Sehen wir uns den Geschäftsbereich der Sozialministerin an. Ehrlicherweise wird hier vorab festgestellt, ich zitiere:
Die Bundesregierung hat zu Jahresbeginn das Arbeitsprogramm der deutschen EU-Ratspräsidentschaft 2007 vorgestellt. Insgesamt ist das Programm stärker binnenmarkt- und wirtschaftspolitisch denn sozialpolitisch ausgerichtet.
Das ist ganz korrekt bemerkt. Man hätte es auch deutlicher sagen können. Dann wurden aber doch einzelne Felder identifi ziert, wie die berühmte „Flexicurity“. Anschließend wurde auf das EU-Sozialmodell eingegangen. Hier heißt es, die Debatte solle mit konkreten Inhalten geführt werden. Wo denn? – Was denn? – Zum einen gibt es kein europäisches Sozialmodell, und zum anderen haben wir keine Füllung mit Inhalten entdecken können.
Der nächste Bereich ist der Klimaschutz. Frau Ministerin, in unseren Augen sind die Ziele, die im März gesetzt worden sind, viel zu niedrig. Sie wollen, dass bis zum Jahr 2020 20 % weniger klimaschädliche Gase bzw. 20 % weniger Kohlendioxid ausgestoßen werden. Das ist uns angesichts der Situation und angesichts der Dramatik der Lage viel zu wenig, zumal sich dieses Ziel am Bezugsjahr 1990 orientiert. Wir alle wissen, dass 1990 in der EU der 25 wie auch in der EU der 27 der CO2-Ausstoß wesentlich höher lag als heute.
Auch die Zielmarken für den Anteil erneuerbarer Energien und für die Energieeinsparung von jeweils 20 % bis zum Jahr 2020 sind nach unserer Auffassung angesichts der dramatischen Situation völlig ungenügend. Sie haben das Ergebnis des G-8-Gipfels im Hinblick auf die Energieeinsparung und im Hinblick auf die Ziele, die notwendig wären, gefeiert. Die G-8-Staaten hätten sich geeinigt, eine Reduktion des Ausstoßes der Klimagase auf die Hälfte des jetzigen Status bis zum Jahr 2050 ernsthaft in Erwägung zu ziehen. Ich frage Sie, was es da zu feiern gibt. Dieses Ergebnis ist nur kläglich.
Zur Regionalförderung: Frau Müller, selbstverständlich begrüßen wir, dass es gelungen ist, die Mittel, die nach Bayern fl ießen, um 15 % auf etwa 576 Millionen Euro für den Zeitraum von 2007 bis 2013 zu erhöhen.
Das ist wunderbar. Nur fordern wir Sie jetzt an dieser Stelle auf – ich hoffe, die Kolleginnen und Kollegen von der SPD tun das Gleiche –, dafür Sorge zu tragen, dass die Steigerung nicht wieder begleitet wird von entsprechenden Kürzungen bei den Regionalfördermitteln aus dem bayerischen Staatshaushalt. Das ist ein wichtiger Punkt.
Frau Ministerin, wenn Sie hier einen Erfolg herauskehren, ist das nur die halbe Wahrheit; denn wir müssen hier genauso über die Kürzung der zweiten Säule der Agrarförderung betreffend die Entwicklung und des ländlichen Raumes sprechen. Es gilt festzuhalten, dass es hier für Bayern zu erheblichen Kürzungen kommt. Es gilt auch das Gleiche, was ich gerade im Hinblick auf die Wirtschaftsförderung gesagt habe, nur umgekehrt: Hier sind die weniger werdenden Mittel durch Mittel aus dem Staatshaushalt auszugleichen.
Nächster Punkt. Die Vorredner sind bereits darauf eingegangen, und Linus Förster hat dies glossiert, Bemerkungen zur Beitrittspolitik und zu stattgefundenen Erweiterungen müssen von Ihnen stets gebracht werden. Ich beginne mit Rumänien und Bulgarien. Wir haben über das Thema an dieser Stelle mehrfach hinreichend gesprochen. Jetzt fordern Sie wieder Schutzklauseln und Übergangsbestimmungen. Wir haben klar gesagt, was wir von solchen Forderungen halten. Über Schutzklauseln kann man bei dem einen oder anderen Punkt zwar reden, aber über Übergangsbestimmungen kann man mit uns nicht sprechen, weil Europäer zweiter Klasse in unseren Augen keinen Sinn machen.
