Konsequenterweise sollten Sie zu allem stehen – aber nicht das Bleiberecht befürworten und die anderen Maßnahmen ablehnen. Meine Haltung heißt: Wir wollen das Paket in Berlin noch ein Stück weit verbessern.
Das werden wir auch schaffen. Herr Müntefering ist hier schon ein gutes Stück weiter als die bayerische SPD. Ich werde nächste oder übernächste Woche sagen: Guten
Morgen, Herr Kollege Volkmann. Bedanken Sie sich bei uns dafür, dass Sie das mit auf den Weg gebracht haben, was Sie auch begrüßen werden.
Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, bitte ich Sie, eines verstorbenen ehemaligen Kollegen zu gedenken.
Am 3. März verstarb Herr Kurt Renk im Alter von 85 Jahren. Er war von 1957 bis 1958 Mitglied des Bayerischen Landtags und vertrat den Wahlkreis Schwaben für die Fraktion der SPD. Herr Renk war von Beruf Referent im Landesversorgungsamt. Als Abgeordneter engagierte er sich im damaligen Ausschuss zur Einbringung von Vorschlägen für die Verwaltungsvereinfachung. Der Bayerische Landtag wird dem Verstorbenen ein ehrendes Gedenken bewahren. – Sie haben sich zu Ehren des Toten von Ihren Plätzen erhoben; ich danke Ihnen.
Ich darf in Erinnerung rufen, dass nach der probeweise geltenden Redezeitregelung zu diesem Tagesordnungspunkt die Redezeit der Fraktionen 30 Minuten beträgt. Als Erstes rufe ich auf den
Dringlichkeitsantrag der Abg. Joachim Herrmann, Markus Sackmann, Henning Kaul u. a. u. Frakt. (CSU) Freie Fahrt für Fahrzeuge mit geregeltem Kat in Umweltzonen – Unstimmigkeiten bei der Kfz-Kennzeichnung beseitigen (Drs. 15/7642)
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auf der Grundlage der Luftqualitätsrahmenrichtlinie der Europäischen Union, konkret dargestellt in der sogenannten Feinstaubrichtlinie, soll die Feinstaubsituation insgesamt, besonders aber in den großen Städten deutlich verbessert werden. Laut Emissionskataster unseres Bayerischen Landesamtes für Umwelt stellt dabei der Verkehr insgesamt mit 38 % den großen Verursacher von Feinstäuben insbesondere in Ballungsräumen dar. Davon wiederum entfällt auf den Straßenverkehr ein Anteil von über 63 %.
Aus diesem Grund wurden seit 2004 sehr intensiv und engagiert Luftreinhaltepläne im Verbund mit Aktionsplänen in den großen bayerischen Städten aufgestellt und weiterentwickelt. Dabei sollen unter anderem Umweltzonen in den innerstädtischen Bereichen mit
dem Ziel eingerichtet werden, Fahrzeuge, die Feinstaub emittieren, auszusperren, um an neuralgischen Punkten die Feinstaubimmission zu reduzieren, die unstrittigerweise eine besondere Gesundheitsgefährdung für die Atemwege darstellt. Die dafür notwendige Kennzeichnungsverordnung ist einheitlich vom Bund zu erlassen.
Diese Maßnahmen werden von uns voll unterstützt, soweit sie sinnvoll, effi zient und insgesamt glaubhaft sind. Wir wollen somit gerade auch den Einsatz, die Weiterentwicklung und die Anwendung von innovativen Technologien am und im Auto fördern, forcieren und mit anstoßen. Ich denke hier insbesondere an die Nachrüstung mit Rußpartikelfi ltern. Ich habe letzte Woche dazu gelesen, wenn es gelänge, die Nachrüstung der DieselPkws und der Diesel-Kleinnutzfahrzeuge steuerneutral zu ermöglichen, was letzte Woche im Bundestag beschlossen wurde, würde dies per annum eine Reduzierung der emittierten Feinstäube mit Rußpartikeln um 17 000 Tonnen bedeuten.
Ziel muss es sein, durch den effi zienten Einsatz von innovativen Umwelttechnologien eine echte, nachhaltige Reduzierung der Feinstäube zu erreichen. Wir wollen aber nicht, dass dafür ein zusätzlicher bürokratischer Verwaltungsapparat aufgebaut wird. Meine Damen und Herren, dies ist nicht unsere Zielsetzung. Genauso wenig wollen wir vordergründige Verbote, die unterm Strich keine echte Verbesserung der Feinstaubbelastung bringen.
