Bundesweit sind drei Universitäten ausgezeichnet und zu Eliteuniversitäten bestimmt worden, davon zwei in Bayern. Ich glaube, das spricht für sich.
Darüber brauchen wir im Prinzip nicht weiter zu diskutieren. Mit Blick darauf, dass es sich um die Ludwig-Maximilians-Universität und die TU München handelt, kann man festhalten, dass dies zwei altbewährte Hochschulen sind. Aber wir sollten auch einmal weitergehen und vergleichen, wie sich das im Übrigen deutschlandweit verteilt. Da ist nicht nur München hervorragend, sondern es gibt in Bayern noch weitere Exzellenzcluster, wie beispielsweise in Erlangen und Würzburg. Kollege Spaenle hat das schon erwähnt. Wenn ich nun diese Konzentration auf Bayern betrachte, glaube ich festhalten zu können, dass die Anstrengungen der bayerischen Universitäten und vor allem eine zielorientierte, zukunftsorientierte und nachhaltige Wissenschaftspolitik hier in Bayern der Grund für die Erfolge sind, die wir jetzt feiern können.
Dem Kollegen Rabenstein möchte ich entgegenhalten, dass es sich bei unserem Antrag nicht um einen Jubelantrag handelt; dieser Dringlichkeitsantrag entspricht vielmehr den Tatsachen. Ich sage nur eines: Wir sollten nicht immer alles schlechtreden, wie wir es in Deutschland so gerne tun, sondern wir sollten uns auch einmal über etwas freuen, wenn es erfolgreich ist. Allerdings dürfen wir uns auf einem solchen Erfolg nicht ausruhen, sondern wir müssen weiter daran arbeiten.
Ich will auf die Finanzierungsfragen jetzt im Detail nicht eingehen. Das wurde in diesem Hohen Hause an anderer Stelle schon ausführlich diskutiert.
Mir ist wichtig – und da widerspreche ich der SPD: Wir haben einen parallelen Ausbau der Fachhochschulen. Wir haben ein dichtes Netz an Hochschulen, die eng mit der freien Wirtschaft zusammenarbeiten. Wir haben eine praxisorientierte Ausbildung, die die Voraussetzung dafür ist, in der globalisierten Welt zu bestehen. Diese Fachhochschulen – neben den Universitäten – bieten die Chance für die Regionen; denn wir investieren in die Breite und wir investieren in die Fläche. Das ist in Summe der Grund für das erfolgreiche Abschneiden Bayerns hinsichtlich der Hochschulen.
In Bayern gibt es keine Konzentration auf die größeren Städte, wie das in anderen Bundesländern der Fall ist. Für unsere Studenten und für unsere Wirtschaft ist es wichtig, dass die Studenten vor Ort ihre Praktika ableisten können. Das ist auch gut für die Betriebe. Der Vorteil für die Studenten liegt darin, dass sie in der Wirtschaft an echten Projekten arbeiten können. Dies führt zu einer Stärkung der Regionen, vor allem aber des ländlichen Raums. In der Folge können auch kleine mittelständische Betriebe auf das an den Hochschulen vorhandene Wissen zurückgreifen. Das ist ein Grund für die hohe Wirtschaftskraft Bayerns im Verhältnis zu anderen Bundesländern. Für uns ist das ein Riesenvorteil.
