Protocol of the Session on November 29, 2006

Die Staatsregierung bzw. das Sozialministerium stiehlt sich ganz elegant aus der Altenhilfe. Ich habe das im Ausschuss schon unter das Motto „ausgerechnet jetzt“ gestellt. Ausgerechnet jetzt, da wir eine galoppierende demografische Entwicklung haben, unterstützen wir die Investitionen für Altenheime nicht mehr. Ausgerechnet jetzt, da eine Differenzierung angesagt ist, zum Beispiel bei Menschen mit Demenz, die andere Einrichtungen brauchen,

(Beifall bei den GRÜNEN)

ausgerechnet jetzt, da wir viele multimorbide Menschen haben, die eine fachlich qualifizierte Pflege, aber auch eine gute Unterbringung brauchen, zieht sich der Freistaat zurück, etwa aus den Neubauten.

Angeblich gibt es freie Pflegeplätze. Ich weiß aber auch, dass es Wartezeiten gibt – das ist von Region zu Region unterschiedlich –, deshalb kann man nicht sagen, bayernweit gibt es noch Pflegeplätze, also tun wir nix. Es besteht dringend Handlungsbedarf, vor allen Dingen an individuell ausgerichteten Pflegeeinrichtungen. Davon gibt es viel zu wenige.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Es besteht vor allem auch Sanierungs- und Modernisierungsbedarf. Es ist kein guter Service, diese alten Menschen in dringend renovierungsbedürftigen Heimen unterzubringen und zu sagen: Hauptsache voll, wir zahlen jedenfalls nichts mehr dazu. Das ist eine Frechheit gegenüber den alten Menschen. Dies wird in Zukunft noch viel schlimmer werden. Dadurch wird die Frechheit nicht kleiner.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Sie haben bei den Kommunen die Sozialhilfeausschüsse abgeschafft; warum, weiß ich nicht, sehr wahrscheinlich aus Kostengründen. Ich war selbst jahrelang Stadträtin und weiß, dass Kommunalpolitiker, um gute Politik zu machen, wirklich darauf angewiesen sind, in oft schwierigen sozialen Fragen von Fachleuten beraten zu werden. Diese Gremien haben gute Arbeit geleistet, und sie waren eine echte Hilfestellung für kommunale Parlamente. Die gibt es jetzt nicht mehr.

Wenn Sie wieder in irgendeiner Form durch die Hintertür mit anderem Namen und mit weniger Kompetenzen eingerichtet werden sollten, dann auf freiwilliger Basis. Das heißt, die Einrichtung bleibt in der Beliebigkeit der Kommunen. Das kann es nicht sein. Die Kommunen werden den Teufel tun und sich zusätzliche Kosten an den Hals binden. Die Kommunen werden diese Ausschüsse nicht einrichten. Sie werden sich damit aber einer fachlichen Beratung berauben. Auch das kann nicht im Sinne einer effektiven Sozialpolitik sein.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Bei der Zusammenführung von Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege sind wir der Meinung – dazu haben wir auch einen Antrag gestellt –, dass es für Kommunen, die schon jetzt die Hilfe zur Pflege vorbildlich und in eigener Regie leisten und die sich in der Lage sehen, das auch durchzuführen, auf deren Wunsch hin eine Öffnungsklausel geben sollte, wonach diese Aufgaben in den jeweils berechtigten Einzelfällen auch bei den Kommunen bleiben können. Nach der allgemeinen Regelung muss diese Aufgabe aber in der Hand der Bezirke vereinigt werden.

Dann noch ganz kurz zur Budgetierung in der Forensik. Grundsätzlich gibt es nichts zu sagen gegen eine Budgetierung. Wir können aber keiner Budgetierung zustimmen,

deren Parameter nicht feststehen. Welche Budgetierung meinen Sie denn? Eine auf unterstem Level oder wo soll sie angesiedelt werden? Was enthält diese Budgetierung? Enthält sie eine ausreichende Therapie? Ist darin auch enthalten, dass die Menschen menschenwürdig untergebracht werden? Sind darin eine ambulante Öffnung nach außen und eine Nachsorge für die Menschen enthalten? Ist das in Ihrer Budgetierung enthalten? Ich glaube, so weit sind Sie noch gar nicht. Neulich habe ich von einem Unterarbeitskreis gehört, der gegründet werden soll, und in dem das bearbeitet wird. Bevor ich nicht weiß, was mit Budgetierung gemeint ist und was darin enthalten ist, kann ich mich nicht für einen solchen Beschluss erwärmen.

