Das war früher so, das ist jetzt so, und das wird auch künftig so sein; denn es wäre ein Alptraum, sich vorzustellen, wo Bayern wäre, wenn es bei der Bildung Verantwortung des Bundes gäbe. Es gibt ja immer wieder Vorschläge in Richtung einer Nivellierung auf ein niedriges Niveau. Ich kann hierzu nur feststellen: In Bayern wird dies nicht der Fall sein – ganz eindeutig nicht. Verbesserungen sind nämlich stets eine Sache des Wettbewerbs. Diesem Wettbewerb, dem Wettbewerb der Länder untereinander, stellen wir uns sehr, sehr gerne. Die Länder können voneinander profi tieren. Auch wir blicken über den Tellerrand hinaus und versuchen, Dinge, die in anderen Ländern möglicherweise besser als bei uns geregelt sind, zum Wohle unserer Kinder auch auf Bayern zu übertragen.
Lieber Herr Kollege Maget, Sie haben in diesem Parlament schon bewiesen, dass die Bildung nicht Ihre ganz große Stärke ist.
Aber auch hier besteht immer wieder die Möglichkeit eines Informationsaustausches. Herr Kollege Maget, ich erinnere an die von Ihnen verlorene Wette; ich möchte dies aber nicht weiter vertiefen.
Ich stelle fest, verehrte Kolleginnen und Kollegen: Wir stellen uns dem Wettbewerb, und wir fordern die Länder auch auf, dort zu kooperieren, wo es Sinn macht und wo es notwendig ist. Ich betone ausdrücklich: Der einzige Maßstab ist das Wohl unserer Kinder. Wir müssen die Frage stellen: Wie können wir einen Vergleichsmaßstab schaffen? Die internationalen Vergleichsstudien sind nach wie vor offen. Mit den zur Feststellung der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens im internationalen Vergleich gegebenen Berichten und Empfehlungen kann ein klarer Standard defi niert werden. Ich wehre mich dagegen, dass gesagt wird, wir bräuchten in irgendeiner Weise ein einheitliches bundesweites Niveau, damit sich alle Kinder auf einem einheitlichen – ich sage: niedrigen - Standard wiederfi nden. Das kann es nicht sein. Das wäre gegen das Wohl des Kindes. Das wäre klassischer sozialistischer Einheitsrasen. Das wäre ein Ergebnis der so genannten Kuschel-Pädagogik. Das kann es nicht sein.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir streben gerne nach dem Besseren, das immer der Feind des Guten ist. Wir sind froh, dass wir jetzt in allen Bereichen ganz eindeutig klare Strukturen und Verantwortung haben. Die neue Stärke des Föderalismus auch in der Bildung werden wir auch in Zukunft in Bayern in voller Verantwortung zum Wohle unserer Kinder nutzen.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! „Wir wollen die Chancen für Bayern nutzen“ – eine plakative Forderung in dieser Aktuellen Stunde; allein mir fehlt der Glaube, wenn ich an den öffentlichen Dienst denke. Das, was in Sachen öffentlicher Dienst vonseiten der CSU und der Staatsregierung in den vergangenen Jahren angegangen wurde, wirkte sich zulasten der Beschäftigten und zulasten des öffentlichen Dienstes aus.
Als Beispiel nenne ich die Verwaltungsreform mit ihrem massiven Personalabbau. Ich erinnere an die Arbeitszeitverlängerung auf 42 Stunden, mit der der bayerische Ministerpräsident mit voller Unterstützung der CSU wieder einmal der Vorreiter in Deutschland sein musste, nachdem er dies bereits im Jahre 1993 mit der 40Stunden-Woche praktiziert hatte. Ich erinnere an die Kündigung der Arbeitszeitbestimmungen im BAT und der Einführung der 42-Stunden-Woche auch für die Tarifbeschäftigten, die jetzt wieder zurückgenommen werde musste. Ich erinnere an die Vorreiterrolle, die Bayern im negativen Sinne bei der Öffnungsklausel in Bezug auf das Weihnachtsgeld und auf das Urlaubsgeld gespielt hat. Allein diese wenigen Beispiele zeigen auf, dass man auf Ihre Forderung „Wir wollen die Chancen für Bayern nutzen“ mit sehr viel Skepsis reagieren muss.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie wissen, dass ich zwar nicht der Föderalismusreform insgesamt, jedoch der Verlagerung der Kompetenzen in den Bereichen Besoldungs-, Versorgungs- und Laufbahnrecht im Zusammenhang mit der Föderalismusreform aufgrund der von mir genannten Beispiele sehr kritisch gegenüberstehe. Schon bisher wurden vorhandene Länderkompetenzen kaum zum Vorteil der Beamtinnen und Beamten genutzt. Ich befürchte eine massive Zunahme von Bürokratie. Ich meine: Kein Mensch, der in diesem Raum ist, kann ernsthaft behaupten, dass es bei künftig 17 Besoldungs-, 17 Versorgungs- und 17 Laufbahnrechten nicht zu mehr Verwaltungsaufwand und Bürokratie kommt.
