Protocol of the Session on July 19, 2006

Das ist ein wichtiger Unterschied und ermöglicht auch der Universität, ein spezielles Profi l zu entwickeln. Uns ermöglicht es, dass neben dem Lehramtsstudium auch ein Bachelor erworben werden kann. In der Tat: Der Bachelor ist ein akademischer Abschluss. Wir verlangen zur Einstellung der Lehrkräfte den staatlichen Abschluss, das Staatsexamen. Alle Lehrerverbände – Sie können sie durch die Bank fragen – begrüßen das, aber nicht nur in Bayern: Mit großen Augen schauen die Lehrerverbände in anderen Ländern, wo das Staatsexamen abgeschafft wurde, nach Bayern und wünschen es sich zurück.

(Beifall des Abgeordneten Prof. Dr. Gerhard Waschler (CSU))

Für mich ist das kein Manko, sondern ein Ausweis der Qualität dieser Reform.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit dieser Reform der Lehrerbildung wird natürlich auch eine neue Schwerpunktsetzung verbunden sein sowie ein größeres Maß an Verantwortung der Universität. Denn letztendlich wird durch mehr Selbstständigkeit, durch mehr Autonomie der Hochschule die Einfl ussnahme des Staates

immer geringer. Deshalb werden wir bestimmte Teile im Gesetz als Rahmen geben, aber in der LPO in einer verbindlichen Ausführung beschreiben, um den Anliegen und Beschlüssen des Bayerischen Landtags zu genügen.

Ich bitte um Zustimmung.

(Beifall bei der CSU)

Zu Wort hat sich noch einmal Frau Kollegin Tolle gemeldet.

Zu Ihrem anfangs erwähnten Punkt wegen des Dringlichkeitsantrages weise ich darauf hin, Herr Minister, dass die Dringlichkeitsanträge die letzte Chance waren, um eine Entscheidung herbeizuführen, bevor Sie im Sommer Fakten schaffen, ohne den Landtag gefragt zu haben. Ich verweise auf die morgige Debatte dazu. Inhaltliche Gespräche spare ich mir.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Nächste Wortmeldung: Frau Kollegin Weikert.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Abschließend zu dieser Diskussion möchte ich für die SPD-Fraktion doch noch ein paar für mich entscheidende Punkte festhalten.

Herr Minister Schneider, Sie haben gesagt, es gebe einen Grundunterschied zwischen Ihnen und uns, indem die Frage gestellt wird: Was schreibt man in ein Gesetz hinein und was in eine Verordnung? Dazu möchte ich schon noch einmal festhalten: Wir diskutieren heute über den Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes. Es ist die Pfl icht, dass wir in diesem Gesetzentwurf die Strukturen festhalten, wie wir uns zukünftig eine Lehrerausbildung in Bayern vorstellen. Wie das dann im Detail in der Prüfungsordnung umgesetzt wird, das ist eine andere Frage. Aber Sie wissen auch, Kolleginnen und Kollegen, dass das dann nicht mehr der Diskussion und Beschlussfassung des Parlaments unterliegt. Das gilt letztlich nur für dieses Gesetz.

Da verstehe ich auch die Kollegin Tolle nicht. Sie sagt, sie werde unseren Änderungsanträgen nicht zustimmen, weil zu viel drinsteht. Kollege Rabenstein hat es deutlich gesagt: Wir stellen uns eine längst überfällige Reform der Lehrerausbildung in fünf grundsätzlichen Punkten vor, die im Grunde einstimmiger Beschluss dieses Landtags sind, die wir aber nicht in diesem Gesetz vorfi nden: die Verzahnung der Ausbildungsphasen, eine Praxis, die von Anfang an festgeschrieben ist, die Durchlässigkeit der Ausbildung durch ein breit gefächertes Basisstudium – da unterscheiden wir uns inhaltlich –, wir wollen ferner festgeschrieben haben, dass der Stellenwert der Bildungswissenschaften erhöht wird und die Fachdidaktik für alle Lehrämter gestärkt wird, und ein Fünftes, für uns ganz wichtig: Von diesem Gesetzentwurf muss ein gesellschaftspolitisches Signal ausgehen, dass alle Lehrämter gleichwertig sind, wenn auch vielleicht nicht gleichartig.

