Frau Kollegin Werner-Muggendorfer, für die Tagespfl ege verlangen wir ab 1. September 2008 100 Stunden Qualifi zierung, Großtagespfl ege ist nicht für 20 Kinder, sondern lediglich für 10, und notwendig ist hier eine Fachkraft. Auch darüber sollten Sie draußen nicht die falschen Informationen verbreiten. Ich halte es für wichtig, dass man die Menschen richtig informiert.
Was den Personal-Kind-Schlüssel betrifft, ist 1 : 12,5 sozusagen das Ende der Fahnenstange. Wir empfehlen 1 : 10, weil bei allem über 1 : 12,5 das Kindeswohl gefährdet ist, meine lieben Kolleginnen und Kollegen,
Wir zahlen für jeden einzelnen Kinderbetreuungsplatz, den die Kommune im Bedarfsplan ausweist. Sie haben das so deutlich beschrieben. Sie kennen doch auch den entsprechenden VGH-Beschluss. Mittlerweile wissen unsere Kommunen ganz genau, wenn sie den Wunsch und das Wahlrecht der Eltern und die Bedürfnisse der Eltern und ihrer Kinder nicht entsprechend berücksichtigen, dann fallen sie vor Gericht auf die Nase.
Das heißt, der Gedanke, den wir im Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz formuliert haben und der Sie übrigens so ärgert, heißt Zuständigkeit vor Ort. Warum lege ich mich nicht auf Quoten fest? – Weil letztendlich eine qualifi zierte Bedarfsplanung vor Ort gemacht werden muss.
Da sind die Bedürfnisse der Eltern und ihrer Kinder zu berücksichtigen. Das ist überhaupt nicht vage formuliert, und es gibt jetzt schon die entsprechenden Urteile.
und deswegen sind auch in den letzten drei Jahren zusätzlich 10 500 neue Plätze für Kinder unter fünf Jahren in Bayern entstanden. Die Zahlen, die wir jetzt vorgelegt haben, 23 000 Plätze für die unter Dreijährigen, sind Stand 1. Januar 2006, diese 7 %. Wenn Sie sich anschauen, was im Jahr 2006 alles auf den Weg gebracht worden ist, wie viele Kommunen zusätzliche Plätze ausgewiesen haben, gerade für die unter Dreijährigen, bin ich der festen Überzeugung, dass wir mittlerweile bei gut 9 % bei den Betreuungsplätzen für unter Dreijährige sind.
Sie fragen immer: Wie fi nanzieren sie das? Um auf Ihre 0,8 % zu verweisen: Wenn die Kommunen mehr Plätze benötigen und ausweisen, und wenn es 2 % sind, dann müssen wir die Haushaltsstellen entsprechend aufwachsen lassen, überhaupt keine Frage. Deswegen halte ich dies auch für besonders wichtig. Danach sollten Sie also nicht fragen. Der Landtag hat die Haushaltshoheit, und der Landtag muss dann die Haushaltsansätze entsprechend verbessern.
Das ist für mich überhaupt keine Frage. Da frage ich mich schon eher, warum Sie als Vorsitzender des sozialpolitischen Ausschusses fragen, woher das Geld kommt. Von den Steuerzahlern übrigens, ganz einfach.
Ich kann Ihnen nur eines sagen: dass wir in Bayern auf einem sehr guten Weg sind, dass wir in Bayern von der Staatsregierung gemeinsam mit der Landtags-Fraktion die Wahlfreiheit verwirklichen, dass die Eltern – –
Nein, die anderen Bundesländer sind weniger gut. Aber ich sagen Ihnen noch einmal: Darum geht es mir gar nicht.
Mir geht es darum, dass die jungen Eltern, wenn sie Kinder haben und erwerbstätig sein wollen, einen Betreuungsplatz in der entsprechenden Qualität bekommen.
Das heißt aber auch, dass ich den Eltern nicht auf der einen Seite das Geld wegnehme, vor allen Dingen den Bedürftigen, sprich Kindergeld. Ich sehe übrigens auch große verfassungsrechtliche Bedenken gegen Ihre Finanzierungsvorschläge.