Tatsache ist aber auch, dass wir uns, wenn der Bundesrat morgen den Grundgesetzänderungen zustimmt, mit dieser Situation auseinandersetzen müssen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es liegt an den Ländern, sorgsam und verantwortungsbewusst mit den neuen Zuständigkeiten umzugehen. Die SPD-Landtagsfraktion wird sehr darauf achten, dass die neuen Kompetenzen in Bayern nicht zur weiteren Haushaltssanierung und zulasten der Beschäftigten genutzt werden.
Ich erwarte, dass Bayern aufgrund seiner Größe und seiner haushaltspolitischen Situation eine besondere Verantwortung und Vorbildfunktion wahrnimmt. Alle Fraktionen im Bayerischen Landtag müssen sich bewusst sein, dass es durch diese Reform zu einer Stärkung der Länderparlamente kommen sollte, nicht zu einer Stärkung der Staatsregierung. Mehr Selbstbewusstsein des Parlaments gegenüber der Bayerischen Staatsregierung ist angesagt, Kolleginnen und Kollegen. Es darf nicht sein, dass die Staatsregierung wie bisher den Ton angibt und sich die Mehrheitsfraktion in diesem Hause nicht traut, der Regierung zu sagen, wo es langzugehen hat.
Ich erinnere beispielsweise an die Diskussion um die Privatisierung der Zulassungsbehörden in Bayern im Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit. Dort hat die CSU zwar die Meinung vertreten, der SPDAntrag sei gut, und sie stimme inhaltlich eigentlich zu, aber sie könne doch nicht zustimmen, weil die Staatsregierung schon wisse, was sie tue. So kann man mit dieser neuen Verantwortung des Parlamentes natürlich nicht umgehen, Kolleginnen und Kollegen von der CSU. Ich erwarte von Ihnen mehr Selbstbewusstsein gegenüber der Staatsregierung. „Wir wollen die Chancen für Bayern nutzen“ – wenn Sie diese Formulierung wirklich ernst nehmen würden, müsste das Angebot der Staatsregierung zur Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamten anders aussehen, bzw. Sie, Kolleginnen und Kollegen von der CSU, müssten bessere Vorschläge machen. Dieses Angebot ist nach Meinung der SPD so nicht zu akzeptieren. Nach wie vor bleibt es bei einer unterschiedlichen Arbeitszeit. Das gemachte Angebot ist keine echte Kompensation für die Arbeitszeitverlängerung. Wo bleibt denn der von Ihnen immer wieder geforderte Gleichklang zwischen den Beamten und den Tarifbeschäftigten? Das Angebot der Staatsregierung, die Sonderzahlung bis 31. Dezember 2009 zu verlängern, ist nicht mehr als ein Tropfen auf dem heißen Stein und nicht mehr als eine Selbstverständlichkeit.
Kolleginnen und Kollegen, ich darf Sie daran erinnern, was die CSU und die Staatsregierung den Beschäftigten versprochen haben. Das Sonderzahlungsgesetz wurde deshalb zeitlich bis Ende 2006 begrenzt, weil – so wortwörtlich im Protokoll vom 9. März 2004 nachzulesen - nach einer Verbesserung der Situation ein Ausschöpfen der Spielräume nach oben möglich ist. Wo bleibt denn jetzt die Verbesserung nach oben, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Herr Staatsminister, Herr Ministerpräsident? Verlassen Sie sich darauf, dass die Beschäftigten vergessen, was Sie ihnen versprochen haben, nach dem Motto: Versprochen, gebrochen, so wie wir es von Ihnen gewöhnt sind? Wann haben denn die Beschäftigten die letzte Besoldungsanpassung erhalten? – Das war am 1. August 2004. Seitdem gab es keinen Cent mehr. Ich erwarte von der Staatsregierung, dass neben den Vorschlägen zur Sonderzahlung und zur Einmalzahlung endlich auf den Tisch gelegt wird, wie denn die lineare Erhöhung als Kompensation für die Arbeitszeiterhöhung aussehen soll, was bisher nicht gemacht worden ist.
Interessant, aber auch typisch war für mich wieder einmal die zeitliche Abfolge der Ankündigungen. Kaum hatte die Staatsregierung ihre Eckpunkte zur Übertragung der Tarifergebnisse auf den Beamtenbereich auf den Tisch gelegt, kündigte der CSU-Fraktionsvorsitzende schon wieder einen weiteren Personalabbau an. Das ist das altbekannte Prinzip: Auf der einen Seite gibt man den Beschäftigten etwas und erwartet Dankbarkeit, auf der anderen Seite greift man ihnen aber schon wieder direkt oder indirekt in die Tasche. So viel zu: Chancen für Bayern nutzen.
