Protocol of the Session on November 29, 2006

und brachte es zum Landratsamt Starnberg. Es war damals eben nicht definierbar, ob es ein Wolf oder ein Hund ist. Eine vorläufige Expertenbewertung aufgrund digitaler Fotos fiel widersprüchlich aus, vom Wolfshund über Hybrid bis Wolf.

Auf Veranlassung unseres Hauses wurde das Tier am 31. Mai 2006 zum Nationalpark Bayerischer Wald gebracht. Auch dort konnten Fachleute anhand des Kadavers keine genaue Zuordnung treffen. Es wurde deshalb von unserem Haus entschieden, das Tier zur phänotypischen, morphologischen und pathologischen Untersuchung in das Naturkundemuseum im sächsischen Görlitz zu bringen, wo dann auch genetische Proben genommen wurden.

Am 23. Juli 2006 wurde das Tier nach Sachsen überführt. Auch die dortige phänotypische Untersuchung ließ große Zweifel an der Zuordnung. Erstmals wurde in Betracht gezogen, dass es sich um einen italienischen Wolf handeln könnte. Dementsprechend wurden Proben für die genetische Untersuchung genommen und an das Institut für Umweltschutzbiologie in Lausanne geschickt.

Am 9. September 2006 gab das Labor bekannt, dass der Wolf das genetische Profil eines italienischen Wolfes zeige, dass damit jedoch nicht geklärt sei, ob es sich um einen frei lebenden oder einen Gehegewolf handelt. Das Labor schlug deshalb den Abgleich mit der alpenweiten Wolfs-Gendatenbank vor. Es bat außerdem, vergleichende statistische Berechnungen abzuwarten, um die Wahrscheinlichkeit einer zufälligen Gleichheit des Genoms bei verschiedenen Individuen festzumachen.

(Joachim Wahnschaffe (SPD): Das ist ja fast wie bei Brehms Tierleben!)

Am 11. November 2006 wurde von unserem Haus vorab per E-Mail folgendes endgültige Ergebnis mitgeteilt: Nach den weiterführenden Analysen stammt die am 29. März 2006 im Formazzatal an der schweizerisch-italienischen Grenze gefundene Losung mit 99 %iger Wahrscheinlichkeit von dem bei Pöcking überfahrenen Tier. Das bedeutet, dass ein frei lebender Wolf innerhalb von zwei Monaten etwa 250 Kilometer Luftlinie von den Zentralalpen bis an den Starnberger See zurückgelegt hat und dabei vorher offensichtlich nicht aufgefallen ist.

Dem Staatsministerium liegt zur Verbreitung von Wölfen im Alpenraum und in den Nachbarstaaten und -ländern eine aktuelle Studie des Bundesamts für Naturschutz vor, die sich ihrerseits auf die Angaben der dortigen Fachleute stützt. Nach dieser Studie ist in den italienischen Südalpen seit mehreren Jahren eine Zuwanderung von Wölfen aus dem Apennin zu beobachten. Vor allem die Unterschutzstellung 1972 und die verbesserte Nahrungsgrundlage durch die Wiederansiedlung von Wildschwein, Rothirsch und Gämse scheinen dafür verantwortlich zu sein. Derzeit leben mindestens fünf Rudel an der Grenze zu Frankreich.

Über das Piemont sind einzelne Wölfe schon 1992 in den französischen Mercantour-Nationalpark eingewandert und haben mittlerweile in der Region elf Rudel gebildet. Von dieser Wolfspopulation der Südalpen wandern immer wieder einzelne Wölfe in die Schweiz; in das Wallis, das Tessin und nach Graubünden. Im österreichischen und deutschen Alpenraum konnten bislang keine Tiere nachgewiesen werden. Im Bayerischen Wald und im bayerischböhmischen Grenzraum gibt es immer wieder Hinweise auf einzelne hundeartige größere Tiere – das Fachwort ist Caniden, aber ich habe versucht, es zu übersetzen. Unklar ist, ob es sich dabei tatsächlich um Wölfe handelt, und wenn ja, woher sie kommen. Die Untersuchung des 2004 bei Thalberg erschossenen Wolfes weist möglicherweise auf ein Gehegetier hin.