Vor allem sagen wir, die Debatte, wie Sie sie hier führen, ist alles andere als redlich. Warum haben Sie – damit meine ich selbstverständlich Ihre Kolleginnen und Kollegen im Bundestag und im Europäischen Parlament – erst den Mund so voll genommen und haben erklärt, Sie, also die Fraktion der Europäischen Volksparteien in Brüssel und Straßburg, stellen einen Antrag, und haben tatsächlich diesen Antrag doch nicht gestellt? Wir alle wissen, wie es gewesen ist. Der Antrag kam von der Fraktion der GRÜNEN, die gesagt hat, es gibt noch massive Defi zite
und wir müssen den beiden Ländern nicht jetzt schon einen Blankoscheck geben. Damals ging es um die Frage, stimmt das Europäische Parlament dem Beitritt 2007 zu oder wartet man noch etwas, ob 2007 klappen kann oder erst das Jahr 2008.
Sie kündigen groß den Antrag an, stellen ihn dann aber nicht, und hinterher spielen Sie wieder die andere Karte und reden von Schutzklauseln und Übergangsbestimmungen. Wenn wir dann hören – Frau Müller, Sie haben es gewagt, das in Ihrem Vortrag zu bringen –, das geschieht wegen der Korruption, dann müssen wir wirklich sagen: Scheinheiliger geht es nicht.
Meine Damen und Herren, mehr Korruption, als wir sie hier in Bayern erfahren haben, kann es einfach nicht geben. Das, was uns das Weltunternehmen Siemens mit Sitz in München vorexerziert hat an Korruption, ist unübertroffen. Es geht um die Bildung schwarzer Kassen zur Bestechung in mindestens dreistelliger Millionenhöhe – mittlerweile geht man sogar von noch mehr aus – und um massive Verstöße gegen kartellrechtliche Bestimmungen. Eine Arbeitnehmerorganisation wird gekauft als Stoßtruppe gegen die IG Metall. Mehr an Korruption und anderen Delikten, als wir es hier erlebt haben, kann es einfach nicht geben.
Das heißt, Sie müssten in Sack und Asche gehen. Wir müssten es eigentlich alle, aber Sie ganz besonders, und ich sage Ihnen auch, warum: Weil Sie hier alles tun, um jede parlamentarische Initiative abzuwürgen, mit der wir dagegen arbeiten könnten. Ganz konkret erinnere ich Sie – Sie, Frau Müller, waren nicht dabei, aber Ihr Kollege Reinhold Bocklet – an die Debatte über ein Korruptionsregister auf Bundesebene. Alle – auch im Bundesrat – haben gesagt, so etwas ist richtig, dort müssen solche Verstöße hinein, und es muss nicht erst ein Urteil vorliegen, sondern es genügt ein hinreichender Verdacht. Dann kam die entscheidende Sitzung im Bundesrat im Herbst 2002, in der das Korruptionsregister als wirkungsvolles Instrument, um solche Missstände einzudämmen, gescheitert ist. Nehmen Sie also nicht die Korruption als Argument, um anderen Ländern etwas vorhalten zu können. Kehren Sie bitte erst vor der eigenen Haustür.
Wir freuen uns immer wieder, dass Sie uns solche Steilvorlagen liefern. Wunderbar ist auch das Thema Türkei. Ich darf Sie wörtlich zitieren: „Einen Beitritt lehnen wir weiterhin konsequent ab.“ Dazu sagen wir genauso konsequent, es ist einfach falsch, wenn Sie von „konsequent“ reden, weil nicht wir es waren, die „hier“ geschrien haben, und auch nicht die SPD es war, die „hier“ geschrien hat. Wer „hier“ geschrien hat, das waren Ihre Leute. Das ging los mit Konrad Adenauer über Helmut Kohl und den damaligen Fraktionsvorsitzenden Michael Glos bis hin zu – erfreulicherweise etwas differenziert – Peter Ramsauer. Das ist das gleiche Spiel wie bei den Finanzen. Es war nicht Rot-Grün, und es war nicht die SPD, die hier groß
zügig die Brieftasche des deutschen Steuerzahlers gezückt hat, sondern es war Helmut Kohl, der gesagt hat, natürlich geben wir Ihnen gern das Geld, als Maggie Thatcher gesagt hat: „I want my money back.“ Es war also der großzügige Helmut Kohl, aber es wird immer wieder andersherum argumentiert.