Auch im Hinblick auf die steigenden Zahlen in der Forensik ist es wichtig, dass es eine echte Resozialisierungschance für diese Menschen gibt. Ausgelöst durch Medienberichte – das gebe ich zu – hat die Öffentlichkeit große Angst vor diesen Menschen. Deshalb ist es wichtig, dass diese Menschen nicht wieder kaserniert und abgedrängt werden, sondern dass sie allmählich mit einer echten Begleitung und einer echten Chance zurückgeführt werden können.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Diese Begleitung kostet aber etwas. Das alles muss in dieser Budgetierung enthalten sein. Ich bin sehr skeptisch, ob das alles enthalten sein wird. Deswegen können wir in dieser Form keinen Blankoscheck für die Budgetierung ausstellen. Wir wollen erst einmal sehen, was sich dahinter verbirgt.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Insgesamt können wir diesem AGSG nicht zustimmen, weil es unzulänglich ist, weil es einen Qualitätsabbau und, wie bei der Abschaffung der Sozialhilfeausschüsse einen Verzicht auf demokratische Strukturen bedeutet. Deshalb werden wir dieses Gesetz ablehnen. Beim Antrag der SPD werden wir uns wie bereits im Ausschuss enthalten, weil wir nicht damit einverstanden sind, dass bei den Kommunen der Finanzierungsvorbehalt erhalten bleibt. Wir wollen es ohne Finanzierungsvorbehalt und enthalten uns deshalb.

Für die Staatsregierung darf ich Frau Staatsministerin Stewens das Wort erteilen.

Frau Präsidentin, liebe Kollegen, liebe Kolleginnen! Von meinen Vorrednerinnen und Vorrednern ist viel zum AGSG gesagt worden. Ich möchte nur noch ganz kurz auf die wichtigsten Punkte eingehen. Das vorliegende Gesetz bringt wegen der besseren Überschaubarkeit und Lesbarkeit für den einzelnen Rechtsanwender eine wesentliche Verbesserung des Landesrechts mit sich. Es leistet damit auch einen wesentlichen Beitrag zur Deregulierung. Die Zusammenführung von sechs Einzelgesetzen auf dem Gebiet des Sozialrechts ist eine eindeutige Verbesserung. Jeder, der sich mit dem Sozialrecht beschäftigt, weiß natürlich, dass dieses Recht kompliziert ist und

dass hinter diesem Gesetzentwurf eine wichtige materielle Arbeit unserer Beamten aus dem Sozialministerium steckt. Das möchte ich hier noch einmal ganz klar sagen. Diese Arbeit war gar nicht so einfach.

(Joachim Wahnschaffe (SPD): Dafür haben wir sie auch gelobt!)

Das ist schon richtig, aber man kann auch einmal anerkennende Worte zur Arbeit sagen und nicht immer nur kritisieren. Deswegen darf ich das als Ministerin auch sagen.

(Joachim Wahnschaffe (SPD): Wir haben sie auch gelobt für ihre Arbeit!)

Ich möchte zu dem zweiten Teil des Gesetzes kommen, zur Investitionskostenförderung. Darüber ist sehr intensiv diskutiert worden. Bei 97 800 Pflegeplätzen in circa 1300 Heimen in Bayern hatten wir einen Leerstand von 3410 Altenheimplätzen. Das ist Fakt. Es gibt viele Leerstände, und es gibt kaum noch Meldelisten und Wartelisten.

(Joachim Wahnschaffe (SPD): Das stimmt nicht! Ich kann Ihnen aus dem Stand mehrere Heime nennen!)