Zusammenfassend möchte ich sagen, dass Bayern auf einem hervorragenden Weg ist, um die Herausforderungen der Zukunft angehen und bewältigen zu können. Bayern stellt die notwendigen finanziellen Mittel für diese Herausforderungen zur Verfügung. Ich widerspreche Ihnen, wenn Sie behaupten, dass Bayern zu wenig oder keine Mittel zur Verfügung stellte. Bayerns Hochschulen, die Universitäten und die Fachhochschulen, werden auch in Zukunft international wettbewerbsfähig sein. Ich bin stolz darauf, dass wir unseren Kindern in unserer Heimat solche Ausbildungsplätze bieten können. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu diesem Antrag.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 15/6459 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann ist der Antrag mit den Stimmen der CSU-Fraktion gegen
Dringlichkeitsantrag der Abg. Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr, Maria Scharfenberg u. a. u. Frakt. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Anhörung zur Bürokratieentlastung bayerischer Kommunen (Drs. 15/6461)
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir wollen den Kommunen für ihre Aufgaben den Handlungsspielraum geben, der erforderlich ist, damit diese für ihre Aufgaben mit ihren sehr hohen Kenntnissen über die Verhältnisse vor Ort und ihrer großen Bürgernähe die bestmöglichen Lösungen finden und umsetzen können.
Sicher ist es angebracht, immer wieder darüber nachzudenken, ob alle Aufgaben auf der richtigen Ebene verortet sind und ob bestimmte Aufgaben im Sinne eines möglichst bürgernahen Staatsaufbaus auf eine niedrigere Ebene verlagert werden könnten. Darüber hinaus ist auch darüber nachzudenken, ob die Finanzausstattung der Kommunen stimmt, damit sie ihre Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen können.
Außerdem wollen wir die Kommunen von unnötigen bürokratischen Hürden und Hindernissen befreien und sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben die besten Möglichkeiten finden lassen. Der Städtetag und der Gemeindetag haben zahlreiche Vorschläge gemacht, damit die Kommunen von unnötigen Hürden entlastet werden. An erster Stelle einer sehr langen Liste steht beispielsweise das sehr komplizierte Zuschusswesen. Ich habe vor kurzem einen Besuch bei unseren Forsten gemacht und dort erlebt, wie kompliziert beispielsweise der Vertragsnaturschutz abgewickelt wird. Gestern haben wir in diesem Hause an einem Beispiel gesehen, wie kompliziert der Kauf eines Feuerwehrautos in einer kleineren Gemeinde ist.
Insbesondere, wenn Zuschüsse aus unterschiedlichen Töpfen fließen, ist es oft sehr aufwendig, die richtige Kontrolle der Verwendung dieser Mittel sicherzustellen. Hier kontrollieren häufig unterschiedliche Ebenen, die sich untereinander nicht absprechen.
Sehr viele Vorschläge gehen dahin, das kommunale Haushaltsrecht von Statistiken zu entlasten. Wir haben daher beantragt, im Bayerischen Landtag eine Anhörung unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände zu den Einschränkungen kommunaler Selbstverwaltung durch staatliche Vorgaben und Kostenbelastungen, durch nicht
angemessene Vorgaben und zu den Möglichkeiten der Erweiterung des kommunalen Handlungsspielraums durchzuführen. Ich bitte Sie um Zustimmung zu diesem Antrag.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, um Bürokratie abzubauen, brauchen wir keinen vierjährigen Modellversuch. Wir brauchen keinen Modellversuch, der quasi wiederum ein Beitrag zu einer zusätzlichen Bürokratie ist, wenn es beispielsweise darum geht, die Pflicht zur Vorlage von Trophäen bei öffentlichen Hegeschauen abzuschaffen. Wir brauchen auch keinen Modellversuch, wenn es um die Frage geht, ob kreisfreie Städte und Landkreise ihre Kfz-Zulassungsstellen zusammenlegen können. Wir brauchen lediglich ein ganz normales Gesetzgebungsverfahren. Machen Sie einen Vorschlag und beteiligen Sie die kommunalen Spitzenverbände und die Träger öffentlicher Belange. Danach sollten wir dieses Gesetz allgemein, nicht nur für einzelne Modell-Kommunen in Bayern, beschließen.