Wir wissen natürlich alle, dass ein Gymnasiallehrer eine mehr fachbezogene Ausbildung braucht und sein Fachwissen tiefer beherrschen muss als ein Grundschullehrer. Genau diese Punkte müssen im Gesetzentwurf niedergeschrieben sein und nicht in der Prüfungsordnung, Kolleginnen und Kollegen. Da will ich noch einmal die GRÜNEN ansprechen: Auf eine Prüfungsordnung zu verweisen, das kann ich überhaupt nicht nachvollziehen.

Dass – das ist mein letztes Argument zu diesem Punkt – nicht alles ganz im Reinen ist und nicht jeder sich darüber im Klaren ist, wovon wir eigentlich zukünftig ausgehen, wenn wir über eine Reform der Lehrerbildung sprechen, dazu verweise ich nur auf die Aussagen von Staatsminister Thomas Goppel gestern in der Aktuellen Stunde. Es wurde deutlich, dass wir eine andere Lehrerbildung brauchen, dass die Kinder im Mittelpunkt stehen müssen und nicht die Fächer, so in etwa hat es Herr Minister Goppel deutlich gemacht.

(Beifall der Abgeordneten Johanna Werner-Mug- gendorfer (SPD))

Ich zitiere aus dem Plenarprotokoll von gestern:

Wir haben die Hochschulen umgestellt, wir sind bei Bachelor und Master, bei den Lehrern noch nicht ganz. Es wird sich zeigen, wie wir uns zusammenraufen. Diese Rauferei muss sein.

(Zuruf von der SPD: Hört, hört!)

Diese Rauferei wollten wir bei der Diskussion zum Gesetzentwurf, denn das ist die Grundlage, nicht die Prüfungsordnung. Sie ergibt sich aus dem Gesetz, das vom Parlament beschlossen wird. Deswegen halte ich es für wenig hilfreich, darauf zu verweisen.

Ein Allerletztes, Herr Minister Schneider und Kolleginnen und Kollegen von der CSU: Berufen Sie sich bitte nicht zu viel auf die Lehrerverbände. Wenn Sie es nur sonst immer tun würden! Ich verweise auf die Sondersitzung des Bildungsausschusses von heute Morgen.

Der Bayerische Lehrer- und Lehrerinnenverband hat den einstimmigen Beschluss gefasst, die Hauptschulen auf Ganztagesbetrieb mit 19 zusätzlichen Lehrerwochenstunden auszustatten. Diesen Beschluss des BLLV haben Sie glatt ignoriert und gesagt, Sie wüssten es besser. Das nur als Vorbemerkung. Berufen Sie sich nicht allzu sehr auf die Stellungnahme der Lehrerverbände.

Aber im Übrigen möchte ich Ihnen aus der Stellungnahme des BLLV zitieren, die keineswegs immer nur eine hundertprozentige Zustimmung signalisiert; denn darin steht wörtlich: „Nach Auffassung des BLLV sollte noch stärker als geschehen das gemeinsame Berufsbild aller Lehrämter betont werden.“ Genau das ist unser Ansatz mit einem vierjährigen Basisstudium. Dies ist das eigentliche gesellschaftliche Signal, das von dieser Lehrerbildung ausgehen soll, das die Grundschullehrer aufwertet und damit von Anfang an dem Erziehungsprozess dient, also ein Umkehren von der Wertstellung des Erziehungsprozesses in den späteren Jahren auf die Anfänge. Dies sind unsere Vorstellungen. Da haben wir nicht nur einen Dis

sens in der Prüfungsordnung, sondern generell andere inhaltliche Vorstellungen.

(Beifall bei der SPD)

Frau Kollegin, vielen Dank. Es liegen mir keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit ist die Aussprache geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 15/5476, die Änderungsanträge auf den Drucksachen 15/5791 und 15/5794 mit 15/5798 sowie die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport auf Drucksache 15/6119 zugrunde.