Auch wenn es Ihnen weh tut, Herr Kollege Wahnschaffe, wir wissen ganz genau, dass nicht nur private Träger, sondern auch Träger der öffentlichen und Freien Wohlfahrtsverbände, die nicht an die Vergaberichtlinien gebunden sind, durchaus günstiger bauen können. Vor diesem Hintergrund malen Sie den Teufel an die Wand mit Kostensteigerungen, die so mit Sicherheit nicht stimmen.

(Dr. Thomas Beyer (SPD): Wir haben Ihnen Beispiele genannt!)

Herr Beyer, Sie vertreten hier die Arbeiterwohlfahrt.

(Joachim Wahnschaffe (SPD): Er vertritt zuerst die SPD-Fraktion! – Dr. Thomas Beyer (SPD): Und wen vertreten Sie?)

Ein Problem haben wir durchaus. Es ist die Sanierung.

(Joachim Wahnschaffe (SPD): Jawohl! – Dr. Thomas Beyer (SPD): Danke, dass Sie das anerkennen!)

Hier sehe ich durchaus Probleme bei den Trägern, die vor 30 Jahren bei den Altenheimen eingestiegen sind. Hier muss man nachschauen. Deshalb wollen wir bis 2009 den Markt beobachten,

(Joachim Wahnschaffe (SPD): Aber nichts tun!)

um dann gleichzeitig zu sagen: Wo es denn notwendig ist, muss man sich überlegen wie weit der Staat dann auch wieder in die Finanzierung einsteigt. Gerade bei der Sanierung meine ich, müssen wir sehen, dass die Möglichkeiten eines zinsgünstigen Darlehens ausgelotet werden. Das hat mein Haus, das Staatsministerium für

Arbeit und Sozialordnung, auch zugesagt. Dazu haben wir auch das Innenministerium eingeschaltet, das der Auffassung ist, dass es grundsätzlich keine Probleme gibt, wenn die Kommunen kommunale Bürgschaften vergeben, und dass dann einem Darlehensprogramm überhaupt nichts mehr im Wege steht.

(Joachim Wahnschaffe (SPD): Anders als am Flughafen Hof!)

Vor diesem Hintergrund werden wir natürlich jetzt an einem konkreten Darlehensprogramm arbeiten.

Ich möchte zur Pflege auch noch sagen, dass wir ganz intensiv und mehr als alle anderen Länder die Aus- und Fortbildung und die Gerontopsychiatrie fördern. Damit helfen wir vielen Trägern. Wir fördern die Supervision und das Heimmanagement. Da sind wir in Bayern vorbildlich. Hier geht es wirklich um die Qualität der Pflege. Deswegen würde ich an Ihrer Stelle das Augenmerk mehr auf die Lebensqualität der Menschen, die in den Heimen wohnen, und auf die Qualität der Pflege richten. Ich halte das für wichtiger als die Hardware-Investitionskosten. Insgesamt hat der Freistaat seit 1962 1,34 Milliarden für die Investitionskosten ausgegeben. Mit dieser Summe können wir uns sehr wohl sehen lassen. Wir wissen natürlich auch, dass wir damit sehr viele Verbesserungen auf den Weg gebracht haben und dass wir weiterhin, gerade jetzt, auch auf die Träger zugehen.

Als ich Sozialministerin wurde, habe ich mich dafür eingesetzt, dass Bezirke und Land 1000 zusätzliche Pflegekräfte bezahlen. Das Angebot ist von den Trägern zum Teil gar nicht angenommen worden, weil sie nämlich Angst hatten, dass sie mit ihren Pflegesätzen in der Konkurrenz zu anderen Heimen stehen. Wenn wir schon über Qualität reden, sollten wir wirklich über die Pflegequalität in unseren Heimen reden und nicht nur über die Investitionskostenförderung, von der wir sehr genau wissen, dass mittlerweile sehr attraktive Angebote sowohl von den privaten Trägern wie auch von der Wohlfahrtspflege auf dem Markt sind.

