Protocol of the Session on January 27, 2009

Antrag der Staatsregierung auf Zustimmung zum Zwölften Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Zwölfter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) (Drs. 16/260)

Antrag der Staatsregierung auf Zustimmung zum Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung (Drs. 16/261)

Als federführend für beide Staatsverträge wurde im Ältestenrat der Ausschuss für Hochschule, Forschung und Kultur angesehen. Gibt es hinsichtlich der Zuweisungsvorschläge noch Änderungswünsche? - Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Beschlussfassung über die Zuweisung. Wer mit der Überweisung an den jeweils zur Federführung vorgeschlagenen Ausschuss für Hochschule, Forschung und Kultur einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe. - Enthaltungen? - Dann ist es einstimmig so be

schlossen. Die Staatsverträge werden damit dem Ausschuss für Hochschule, Forschung und Kultur zur federführenden Beratung zugewiesen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf:

Abstimmung über Verfassungsstreitigkeiten und Anträge, die gemäß § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden (siehe Anlage)

Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste.

(siehe Anlage)

Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. dem jeweiligen Verhalten seiner Fraktion entsprechend der aufgelegten Liste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe. - Enthaltungen? - Dann ist es einstimmig so beschlossen. Damit übernimmt der Landtag diese Voten.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf:

Neubestellung eines Mitglieds des Landtags für den Landesdenkmalrat

Die CSU-Fraktion hat darum gebeten, statt ihres bisherigen Mitglieds im Landesdenkmalrat, Herrn Dr. Thomas Goppel, Herrn Kollegen Bernd Kränzle als neues Mitglied des Landesdenkmalrates zu bestellen. Gibt es dazu Wortmeldungen? - Das ist nicht der Fall. Wir kommen zur Abstimmung. Wer mit der Bestellung des Kollegen Kränzle zum Mitglied des Landesdenkmalrates einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. Die Gegenprobe. - Enthaltungen? - Dann ist auch das einstimmig so beschlossen.

Außerhalb der Tagesordnung gebe ich bekannt, dass am 7. Januar 2009 Herr Abgeordneter Dr. Manfred Weiß zum Vorsitzenden sowie Herr Abgeordneter Stefan Schuster zum stellvertretenden Vorsitzenden des Parlamentarischen Kontrollgremiums gewählt wurde. Ich gratuliere von dieser Stelle aus.

Da alle Tagesordnungspunkte abgearbeitet sind, schließe ich diese Plenarsitzung und wünsche Ihnen allen noch einen schönen Abend.

(Allgemeiner Beifall - Schluss: 19.00 Uhr)

Beschlussempfehlungen der Ausschüsse, die der Abstimmung über die nicht einzeln zu beratenden Verfassungsstreitigkeiten und Anträge etc. zu Grunde gelegt wurden gem. § 59 Absatz 7 (Tagesordnungspunkt 5)

Es bedeuten: (E) einstimmige Zustimmungsempfehlung des Ausschusses (G) Zustimmungsempfehlung des Ausschusses mit Gegenstimmen (ENTH) Zustimmungsempfehlung des Ausschusses mit Enthaltungen oder

Enthaltung einer Fraktion im Ausschuss (A) Ablehnungsempfehlung des Ausschusses oder

Ablehnung einer Fraktion im Ausschuss (Z) Zustimmung einer Fraktion im Ausschuss

Verfassungsstreitigkeiten

1. Schreiben des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 28. November 2008 (Vf. 17-VII-08) betreffend Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit

1. des Art. 3 Abs. 3 Satz 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl S. 264, BayRS 2024-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Juli 2008 (GVBl S. 460, ber. S. 580),

2. des § 2 Satz 2 und des § 5 Abs. 3 der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer (Zweitwohnungsteuersatzung) der Gemeinde Spatzenhausen vom 23. Mai 2005

PII/G-1310/08-16 Drs. 16/267 (G)

Votum des federführenden Ausschusses für

Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz CSU SPD FW GRÜ FDP

Z Z Z/A Z Z

I. Der Landtag beteiligt sich am Verfahren.

II. Es wird die Abweisung der Klage beantragt. III. Zum Vertreter des Landtags wird der Abgeordnete Jürgen W. Heike bestellt.

Die Fraktion FW hat beantragt das Votum Zustimmung zugrunde zu legen

2. Schreiben des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 10. Dezember 2008 (Vf. 20-VII-08) betreffend Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit des § 5 Abs. 2 des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das öffentliche Versorgungswesen und zur Änderung versicherungsrechtlicher Vorschriften vom 24. Mai 2007 (GVBl S. 344, BayRS 763-66-W) PII/G-1310/08-17 Drs. 16/264 (E)

Votum des federführenden Ausschusses für

Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz

CSU SPD FW GRÜ FDP

Z Z Z Z Z

Der Landtag beteiligt sich nicht am Verfahren.

zur 10. Vollsitzung am 27. Januar 2009

3. Schreiben des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 8. April 2008 (Vf. 7-VII-08) betreffend Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit des Art. 2 Nr. 8 letzter Halbsatz des Gesetzes zum Schutz der Gesundheit (Gesundheitsschutzgesetz - GSG) vom 20. Dezember 2007 (GVBl S. 919, BayRS 2126-3-UG) PII/G-131008-6 Drs. 16/265 (G)

Votum des federführenden Ausschusses für

Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz

CSU SPD FW GRÜ FDP

Z A A A Z

Zum neuen Vertreter des Landtags wird der Abgeordnete Jürgen W. Heike bestimmt.

4. Schreiben des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 27. Februar 2008 (Vf. 2-VII-08) betreffend Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit des Art. 3 Abs. 1 Satz 1 und des Art. 6 Abs. 1 des Gesetzes zum Schutz der Gesundheit (Gesundheitsschutzgesetz - GSG) vom 20. Dezember 2007 (GVBl S. 919, BayRS 2126-3-UG) PII/G-1310/08-3 Drs. 16/266 (G)

Votum des federführenden Ausschusses für

Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz

CSU SPD FW GRÜ FDP

Z A A A Z

Zum neuen Vertreter des Landtags wird der Abgeordnete Jürgen W. Heike bestimmt.

5. Schreiben des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 4. April 2008 (Vf. 5-VII-08) betreffend Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Art. 2 Nr. 8, Art. 3 und 6 Abs. 1 des Gesetzes zum Schutz der Gesundheit (Gesundheitsschutzgesetz - GSG) vom 20. Dezember 2007 (GVBl S. 919, BayRS 2126-3-UG) PII/G-1310/08-5 Drs. 16/271 (G)

Votum des federführenden Ausschusses für