Genau hier setzt unser Dringlichkeitsantrag an. Es kann nicht sein, dass Benzin-Pkws mit geregeltem Katalysator, die unbestreitbar keinen Feinstaub ausstoßen, mit den echten Dreckschleudern gleichgestellt werden, die wirklich Feinstaub emittieren. Das passt nicht zusammen. Benzin-Pkws mit Katalysator nach US-Norm, auch die sogenannten Katalysatoren der ersten Generation, hat der Bund bisher in die Schadstoffgruppe 1 eingeordnet. Das heißt, dass diese Fahrzeuge nicht in die von den Städten eingerichteten Umweltzonen fahren dürfen, obwohl sie keinen Feinstaub ausstoßen und ihre Stickoxid-Emissionen mit denen der Euro-1-Benzin-Fahrzeuge vergleichbar sind. Meine Damen und Herren, keine Feinstäube und trotzdem Fahrverbot, das macht keinen Sinn.
Solche Vorgaben sind letztlich auch gegenüber den Menschen unglaubhaft und gefährden das Ziel der gesamten Verordnung und aller Maßnahmen. Unser Dringlichkeitsantrag zielt deshalb in die Richtung, dass der Bund die Kennzeichnungsverordnung für die Pkw-Typen, die ich genannt habe – mit Benzinmotor und geregeltem Katalysator –, erweitert und diese in die Umweltzonen einfahren lässt. Es ist absolut unsinnig, wenn hier auf Einzelmaßnahmen verwiesen wird. Allein hier in München müssten für über 20 000 Pkws Einzelverordnungen ausgegeben werden. In Augsburg wären etwa 10 000 Fahrzeuge betroffen. Wenn das mit Einzelverordnungen geregelt werden soll, kann sich jeder ausrechnen, welchen zusätzlichen Verwaltungswust das ergäbe. Wir brauchen deshalb eine einheitliche Regelung. Wir wollen
eine Erweiterung der Kennzeichnungsverordnung: Alle Fahrzeuge mit Benzinmotor und geregeltem Katalysator sollen freie Fahrt in den Umweltzonen erhalten.
Darüber hinaus fordern wir die Staatsregierung auf, sich für eine sachgerechte und praktikable Lösung für historische Oldtimer einzusetzen.
Meine Damen und Herren, ich habe gehört, dass das Bundesverkehrsministerium und das Bundesumweltministerium gestern die ersten Signale in Richtung einer Erweiterung der Kennzeichnungsverordnung gegeben haben. Das ist gut und wird von unserer Seite unterstützt, doch wir denken, wir brauchen nicht nur Signale, sondern eine schnelle Durchführung dieser Vorgaben. Das soll durch unseren Antrag unterstützt werden. Ich bitte deshalb um Zustimmung zu diesem sinnvollen Antrag.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Hintersberger, ich bin mir nicht sicher, ob Sie schlecht informiert sind, oder es kann sein, dass die Zeitungen in Augsburg immer etwas später über die Dinge berichten. Bei aufmerksamer Lektüre der heutigen Zeitungen hätten Sie nämlich entdecken müssen, dass sich Ihr Antrag erledigt hat. Wenn Sie gesagt hätten, wir klauen dem Hohen Haus nicht die Zeit und ziehen unseren Antrag zurück, wir machen daraus keinen Schaufensterantrag, dann wäre das auch in Ordnung gewesen.
Nun müssen wir den Antrag aber diskutieren. Ich sage Ihnen, wir werden uns der Stimme enthalten, weil der Antrag wegen Zeitablaufs erledigt ist. Der Antrag ist aufgrund einer Entscheidung von gestern erledigt. Trotzdem müssen Sie sich einige Dinge anhören, Herr Kollege.
(Henning Kaul (CSU): Wir kennen noch nicht die Verordnung, Herr Kollege! – Gegenruf der Abgeordneten Johanna Werner-Mugendorfer (SPD))
Für mich ist das Handeln entscheidend. Die Bremse waren Juristen, die wieder einmal nach dem Komma suchten, das falsch gesetzt war, und überhaupt nicht berücksichtigten, dass wir bereits seit zwei Jahren eine gültige Verordnung haben. Den Menschen, die an Asthma und an Bronchialerkrankungen leiden, haben wir angetan, dass Feinstaub weiterhin produziert werden darf, weil ein kleiner Teil von Pkws falsch zugeordnet worden ist. Ihr Minister war im Übrigen mit dabei, als diese Verordnung erlassen wurde. Aber auch er hat das erst viel später gemerkt. Nun hat man den Fehler korrigiert. Deshalb ist dieser Antrag erledigt.