Als Zweites möchte ich den Maßregelvollzug ansprechen. Wir beraten über die Fortschreibung des zweiten Psychiatrieplans nächste Woche im Kabinett, Herr Kollege Wahnschaffe, dann wird er den Verbänden und ebenfalls dem Landtag zugeleitet. Herr Kollege Wahnschaffe und Frau Kollegin Ackermann, ich bitte Sie, zwischen Ausbrüchen und Entweichungen bezüglich der Lockerungen im Vollzug zu differenzieren. Man muss darüber differenziert reden, denn wir wissen genau, dass Entweichungen die Folge von Vollzugslockerungen sind, die dem Wesen des Maßregelvollzugs innewohnen. Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, bei der Diskussion ein Stück weit zu differenzieren.

Frau Staatsministerin, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Wahnschaffe.

Bitte schön, Herr Kollege.

Vor kurzem sind zwei Straftäter – ich sage ausdrücklich Straftäter – aus dem Bezirkskrankenhaus Regensburg entwichen oder ausgebrochen. Sie sind bis heute nicht gefasst, man vermutet sie im Ausland. Die Polizei spricht davon, dass von ihnen ein erhebliches Gefährdungspotential ausgeht. Würden Sie dies als Ausbruch oder als Entweichung ansehen?

Frau Staatsministerin, bitte.

Soweit ich mich erinnern kann, war das in der Tat ein Ausbruch. Ich habe darum gebeten, bei diesem Begriff zu differenzieren, Herr Kollege Wahnschaffe, sage aber gleichzeitig zu, die Sachlage zu überprüfen. Soweit ich es im Gedächtnis habe, handelte es sich um einen Ausbruch. Sie wissen aber genau, dass die Zahlen der Ausbrüche und der Entweichungen in den letzten Jahren ganz massiv nach unten gegangen sind – Sie haben es selber erwähnt – und dass wir bei der Sicherheit in allen 14 bayerischen Maßregelvollzugsanstalten sehr viel gemacht haben. Wir haben 14 Maßregelvollzugsanstalten mit insgesamt über 2000 Patientinnen und Patienten. Ich meine, dass wir gemeinsam mit den Bezirken andere Wege suchen müssen. Wir haben in Straubing eine Maßregelvollzugsanstalt für diejenigen Täter, die besonders sicherungsbedürftig sind.

(Joachim Wahnschaffe (SPD): Über Budgets werden Sie das Problem nicht lösen!)

Nein, aber wir wollen beim Maßregelvollzug eine andere Zuweisung der Patienten in die einzelnen Maßregelvollzugsanstalten haben, analog der Maßnahme in Straubing, die wir schon auf den Weg gebracht haben. Wir sind der Ansicht, dass nicht jede Maßregelvollzugsanstalt die Einrichtungen und Therapien für jedes Störbild vorhalten muss. Wir müssen uns gemeinsam mit den Bezirken darüber Gedanken machen, da wir beim Maßregelvollzug auf die unabhängige Gerichtsbarkeit angewiesen sind und wir pro Jahr eine Steigerung in erheblichem Umfang gerade der sogenannten 64-Patienten, haben.

Frau Kollegin Ackermann, ich kann Sie beruhigen. Das neue Finanzierungssystem wurde in einem engen Dialog mit den Bezirken entwickelt. Wir befinden uns in einem intensiven Gedankenaustausch mit den Bezirken. Für mich ist die Einbindung der Bezirke sehr wichtig. Auch die Frage der Konnexität spielt in diesem Zusammenhang eine Rolle. Selbstverständlich müssen wir auf diesem Gebiet bezahlen. Momentan haben wir die nachträgliche Kostenerstattung. Wir haben ein unflexibles System mit einem hohen Verwaltungsaufwand für Aufgaben- und Kostenträger und haben keine echten Sparanreize. Deshalb sollten die Betroffenen an einer solchen Budgetierung interessiert sein, bei der die Bezirke auch sehr intensiv zusammenarbeiten.

Lassen Sie mich noch kurz ein Themenfeld, das Sie angesprochen haben – ambulante und stationäre Pflege,