Protocol of the Session on October 17, 2006

(Zuruf des Staatssekretärs Georg Schmid)

Nein. Herr Schmid, Sie haben doch in Augsburg wieder Ihren großen Vorsitzenden zum Thema des Verhältnisses zwischen Land und Bund gehört. Daran wollte ich nur erinnern. Herr Rotter, das hat mit der Farbenlehre überhaupt nichts zu tun.

Keine Befristung, sagen Sie also, obwohl auch Sie davon ausgehen, dass über das Jahr 2013 hinaus der ÖPNV und der kommunale Verkehrswegebau wichtige Themen bleiben. Insofern gestehe ich Ihnen zu, dass Sie recht haben. Meine Frage ist an dieser Stelle, ob es dann nicht sinnvoll gewesen wäre, Mut zu fassen und ein umfassendes ÖPNV-Gesetz für Bayern zu schaffen, anstatt diese Fraktionierung in verschiedene Rechtsgrundlagen beizubehalten.

Wir werden über diese Fragen im Ausschuss reden können, wenngleich ich auch sehe, dass man das alles

unter Umständen bis zum Jahresende nicht mehr schaffen wird.

(Eberhard Rotter (CSU): Genau das ist der Punkt! Es eilt!)

Man wird es möglicherweise jetzt nicht mehr schaffen, Herr Rotter; man hätte es vorbereiten können. – In den Diskussionen im Ausschuss können wir auch über die anderen Fragen reden. Darauf freue ich mich sehr. Letzte Woche hatten wir schon einen kleinen Aufgalopp.

Zu fragen ist: Wie hält es die CSU allgemein mit dem öffentlichen Nahverkehr im Land? Wie sieht es mit den sonstigen Themen, mit der Investitionskostenförderung, mit der Fahrzeugförderung, der Förderung von Bus und Bahn aus? Herr Rotter, das hätte man durchaus mit hineinnehmen und verbinden können. Das wäre genau das Thema gewesen.

Wir werden, im Vorgriff auf die Haushaltsberatungen, auch schon darüber reden können, dass Sie es fertigbringen, im Haushaltsentwurf 2007/2008 bei den Förderungen für Bus- und Schienenfahrzeuge noch mehr zu kürzen, als Ihnen die Regionalisierungsmittel durch den Bund gekürzt werden, was Sie als Ausrede hierfür heranziehen, und wir werden zu guter Letzt auch miteinander darüber reden müssen, wie Sie es angesichts der Tatsache, dass Sie ausschließlich Bundesgelder verteilen, mit den eigenen Geldern und den Geldern des Bundes im Bereich der Regionalisierungsmittel halten.

Die erste Runde ging an uns. Ich bin gespannt, was Sie sich bis zur nächsten Woche überlegen werden.

Herr Huber war nicht anwesend. Er konnte es nicht hören. Der Finanzminister hat soeben zum Thema Transrapid wieder angekündigt: Wenn man ihn denn will, dann wird man ihn finanzieren können. Ich weise auch heute darauf hin, dass der einzige Anhaltspunkt für eine Finanzierung des Transrapids im Haushaltsentwurf 2007/2008 eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 185 Millionen Euro ist. Diese geht, wie es dort heißt, einseitig deckungsfähig zulasten des Kapitels 07 07, und das ist überschrieben mit „Schienenpersonennahverkehr“ und wird auf der Einnahmeseite ausschließlich durch die Regionalisierungsmittel des Bundes gespeist.

Auch hierüber werden wir im Gesamtkomplex ÖPNV und im Rahmen des Komplexes des Bayerischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes, wie Sie es jetzt genannt haben, reden müssen. Ich denke, diese Beratungen werden wir mit großer Ernsthaftigkeit hinter uns bringen und ein Inkrafttreten des Gesetzes zum Jahresende sicherlich auch gewährleisten können.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Beyer. Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Rotter, bitte.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie meine Vorredner bereits dargelegt haben, ist der vorliegende Gesetzentwurf eine Frucht der Föderalismusreform, mit der bestimmte Mischfinanzierungen abgeschafft werden. Davon ist auch das bisherige GVFG – Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz – des Bundes betroffen, mit dem Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden gefördert werden.

Nach Artikel 125 c des Grundgesetzes gelten die bisherigen Regelungen nur bis zum 31. Dezember dieses Jahres. Von daher war es sinnvoll, rasch einen Gesetzentwurf, der sich natürlich eng an die bisherigen und durchaus sehr erfolgreichen und segensreichen Regelungen des Bundesgesetzes anlehnt, vorzulegen und all die anderen Dinge, die im Zusammenhang mit dem ÖPNV zu regeln sind, einer späteren Beratung vorzubehalten.