Im Grenzraum Fichtelgebirge/Sachsen werden ebenfalls sporadisch große Caniden beobachtet. Ein dezidierter Nachweis fehlt. Die in den Jahren 2002 und 2003 vom

Erzgebirge nach Nordrhein-Westfalen gewanderte Wölfin „Bärbel“ ist aus einem Gehege bei Klingenthal entkommen. In der Oberlausitz in Sachsen leben seit Ende der Neunzigerjahre wieder Wölfe, im Jahr 2006 zwei Rudel mit 14 Welpen. Die Abwanderung von subadulten Tieren, also von Jungtieren, soll im Winter 2006/2007 radiotelemetrisch verfolgt werden.

Regelungen zum Bayerischen Wildtiermanagement stehen und fallen mit ihrer Akzeptanz. Deshalb setzt unser Haus auf eine möglichst frühzeitige Beteiligung der Interessensgruppen bei der Erarbeitung von Leitlinien im Umgang mit Bär, Wolf und Luchs. Wir denken, dass nur in einem Prozess der Teilhabe die Chance besteht, ein gemeinsam getragenes und dann auch nachhaltiges Management dieser stark polarisierenden Tierarten zu erreichen. Unser Haus strebt als gemeinsame Grundlage und Feststellung des Ist-Zustandes eine soziologische Erhebung der Kenntnisse, Meinungen und Einstellungen an. Deren Auswertung wird zeigen, wie sich die bayerische Bevölkerung zu großen Beutegreifern stellt. Die Analyse wird wesentlich das zu erarbeitende Maßnahmenbündel und die Umsetzung beeinflussen. In einem späteren Schritt kann das Management dann durch eine weitere Analyse evaluiert und fortgeschrieben werden.

Ein Schritt, um dies zu realisieren, ist die Einberufung einer Steuerungsgruppe „Große Beutegreifer“ Anfang Dezember – ich glaube am 5. Dezember – in unserem Hause. Dabei wird mit allen Verbänden gesprochen und von uns werden Eckpunkte vorgelegt, wie die Entwicklung in der Zukunft verlaufen soll. Von den Verbänden gibt es einzelne Vorschläge, über die man diskutieren wird und die abgeglichen werden sollen, um eine vernünftige Lösung für das Wildtiermanagement zu finden.

Zusatzfrage: Frau Kollegin Paulig.

Da das langwierige und komplexe Hin und Her bei der Analyse des Wolfes gezeigt hat, dass Bayern – auch bei der Jagd des Bären hat sich das gezeigt – nicht auf das Einwandern von Wildtieren vorbereitet ist, frage ich: Wann wird Bayern die Methodik haben, um eigene Genanalysen bei Wildtieren durchzuführen? – Dann habe ich noch eine zweite Zusatzfrage.

Herr Staatssekretär, bitte.

Die Frage kann ich so nicht beantworten. Ich müsste Ihnen die Antwort, welche Überlegungen es in dieser Richtung gibt und wann wir eigene Analysemethoden haben werden, schriftlich zukommen lassen. Die Analysemethoden werden in allen Bereichen ständig weiterentwickelt. Ich kann die Frage daher im Moment nicht beantworten, werde Ihnen die Antwort aber schriftlich zukommen lassen.

Vielleicht kann in der Antwort auch der Aufwand für das ganze Vorhaben beziffert werden. Frau Kollegin, bitte.

Meine zweite Zusatzfrage: Nachdem Sie einen recht langwierigen Prozess der Akzeptanzerforschung zum Wildtiermanagement in der bayerischen Bevölkerung dargestellt haben, muss ich daraus schließen, dass das In-Kraft-Treten eines Wildtiermanagementkonzeptes, das es in der Schweiz, in Österreich und in anderen Staaten gibt, in Bayern auf die lange Bank geschoben wird, da Sie bis heute kein Datum nennen konnten, bis wann dies in Kraft treten soll?