Dass das kein Selbstläufer ist, ist keine Frage. Frau Müller, damit ich Sie Lügen strafen kann mit Ihrer Bemerkung, Sie lehnten weiterhin konsequent ab, darf ich noch einmal Ihren damaligen Fraktionsvorsitzenden im Bundestag in der drittletzten Regierungsperiode zitieren. So lang ist das noch nicht her; das war im Dezember 1997. Der Betreffende hieß damals Michael Glos. Ich habe gesagt, es geht um „weiterhin konsequent“, deswegen nehme ich das immer wieder heraus. Die Überschrift heißt: „Glos: Die Türkei darf auf dem Weg nach Europa nicht diskriminiert werden.“ Dann schreibt Michael Glos bzw. er lässt seine Presseleute schreiben:
Angesichts der Dimensionen ist die Heranführung der Türkei an Europa sicher eine größere und schwierigere Aufgabe als in jedem anderen Fall. Das kann aber nur bedeuten, dass die Anstrengungen größer, die Fristen großzügiger bemessen sein müssen. Am Ziel darf es keinen Zweifel geben. Es ist vor allem in deutschem Interesse, die Türkei in Europa zu sehen!
Das war die Meinung der CSU. Sie hat es viel deutlicher und pointierter gesagt als alle anderen Fraktionen. Insofern wundert es uns, dass Sie anscheinend glauben, genau mit der gegenteiligen Position Wahlkampf betreiben zu können.
Sie haben in diesem Zusammenhang auch Ihren famosen Freund – im Grunde ist es der Männerfreund des NochMinisterpräsidenten – Sarkozy angesprochen. Wir wissen alle: In diesem Punkt teilt er die zuletzt kundgetane Meinung der Staatsregierung. Er ist Ihnen auch verbunden als großer Interventionist und Staatswirtschaftler. Aber, Frau Müller und Herr Zeller – ich sehe Sie an, weil ich Ihre Reden hierzu kenne –, es müssten doch wirklich die Alarmglocken schrillen, wenn Sie die Meinung des Herrn Sarkozy dazu hören, wie die europäischen Stabilitätskriterien zu handhaben sind, wenn die Haushaltslage im Land – in diesem Fall also in Frankreich – einmal nicht so gut aussieht. Oder seine Sprüche zur Souveränität und Autonomie der Europäischen Zentralbank! Wir halten dieses für einen Skandal. Deshalb können wir uns nur wundern, dass Ministerpräsident Stoiber die Wahl Sarkozys auch im Hinblick auf europapolitische Entwicklungen begrüßt. Wir sagen nur: Hier muss sehr achtsam hingesehen werden.
Man braucht das nächste Thema nicht ewig zu glossieren, muss es aber kurz ansprechen. Es geht um die allseits bekannte Forderung nach Bürokratieabbau. Da erleben wir immer wieder, dass Sie auf andere zeigen, während in Bayern eher wenig passiert. Wenn etwas passieren soll,
gibt es sogar Abwehrschlachten. Bayern ist bekanntlich ganz vorn, was die Regelungsdichte anbelangt. Das haben Sie sich selbst ins Stammbuch schreiben lassen müssen.
Ich bringe einige Beispiele – Herr Huber ist leider nicht da, aber sein Staatssekretär. Wir hören von der Bayerischen Staatsregierung immer wieder das fl ammende Plädoyer für den Bürokratieabbau. Wenn es aber konkret wird, beispielsweise mit dem Abbau beim großen Befähigungsnachweis, dann kommt Herr Huber in den Wirtschaftsausschuss und sagt, das war viel zu viel, man muss das bei einigen Berufen rückgängig machen. Assistiert wird ihm von seinem Amtschef, der schnell in seiner Freizeit ein Gutachten über 80 Seiten – oder wie dick das war – schreibt, in dem dokumentiert ist, wie gefahrengeneigt doch das Wechseln von Autoreifen sei, sodass man zum Wechseln der Autoreifen den großen Befähigungsnachweis – sprich den Meisterbrief – braucht. Soviel zum Bürokratieabbau.