Ich darf Ihnen noch etwas sagen: Diese Fahrzeuge, die Benzin-Pkws, die jetzt auf allgemeinen Wunsch befreit
werden, fallen zwar nicht unter die Feinstaub-Produzenten, aber sie sind, was den Ausstoß von CO2 anbelangt, ganz oben mit dabei. Wenn man Politik ganzheitlich macht, so wie Sie das immer behaupten, dann dürfte man diese Fahrzeuge eigentlich gar nicht mehr ins Rennen schicken. Da es sich aber um eine FeinstaubGeschichte handelt, kann man die Pkws nicht mitbehandeln. Wir meinen, Bayern hat in dieser Frage nach wie vor zu wenig getan. Sie kennen unser beider Hobby, Herr Kollege Hintersberger: die rußenden Diesellokomotiven. Die CSU hat unseren Antrag abgelehnt, mit dem man in den Ausschreibungen hätte erzwingen können, dass die Wettbewerber mit dieser neuen Technologie fahren. Sie haben den Antrag abgelehnt – nicht Sie, Herr Kollege Hintersberger, denn Sie waren da schon etwas weiter, aber Ihre Fraktion hat den Antrag abgelehnt – mit der Begründung, solche Rußfi lter gäbe es nicht. Nun dürfen Züge mit diesen Rußschleudern an der Spitze Millionen von Kilometern in die Zukunft hinein fahren. Wer sich an solchen Dingen messen lässt und messen lassen muss, der sollte auch entsprechend handeln.
Alle Anträge, die die Opposition zu diesem Thema seit dem Jahr 2005 eingereicht hat, wurden von der CSU abgelehnt. Wir haben das nämlich einmal nachvollzogen. Alle Anträge mit dem Ziel, Feinstaub rascher und schneller zu reduzieren, haben Sie abgelehnt. Stattdessen haben Sie sich wieder einmal in freiwillige Selbstbeschränkungen gefl üchtet. Doch mit diesen freiwilligen Selbstbeschränkungen sind Sie gescheitert, auch in Ihrer Industriepolitik. Das müssen Sie nun selbst eingestehen. So werden Sie auch beim Problem des Feinstaubs scheitern. Wir müssen, auch wenn das hart klingt, gelegentlich etwas erzwingen. Dazu ist Politik da, Politik muss auch etwas deutlich durchsetzen. Wir dürfen nicht glauben, der Markt wird das schon richten. Der Markt richtet in einer solchen Frage nämlich erst einmal gar nichts. Nur klare Vorgaben richten etwas aus. Wir sind inzwischen gerade einmal bei den 120 Gramm. Das ist ein deutliches Beispiel dafür, wie verfehlt Ihre Umweltpolitik mit Hilfe der Paktiererei ist. Sie paktieren so lange, bis Ihnen und uns allen das Wasser bis zum Halse steht, und zwar im wahrsten Sinne des Wortes. In letzter Minute versuchen Sie dann, mit einem Generalsekretär, den man im Moment grün anstreicht, das Ruder herumzureißen.
Kolleginnen und Kollegen, das ist aber keine Umweltpolitik, sondern das ist Umweltschädigung. Ich bitte Sie dringend, in Zukunft Anträge der Opposition in diesen Fragen genauso ernst zu nehmen, wie wir Ihre Anträge ernst nehmen. Den Antrag, den Sie heute eingebracht haben, können wir allerdings nicht mehr ernst nehmen. Dieser Antrag ist aufgrund des Zeitablaufs erledigt. Wir werden uns deshalb der Stimme enthalten.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich kann meinem Vorredner nur zustimmen: Der Antrag ist erledigt. Die grüne Fraktion hat deshalb beschlossen, diesen Antrag abzulehnen. Der Antrag hat sich wirklich total erledigt. Sie möchten die Kennzeichnungsverordnung ändern, wir müssen feststellen, dass die Staatssekretäre des Bundesverkehrsministeriums und des Bundesumweltministeriums erklärt haben, dass sie genau dies tun werden. Am 6. März hat Herr Schnappauf eine Pressemitteilung des Umweltministeriums veröffentlicht. Dort heißt es: „Weg wieder offen für zügige Einrichtung der Umweltzonen - Bund will Kennzeichnungsverordnung erweitern.“ Das ist genau das, was Sie hier in Ihrem Antrag umständlich umschreiben. Ist Ihnen denn kein anderer Antrag eingefallen?