Von Kommune zu Kommune unterschiedliche rechtliche Regelungen sind nicht förderlich. Die Übertragbarkeit der Ergebnisse eines etwaigen Modellversuchs von den einen auf andere Gemeinden ist nicht gegeben, weil die Verhältnisse von Ort zu Ort sehr unterschiedlich sind. Herr Kollege Dr. Spaenle, Sie haben diesen Gesetzentwurf der Staatsregierung heute auf der Tagesordnung vermisst. Er ist zu spät eingereicht worden. Dieser Gesetzentwurf der Staatsregierung enthält nicht nur extreme Einschnitte in den Denkmalschutz, sondern auch ein Sammelsurium unterschiedlichster Belange und Regelungen.
Meine Kolleginnen und Kollegen, ich fürchte, dass dieser Weg gewählt wurde, um letztendlich die Anhörung des Landesamtes für Denkmalpflege im Regelfall abzuschaffen und um andere Dinge durchzusetzen, die man normalerweise in diesem Hause nicht durchbekommen würde. So wird beispielsweise auch die Pflicht der Landkreise zur Aufstellung von Nahverkehrsplänen abgeschafft. Dies wird in das freiwillige Benehmen der Landratsämter gestellt. Hier geht es nicht nur um Bürokratieabbau, sondern um Standard sowie um einen Rückschritt in der kommunalen Versorgung.
Gemeinden und Landkreise, die ihre Aufgaben im Sinne ihrer Bürgerinnen und Bürger möglichst gut erfüllen wollen, haben andere Vorschläge eingebracht und wünschen sich andere Regelungen. Der Handlungsbedarf in diesen Gemeinden und Landkreisen ist ein anderer als der, der in diesem Gesetzentwurf aufgezeichnet ist. Es wäre sehr interessant, diesen Handlungsbedarf aufzudecken und kennenzulernen. Ich bitte daher um Zustimmung zu unserem Antrag über die Anhörung zur Bürokratieentlastung bayerischer Kommunen.
Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Ritter. Eigentlich wäre Herr Kollege Welnhofer dran gewesen, aber ich bin da sehr flexibel.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Wir halten die von den GRÜNEN vorgeschlagene Anhörung für dringend nötig und unterstützen diesen Antrag daher gerne. Wir müssen prüfen, ob und inwieweit im Hinblick auf diesen Gesetzentwurf Vorteile oder eher Nachteile für die Kommunen entstehen. Dieser Gesetzentwurf wird sicher – auch wenn er nicht Bestandteil der Beratung in dieser Anhörung sein wird – zur Sprache kommen.
Bei etlichen Regelungen dieses Gesetzentwurfs drängt sich bei uns der Verdacht auf, dass es tatsächlich zu einer Bürokratieentlastung beim Freistaat kommen soll, die dann auf Kosten der Kommunen durchgeführt wird.
Im Hinblick auf den Denkmalschutz hat Herr Kollege Dr. Rabenstein darauf hingewiesen, dass es sich dabei mitnichten um die Erweiterung von Handlungsspielräumen handelt oder um Fragen des Bürokratieabbaus, sondern letztendlich um den Abbau von Schutzmaßnahmen für die regionale Denkmalpflege. Mindestens an diesem Punkt ist der Gesetzentwurf auch Etikettenschwindel.
Zu einzelnen anderen Punkten haben sich Spitzenverbände bereits kritisch geäußert. In diesem Zusammenhang ist für uns ganz wichtig, dass wir inzwischen sehr viel Anlass zu massivem Misstrauen gegenüber der Staatsregierung haben, wenn die Staatsregierung Modellprojekte einbringt. Von der Mehrheitsfraktion und von der Staatsregierung werden Modellprojekte nämlich nicht dazu genutzt, um sich hinterher anzusehen, was dabei herausgekommen ist, um die Projekte dann möglicherweise neu oder anders zu bewerten. Sie werden stattdessen oftmals als Freifahrtschein für das einfache „Weiter so“ genommen. Ich verweise auf die Diskussion, die wir in diesem Hause über den Wegfall des Widerspruchsverfahrens in Mittelfranken hatten.
