Betriebsprüfungen. Auch hier gehen dem Staat jährlich Steuereinnahmen mindestens im zweistelligen Millionenbereich verloren. Auf diesen Missstand hat der ORH schon seit Jahren hingewiesen. Auch der Landtagsbeschluss vom 21.03.2007 wurde missachtet. Seit wir im Jahr 2008 im Landtag sind, fordern wir eine Erhöhung der Zahl der Stellen bei der Steuerprüfung und der Steuerfahndung.

Es ist ein Unding, dass weiterhin auf der einen Seite Stellen abgebaut werden, weil das unter Stoibers Rückführung der Neuverschuldung so vorgesehen war, aber auf der anderen Seite dem Staat tatsächlich Millionen und Milliarden verloren gehen, die wiederum durch Einsparmaßnahmen ausgeglichen werden müssen.

Auch wegen der Untätigkeit und Unfähigkeit der Staatsregierung, hier zu handeln, können wir eine Entlastung für das Jahr 2009 nicht aussprechen. Ich bedauere sehr, dass die von der Opposition beantragte Missbilligung vor allem dieser letzten beiden Punkte im Ausschuss von der Mehrheit abgelehnt wurde.

Hier wäre eine Missbilligung auf jeden Fall gerechtfertigt gewesen.

Wir haben uns bei den 23 anderen Anregungen zwar nicht immer einigen können, aber im Großen und Ganzen auf Kompromisse verständigt. Ich danke allen Kolleginnen und Kollegen des Ausschusses für die gute Zusammenarbeit.

Selbstverständlich werden wir der Entlastung des Bayerischen Obersten Rechnungshofs mit Freuden zustimmen und ihn in seiner Haltung bestärken, dort, wo Missstände sind, diese auch zu benennen.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der SPD)

Als Nächste hat Frau Kollegin Claudia Stamm von der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin.

Sehr geehrter Herr Präsident Bocklet, sehr geehrter Herr Präsident Dr. Fischer-Heidlberger, sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen! Zunächst natürlich meinen ganz herzlichen Dank an den Bayerischen Obersten Rechnungshof und das ganze Team. Auch wir entlasten den Bayerischen Obersten Rechnungshof für seine Arbeit. Ich brauche darauf nicht mehr groß einzugehen, denn die Oppositionsfraktionen haben es schon ausgeführt. Kritisch anzumerken ist aber auf jeden Fall, wie nach dem Bekanntwerden der Bemerkungen des Bayerischen Obersten Rechnungshofs die Staatsregierung mit dem ORH, einem unabhängigen Gremium, umgegangen ist. Wir GRÜNEN sind die Letzten, die mit den Berichten des Bayerischen Obersten Rechnungshofs nicht auch kritisch umgehen. Setzen Sie sich bitte mit den Inhalten auseinander, ohne in dieser Art und Weise auf einer Metaebene ein unabhängiges Gremium so herunterzuputzen.

(Beifall bei den GRÜNEN und des Abgeordneten Volkmar Halbleib (SPD))

Die Arbeit des Bayerischen Obersten Rechnungshofs hat wieder klar gezeigt, dass man die Staatsregierung nicht entlasten kann. Bevor ich auf die Haushaltsrechnung zu sprechen komme, möchte ich zu den beiden folgenden bereits angesprochenen Themen konkret Stellung nehmen: Erstens, die Tilgung von Schulden in Höhe von einer Milliarde Euro Schulden klingt gut und vermarktet sich gut, ist aber leider nicht Fakt. Herr Staatssekretär Pschierer, tatsächlich werden nur 180 Millionen Euro Schulden getilgt. Der Rest, nämlich 818 Millionen Euro, sind Kreditermächtigungen, die Sie der Rücklage entnehmen. Bayern steigt also in die Schuldentilgung ein, aber dahinter steht ein gro

ßes Fragezeichen. Ist es doch erklärtes Ziel der Staatsregierung, durch die Schuldentilgung Zinsen zu sparen. Aber um Zinsen zu sparen, müsste man echte Schulden tilgen. Tatsächlich werden jedoch im Jahr 2012 der Haushaltsrücklage zusätzlich 818 Millionen Euro zur Schuldentilgung entnommen. In der Haushaltsrücklage befinden sich aber keine echten Gelder, sondern hauptsächlich Kreditermächtigungen ähnlich Wechselscheinen. Kreditermächtigungen sind neu aufgenommene Altschulden oder, anders gesagt, Schulden in der Höhe, in der die Staatsregierung Kredite aufnehmen darf, ohne dazu vom Landtag erneut ermächtigt werden zu müssen. Tatsächlich werden aber nur knapp 182 Millionen Euro aus Steuereinnahmen zur Schuldentilgung verwendet. Das heißt: Erstens. Der Schuldenstand Bayerns sinkt 2012 nicht um 1 Milliarde Euro, sondern um 182 Millionen Euro. Zweitens. Der Rest ist keine Tilgung, sondern nichts anderes als die Bereitschaft, auf neue Schulden zu verzichten. Drittens. Die Zinsersparnis - eine wichtige Säule im Plan vom Minister Söder, bis 2030 schuldenfrei zu sein - kann nur aus 182 Millionen Euro kommen, nicht aus der gesamten Milliarde, weil für Kreditermächtigungen keine Zinsen gezahlt werden. Das heißt also: Der Plan von Minister Söder, Schuldenabbau zu schaffen, ist schon in der ersten Stufe gescheitert; alles andere ist völlig offen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Anders ausgedrückt: 18,2 % Schuldentilgung und 81,8 % Öffentlichkeitsarbeit.

Zweites Thema. Die Schuldenbremse gibt es im Grundgesetz. Das Grundgesetz gilt auch in und für Bayern. Was wir in erster Linie brauchen, ist ein Gesetz, das die Schuldenbremse des Bundes für Bayern genau regelt und detailliert festlegt. Ich freue mich über den Zuspruch, den ich im Ausschuss erfahren habe. Ich habe das auch vom Bayerischen Obersten Rechnungshof so empfunden. Ich würde mir wünschen, dass wir über die Parteigrenzen hinweg eine sachliche und keine emotionale Debatte führen. Wichtig ist: Wenn eine Schuldenbremse in die Verfassung aufgenommen wird, dann muss sie auch beinhalten und sicherstellen, dass es keine Verschuldung auf Kosten der Kommunen geben darf. Es ist ganz wichtig, nicht auf dem Rücken der Kommunen hauszuhalten. Schulden dürfen auch nicht in Form von Krediten bei Beteiligung des Freistaates versteckt werden, also zum Beispiel in PPP-Projekten oder Schattenhaushalten.