Herr Staatssekretär, bitte.

Ich will die Implementierung eines Wildtiermanagements nicht davon abhängig machen, was die Bevölkerung dazu sagt. Ich habe Ihnen geschildert, dass wir Anfang Dezember eine Besprechung durchführen werden. Dabei muss geklärt werden, ob es zwischen dem, was die Verbände wollen und dem, was wir vorsehen, große Unterschiede gibt, wovon ich nicht ausgehe. Parallel dazu kann man den Willen der Bevölkerung eruieren. Ich denke, das ist auch sinnvoll, weil ein solches Wildtiermanagement letztlich stark von der Akzeptanz lebt. Es ist wichtig, dass die Ziele, die mit einem solchen Wildtiermanagement, zum Beispiel beim Zuwandern von Beutegreifern, verfolgt werden, mitgetragen werden. Ein Wildtiermanagement ist schwer durchzusetzen, wenn in der Bevölkerung eine Mauer des Widerstands aufgebaut ist und diese keinen Bären oder Wolf haben will. Daher ist ein Dialog mit der Bevölkerung wichtig, um die Einstellung der Bevölkerung zu eruieren. Danach wird man entscheiden, welche Maßnahmen in der Öffentlichkeitsarbeit ergriffen werden müssen, um ein solches Wildtiermanagement zu verankern.

(Zuruf der Abgeordneten Ruth Paulig (GRÜNE))

Frau Kollegin, das Thema ist abgeschlossen. Es gibt jetzt auch keine weiteren Dialoge.

Herr Staatssekretär, damit sind die Fragen beantwortet. Die nächste Frage richtet sich an das Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten, Herrn Staatsminister Miller. Fragesteller ist Herr Kollege Sprinkart.

Sehr geehrter Herr Staatsminister, trifft es zu, dass ein Teil der für LEADER+ vorgesehenen Mittel ab der neuen Programmperiode zwingend für die Umsetzung der sogenannten Mainstream-Maßnahmen, zum Beispiel Dorferneuerung und Flurneuordnung, eingesetzt werden soll und wenn ja, wie hoch ist der Anteil und in welcher Form soll die Umsetzung erfolgen?

Herr Staatsminister, bitte.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Die Bayerische Staatsregierung will auch in der neuen Förderperiode 2007 bis 2013 den bewährten bayerischen Leader-Ansatz mit seinem relativ großen Spielraum für die Lokalen Aktionsgruppen (LAGs) und die bewährten Strukturen im Rahmen der von der EU eingeräumten Möglichkeiten fortsetzen. Die von der EU vorgegebene

fachliche und finanzielle Integration von Leader in die neue Verordnung zur Förderung der ländlichen Entwicklung ermöglicht in Leader dabei künftig auch die Umsetzung von Projekten aus Hauptmaßnahmen, wenn sie die Leader-Anforderungen erfüllen. Gleichzeitig stellt jedoch die EU für Leader keine zusätzlichen Fördermittel mehr zur Verfügung.

Wir hatten bisher rund 53 Millionen Euro in einem eigenen Leader-Topf zur Verfügung. Künftig müssen 5 % der Mittel, die aus ELER stammen – das ist die Verordnung zur Förderung der ländlichen Entwicklung, die zweite Säule –, im Leader-Ansatz ausgegeben werden. Dabei können Mittel auch zur Umsetzung von sogenannten Hauptmaßnahmen oder Mainstream-Programmen eingesetzt werden. Das betrifft die Dorferneuerung, Flurneuordnung, Diversifizierung, Naturschutz und Landschaftspflege. Wir werden diese Chance zur Erweiterung des Maßnahmenspektrums in Leader auch angesichts der rückläufigen Mittelausstattung bei der sogenannten zweiten Säule – Sie wissen, dass 80 Millionen weniger durch die EU überwiesen werden – nutzen. Zugleich werden wir im Sinne einer effektiven regionalen Entwicklung in Bayern aber auch in ausreichendem Umfang Mittel für die Umsetzung typischer Leader-Projekte – wie bei LEADER+ – einsetzen. Darüber hinaus erfolgt wieder eine Leader-Förderung für gebietsübergreifende und transnationale Kooperationen zwischen LAGs sowie für das LAG-Management. Das heißt, die Manager für die Leader-Arbeitsgruppen werden gefördert.