Das Gleiche erleben wir bei Ihren Forderungen zum Energiebinnenmarkt. Wenn konkrete Anträge, zum Beispiel zur Netzentgeltverordnung und zur Netzzugangsverordnung, debattiert werden, blockieren Sie und spielen plötzlich Stamokap. Da betreiben Sie nichts anderes als eine Stamokap-Politik, indem Sie die Großen schützen wollen.
Frau Präsidentin, ich sehe, ich hätte nur noch neun Minuten Zeit. Deshalb bin ich sehr froh, dass ich nun zu unserem Hauptanliegen kommen darf – ich weiß, dass die Ministerin verlängert hat –, nämlich zu dem wichtigen Thema: Wie geht es weiter in der Frage der Verfasstheit der Europäischen Union.
Wir sagen eines klar – und Sie wissen um unsere Sonderrolle, um unser Alleinstellungsmerkmal innerhalb der Fraktionen des Bayerischen Landtags, aber auch innerhalb aller GRÜNEN-Fraktionen, was den Europäischen Verfassungsvertrag anlangt –: Wir haben aus vielerlei Gründen nie zustimmen können, dass er in Deutschland ratifi ziert wird. Wir begrüßen es, dass mittlerweile auch die Bundesregierung bereit zu sein scheint, vom Konventsentwurf abzurücken und einen abgespeckten und inhaltlich modifi zierten Grundlagenvertrag zu unterstützen.
Sie erinnern sich: Lange Zeit hat Frau Merkel davon geträumt, dass der Verfassungsvertrag so Bestand haben soll, möglicherweise ergänzt um ein europäisches Sozialprotokoll. Das war fernab jeder Realität. Mittlerweile haben sich die Zeiten geändert. Es ist ganz klar – und das wollen wir sicher auch erhalten wissen –: Im Entwurf des Verfassungsvertrags sind zahlreiche begrüßenswerte Neuerungen gegenüber dem Vertragsstand von Nizza: Das Zusammenführen wesentlicher Bestimmungen in den bisherigen Verträgen, wichtige Novellierungen bei
den Institutionen und in der Entscheidungsfi ndung, die Aufnahme der Grundrechtecharta und damit auch deren Überführung ins europäische Primärrecht und vieles mehr sind genannt worden.
Auf der anderen Seite – das muss man auch klar sagen – ist der Konventsentwurf mit seinen Protokollen und Anhängen massiv überfrachtet. Wir brauchen beispielsweise in einem grundlegenden europäischen Vertrag keine Bestimmungen zur Aromatisierung von Melassen, zu Beförderungsentgelten und zur wirtschaftlichen Lage von Verkehrsunternehmen oder zur grenzüberschreitenden Zustellung von Schriftstücken.
Aber – und das ist für uns das ganz Entscheidende bei unserer Positionierung gewesen – wir sagen und haben das immer gesagt: Der Konventsentwurf enthält eine Reihe massiver Fehler, eine Reihe von Kritikpunkten und Konfl iktfeldern. Deshalb begrüßen wir sein Scheitern und sehen es als eine große Chance an, dass wir etwas Besseres daraus machen können.
Ich will die Fehler ganz kurz aufl isten: Ein ganz großes Manko – da müssen wir Sie auch ganz massiv kritisieren, Frau Ministerin, was spätere Presseerklärungen betrifft – sind die unzureichenden Kompetenzabgrenzungen in vielen Bereichen. Der Konvent hat es versäumt – das wäre eigentlich die Aufgabe gewesen, die ihm zugeteilt war –, Aufgabenbereiche der Gemeinschaft kritisch zu hinterfragen und gegebenenfalls Vorschläge für die Rückführung von Regelungsmaterien zu machen. Es gibt umgekehrt Einfallstore für weitere EU-Zuständigkeiten, etwa über die offene Methode der Koordinierung, für weitere Politikbereiche. Völlig unakzeptabel, meine Damen und Herren – da haben Sie uns im Dringlichkeitsantrag sogar unterstützt – ist es, dass der Kommission erlaubt werden soll, horizontal in die kommunale Daseinsvorsorge hineinzuregieren. Das sind die Punkte, die wir in einem neuen Vertrag verändert wissen wollen.
