Bei allen notwendigen Einsparmaßnahmen wurde und wird deshalb auf die Aufrechterhaltung eines Einstellungskorridors für Schul- und Hochschulabgänger geachtet. Ich möchte darauf sehr deutlich hinweisen.
Frau Kollegin Heckner hat bereits darauf aufmerksam gemacht, dass wir im Herbst letzten Jahres das Gesetz über eine bayerische Einmalzahlung und zur Änderung des Bayerischen Sonderzahlungsgesetzes im Landtag im Interesse unserer Beamtinnen und Beamten diskutiert und beraten haben.
Wir stehen in der Verantwortung für die Zukunft unseres Landes. Ein Zickzackkurs, wie ihn die SPD und die GRÜNEN fordern, hilft uns nicht weiter. Deshalb begrüße ich sehr, dass die vorliegenden Anträge heute abgelehnt werden.
Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Dazu werden die Anträge wieder getrennt. Ich lasse zunächst über den Tagesordnungspunkt 10 – das ist der Antrag auf der Drucksache 15/6299 – abstimmen. Der federführende Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes empfiehlt auf Drucksache 15/6615 die Ablehnung des Antrages. Wer dagegen dem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Das ist die CSU-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag auf der Drucksache 15/6230 – das ist der Tagesordnungspunkt 11. Der federführende Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes empfiehlt auf Drucksache 15/6613 wiederum die Ablehnung des Antrages. Wer dagegen dem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Das ist die CSU-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Antrag ebenfalls abgelehnt.
Antrag der Abg. Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr, Maria Scharfenberg u. a. u. Frakt. (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Moratorium für Schlackenutzung im Straßenbau (Drs. 15/6228)
Ich eröffne die Aussprache – fünf Minuten pro Fraktion. Ich darf Frau Kollegin Kamm das Wort erteilen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Im vergangenen Jahr wurden durch die Firma Max Aicher Recycling etwa 100 000 m3 Elektroofenschlacke als Dämmmaterial im Rahmen des Baus der B 2 in unmittelbarer Nähe der Lechstahlwerke eingebaut. Hierbei wurden, nicht durch die staatliche Bauverwaltung oder durch Aufsichtsbehörden, sondern durch eine Bürgerinitiative, die Bürgerinitiative Lech-Schmuttertal, gelbe Ausschwemmungen aus Drainagerohren der B 2 beobachtet und den Behörden gemeldet. Es wurde auch eine Anzeige wegen Umweltverschmutzung erstattet.
Festgestellt wurden erhebliche Auswaschungen von Schwermetallen, von Molybdän, Vanadium und Wolfram mit der Gefahr der Grundwasserbeeinträchtigung. So ungefähr sah das aus und nach einer gewissen Zeit wurden dann verschiedene Abgrabungen an den Dämmen und aufgeschnittene Drainagerohre beobachtet. Auch deswegen wurde eine Anzeige gegen Unbekannt erstattet, allerdings bis jetzt ohne Ermittlungserfolg.
Zur Abklärung der Schadstoffeinträge werden durch ein Ingenieurbüro derzeit weitere Untersuchungen des Bodens und des Grundwassers durchgeführt. Herr Ministerialrat Bischlager aus dem Umweltministeriums erklärte, einer der Vorfälle habe als konkreten Hintergrund den Einbau von Elektroofenschlacke, wo schwerhaltiges Material ausgetreten sei und das, was dort passiert ist, entspreche nicht dem vorsorgenden Grundwasserschutz. Die Behörde habe reagiert, Maßnahmen ergriffen, Pegel gebohrt usw. und so fort. Der ganze Vorfall werde derzeit weiter durch die Regierung von Schwaben untersucht.
Man halte die Anordnung, nämlich nur unter trockener Oberfläche Schlacke einzubauen, wenn kein Wasser zutreten könne und deswegen keine Auslaugung vorkommen könne, momentan für ausreichend.
Bei der B 2 kam es aber zu Auswaschungen. Die Ursache des Austritts der Schwermetalle ist nach wie vor ungeklärt. Unserer Meinung nach muss das weitere Vorgehen beim Umgang des Einbaus mit Elektroofenschlacke natürlich davon abhängen, welche Ursachen dieser Austritt hat. Es kann uns nicht zufrieden stellen, wenn festgestellt wird, dass im Laufe der Zeit der Austritt der Schwer- metalle immer weiter abnimmt, sondern wir beantragen, dass die Staatsregierung sicherstellen soll, dass die Nutzung von Elektroofenschlacke sowie auch von Schlacken aus Müllverbrennungsanlagen im Straßenbau sowie beim Bau von Lärmschutzwällen zumindest so lange unter
Es kann nicht angehen, dass wir uns zufrieden geben mit einem freiwilligen Moratorium des Schlackeneinbaus durch die Firma Max Eicher Recycling bis Weihnachten dieses Jahres, wenn immer noch unklar ist, welche Ursachen diese Auswaschungen haben.
Leider ist die Firma Eicher auch anderen Orten in Bayern mit Ablagerungen von grundwassergefährdenden Materialien aufgefallen. Wir bitten daher die Staatsregierung, endlich mehr dem Umweltschutz Rechnung zu tragen, mehr zu untersuchen, woher die Austritte kommen und den Schlackeneinbau so lange zu unterbinden, bis diese Austrittsursachen geklärt sind.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Kamm, Sie haben den Sachverhalt richtig dargestellt, nicht aber die Konsequenzen, die man bisher daraus gezogen hat. Von daher ist es, wie wir auch im Umweltausschuss sehr intensiv erörtert und diskutiert haben, nicht erforderlich, das Moratorium mit umfangreichen Untersuchungen, die Sie hier anregen oder beantragen, umzusetzen. Warum? Es wurde, nachdem im Mai 2006 an einer Sickerleitung auffällige Schwermetallbelastungen festgestellt wurden, umgehend festgelegt – auch im Verbund mit der ausführenden Firma und mit der Kreisverwaltungsbehörde, die den Verwertungsbescheid erlassen hat –, dass ein weiterer Einbau oder eine Belieferung Dritter mit der Elektroofenschlacke zum offenen Einbau dementsprechend nicht weiter erfolgen wird, sondern unterlassen wird.
Des Weiteren wurde festgelegt, dass grundsätzlich Elektroofenschlacke – EOS – nur noch unter definierten technischen Sicherungsmaßnahmen eingebaut wird. Was heißt dies? Das heißt, dass ausschließlich nach einer Oberflächenabdichtung mit EOS gearbeitet werden soll. Dies entspricht auch dem Ergebnis einer umfangreichen Untersuchung des Forschungs- und Entwicklungszentrums für Sondertechnologien, FES, in Schwabach, das im Verbund mit der LMU, nachweist, dass beim Einbau unter trockenen Randbedingungen das Problem nicht auftreten würde. Von daher gibt es sehr wohl diese wissenschaftlich fundierten Untersuchungen, die Sie in Ihrem Moratoriumsantrag haben wollen und beantragen.
Ein weiterer Punkt: Schlacken aus Müllverbrennungsanlagen werden grundsätzlich überhaupt nicht mehr im Straßenbau oder in ähnlichen Bauvorhaben eingebaut
oder verwendet. Von daher, meine Damen und Herren, denke ich, dass die Untersuchungen jetzt im Detail veranlasst sind und laufen. Ich habe heute vom Landratsamt ganz aktuell im Verbund mit dem Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, das hier zuständig ist, die Information bekommen – das Schreiben stammt vom 07.12.2006 –, dass weitere Detailuntersuchungen veranlasst sind und bis zum Vorliegen des Ergebnisses EOS nicht verbaut wird. Die übrigen Teile des Antrags sind bereits erledigt. Von daher bitte ich, wie auch im Umweltausschuss, diesen Moratoriumsantrag als nicht erforderlich abzulehnen.
Frau Kollegin Kamm, wollten Sie eine Zwischenfrage stellen? Ich wollte den Redner nicht unterbrechen. Bitte sehr.
Herr Kollege Hintersberger, wenn es dazu kommt, dass momentan keine Schlacke eingebaut wird, bis die Sache geklärt ist, dann folgen Sie letztlich unserem Antrag. Dann könnten Sie unserem Antrag auch zustimmen.
Frau Präsidentin, liebe Frau Kollegin Kamm! Bereits mit der Erklärung von Anfang August 2006 wurde genau dies, was Sie jetzt in Ihrem Antrag nach einem halben Jahr immer noch fordern – ich sage mal, trotz besseren Wissens fordern –, vor Ort bereits erledigt. Von daher habe ich beantragt, wie auch im Umweltausschuss, dass dieser Moratoriumsantrag in der Form, wie er uns heute präsentiert wird, nicht mehr erforderlich ist, und daher abzulehnen ist.
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich kann das Argument des Kollegen Hintersberger nicht ganz nachvollziehen, denn dann könnten Sie dem Antrag wirklich zustimmen. Ich verweise noch einmal ganz klar auf die Aussagen des Umweltministeriums in der Sitzung des Umweltausschusses am 12.10.2006, wo es ganz klar heißt: Die Ursache des Austritts ist noch nicht geklärt. Die Untersuchungen sind im Gange. Die Untersuchungen dauern also definitiv noch an. Das haben Sie auch bestätigt, Herr Kollege. Das Umweltministerium, und zwar Herr Ministerialrat Bischlager, hat auch gesagt, man halte die Anordnung, nämlich nur unter trockener Oberfläche Schlacke einzubauen, wenn kein Wasser austreten könne und deshalb keine Auslaugung vorkommen könne, momentan für ausreichend. Das heißt, man kann es ruhig machen. Er hat nicht klar gesagt, dass der Schlackeneinbau entsprechend eingestellt wird. Er hat selber noch einmal darauf hingewiesen, dass das weitere Vorgehen abhängig wäre von der Klärung der Ursache des Austritts, was wie gesagt, bislang noch nicht feststeht.
Ich kann nur sagen, zum Schutz von Mensch und Natur müssen wir wirklich vor einem weiteren Einsatz oder Nutzung von Elektroofenschlacke sowie von Schlacke aus
Müllverbrennungsanlagen im Straßenbau oder beim Bau von Lärmschutzwänden so lange verzichten – wie es in dem Antrag klar heißt –, solange nicht wirklich detailliert geklärt ist, wie es zu den Austritten schwermetallhaltiger Sickerwässer gekommen ist. Das steht noch nicht fest. Von daher stimmen wir dem Antrag zu. Wenn wir entsprechende schriftliche Zusagen hätten, dass sich dieser Antrag im Rahmen des Moratoriums erledigt hat und definitiv keine Schlacke ausgebracht wird, wenn wir dies schriftlich hätten, dann würde ich sagen, okay, dann würde ich Ihnen folgen. Aber diese Aussage haben wir nicht, und die Aussage des Umweltministeriums in der Ausschusssitzung zeigte auch nicht in diese Richtung.
Frau Kollegin, kann es sein, dass Sie meine Ausführungen überhört haben, wo ich die Erklärung vom 4. August 2006 zitierte, dass ein weiterer Einbau oder eine Belieferung Dritter mit EOS, sprich Elektroofenschlacke, zum offenen Einbau nicht weiter erfolgen wird?
Ich habe Ihnen sehr aufmerksam zugehört. Sie zitieren vom 4. August 2006. Wir hatten eine Sitzung des Umweltausschusses am 12. Oktober 2006, also
nach dieser von Ihnen zitierten Erklärung. In dieser Ausschusssitzung im Oktober 2006 wurde vonseiten des Umweltministeriums definitiv nicht ausgeschlossen, dass Schlacke ausgebracht wird. Ich sage das nicht nur aus dem Gedächtnis, sondern habe mir auch noch das Protokoll des Umweltausschusses vom 12. Oktober vorliegen. Wenn Sie das nachlesen, werden Sie ganz klar sehen, dass die weitere Verwendung und Nutzung von Schlacken definitiv nicht ausgeschlossen worden ist.
Zur präzisen und weiteren Aufklärung: Die Firma Aicher hat die Vereinbarung bis April verlängert, weil die Untersuchungen noch nicht abgeschlossen sind. Es findet kein ungesicherter Einbau statt. Deshalb können auch keine Gefährdungen davon ausgehen.
Gesichert heißt, Frau Kollegin, entweder Oberflächenabdeckung oder Einbau in Beton oder so, dass keine Sickerwässer entstehen können.
Genau. Sehr geehrter Herr Staatssekretär, ein ungesicherter Einbau war bisher auch rechtlich nicht zulässig. Dennoch wurde für den Damm, wo oben drüber eine Asphaltdecke ist und somit eigentlich kein offener Einbau geschieht, diese Schlacke verwendet, und zwar in erheblicher Menge, nämlich 100 000 Kubikmeter. Das ist im Prinzip die Menge eines Jahres, die dort anfällt.
Es reicht nicht, wenn das Moratorium bis April verlängert wird. Wir brauchen ein Moratorium, bis die Ursachen dieses Austritts geklärt sind.