In Wahrheit stehen Sie nicht mehr hinter ihm, sondern haben ihn in Kreuth bereits gemeuchelt. Nur haben Sie ihm noch eine Schonfrist von acht Monaten gewährt. Das ist alles.
Deshalb sage ich Ihnen: Hören Sie doch auf mit der Heuchelei und sprechen Sie endlich aus, was dem zugrunde liegt. Es ist das verloren gegangene Vertrauen von Ihnen in Herrn Dr. Stoiber als Ministerpräsidenten. Dafür gibt es exakt diese Bestimmung in der Bayerischen Verfassung. Wenn es dieses Vertrauen nicht mehr gibt, dann muss er zurücktreten und sein Rücktritt zieht den Rücktritt des Bayerischen Kabinetts nach sich.
Ja, schauen wir einmal. Ich weiß schon, Herr Kollege Weiß, wie Sie abstimmen werden. Seien Sie aber ein bisschen vorsichtig, denn gerade von Ihnen kann ich Zitate vorlesen, die von Ihrer wahren Meinung in dieser Sache zeugen.
Nein, ich habe Zeitung gelesen. Ich brauche nicht das, was Sie brauchen, Herr Kollege Gabsteiger. Mir genügt die Lektüre der Zeitung.
Also hören Sie mit der Heuchelei auf und stimmen Sie so ab, wie Sie in Wahrheit denken, auch wenn der Bayerische Ministerpräsident offenbar nicht bereit oder in der Lage ist, der Bevölkerung Auskunft über seine Entscheidung zu geben.
Ich habe zwei weitere Wortmeldungen – zunächst Frau Kollegin Bause und dann Herr Kollege Herrmann. Frau Kollegin Bause, bitte.
Herr Herrmann, Sie haben mit Ihren Ausführungen gerade einmal wieder unter Beweis gestellt, wieso ein Neuanfang in Bayern so dringend nötig ist. Sie haben nichts zur Sache- es war alles unterste Schublade – und Sie haben nichts zur Situation in Bayern gesagt.
Es ist Ihre Überheblichkeit und Ihre Selbstgerechtigkeit, die Sie an den Tag legen, von der die Bürger Bayerns endgültig die Nase voll haben.
Wenn Sie sich so sicher sind, dann leiten Sie den Weg für Neuwahlen ein. Verstecken Sie sich nicht in der Situation, in der Sie sich jetzt befinden. Ihre Zweidrittelmehrheit schadet Bayern von Tag zu Tag mehr.
Sie verspielen das Vertrauen der Bürger in die Politik und Sie schaden damit der Demokratie. Machen Sie den Weg frei für einen Neuanfang und für Neuwahlen!
Diese stehen überhaupt nicht zur Diskussion. Ich habe das vorhin auch sehr deutlich angesprochen. Sie selbst haben das Thema Volksbegehren in der Schublade gelassen.
Alle Umfragen bestätigen, dass es in der bayerischen Bevölkerung überhaupt keinen Willen dazu gibt und überhaupt keine Stimmung dafür da ist, sondern dass die überwältigende Mehrheit der bayerischen Bevölkerung sagt, es gibt überhaupt keinen Anlass für Neuwahlen. Und den gibt es auch nicht.
Den gibt es nicht, weil wir eine überaus regierungsfähige, klare Mehrheit haben und eine arbeitsfähige Staatsregierung. Darum ist Ihre Bemerkung von vorhin, Frau Bause, dass eine Entscheidungsunfähigkeit festzustellen sei, eine Fata Morgana.
Sie werden in den nächsten Monaten erleben, wie die Mehrheit im Bayerischen Landtag kraftvoll weiter entscheiden wird,
wie diese Staatsregierung in den nächsten Monaten kraftvoll weiter arbeiten wird. Sie werden in diesem Kalenderjahr 2007 erleben, wie diese Staatsregierung und diese Mehrheit im Bayerischen Landtag ein großartiges Zukunftsprogramm für Bayern – „2020“ oder wie
immer es heißen mag – auf den Tisch legen, diskutieren und beschließen wird und damit großartige Weichenstellungen für die Zukunft dieses Landes vornehmen wird.
Wir werden Tag für Tag, Woche für Woche und Monat für Monat unsere hervorragende Handlungsfähigkeit unter Beweis stellen. Und Sie werden schon in wenigen Tagen wieder das Klagen anfangen, weil Sie als Opposition natürlich mit unseren Entscheidungen nicht einverstanden sind und weil Ihnen das nicht gefällt. Wir werden demonstrieren, wie gut wir entscheiden können. Deshalb liegen Sie mit Ihren Bemerkungen völlig neben der Sache.
Auf der Tagesordnung steht Ihr Antrag: „Der Landtag stellt fest, dass die politischen Verhältnisse eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen ihm und dem Ministerpräsidenten unmöglich machen.“ Das ist eben völlig falsch. Darum ist es völlig klar, dass aus voller Überzeugung die Mitglieder der CSU-Fraktion diesen Antrag ablehnen werden.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich bitte um Aufmerksamkeit für die Abstimmung. Es wurde beantragt, auf die Einhaltung der in § 61 Satz 5 der Geschäftsordnung vorgesehenen 48-Stunden-Frist zu verzichten. Nach § 193 Satz 1 der Geschäftsordnung kann der Landtag im Einzelfall von der Einhaltung der Regel der Geschäftsordnung absehen, sofern nicht eine Fraktion oder 20 Mitglieder des Landtags widersprechen. Gemäß § 193 Satz 2 der Geschäftsordnung frage ich Sie, ob ein solcher Widerspruch erhoben wird. – Das ist nicht der Fall.
Wir können damit die Abstimmung in der beantragten namentlichen Form sofort durchführen. Für die Stimmabgabe sind Urnen auf beiden Seiten des Sitzungssaales und auf dem Stenografentisch bereitgestellt. Mit der Stimmabgabe kann begonnen werden. Hierfür stehen fünf Minuten zur Verfügung. Anschließend wird unterbrochen, bis ausgezählt ist.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Stimmabgabe ist abgeschlossen. Es kann ausgezählt werden. Ich unterbreche die Sitzung zur Ermittlung des Abstimmungsergebnisses.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, werte Kolleginnen und Kollegen, wir fahren in der Sitzung fort. Ich gebe das Ergebnis der namentlichen Abstimmung
bekannt. Mit Ja haben gestimmt 54, mit Nein 115, keine Enthaltungen. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Erste Lesungen zu Gesetzentwürfen bzw. Staatsverträgen, die ohne Aussprache an die jeweils federführenden Ausschüsse überwiesen werden sollen (siehe Anlage 2)
Ich darf darauf aufmerksam machen, dass das wiederum eine Neuregelung in der jetzigen Geschäftsordnung ist. Die zur Überweisung anstehenden Gesetzentwürfe sind in der Anlage 2 aufgeführt. Die Liste enthält zu jedem Gesetz vorab einen Zuweisungsvorschlag hinsichtlich dieses federführenden Ausschusses.
Der Entwurf eines Zusatzprotokolls zum bayerischen Konkordat soll federführend an den Ausschuss für Hochschule, Forschung und Kultur verwiesen werden.
Gibt es zu dieser Liste und der Zuweisung noch Änderungsvorschläge? – Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Beschlussfassung über die Zuweisung. Wer mit der vorgeschlagenen Zuweisung einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe! – Niemand. Stimmenthaltungen? – Auch niemand. Dann ist einstimmig so beschlossen. Die Gesetzentwürfe und der Staatsvertrag werden damit diesen Ausschüssen zur federführenden Beratung zugewiesen.