Jede LAG soll dabei die Möglichkeit haben, die in Leader enthaltenen Fördermöglichkeiten in einer jeweils optimal auf ihr Gebiet zugeschnittenen Kombination einzusetzen. Dabei wollen wir im bayerischen Durchschnitt als Orientierungswert ein Verhältnis von 50 : 50 zwischen den klassischen Leader-Projekten und Leader-Projekten aus Hauptmaßnahmen – wie zum Beispiel der Dorferneuerung – anstreben. Dieser Wert stellt jedoch keine strikte Vorgabe auf Ebene jeder einzelnen LAG dar, sondern kann den jeweiligen regionalen Erfordernissen entsprechend über- oder unterschritten werden. Im Regionalen Entwicklungskonzept und in der anschließenden Umsetzungsphase muss aber bei jeder LAG erkennbar sein, dass sie auch Projekte aus Hauptmaßnahmen realisieren will.

Dies erfordert in der Planung und Umsetzung eine Abstimmung der Lokalen Aktionsgruppen mit den Bewilligungsstellen, also mit der Strukturentwicklungsgruppe am Amt für Landwirtschaft und Forsten, mit dem Amt für Ländliche Entwicklung sowie der Regierung, wenn es sich um Naturschutzmaßnahmen handelt. Eine solche Abstimmung war bereits bei LEADER+ üblich und ist mit ein Erfolgsfaktor für eine effektive regionale Entwicklung, zumal die Leader-Manager die Lokalen Aktionsgruppen dabei unterstützen.

Zusatzfrage: Herr Kollege Sprinkart.

Herr Staatsminister, wenn das so ist, frage ich Sie: Warum haben Sie bei der Eröffnung des Ideenwettbewerbs für LEADER+-Projekte am 12.

Oktober in Kempten den Beteiligten nicht gesagt, dass Sie in ihren Aktionsgruppen in Zukunft nur noch über die Hälfte der Leader-Mittel frei verfügen können und der Rest gebunden ist? – Oder hatte Sie damals der Bauernverband noch nicht unter Druck gesetzt?

Herr Staatsminister, bitte.

Staatsminister Josef Miller: Herr Sprinkart, der letzten Bemerkung hätte es nicht bedurft. Mit dem Bauernverband wurde überhaupt nicht gesprochen, was Leader anbelangt. Über die ELER-Verordnung, also die gesamte zweite Säule, wurde mit dem Bauernverband geredet. Es wurden aber auch mit allen anderen Beteiligten Gespräche geführt. Noch mehr Gespräche haben wir mit dem Landesverband des ökologischen Landbaus geführt, wenn Sie es genau wissen wollen. Das können Sie gerne nachprüfen.

Zurück zum Thema. Natürlich haben wir die Angelegenheit angesprochen. Sie haben von „müssen“ geredet. Wenn Sie aufgepasst hätten, hätten Sie dem, was ich gerade gesagt habe, entnommen, dass diese 50 % sowohl unter- als auch überschritten werden können, dass die Leader-Maßnahmen in der Dorferneuerung und im Naturschutz eingesetzt werden können und dass die Lokalen Aktionsgruppen dazu bereit sein müssen.

Man kann nicht im Voraus 50 % für jede Gruppe vorgeben. Wenn am Ort keine Dorferneuerungsmaßnahmen stattfinden, können Sie das Geld gar nicht einsetzen, aber wir wollen landesweit das Ziel erreichen, dass 50 % in bewährten Leader-Maßnahmen und 50 % in sogenannten Hauptprogrammen ausgereicht werden.