Wichtig ist mir, dass der Bund vom 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2013 weiterhin Beiträge aus dem Bundeshaushalt für die entfallenden Landesprogramme nach GVFG an die Länder erbringt. Es ist sehr erfreulich und sinnvoll, dass diese Leistungen, die aus dem Durchschnitt der Finanzierungsanteile des Bundes aus den Jahren 2000 bis 2008 ermittelt werden, von den Ländern zweckgebunden für den Aufgabenbereich des bisherigen GVFG verwendet werden müssen. Dies begrüßen sicherlich die Verkehrspolitiker quer durch alle Fraktionen dieses Hohen Hauses ausdrücklich. Es erspart uns nämlich Diskussionen wie bei der Verteilung der Mehrwertsteuermehreinnahmen, die ja auch zur Kompensation für wegfallende Regionalisierungsmittel des Bundes dienen sollten, aber nun natürlich in Konkurrenz mit vielen anderen Aufgaben des Landeshaushalts stehen.

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

Offen ist, wie es mit diesen Mitteln ab 2014 weitergehen wird, da Bund und Länder bis Ende 2013 überprüfen werden, in welcher Höhe die jährlich zugewiesenen Beträge von 2014 bis 2019 noch erforderlich und angemessen sind. Allerdings – das ist aus meiner Sicht bedauerlich – entfällt ab dem 1. Januar 2014 die Zweckbindung an den Aufgabenbereich der bisherigen Mischfinanzierung. Zumindest gilt ab diesem Zeitpunkt noch eine allgemeine Zweckbindung für Investitionen.

Wie bisher werden unter anderem der Bau oder Ausbau in kommunaler Baulast stehender verkehrswichtiger innerörtlicher Straßen, verkehrswichtiger Zubringerstraßen zum überörtlichen Verkehrsnetz und verkehrswichtiger zwischenörtlicher Straßen förderwürdig sein. Bezüglich der Fördervoraussetzungen möchte ich nur darauf verweisen, dass auch die Belange behinderter Menschen berücksichtigt und die Anforderungen der Barrierefreiheit möglichst weitgehend erfüllt sein müssen. Dies gilt insbesondere für den anderen Förderbereich, was schienengebundene Verkehrsmittel, Massenverkehrsmittel in Ballungsräumen angeht.

Erfreulich ist – darauf ist schon hingewiesen worden, aber es ist mir wichtig; deswegen möchte ich es wiederholen –, dass die Förderung von bisher 75 % auf 80 % ange

hoben wird und dass die Fördermittel in Ausnahmefällen, bei besonders finanzschwachen Kommunen, durch eine Komplementärförderung nach dem Härtefonds sogar auf maximal 90 % der zuwendungsfähigen Kosten angehoben werden können. Dies ist notwendig und sinnvoll, um beispielsweise sicherzustellen, dass Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen – diese werden häufig zur Beseitigung von bisher höhengleichen Bahnübergängen durchgeführt, und das dient nun wirklich der Sicherheit der Verkehrsteilnehmer – auch in finanzschwachen Gemeinden durchgeführt werden können.

Zusammenfassend möchte ich darauf hinweisen, dass das GVFG des Bundes viele dringend notwendige Maßnahmen der Verbesserung der Verkehrsverhältnisse überhaupt erst ermöglicht hat. Dies gilt für wichtige Straßenbaumaßnahmen, gerade auch im ländlichen Raum, ebenso wie für schienengebundene Massenverkehrsmittel in unseren Ballungsräumen. Um diese segensreiche Wirkung der Fördermittel auch in Zukunft sicherzustellen und um den Städten und Gemeinden sowie den Verkehrsunternehmen Planungssicherheit zu geben, ist es nötig, den vorliegenden Gesetzentwurf zügig zu beraten und zu verabschieden.

(Beifall bei der CSU)

Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Dr. Magerl.

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Ich halte es für konsequent, dass hier der für den Straßenbau zuständige Staatssekretär gesprochen hat; denn wenn ich mir die vom Wirtschaftsministerium vorgelegten Zahlen ansehe, stelle ich fest, dass der überwiegende Anteil in den letzten Jahren in den kommunalen Straßenbau geflossen ist und nicht – so wie wir es wünschen – in den öffentlichen Personennahverkehr.

