Ich könnte das jetzt noch einmal herunterdeklinieren: 42 Therapieplätze in Ebrach, bald sechs noch dazu in Neuburg-Herrenwörth, 16 Therapieplätze in Aichach dort für die weiblichen Gefangenen; wir werden in Laufen-Lebenau 16 neue einrichten, wir werden in Niederschönenfeld 16 neue Plätze für junge Erwachsenenstraftäter einrichten. Wir zeigen also, dass wir diesen Menschen mit Therapie eine Chance geben wollen, mitzumachen, doch noch herauszukommen aus diesem schrecklichen Kreislauf der Kriminalität.
Die Möglichkeiten sind da, und dazu stehe ich auch. Wir brauchen diese Therapie, und das ist der richtige Weg. Aber ich muss eines auch ganz klar sagen: Wer behauptet, dass in diesen freien Vollzugseinrichtungen die Rückfallquote geringer sei, sollte bitte überlegen, wer dort ist. Es ist immer wieder die Frage, von wem wir sprechen. Sprechen wir von handverlesenen Straftätern und Gefangenen, die nicht so gefährlich sind und die noch so berechenbar sind, dass wir sie da einordnen können, dann sind diese per se schon kaum rückfallgefährdet. Die wissenschaftlichen Untersuchungen, die sich mit diesem Thema beschäftigen, zeigen aber, dass sich die Rückfallgefahr dieser jungen Menschen nicht signifikant senken lässt. Das heißt, ob so oder so: Wir werden hier keine besonders großen Erfolge erzielen.
Deswegen noch einmal: Nehmen wir die Chancen wahr, die wir haben! Bauen wir die Therapie aus, schauen wir, dass wir noch mehr Personal bekommen und damit eben das erreichen, was notwendig ist in einem sozialen, in einem auch dem Jugendlichen angemessenen Strafvollzug mit den jungen Menschen angepassten Therapiemöglichkeiten. Dann erreichen wir auch das, was wir wollen, nämlich, so viel Jugendliche wie möglich tatsächlich in die Freiheit, in die Gesellschaft rückintegrieren zu können, ohne Angst haben zu müssen, dass sie rückfällig werden.
Danke schön, Frau Staatsministerin Dr. Merk. - Frau Stahl, Entschuldigung, ich habe Ihre Meldung übersehen, Frau Dr. Merk ist sicher bereit, noch einmal ans Pult zu kommen. - Frau Stahl, Sie haben sich zu einer Zwischenbemerkung gemeldet; Sie haben das Wort, ich habe nur die Meldung übersehen. Frau Staatsministerin, bitte.
Frau Staatsministerin Merk, Sie haben zu Beginn Ihrer Rede selbst gesagt, dass im Strafvollzug letztendlich die landen, die schon alle Sanktionen erfolglos durchlaufen haben. Aber ist das nicht gerade ein Hinweis darauf, dass das System, wie wir es haben, sehr wohl versagt? Ich will
nicht ausschließen, dass es eine Reihe von Täterinnen und Tätern gibt, bei denen sowieso nichts fruchtet und dass eben das alles nichts bewirkt, wenn die dann dort landen, obwohl es schon so viele Möglichkeiten der Prävention gibt: Wir haben demnächst den Warnschussarrest, wir haben die Möglichkeit, sie mehrere Wochen, ich glaube, maximal vier Wochen, in Arrest zu setzen.
Es wirkt natürlich auch deswegen nicht, weil sie beispielsweise in einem zwei- oder vierwöchigen Arrest keine Sozialtherapie machen können. Das ist mir schon klar. Sie werden mir bitte auch nicht erzählen wollen, dass Sozialtherapie dasselbe ist wie die Einbindung in einen festen, durchstrukturierten Tagesablauf.
Der Tagesablauf im Strafvollzug ist durchstrukturiert, aber die Sozialtherapie läuft doch noch einmal nach einem ganz anderen Muster ab als die Einbindung in eine Familie.
Ich lasse es dabei bewenden. Wir werden da nicht auf einen Nenner kommen. Ich möchte einfach nur, dass das auseinandergehalten wird.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Natürlich ist das etwas Unterschiedliches, das möchte ich überhaupt nicht bestreiten, die Einbindung in eine Familie, möglicherweise in eine Großfamilie auf der einen Seite, auf der anderen Seite der strukturierte Tagesablauf, der dazu führt, dass wir zum Beispiel auch Berufsausbildung, Schulausbildung etc. nachholen können und mit Therapien mit Fachleuten ganz gezielt da ansetzen, wo die Defizite der jungen Menschen sind. Ich halte das für richtig.