Weitere Zusatzfrage: Herr Kollege Sprinkart.

Herr Minister, wie können Sie sagen, dass Sie 50 % für die klassischen Leader-Fälle und 50 % für „Mainstream-Maßnahmen“ vorsehen wollen, wenn Sie bei den einzelnen keine Vorgaben machen? Entweder müsste es der Zufall bringen, dass sich die Mittel halbe/halbe verteilen, oder es kann sein, dass keine 50 %, sondern nur 20 % herauskommen, wenn die Gruppen das frei bestimmen können. Das können sie aber ganz offensichtlich nicht, sonst könnten Sie Ihr Ziel nicht erreichen.

Herr Staatsminister, bitte.

Das spielt eine Rolle beim Auswahlverfahren. Hier muss die LAG zu erkennen geben, dass sie dazu bereit ist. Es hängt auch von der Bewilligung ab. Unter Umständen haben wir bei einer Leader-Gruppe etwa 50 Maßnahmen, die diese wünscht und beantragt. Davon wird vielleicht für die Hälfte eine Förderung genehmigt. Darüber muss geredet werden. Wenn die EU diese Möglichkeit einräumt, können wir das machen und wollen es auch machen. Ich habe schon gesagt, wir streben ein Ziel an und geben einen Richtwert vor. Ob wir das dann auf Punkt und Komma erreichen, ist eine andere Geschichte.

Letzte Zusatzfrage: Herr Kollege Sprinkart.

Herr Staatsminister, wenn ich Sie richtig verstanden habe, heißt das, wenn LeaderAktionsgruppen ein Dorferneuerungsprogramm haben, müssen Sie auch Vorschläge für das Dorferneuerungsprojekt unterbreiten. Letztlich entscheiden aber Sie über die Bewilligung und darüber, wie hoch der Anteil der Dorferneuerungsmittel ist. Damit steuern Sie das gezielt.

Herr Staatsminister, bitte.

Wir lenken damit Mittel, die in Leader ausgereicht werden, in Hauptmaßnahmen, weil dies die Europäische Union ausdrücklich zulässt.

Aber nicht vorschreibt.

Zulässt. Sie spricht von „können“. Wir werden von der Möglichkeit Gebrauch machen.

Damit ist die Fragestellung abgeschlossen. Wir werden noch eine Frage behandeln; dann ist die Fragestunde beendet. Die Frage richtet sich an das Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen. Fragesteller ist Herr Kollege Wahnschaffe. Bitte schön, Herr Kollege.

Herr Staatssekretär, wie beurteilt die Staatsregierung den Fortbestand von 30 Akutbetten im Kreiskrankenhaus Hemau im Landkreis Regensburg innerhalb eines geplanten integrierten Pflegekonzepts, und sind für die damit zusammenhängende Sanierung des Hauses Fördermittel beantragt, nachdem das von der Staatsregierung als zukunftsweisend befürwortete „Gesundheitsversorgungszentrum Hemau“ gescheitert ist?

Herr Staatssekretär, bitte.

Herr Präsident, meine Damen und Herren Kollegen! Herr Kollege Wahnschaffe, das Kreiskrankenhaus Hemau ist derzeit mit 30 Betten der Fachrichtung Innere Medizin in den Krankenhausplan aufgenommen. Nach meinen Informationen beabsichtigt der Landkreis Regensburg als Träger, diese 30 Akutbetten im Rahmen eines Konzeptes weiter zu betreiben, das eine Nutzung der übrigen Teile des bisherigen Krankenhausgebäudes als spezialisierte Senioreneinrichtung – stationäre Betreuung und Pflege insbesondere von Demenzkranken und Kurzzeitpflege – vorsieht. Diese Senioreneinrichtung soll von der Sozialservice-Gesellschaft des Bayerischen Roten Kreuzes betrieben werden. Wohlgemerkt: Es handelt sich um eine Senioreneinrichtung.