Protocol of the Session on November 28, 2006

Herr Präsident! Lieber Martin Runge, habe ich das richtig verstanden: Die CSU beantragt, den CSU-Antrag wegen groben Unfugs abzulehnen?

Richtig. Das war das Votum des Kollegen der CSU bei uns im Ausschuss, den CSUAntrag wegen groben Unfugs abzulehnen.

(Beifall bei den GRÜNEN – Widerspruch bei der CSU)

Dem kann man auch nur so zustimmen. Bei uns im Ausschuss ist die CSU-Fraktion dem auch geschlossen so gefolgt bis auf eine einzige Enthaltung.

Wir lehnen aus den genannten Gründen – weil der Antrag tatsächlich logisch und inhaltlich falsch ist – diesen Antrag ab und bitten Sie alle, das Gleiche zu tun. Der Antrag ist Unsinn.

(Beifall bei den GRÜNEN – Widerspruch bei der CSU)

Wir kommen jetzt zur Einzelabstimmung über die Listennummer 13. Das ist der Antrag der Abgeordneten Heinrich Traublinger, Franz Josef Pschierer und anderer (CSU), Beteiligung der öffentlichen Hand am Haushalt der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Drucksache 15/6136.

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

Es ist namentliche Abstimmung beantragt. Wir beginnen mit der Abstimmung.

(Namentliche Abstimmung von 17.44 Uhr bis 17.48 Uhr)

Die Abstimmung ist geschlossen. Die Stimmen werden außerhalb ausgezählt.

Wir fahren in den Abstimmungen fort, zunächst was die Liste betrifft. Es geht jetzt um die Abstimmung im Hinblick auf die anderen Anträge, die auf der Sammelliste stehen. Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

zu den übrigen Anträgen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste. Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. dem jeweiligen Abstimmungsverhalten seiner Fraktion entsprechend der aufgelegten Liste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Niemand. Stimmenthaltungen? – Auch niemand. Damit ist so beschlossen. Der Landtag übernimmt diese Voten.

(siehe Anlage 1)

Jetzt gebe ich das Ergebnis der namentlichen Abstimmungen bekannt, die zuvor durchgeführt worden sind.

Zum Änderungsantrag der Abgeordneten Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr, Maria Scharfenberg und anderer und Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN zum Gesetzentwurf der Staatsregierung für ein Bayerisches Agrarwirtschaftsgesetz, in Drucksache 15/6408 die Nummer 8, haben gestimmt: mit Ja 41, mit Nein 92; Stimmenthaltungen 0. Damit ist die Nummer 8 des Änderungsantrags abgelehnt.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 2)

Ich gebe weiter bekannt das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Änderungsantrag der Abgeordneten Heidi Lück, Gudrun Peters, Kathrin Sonnenholzner und anderer, SPD, zum Gesetzentwurf der Staatsregierung für ein Bayerisches Agrarwirtschaftsgesetz, in Drucksache 15/6407 Nummer 1 a:

Mit Ja haben 40 gestimmt, mit Nein 91, mit Enthaltung niemand. Damit ist die Nummer 1 Buchstabe a des Änderungsantrages 15/6407 abgelehnt.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 3)

Ich gebe das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zur Nummer 2 a) des Änderungsantrags der Abgeordneten Heidi Lück, Gudrun Peters, Kathrin Sonnenholzner und anderer, SPD, auf Drucksache 15/6407 zum selben Gesetzentwurf bekannt. Mit Ja haben 42 gestimmt, mit Nein 90 und mit Enthaltung niemand. Damit ist die Nummer 2 Buchstabe a) des Änderungsantrags 15/6407 abgelehnt.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 4)

Ich gebe des Weiteren das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zur Nummer 3 des Änderungsantrags der

Abgeordneten Heidi Lück, Gudrun Peters, Kathrin Sonnenholzner und anderer, SPD, auf Drucksache 15/6407 zur Nummer 3 des vorgenannten Gesetzentwurfes bekannt. Mit Ja haben 42 gestimmt, mit Nein 90, mit Enthaltung niemand. Damit ist Nummer 3 des Änderungsantrags 15/6407 abgelehnt.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 5)

Wir fahren mit der Abstimmung fort. Den Gesetzentwurf empfi ehlt der federführende Ausschuss für Landwirtschaft und Forsten zur Annahme mit der Maßgabe verschiedener Änderungen. Der Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen stimmt bei seiner Endberatung der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses zu, allerdings mit der Maßgabe weiterer Änderungen. Ich verweise insoweit auf die Drucksache 15/6922.

Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der CSU. Gegenstimmen? – Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Das ist die Fraktion der SPD. Damit ist so beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das ist die Fraktion der CSU. Gegenstimmen bitte ich auf die gleiche Weise anzuzeigen. – Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Das ist die Fraktion der SPD. Das Gesetz ist damit so angenommen. Es hat den Titel: „Bayerisches Gesetz zur nachhaltigen Entwicklung der Agrarwirtschaft und des ländlichen Raumes (Bayerisches Agrarwirtschaftsgesetz) “.