Zunächst lasse ich über die vom federführenden Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zur Ablehnung vorgeschlagenen Änderungsanträge abstimmen.

Ich lasse zuerst über den Änderungsantrag auf der Drucksache 15/5791 abstimmen. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der SPD. Gegenstimmen? – Das ist die Fraktion der CSU. Stimmenthaltungen? – Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Der Änderungsantrag ist damit abgelehnt.

Ich lasse über den Änderungsantrag auf Drucksache 15/5794 abstimmen. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – CSU-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Dann ist der Änderungsantrag abgelehnt.

Ich lasse über den Änderungsantrag auf Drucksache 15/5795 abstimmen. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – SPD-Fraktion. Gegenstimmen? – CSU-Fraktion. Stimmenthaltungen? – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Der Änderungsantrag ist abgelehnt.

Ich lasse über den Änderungsantrag auf Drucksache 15/5796 abstimmen. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – SPD-Fraktion. Gegenstimmen? – CSU-Fraktion. Stimmenthaltungen? – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Der Änderungsantrag ist abgelehnt.

Ich lasse über den Änderungsantrag auf Drucksache 15/5797 abstimmen. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dasselbe Stimmenergebnis wie vorher. Der Antrag ist abgelehnt.

Ich lasse über den Änderungsantrag auf Drucksache 15/5798 abstimmen. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Änderungsantrag zustimmen möchte, den

bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dasselbe Ergebnis. Der Änderungsantrag ist abgelehnt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, der federführende Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport empfi ehlt den Gesetzentwurf zur unveränderten Annahme. Der Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen stimmt bei seiner Endberatung ebenfalls zu, allerdings mit der Maßgabe, dass die Einleitung zu § 1 eine neue Fassung erhält. Ich verweise insoweit auf Drucksache 15/6119.

Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die CSU-Fraktion. Gegenstimmen? – SPD-Fraktion und Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen.

Da ein Antrag auf eine Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Keine Einwände.

Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Gegenstimmen bitte ich auf die gleiche Art und Weise anzuzeigen. – Enthaltungen? – Das ist dasselbe Stimmergebnis wie eben. Damit ist das Gesetz so angenommen. Es hat den Titel: „Gesetz zur Änderung des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes“.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 12 auf:

Gesetzentwurf der Abg. Dr. Karl Döhler, Prof. Dr. Gerhard Waschler, Helmut Brunner u. a. (CSU) zur Änderung des Bayerischen Schulfi nanzierungsgesetzes (Drs. 15/4886) – Zweite Lesung –

Mir ist gerade mitgeteilt worden, dass alle Fraktionen auf eine Aussprache verzichtet haben. – Das ist so der Fall. Dann können wir gleich zur Abstimmung kommen. Der Abstimmung liegen der Initiativgesetzentwurf auf Drucksache 15/4886 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen auf Drucksache 15/6109 zugrunde.

Der federführende Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen empfi ehlt Zustimmung mit der Maßgabe einer Änderung in § 1. Ich verweise insoweit auf die Drucksache 15/6109. Der Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen stimmt bei seiner Endberatung der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses zu. Ergänzend schlägt er vor, in § 2 als Datum des In-Kraft-Tretens den „1. August 2006“ einzufügen. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen zustimmen will, den bitte ich um das

Handzeichen. – Gegenprobe? – Enthaltungen? – Dann ist das so einstimmig angenommen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie wieder in einfacher Form durchzuführen. Gibt es Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann ist das Gesetz so angenommen. Es hat den Titel: „Gesetz zur Änderung des Bayerischen Schulfi nanzierungsgesetzes“.

Liebe Kollegen und Kolleginnen wir machen jetzt bis 14.00 Uhr Mittagspause, dann geht es weiter. Ich wünsche Ihnen eine schöne Mittagspause.

(Unterbrechung von 13.26 bis 14.05 Uhr)

Werte Kolleginnen und Kollegen, die Mittagspause ist beendet.

Ich rufe die Tagesordnungspunkte 13 und 14 auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes und anderer Vorschriften (Drs. 15/5005) – Zweite Lesung –