Beim Klimaschutz gäbe es doch wahrlich genug zu tun. Wir haben Ihre Schönrednerei beim Klimaschutz langsam satt. Tun Sie doch etwas, was bisher noch nicht auf den Weg gebracht wurde. Die Kerosin-Besteuerung beispielsweise wartet auf Ihre Taten, ebenfalls die energetische Sanierung. Es ist viel zu tun, aber machen Sie bitte keine Schaufensteranträge, die bereits erledigt sind.
Die auf EU-Vorgaben zur Luftreinhaltung zurückgehende Ausweisung von Umweltzonen in großen Städten soll insbesondere die Feinstaub-Situation verbessern.
Die Luftqualitätsrichtlinien der EU, die seit Ende der neunziger Jahre bekannt sind, enthalten Grenzwerte für Feinstaub, Stickoxid, Kohlenmonoxid, Schwefeldioxid, Blei und Benzol. Generell haben wir Maßnahmen zu ergreifen, die die Luft insbesondere in den Städten und Ballungsgebieten verbessern. Da wäre auch Handlungsbedarf gegeben.
Sie sagen heute, es gehe nur um die Feinstaubbelastung. Ich kann es Ihnen aber nicht ersparen, auf das Umweltbundesamt zurückzukommen. Am 26. Januar 2007 hat es ganz klar gesagt, dass neben dem Feinstaub ein anderer Luftschadstoff Anlass zu mehr und mehr Sorge bietet. Es ist das Stickstoffdioxid, ein Gas, das die Atmung beeinträchtigt und bei Verbrennungsvorgängen, etwa bei der Energieerzeugung und im Straßenverkehr, entsteht. Nach Auffassung des Umweltbundesamtes läuft Deutschland Gefahr, auch beim Stickoxid den ab 2010 EU-weit geltenden Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel nicht einhalten zu können. Derzeit überschreiten die Stickoxidkonzentrationen an rund der Hälfte der städtischen verkehrsnahen Messstellen in Deutschland den ab 2010 geltenden Jahresgrenzwert. Hier besteht also Handlungsbedarf. Bezüglich Feinstaub kann jetzt diese Ausnahmeregelung
erlassen werden. Sie müssen aber heute schon damit beginnen, mit wirksamen Maßnahmen in den Luftreinhalteplänen und in Aktionsplänen zur Reduktion der Stickstoffoxide beizutragen.
In der letzten Woche haben wir im Umweltausschuss einen Antrag zur Belastung der Luft mit Stickoxiden beraten. Auf unseren Antrag auf Drucksache 15/7394 hin wird ein Bericht darüber gegeben, wie es in Bayern aussieht. Der Bericht soll bis Ende Juni vorliegen. Spätestens dann müssen die Maßnahmen für die Städte begonnen werden. Ich kann Ihnen ganz kurz ein paar Daten für Bayern nennen. Der Stickoxidgrenzwert liegt jetzt noch über 40 Mikrogramm. Er vermindert sich jedes Jahr um zwei Mikrogramm bis zum Jahr 2010 auf 40 Mikrogramm. Für das Jahr 2005 liegt die Auswertung der lufthygienischen Jahresberichte vor. Damals hatten Augsburg, Bayreuth und München an fast allen Messstellen den damals, im Jahr 2005 gültigen Stickoxidgrenzwert von 50 Mikrogramm/m3 überschritten. Bei der Überschreitung des Stickoxidgrenzwerts, der im Jahr 2010 gelten wird, kommen weitere Städte hinzu, nämlich Nürnberg, Regensburg und Erlangen. Wir haben also eine miserable Luftqualität in diesen Städten. Die Bayerische Staatsregierung und die CSU-Fraktion wären daher gut beraten, jetzt bereits an die Maßnahmen zu denken, mit denen das Stickoxid weiter abgesenkt werden kann.
Verharren Sie nicht beim Feinstaub. Hier haben wir inzwischen Verzögerungen um über drei Jahre. Die erste Umweltzone wird im Juli in Stuttgart eingerichtet. Dort werden die G-Kat-Fahrzeuge nach derzeitigem Stand drinnen gelassen. Das ist gut so. Denn damit werden weitere Luftschadstoffe, unter anderem das Stickoxid, abgesenkt. Bei uns wird jetzt auch in München eine Ausnahme gemacht. Das ist in Ordnung. Wir müssen aber dringend mit der Fortschreibung der Luftreinhaltepläne und der Aktionspläne für die Städte beginnen, um die scharfen Stickoxidgrenzwerte jetzt und besonders im Jahr 2010 einhalten zu können. Es besteht dringender Handlungsbedarf. Wir haben keine Zeit für derartige Schaufensteranträge, die komplett erledigt sind.