Des Weiteren gibt es zu kritisieren die Verfestigung der Dominanz von Liberalisierungszwängen und – so sage ich mal – fi nanzmarktradikaler Doktrinen gegenüber öffentlich-wirtschaftlicher Betätigung und gegenüber sozialem Ausgleich. Das kann man an vielen Beispielen festmachen.
Auf unser Missfallen stoßen zahlreiche Regelungen, die ich jetzt nicht ausführen muss – das habe ich schon öfter getan –, zur gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik.
Ganz wichtig ist es, die massiven Demokratiedefi zite zu benennen. In unseren Augen wäre es nicht hinnehmbar gewesen, dass mit dem Verfassungsvertrag ein Hauptmanko der Entscheidungsfi ndung der Europäischen Union, der Mangel an demokratischer Legitimierung, nicht beseitigt, sondern eher noch einmal verfestigt worden wäre. Wir wissen alle, der Katalog für das Europäische Parlament in Mitentscheidungsverfahren wäre zwar stark erweitert worden, aber das Parlament sollte weiterhin nicht den konstitutionellen Rang einer Legislative erhalten. Das heißt, ihm hätten weiterhin fehlen sollen das Initiativrecht, er hätte weiterhin nicht den Rat kontrollieren können und
vieles mehr. Das heißt, die Fehlkonstruktion, dass die nationalen Regierungen, zu Hause Exekutive, nach Brüssel fahren und dort eine weitgehend unkontrollierbare Legislative werden, hätte erhalten bleiben sollen.
Nach unserer Auffassung, meine Damen und Herren, sollte an einem neuen Vertragswerk gearbeitet werden, das sich dadurch auszeichnet, dass es gegenüber dem Konventsentwurf stark abgespeckt ist und vor allem von den vorher genannten Schiefl agen befreit ist. Gleichzeitig sollten aber die Möglichkeiten der geltenden Verträge ausgeschöpft werden, um die Union handlungsfähiger zu machen. Wir alle wissen, dass der EG-Vertrag bzw. der EU-Vertrag vieles erlauben, zum Beispiel den Kanon an Regelungsmaterien für qualifi zierte Entscheidungen zu erweitern, das Europäische Parlament stärker über Mitentscheidung einzubinden, auch die nationalen Parlamente stärker zu beteiligen. Auch die Verkleinerung der Kommission wäre nach dem EUV, also nach dem Vertrag zur Europäischen Union, möglich.
Zuvorderst sollte ein solcher neuer Grundlagenvertrag für Europa die Ziele, Werte und Grundlagen der europäischen Integration benennen und dann ebenso wie der Konventsentwurf zum Verfassungsvertrag die europäische Grundrechtecharta übernehmen. Des Weiteren geht es um die Festsetzung der Organe der Europäischen Union und deren Kompetenzen wie überhaupt um die Wege und Regelungen der Entscheidungsfi ndung der Europäischen Union.
Ein ganz wichtiges Anliegen, meine Damen und Herren, ist, dass für eine eindeutige Kompetenzabgrenzung, viel eindeutiger als bisher im Konventsentwurf, gesorgt wird. Das heißt, der neue Grundlagenvertrag für Europa sollte Regelungen zur Subsidiaritätskontrolle und zur Mitwirkung nationaler Parlamente an der europäischen Entscheidungsfi ndung enthalten, welche von der Substanz her über das, was bisher in den schon zwei genannten Protokollen zum Konventsentwurf enthalten ist hinausgeht.
Ganz klar sagen wir an dieser Stelle noch mal: Der Schaffung der Möglichkeit für Organe der Europäischen Union, horizontal in Angelegenheiten der kommunalen Daseinsvorsorge wie in die kommunale Selbstverwaltung überhaupt einzugreifen, erteilen wir eine ganz klare Absage.