Wir brauchen diese Anhörung. Wir wollen die Kompetenz der kommunalen Spitzenverbände einbeziehen, auch im Hinblick auf bereits durchgeführte Maßnahmen und im Hinblick auf die eigenen Vorschläge der Kommunen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Staatsregierung hat, wie schon erwähnt wurde, einen Gesetzentwurf beschlossen und inzwischen dem Landtag zugeleitet, der heute nicht mehr zur Ersten Lesung aufgerufen werden konnte, weil er dafür zu spät eingegangen ist. Das ist kein Problem. Der Gesetzentwurf wird dann eben bei der nächsten Plenarsitzung in Erster Lesung behandelt werden. Das Gesetz wird deshalb vermutlich nicht am 1. Januar 2007 in Kraft treten können, sondern erst etwas später. Auch das ist kein Problem.
Die Frage, ob eine Anhörung zu diesem Gesetzentwurf durchzuführen ist, werden wir nach der Ersten Lesung zu entscheiden haben. Jetzt darüber zu entscheiden, wäre
eine Entscheidung zur Unzeit. Im Übrigen lehnen wir eine solche Entscheidung auch deswegen ab, weil wir nicht zulassen, dass die Opposition ihre Möglichkeiten nach § 173 der Geschäftsordnung – Anhörungen – durch einen Dringlichkeitsantrag im Plenum zu erweitern versucht. Allein aus diesen formalen Gründen werden wir Ihren Antrag ablehnen.
Das bin ich aber, Frau Kollegin. Ich sehe gar keine Veranlassung, auf Ihren unsinnigen Antrag anders als formalistisch zu reagieren. Heute haben wir weder Zeit noch Gelegenheit, um auf den Gesetzentwurf der Staatsregierung inhaltlich einzugehen. Das passt nicht, bevor die Erste Lesung stattgefunden hat. Sie haben verhindert, dass die Erste Lesung heute stattfindet. Sie hätten zustimmen können, dass der Gesetzentwurf noch auf die Tagesordnung kommt. Das wollten Sie aber nicht.
Das ist Ihr formales, gutes Recht. Jawohl. Und unser formales gutes Recht ist es zu sagen – im Übrigen gibt es dafür nicht nur formalistische, sondern gute sachliche Gründe –, wir beschließen keine Anhörung, bevor der Gesetzentwurf im Parlament eingebracht worden ist. Wenn der Gesetzentwurf eingebracht worden ist, dann mag der federführende Ausschuss sich Gedanken darüber machen – auch die CSU-Fraktion wird dies tun –, ob eine Anhörung notwendig und sinnvoll ist. Die kommunalen Spitzenverbände sind ohnedies anzuhören, das ist nach § 174 der Geschäftsordnung klar. Wenn Sie meinen, eine Anhörung darüber hinaus zu benötigen, dann beantragen Sie dies auf Ihr Kontingent. Heute beschließen wir das jedoch nicht.
Frau Kollegin Kamm, wollen Sie noch einmal ans Rednerpult? Ich wollte nur zunächst Herrn Kollegen Welnhofer aussprechen lassen. Bitte schön.
Frau Präsidentin, vielen Dank für die erneute Worterteilung. Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CSU, heute geht es nicht um eine Abstimmung über den Gesetzentwurf der Staatsregierung, sondern es geht um die Frage, ob es notwendig und erforderlich ist, einmal grundsätzlich darüber nachzudenken, wie die Kommunen von Bürokratie entlastet werden können.
Ein solches, grundsätzliches Nachdenken wird und kann nicht durch Stellungnahmen zu dem Gesetzentwurf der Staatsregierung ersetzt werden. Der Gesetzentwurf der Staatsregierung bezieht sich nämlich nur auf ganz bestimmte Punkte. Ich bin überzeugt, wenn man die Kom
munen von Bürokratie entlasten will, dann muss man ganz andere Themen, ganz andere Bereiche ansehen.