Herr Staatssekretär, Sie haben gesagt, durch diesen Gesetzentwurf, der aus der Föderalismusreform resultiert, werde die Subsidiarität gestärkt und man solle Handlungsspielräume nutzen. Im Abschnitt B unter „Lösungen“ wird dagegen die enge Anlehnung an das bisherige GVFG des Bundes betont. Ich muss sagen: Bei diesem Gesetzentwurf sehe ich keine Nutzung von Handlungsspielräumen und keine großen Änderungen. Ich kündige jetzt schon an, dass wir Änderungsanträge einbringen werden; denn wir wollen die vorhandenen Handlungsspielräume stärker nutzen, als dies durch Sie in den zwei Punkten geschehen ist, wodurch Sie aber den Gesetzentwurf nicht verbessern, sondern verschlechtern.

Wenn ich in Artikel 2 Absatz 1 „Verkehrswichtige zwischenörtliche Straßen“ herausgreife, muss ich feststellen, dass im Bundesgesetz von „zurückgebliebenen Gegenden“ gesprochen wird. Man muss nun nicht unbedingt von „zurückgebliebenen“ Gegenden sprechen, aber wir wollen gerade in strukturschwachen Gebieten den ländlichen Raum mehr gestärkt wissen. Wenn Sie diese Regelung aufmachen, fließt das Geld im Prinzip in alle

Regionen. Ich meine nicht, dass das ein richtiges Zeichen wäre.

Auch die Anhebung von bisher 75 % auf 80 % sehen wir nicht als wegweisend. Es mag sein, dass es Kommunen gibt, bei denen darüber hinausgegangen werden muss. Es ist aber falsch, von Haus aus von 75 % auf 80 % zu steigern, da die Geldmittel nicht so üppig vorhanden sind.

(Zuruf von der CSU)

Wenn Sie es hineinschreiben, wollen Sie es doch auch in dieser Richtung machen. Wir haben dabei so unsere Bedenken.

Für uns erschließt sich nicht, warum man verschiedene Punkte im Gesetzentwurf belässt, zum Beispiel was den Bau und den Ausbau von Verkehrswegen, der Straßenbahnen etc. betrifft, die mit dem Kriterium „auf besonderem Bahnkörper geführt“ verknüpft werden. Gerade bei Straßenbahnen geht es zum Teil auch ohne. Insofern könnte man das Ganze etwas öffnen, aber deswegen, um auf diese Weise billigere Lösungen zu finanzieren. Über dieses Thema müssen wir uns unterhalten und uns Gedanken machen.

Meines Erachtens müssen wir uns auch über die Barrierefreiheit Gedanken machen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Sie haben in den Gesetzentwurf hineingeschrieben, dass den Anforderungen der Barrierefreiheit möglichst weitreichend entsprochen werden soll. Das ist uns ein bisschen zu wenig. Auch über diese Frage müssen wir uns unterhalten.

Insgesamt ist der Gesetzentwurf noch nicht der große Wurf. Wir werden in der bald folgenden Ausschussdebatte unsere Anträge einbringen und uns ausführlich dazu äußern. Man hätte in einigen Punkten etwas weiter gehen können, als Sie von der Staatsregierung gegangen sind.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Damit ist die Aussprache geschlossen. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Das ist der Fall. Dann ist das so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 auf:

Abstimmung über Anträge etc., die gemäß § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden

Vorweg lasse ich über die Listennummer 1, betreffend die Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 22. Oktober 2002,

einzeln abstimmen. Wer dem Votum des federführenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen auf Drucksache 15/6424 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU und der SPD. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Dann ist das so beschlossen.

Einzeln abgestimmt werden muss auch über die Listennummer 17. Das ist der Antrag der Abgeordneten Christa Naaß, Jürgen Dupper, Monica Lochner-Fischer und anderer, SPD, betreffend Beamtenversorgung des Freistaates Bayern – Versorgungsbericht, Maßnahmen zur Finanzierung, Drucksache 15/5722.

Die Fraktionen von CSU und SPD haben beantragt, abweichend von der Geschäftsordnung der Abstimmung nicht das Votum des Haushaltsausschusses, sondern das Votum des federführenden Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes bei der zweiten Beratung zugrunde zu legen. Inhaltlich verweise ich insoweit auf die Drucksache 15/6403.

Wer dem Antrag unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes, Drucksache 15/6403, bei der Zweitberatung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD sowie die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Keine. Dann ist das so beschlossen.

Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen zur weiteren Verfassungsstreitigkeit und den übrigen Anträgen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste.

(siehe Anlage)

Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. dem jeweiligen Abstimmungsverhalten seiner Fraktion entsprechend der aufgelegten Liste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen des Hauses. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Keine. Damit übernimmt der Landtag diese Voten.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 11 auf:

Bestellung von Mitgliedern des Landtags für den Landesdenkmalrat