Ein Thema, das Sie angesprochen haben, ist: Warum kommen die Jugendlichen überhaupt da hin? Da gebe ich Ihnen vollkommen recht. Das ist etwas, wofür ich kämpfe. Das wissen Sie sicherlich auch: erstens einmal, dass bei den noch nicht strafmündigen Kindern auch frühere Interventionen möglich sind. Deswegen habe ich mich mit dafür eingesetzt, die Veränderung im Familienrecht zu erreichen und über den Familienrichter schon auf Familie und auf ein durch Straftaten auffällig gewordenes Kind Einfluss nehmen zu können. Es war mir aber auch ein Anliegen, die Arrestzeiten deutlich zu verlängern, weil es die Möglichkeit eines längeren Arrests geben muss, um bereits dort
mit Therapie sinnvoll ansetzen zu können, also Therapieansätze schon frühzeitiger durchsetzen zu können.
Danke schön, Frau Staatsministerin Dr. Merk. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist damit geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegt der Initiativgesetzentwurf auf Drucksache 16/10460 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz empfiehlt auf Drucksache 16/12268 die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Wer dagegen dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktion der FREIEN WÄHLER und die Fraktion des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? - Das sind die Fraktionen der CSU, der FDP und der SPD. Enthaltungen? - Sehe ich keine. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt.
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen ArbeitsschutzZuständigkeitsgesetzes (Drs. 16/11119) - Zweite Lesung
Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 16/11119 und die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Soziales, Familie und Arbeit auf Drucksache 16/12271 zugrunde.
Der federführende Ausschuss empfiehlt unveränderte Annahme. Der Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz stimmt bei seiner Endberatung ebenfalls zu. Ergänzend schlägt er vor, in § 2 als Datum des Inkrafttretens den "01. Juni 2012" einzufügen.
Wer dem Gesetzentwurf mit dieser Ergänzung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen der CSU, der FDP, der FREIEN WÄHLER, der SPD und der GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? - Ich sehe keine. Enthaltungen? - Auch keine Enthaltungen. Dann ist dieser Gesetzentwurf einstimmig beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in
Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich zu erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dieser Gesetzentwurf ist damit einstimmig beschlossen. Das Gesetz ist angenommen. Es hat den Titel "Gesetz zur Änderung des Bayerischen Arbeitsschutz-Zuständigkeitsgesetzes".
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen EA-Gesetzes (Drs. 16/11355) - Zweite Lesung
Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 16/11355 und die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie auf Drucksache 16/12269 zugrunde.
Wer dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen der CSU, der FDP, der FREIEN WÄHLER und der GRÜNEN. Gegenstimmen? - Keine. Enthaltungen? - Das ist die Fraktion der SPD. Damit ist der Gesetzentwurf so beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. - Widerspruch erhebt sich wiederum nicht.
Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich zu erheben. - Das sind die Fraktionen der CSU, der FDP, der FREIEN WÄHLER und der GRÜNEN. Gegenstimmen? - Keine. Enthaltungen? - Das ist die Fraktion der SPD. Damit ist das Gesetz angenommen. Es hat den Titel "Gesetz zur Änderung des Bayerischen EA-Gesetzes".
Antrag der Staatsregierung auf Zustimmung zum Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Mess- und
Der Abstimmung liegen der Staatsvertrag auf Drucksache 16/11090 und die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Soziales, Familie und Arbeit auf Drucksache 16/12270 zugrunde.
Der federführende Ausschuss empfiehlt Zustimmung. Wer dem Staatsvertrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen der CSU, der FDP, der FREIEN WÄHLER, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? - Ich sehe keine. Stimmenthaltungen? - Auch keine. Damit ist dem Staatsvertrag einstimmig zugestimmt worden.
Abstimmung über eine Verfassungsstreitigkeit und Anträge, die gemäß § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden (s. a. Anlage 1)
Vorweg lasse ich auf Antrag der Fraktion der FREIEN WÄHLER über die Listennummer 16 - das ist der Antrag der Abgeordneten Aiwanger, Streibl, Felbinger und anderer und Fraktion (FREIE WÄHLER) betreffend Umbenennung der Amtsbezeichnung "Förderlehrer" in "Fachlehrer für individuelle Förderung" auf Drucksache 16/11166 - einzeln abstimmen. Nachdem unmittelbar vor der Abstimmung von der Fraktion der FREIEN WÄHLER dazu namentliche Abstimmung beantragt worden ist, stelle ich die Abstimmung zurück. Denn es gilt die Regel, dass die Abstimmung dann erst 15 Minuten nach Antragstellung durchgeführt werden darf. Deswegen fahren wir jetzt mit den übrigen Tagesordnungspunkten fort.
Jetzt kommen wir zur Abstimmung über die Liste im Übrigen. Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen zu der Verfassungsstreitigkeit und den übrigen Anträgen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste.