Dann können sich die Beamten auch ein Bild von jedem Gefangenen machen; sie kennen seinen Hintergrund, und sie kennen ihn persönlich. Wenn im Einzelfall jemand als besonders gefährlich eingestuft wird, kommt er auch bei uns in eine Strafanstalt, die einen hohen Sicherheitsstandard gewährleistet. Auch das ist klar.
Erstverbüßer werden generell getrennt von den übrigen Gefangenen untergebracht, und in den Jugendstrafanstalten befi nden sich rund drei Viertel aller Insassen in Einzelhafträumen. Das möchte ich auch einmal unterstreichen. Bei den Übrigen wird die im Bundes-Strafvollzugsgesetz zugelassene Maximalbelegung pro Zelle nur in ganz wenigen Fällen ausgeschöpft, dann nämlich, wenn es wirklich nicht anders geht. Generell kann man sagen: Wir dulden keine rechtsfreien Räume in unseren Anstalten; wir greifen konsequent durch, wenn etwas passiert. Das können unsere Bediensteten. Und ich muss eines dazusagen: Wenn man hier immer von Schäbigkeit redet, dann bedeutet doch die Tatsache, dass wir die gerings
ten Haftkosten in Deutschland haben, noch lange nicht, dass die Qualität im Strafvollzug darunter leidet.
Ganz im Gegenteil: Ich muss immer wieder darauf hinweisen, was wir alles in unseren Strafvollzugsanstalten tun. Der Begriff „Verwahrvollzug“ wird unserer bayerischen Haftanstalten schlichtweg nicht gerecht.
Noch einmal kurz zurück zur Sicherheit. Wir gehen immer wieder alle denkbaren Bereiche durch, um Schwachstellen zu fi nden. Wir nehmen auch alle Vorkommnisse, die irgendwo passieren, zum Anlass, um zu analysieren und zu untersuchen, was wir noch verbessern können. Wir haben zwischen den Anstalten wechselnde Sicherheitspartnerschaften ins Leben gerufen mit gegenseitigen Kontakten und Austauschmöglichkeiten, um Sensibilität für wirkliche Probleme noch stärker zu wecken.
Selbstverständlich bei den Bediensteten. Wir haben in fast allen großen Anstalten spezielle Sicherungsgruppen. So hat beispielsweise die Sicherungsgruppe Straubing in diesem Jahr 360 Haftraumkontrollen außerhalb der üblichen Dienstzeit durchgeführt. Das ist speziell geschultes Personal, das für die Sicherheit in den Anstalten enorm wichtig ist.
Ein Wort nun zur Unterbringung. Das war auch ein zentrales Problem in Siegburg: eine Gemeinschaftszelle unter Einschluss über längere Zeit. Wir haben in Bayern massiv gegengesteuert, damit solche Vorkommnisse vermieden werden. Aber wir können natürlich auch eines sagen: In jedem anderen Land gibt es wie in Bayern Überbelegung in den Haftzellen. Gefangene müssen auch bei uns teilweise gemeinsam untergebracht werden. Das ist so. Dabei muss man sehen, dass wir in vielen Fällen eine gemeinsame Unterbringung auch gezielt wollen, dann nämlich, wenn es sich um einen psychisch instabilen Gefangenen handelt, um den man Sorge haben muss. Wir haben immer wieder festgestellt: Wenn man einen solchen Menschen mit einem geeigneten Mitgefangenen zusammentut, hilft das. Dann stärkt das seine Psyche, und wenn er tatsächlich einmal in eine wackelige Situation geraten würde, wären diese Mitgefangenen da. Das darf man nicht unterschätzen.
Außerdem müssen wir uns darüber klar werden, dass wir vermehrt auch ausländische Gefangene bei uns haben, die es normalerweise gewohnt sind, in einer größeren Familie zu leben oder in einer größeren Gruppe und für die eine Einzelhaftzelle eine zusätzliche Strafe wäre, sodass man sich hier darum bemüht, solche Gefangene mit Gefangenen gleicher Herkunft zusammenzulegen. Es sind also in vielen Fällen die Gefangenen selbst, die eine gemeinsame Unterbringung wünschen.
Damit möchte ich aber nichts bagatellisieren. Es ist klar, dass auch wir unter der Raumnot leiden. Wir haben in Bayern immerhin mehr als die Hälfte der Erwachsenen in Einzelhafträumen untergebracht. Dieser Anteil könnte
noch höher werden, wenn wir versuchen würden, die Unterbringungssituation von einer Unterbringung in Gemeinschaftsräumen zu einer Unterbringung in Einzelhafträumen oder kleineren Gemeinschaftsräumen zu verändern.
Dazu haben wir in der Vergangenheit extreme Anstrengungen unternommen. Wir müssen auch berücksichtigen, dass wir seit 1991 einen extremen Anstieg der Zahl der Häftlinge haben. Die Zahl der Häftlinge ist um ein Drittel angestiegen. Das ist enorm. Seit dieser Zeit haben wir 1450 zusätzliche Haftplätze geschaffen. Wir haben 508 Millionen Euro in Baumaßnahmen investiert. Seit dem Jahr 2005 haben wir im Durchschnitt 13 000 Gefangene in Bayern. Im letzten Jahr haben 32 000 Gefangene unsere Anstalten durchlaufen. Damit haben wir einen wirklich extremen Zuwachs, mit dem kein Investitionsprogramm mithalten kann. Wichtig ist es, die Augen offenzuhalten und gegenzusteuern. Das tun wir auch.
Wenn wir über Nacht sämtliche Gemeinschaftszellen auflösen und sämtliche Gefangene in Einzelzellen unterbringen wollten, was in vielen Fällen – wie schon gesagt -gar nicht so sinnvoll ist, bräuchten wir auf einen Schlag 3000 neue Haftplätze. Das ist ein Viertel unseres Bestandes. Das würde Baukosten in Höhe von 585 Millionen Euro bedeuten. Dafür bräuchten wir auch 780 zusätzliche Planstellen. Dazu muss man schlichtweg sagen: Dieses Geld haben wir nicht. Wir werden aber im Rahmen unserer Möglichkeiten weiterhin alles tun, um die Raumsituation in den Anstalten zu verbessern.
Lassen Sie mich einen kurzen Schlenker zur ärztlichen und therapeutischen Versorgung von suchtkranken Gefangenen machen. Es wird immer wieder behauptet, diese Versorgung sei nicht ausreichend. Das muss ich schlichtweg ganz energisch zurückweisen. Es ist nicht so. Die ärztliche wie auch die therapeutische Betreuung ist ausreichend. Natürlich haben wir auch externe Betreuer. Uns wird wohl auch niemand vorschreiben wollen, dass alle Ärzte und Therapeuten in unserem Dienst stehen müssen. Dort, wo es sinnvoll ist, können diese Leistungen von außen ergänzt werden.
Ich möchte auch das Jugendstrafvollzugsgesetz kurz ansprechen. Vielleicht hat Siegburg dem einen oder anderen bewusst gemacht, wie wichtig es ist, was hinter Gittern geschieht. Resozialisierung ist der beste Opferschutz. Das sind keine leeren Worte. Das Jugendstrafvollzugsgesetz taucht deswegen noch nicht im Haushalt auf, weil das Gesetz erst im nächsten Jahr beraten wird. Wir werden es dann im Nachtragshaushalt vorfi nden. Die Aussage ist nicht richtig, dass in unserem Gesetzentwurf die Sicherheit vor der Resozialisierung an die erste Stelle tritt. In unserem Gesetzentwurf steht etwas ganz anders: Sicherheit und Resozialisierung werden darin als gleichberechtigte Vollzugsziele erwähnt. Von Frau Stahl haben wir es heute schon gehört. Ich kann es immer nur wiederholen: Resozialisierung und Sicherheit sind untrennbar miteinander verbunden. Wenn ich einen resozialisierten Häftling entlassen kann, der nicht mehr straffällig wird, bedeutet das Sicherheit für unsere Gesellschaft. Aus diesem Grunde gehören diese beiden wichtigen Ziele auch zusammen. Wir alle wünschen uns, dass Haftgefangene, wenn sie entlassen werden, keine Straftaten mehr bege
hen. Wenn wir das wollen, müssen wir auch wissen, dass wir dafür in unseren Gefängnissen eine ganze Menge tun müssen und dass unsere Gefängnisse gerade keine Verwahranstalten sein dürfen. Daran arbeiten wir in Bayern hart; das möchte ich hier auch sehr deutlich sagen.
In unseren Anstalten können Gefangene zum Beispiel ihren Schulabschluss nachholen, und zwar in großer Zahl. In unseren Anstalten erhalten die Gefangenen eine Berufsausbildung. In unseren Anstalten gibt es für Gefangene richtige und zielgerichtete Therapien. Da gibt es nicht bloß ein Schild mit der Aufschrift „Sozialtherapie“, sondern wir kümmern uns um die Gefangenen mit ihren jeweiligen Defi ziten. Unsere Anstalten sorgen dafür, dass die Gefangenen an der Therapie teilnehmen, indem sie dazu motiviert werden. Wir hatten im letzten Jahr fast 200 Schulabschlüsse hinter Gittern. Wir hatten über 100 im Gefängnis erworbene Gesellenbriefe. Das heißt also, dass unsere Justizvollzugsanstalten in Bayern auch ein Ort sind, an dem die persönlichen und sozialen Defi zite der Menschen hinter Gittern aufgearbeitet werden können.
(Beifall des Abgeordneten Johann Neumeier (CSU) – Jürgen Dupper (SPD): Das ist ja besser als in der Schule!)
Dabei sind wir frei von jeder Ideologie. Für viele junge Gefangene sind unsere Haftanstalten – das war für mich beeindruckend und gleichzeitig erschreckend – der erste Ort, an dem sie zum ersten Mal eine Tagesstruktur und einen Tagesablauf erleben. Sie müssen morgens früh aufstehen und dürfen nicht im Bett liegen bleiben. Sie haben etwas zu tun, egal ob sie lernen oder arbeiten. Sie sitzen nicht vor dem Fernseher, sondern treiben Sport. Teamsport ist dabei ein ganz wichtiges Wort.
Noch viel beeindruckender war für mich die Tatsache, dass unsere jungen Strafgefangenen gern in die Therapie gehen, und zwar auch in die Präventivtherapie, die ich vor Kurzem in Neuburg eingeführt habe. Nicht bestätigt wurde dabei unsere Angst, dass die jungen Täter fürchten, sie würden damit für die Zukunft stigmatisiert. Im Gegenteil, sie haben zu uns gesagt, dass sich zum ersten Mal jemand mit ihnen unterhält, der sie anhört und der sich um sie kümmert und mit ihnen gemeinsam einen Weg aus dem Schlamassel sucht. Wenn das die Einstellung ist, zeigt das, dass wir gerade bei unseren jungen Gefangenen mit Resozialisierung viel bewirken können. Deswegen ist das eine wichtige Aufgabe. Ich betone immer wieder, dass das hinter unseren Gefängnismauern geschieht und dass dort von allen unseren Bediensteten gemeinsam eine außerordentlich gute Arbeit geleistet wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch das Thema Ehrenamt ist vorher erwähnt worden. Ich möchte nicht alles auf die Ehrenamtlichen abschieben, nur weil es dann günstiger wäre. Die Ehrenamtlichen arbeiten gern mit uns zusammen. Sie stehen mit uns in engem Kontakt. Sie haben ihre Strukturen oftmals so aufgebaut, dass sie auch Fachpersonal in ihren Kreisen beschäftigen. Resozi
alisierung ist nicht nur eine Aufgabe des Staates, sondern ist selbstverständlich auch eine Aufgabe der Gesellschaft, wenn die Gefangenen aus dem Gefängnis entlassen werden. Das dokumentieren die ehrenamtlichen Entlassenenhilfen in einer ganz besonderen Weise. Dafür haben sie auch meine Hochachtung.
Dieses Thema möchte ich im Zusammenhang mit der Änderung des Strafvollzugsgesetzes ausbauen, weil die ehrenamtliche Arbeit ein wichtiger Teil der Sicherheit und der Resozialisierung ist. Wir wissen, dass ein Gefangener, der nach längerer Zeit aus dem Gefängnis entlassen wird und sich erstmals in der Gesellschaft wieder zurechtfi nden muss, schnell ins Straucheln geraten kann. Dazu braucht er Begleitung und Unterstützung, damit er auf dem Weg in eine straffreie Zukunft bleiben kann.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Strafgefangene, die sich trotz aller Motivationsbemühungen unserer Mitarbeiter einer Resozialisierung verweigern und eine Therapie nicht mitmachen wollen, Strafgefangene, die auch im Gefängnis immer wieder durch Gewalttaten gegenüber ihren Mitgefangenen auffällig werden, Strafgefangene, die auch nach Vollverbüßung ihrer Strafe als gefährlich einzustufen sind, können wir natürlich nicht entlassen. Kein Mensch in der Bevölkerung würde es verstehen, wenn man einen solchen Menschen in die Freiheit entlässt. Hier muss schon sehr deutlich zwischen dem Bürgerrecht auf Freiheit und dem Recht der Bürger auf Sicherheit unterschieden werden. Hier gilt der Grundsatz, dass Opferschutz, auch der Schutz potenzieller Opfer, Vorrang vor Täterschutz hat. Danach werden wir auch in Zukunft handeln.
Das gilt natürlich auch für die vorzeitige Haftentlassung von Gewalttätern. Mehrfachtäter und Täter, die körperliche Delikte gegen andere verüben, zum Beispiel Vergewaltigung, Sexualdelikte, versuchter Mord oder Mord, sind in aller Regel nicht diejenigen, die vorzeitig freigelassen werden können. Mit diesem Thema befassen wir uns momentan, und dabei sagen wir, im Rahmen und auf der Basis des Rechtsstaats müssen wir auch dafür Sorge tragen, dass unsere Bevölkerung, soweit wir es nur können, beschützt wird.
Herr Schindler, zum Deal muss ich mich nicht mehr äußern, das habe ich bereits getan. Ich muss allerdings dazusagen, dass meine Meinung auch in der Justiz umstritten ist, und zwar nicht nur aus Gründen der Kapazität. Das ist ein Thema, über das man sich treffl ich streiten kann. Ich glaube, von mir ist dazu alles gesagt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Hohes Haus, ich möchte zum Schluss allen Angehörigen der bayerischen Justiz für die großartige Arbeit danken. In diesen Dank möchte ich die Rechtsanwaltschaft, die Notarinnen und Notare sowie unsere grün gewandeten Kollegen von der Polizei einschließen. Besonders hervorheben möchte ich die Arbeit derjenigen, die sich ehrenamtlich bei der Justiz engagieren und die damit einen sehr wertvollen Beitrag für unsere Arbeit leisten und unsere Leistungsbilanz stärken.
Mein besonderer Dank gilt den Kolleginnen und Kollegen im Bayerischen Landtag für die Unterstützung der bayerischen Justiz. In erster Linie gilt dies für die Mitglieder des Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen sowie des Petitionsausschusses. Wir haben eine sachliche, an der Arbeit der Justiz orientierte sowie die Arbeit der Justiz anerkennende Diskussion geführt, für die ich Ihnen sehr dankbar bin. Mein besonderer Dank gilt auch den Mitgliedern des Haushaltsausschusses, allen voran dem Vorsitzenden Manfred Ach und dem Berichterstatter Dr. Müller.
Im Interesse unserer gemeinsamen Sache, der Gewährleistung des Rechts im Freistaat Bayern, wünsche ich mir auch für die kommenden Jahre eine Fortsetzung der guten Zusammenarbeit. Ich bitte Sie deshalb herzlich um Zustimmung zum Entwurf des Justizhaushalts für die Jahre 2007 und 2008 und wünsche Ihnen allen frohe Festtage.
Herr Präsident, meine Herren und Damen und vor allem Herr Kollege Zellmeier! Ich werde jetzt ganz uncharmant die Ausführungen von Frau Justizministerin Dr. Merk konterkarieren. Ich frage mich nicht nur als Juristin, sondern vor allem als Sozialarbeiterin, die ich auch bin, wieso die Wohlfahrtsverbände immer wieder die schwierige Situation beklagen, wenn doch in den Justizvollzugsanstalten alles halbwegs gut läuft. Ich frage mich, wieso sie beklagen, dass sie kaum Ansprechpartner fi nden, wenn es um die Organisation von Angeboten geht. Ich frage mich, wieso sie kritisieren, dass vieles von ihnen organisiert werden muss, weil es in der Justizvollzugsanstalt kaum Angebote für den Behandlungsvollzug gibt.
Dabei verlange ich noch nicht einmal, dass die Zellen alle in Einzelzellen umgebaut werden. Das ist wahrscheinlich wirklich nicht auf einen Schlag zu erreichen. Es sollten aber wenigstens die Räumlichkeiten für die Gruppenarbeit zumutbar gestaltet werden. Dass Familien sich in normalen Besuchsräumen ohne Spielmöglichkeiten für Kinder aufhalten müssen, sollte in Zukunft nicht mehr der Fall sein. Ich frage mich, wieso sich die Wohlfahrtsverbände darüber beklagen müssen, dass die Zuschüsse vonseiten der Justiz so spärlich fl ießen.
Die Behandlung von Drogenkranken ist sehr wohl ein großes Problem, weil die Medikation unsystematisch bis kaum erfolgt. Oft wird ein kalter Entzug durchgeführt. Es gibt keine durchgängige psychiatrische Diagnostik. Die Atteste zur Therapievermittlung werden von Anstaltsärzten erst nach Aufforderung durch den Kostenträger erstellt. Überhaupt haben wir Probleme betreffend die Kostenträger bei Maßnahmen in der Haft. Es gibt zum Beispiel Probleme bei der Finanzierung stationärer Maßnahmen der Jugendämter. Wir haben auch Probleme bei der Refi nanzierung der Straffälligenhilfe usw., usw.
Meine Redezeit ist zu Ende. Ich danke Ihnen, kann Sie aber leider nicht charmant in die Weihnachtsferien entlassen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die CSU-Fraktion hat noch 7 Minuten und 54 Sekunden. Keine Angst, ich werde das nicht ausschöpfen. Herr Kollege Schindler, ich möchte nur eine Anmerkung machen, nachdem es leider nicht möglich war, eine Zwischenfrage zu stellen. Unter Bezugnahme auf eine Broschüre der CSU-Landtagsfraktion tun Sie so, als wären innere Sicherheit und Verwirklichung des Rechtsstaats ein Gegensatz. Meine Damen und Herren, ich sehe das ganz anders.
Die Gewährleistung innerer Sicherheit und die Verwirklichung des Rechtsstaats sind gleichsam die beiden Seiten ein und derselben Medaille. Denn ohne innere Sicherheit gibt es keinen Rechtsstaat, und ohne Rechtsstaat gibt es nach unserem Staatsverständnis auch keine innere Sicherheit; denn die innere Sicherheit – oder die vermeintliche innere Sicherheit – totalitärer Staaten haben wir nicht und wollen wir nicht haben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wer unter rechtsstaatlichen Verhältnissen leben will, braucht innere Sicherheit. Es gehört zu den vornehmsten Aufgaben der Justiz, die innere Sicherheit zu gewährleisten, und in diesem Sinn ist sie – auch – eine Säule der inneren Sicherheit.
Mir liegt keine weitere Wortmeldung vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Entwurf des Haushaltsplans 2007/2008, Einzelplan 04, die Änderungsanträge auf den Drucksachen 15/6589 mit 15/6597, 15/6601 mit 15/6606 und 15/6616 sowie die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen auf Drucksache 15/6822 zugrunde.
Der Einzelplan 04 wird vom Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen mit der in der Beschlussempfehlung auf Drucksache 15/6822 genannten Änderung zur Annahme empfohlen.
Wer dem Einzelplan 04 in der vom federführenden Ausschuss empfohlenen Fassung seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das ist die CSU-Fraktion. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Keine. Ersteres war die Mehrheit.
Damit ist Einzelplan 04 angenommen. Gemäß § 126 Absatz 6 der Geschäftsordnung gelten zugleich die vom Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen zur Ablehnung vorgeschlagenen Änderungsanträge als abgelehnt. Eine Liste dieser Änderungsanträge liegt Ihnen vor.