Dass alle Kommunalpolitiker in Bayern – und das, liebe Kolleginnen und Kollegen, gibt es in keinem anderen Bundesland –, über Familie, Familienpolitik diskutieren, halte ich für ein hervorragendes Zeichen. Das zeigt mir, dass wir auf einem sehr guten Weg sind.
Gesetzentwurf der Abg. Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr, Maria Scharfenberg u. a. u. Frakt. (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) zur Änderung des Bestattungsgesetzes (Drs. 15/7450) – Erste Lesung –
Der Gesetzentwurf wird seitens der Antragsteller begründet. Ich erteile Frau Kollegin Stahl das Wort. Bitte schön.
Herr Präsident, meine Herren und Damen! Wenn der Satz „Lasset die Toten in Frieden ruhen“ eine Bedeutung haben soll, dann müssen wir uns zuallererst um die Bestattung kümmern. Mit diesem Gesetzentwurf und den dazugehörigen Anträgen, die allerdings Gegenstand im Ausschuss sein werden, wollen wir einen Anstoß geben für eine Diskussion, die sich mit den sich ändernden Formen von Trauer befasst, den veränderten Anforderungen an eine gemeinsame öffentliche Aufgabe und den verschiedenen kulturellen Bedürfnissen der friedlich miteinander lebenden Menschen aus den unterschiedlichsten Kulturkreisen.
In unserem Gesetzentwurf, dem Fachgespräche vorangegangen sind, ist etwas enthalten, was auch von den Kirchen angemerkt worden ist:
Wir müssen uns darüber klar werden, von welcher Bedeutung die Bestattungskultur für unsere Gesellschaft ist. Es gibt zwar bei uns keine festgelegten christlichabendländischen Bestattungsriten, wohl aber ethische Bedingungen, die einzuhalten wären. Diese ethischen
Bedingungen sind aus unserer Sicht unter folgenden Gesichtspunkten zu diskutieren: Wir sind der Auffassung, dass Formen der Trauer und auch die Verarbeitung von Trauer heute nicht mehr in dem umfassenden Maß vorgeschrieben werden können, wie es das Bestattungsrecht etwa mit dem darin enthaltenen Friedhofszwang vorsieht.
Vorsichtige Öffnungen erfolgen bereits, etwa mit der Einrichtung von Natur- und Friedwäldern. Für diese ist aber, wenn sie denn genehmigt werden sollen, in Bayern der Weg steinig.
Die Würde des Menschen ist unantastbar und wirkt über den Tod hinaus. Zur Würde des Menschen gehört aber auch das Selbstbestimmungsrecht, und auch das wirkt unseres Erachtens über den Tod hinaus und ist zu respektieren.
Wir wollen daher dem Menschen diese Selbstbestimmung zu Lebzeiten lassen. Wenn Menschen zu Lebzeiten schriftlich festlegen, dass für sie und für ihre Angehörigen der Friedhofszwang gelockert werden soll, das heißt, die Urne mitgenommen werden darf, möchten wir dies zulassen. Es ist dabei auf die Trauer und auf die Trauerriten anderer Religionsgemeinschaften Rücksicht zu nehmen. Um den verschiedenen Bedürfnissen der Menschen und ihrer verstorbenen Angehörigen gerecht zu werden, haben wir ein Bündel von Änderungen in das parlamentarische Verfahren eingebracht, nämlich zum einen die genannten Anträge, zum Beispiel den Berichtsantrag zu würdiger Sozialbestattung – im Amtsdeutsch: Bestattung von Amts wegen für Menschen, die kein Einkommen haben –, zum anderen die Anträge zum Waldgesetz. Komischerweise ist es das Waldgesetz, das die Einrichtung von Natur- und Friedwäldern etwas behindert. Als Drittes wollen wir die Änderung einer Verordnung zu islamischen Bestattungen.
Die Anträge, die nach unserer Meinung unproblematisch sein dürften, werden wir tatsächlich noch diskutieren. Wir werden uns in dieser Debatte natürlich hauptsächlich dem Gesetzentwurf mit seinen zwei Hauptanliegen widmen, nämlich zum einen die Bestattungsriten anderer Glaubensgemeinschaften zu achten und zu respektieren, denn hier sehen wir noch großen Nachholbedarf, und zum anderen der Lockerung des Friedhofzwangs.