Mit der Annahme des Gesetzentwurfs in der Fassung des Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen haben die Nummer 1 Buchstabe b) aa) und Nummer 4 des SPD-Änderungsantrags auf der Drucksache 15/6407 ihre Erledigung gefunden. Das Hohe Haus nimmt davon Kenntnis. Der Tagesordnungspunkt 3 ist damit erledigt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesetzes über die kommunale Gliederung des Staatsgebietes (Drs. 15/5628) – Zweite Lesung –

hierzu:

Änderungsantrag des Abg. Hans Herold (CSU) (Drs. 15/6324)

Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Im Ältestenrat wurde hierzu eine Redezeit von fünf Minuten pro Fraktion vereinbart. Erste Wortmeldung: Herr Kollege Ettengruber.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Die Gebietsreform von 1971 hat die kommunale Landschaft in Bayern neu gestaltet und dazu geführt, dass leistungsfähige Kommunen entstanden sind. Die Zeit bleibt nicht stehen. Seit damals sind viele Jahre vergangen, und deswegen ergibt sich die Notwendigkeit, in jeder Legislaturperiode einmal Korrekturen am kommunalen Gebietsbestand vorzunehmen, wenn von den Beteiligten dies gewünscht wird und die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen.

Im vorliegenden Gesetzentwurf ist die Aufl ösung der Verwaltungsgemeinschaft Pähl-Raisting vorgesehen, die 1976 gebildet worden ist und die sich in der Zwischenzeit so entwickelt hat, dass sich die beiden Gemeinden Pähl und Raisting, die in dieser Verwaltungsgemeinschaft verbunden sind, eigenständig entwickelt haben und beide Gemeinden übereinstimmend beantragen, aus der Verwaltungsgemeinschaft entlassen zu werden. Die gesetzlichen Voraussetzungen dafür sind vorhanden, sodass der Gesetzentwurf die Aufl ösung dieser Verwaltungsgemeinschaft vorsieht und damit die beiden Gemeinden wieder selbständig werden.

Außerdem war zunächst vorgesehen, der Entlassung des Marktes Emskirchen aus der Verwaltungsgemeinschaft Emskirchen nicht zuzustimmen, weil die Zustimmung der Beteiligten nicht in ausreichender Form vorgelegen hat. Im Laufe der Beratungen des federführenden Ausschusses wurde eine nochmalige Anhörung beschlossen, und Kollege Herold hat zeitgleich einen Antrag eingebracht, die Entlassung des Marktes Emskirchen aus der gleichnamigen Verwaltungsgemeinschaft vorzunehmen und die Verwaltungsgemeinschaft in eine Verwaltungsgemeinschaft Hagenbüchach-Wilhelmsdorf umzubenennen und den Sitz der neuen Verwaltungsgemeinschaft nach Wilhelmsdorf zu legen. Nachdem auch hier die Zustimmung der Beteiligten vorliegt und die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind, enthält der Gesetzentwurf in Abänderung durch diesen Antrag auch diese Möglichkeit.

Weitere Anträge konnten nicht berücksichtigt werden, weil entweder die Zustimmung der Betroffenen nicht vorgelegen hat oder weil keine ausreichenden Gründe des öffentlichen Wohls dafür gesprochen hätten.

Der federführende Ausschuss, in dem wir den Gesetzentwurf intensiv diskutiert haben, schlägt vor, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Ich bitte Sie auch um dieses Votum.

(Beifall bei der CSU)

Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Ritter.

Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Während der Beratung des Entwurfs haben sich einige positive Entwicklungen aufgetan.

Ich nenne konkret die Entscheidung, für den Markt Emskirchen eine Teilung der Verwaltungsgemeinschaft durchzuführen. Es gab den Antrag des Kollegen Herold. Der SPD-Fraktion ist es mit freundlicher Unterstützung des Innenministeriums gelungen, so lange an die CSU-Fraktion hinzureden, bis sich diese endlich auch erweichen ließ, diesem Antrag zuzustimmen.

(Beifall bei der SPD – Alexander König (CSU): Wer hat den Antrag eingebracht?)

Ich habe gesagt, dass das ein Antrag des Kollegen Herold war. Er war offensichtlich seiner Zeit und vor allem seiner Fraktion deutlich voraus.

(Alexander König (CSU): Wir haben immer einen ganz vorne!)

Allerdings gibt es bei allen positiven Entwicklungen, die sich bei der Beratung des Gesetzentwurfs ergeben haben, einen entscheidenden Punkt, der uns dazu bewogen hat, den Gesetzentwurf abzulehnen. Unsere Entscheidung bezieht sich auf die Eingabe, die sich für einen eigenständigen Markt Pleinting ausgesprochen hat. Das ist ein Vorgang, der mittlerweile seit mindestens 15 Jahren den Landtag bewegt. Diese Eingemeindung wurde gegen den Willen der Bevölkerung durchgeführt. Die Eingabe wurde ohne inhaltliche Stellungnahme des Innenministeriums behandelt und von der CSU-Mehrheit mit „erledigt aufgrund der Stellungnahme des Innenministeriums“ bewertet.

Kolleginnen und Kollegen, das ist ein Verfahren, das wir so nicht billigen können. Zum einen ist es formal höchst fragwürdig. Zum anderen wird dieses Votum den berechtigten Forderungen, die die Bürgerinnen und Bürgerinnen im Markt Plainting formuliert haben, nicht gerecht, weil sie in diesem Zusammenhang zumindest eine inhaltliche Stellungnahme erwartet hätten. Daher bitten wir Sie um Ablehnung des Gesetzentwurfs.

(Beifall bei der SPD)

Das Wort hat Frau Kollegin Kamm.