Ich sage: Durch die Föderalismusreform darf es zu keiner gravierenden Auseinanderentwicklung der Beschäftigungsbedingungen im öffentlichen Dienst kommen. Die Mobilität der Beschäftigten darf nicht durch kleinstaaterisches Denken beeinträchtigt werden. Ich sage nochmals: Bayern als starkes fi nanzkräftiges Land steht hier in einer besonderen Verantwortung. Ich erwarte, dass die vom ehemaligen Bundesinnenminister Schily, dem Beamtenbund und Verdi ausgehandelten Eckpunkte für ein Dienstrechtreformgesetz jetzt wieder auf den Tisch kommen, Herr Ministerpräsident, damit in Bayern ein modernes Dienstrecht auf den Weg gebracht wird, das den öffentlichen Dienst zukunftsfähig macht und der Nachwuchsgewinnung einen entsprechenden Stellenwert einräumt.
Als stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes kann ich feststellen: Unserem Ausschuss, der nach dem Haushaltsausschuss und dem Eingabenausschuss schon jetzt die meisten Sitzungen vorzuweisen hat, wird die Arbeit nicht ausgehen.
Aus dem Finanzministerium eines anderen Bundeslandes gibt es Berechnungen, wonach die Aufgaben, die derzeit im Zusammenhang mit dem öffentlichen Dienstrecht zu erledigen sind, ein Zehntel dessen ausmachen, was
künftig auf uns zukommen wird. Deshalb fordere ich abschließend nochmals: Gehen wir als Parlament verantwortungsbewusst und selbstbewusst mit diesen neuen Aufgaben um.
Ich darf einen Überblick über den weiteren Verlauf geben: Nach Herrn Kollegen Weidenbusch spricht Frau Kollegin Heckner, da die SPD einen Redner weniger hat. Danach werden Herr Kollege Volkmann, Frau Kollegin Prof. Männle, Herr Kollege Maget und für die Staatsregierung der Herr Ministerpräsident sprechen. Der nächste Redner ist Herr Kollege Weidenbusch.
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Die Ziele der Föderalismusreform – die Bayern immer voll unterstützt hat – waren insbesondere die Entfl echtung der Zuständigkeiten, die Zuweisung eindeutiger Verantwortlichkeiten und die Stärkung der Gesetzgebungskompetenz der Länder. Diese Ziele wurden im Hochschulbereich erfolgreich umgesetzt. Das zeigt sich deutlich in vier Bereichen.
Mit der ersatzlosen Abschaffung der Rahmengesetzgebungskompetenz des Bundes im bisherigen Artikel 75 des Grundgesetzes entfällt die Rechtsgrundlage für das Hochschulrahmengesetz des Bundes. Die Geschichte dieses dreißig Jahre alten Gesetzes zeigt, dass der Bundesgesetzgeber immer wieder über den Erlass bloßer Rahmenvorschriften hinausgegangen ist und den Ländern unnötig viele Detailvorgaben gemacht hat.
Erst die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, mit der das Fünfte und Sechste HRG-Änderungsgesetz für nichtig erklärt wurden – dabei ging es um das Verbot von Studiengebühren und um die Einführung der verfassten Studentenschaft -, haben den Bundesgesetzgeber im letzten Jahr und im Jahr davor deutlich in seine Schranken verwiesen.
Im Hochschulorganisationsrecht und im Hochschulpersonalrecht enthält das Hochschulrahmengesetz bisher detaillierte – wie ich meine, unnötig detaillierte – Vorgaben für die Länder, die es mit dieser Föderalismusreform nicht mehr geben wird. Insbesondere die interne Organisation der Hochschule ist in Zukunft ausschließlich Sache der Ländeparlamente. Mit der Hochschulrechtsnovelle, die wir am 18. Mai in diesem Landtag verabschiedet haben, geht Bayern konsequent seinen Weg zu mehr Autonomie und Eigenverantwortung der Hochschulen. Wir werden deshalb im Landtag in nächster Zeit zu prüfen haben, ob wir das neue Bayerische Hochschulgesetz nach dieser Föderalismusreform schon wieder den neuen Gegebenheiten anpassen müssen.
Die Zulassung zu einem Hochschulstudium und die akademischen Abschlüsse berühren in besonderem Maße das Gleichbehandlungsgebot. Einheitliche Regelungen im gesamten Bundesgebiet sind wohl nicht zwingend notwendig, aber sachlich geboten. Das Recht der Hochschulzulassung und der Hochschulabschlüsse wurde
daher in die neue sogenannte Abweichungsgesetzgebung des Artikels 72 Absatz 3 Grundgesetz eingefügt. Dabei kann der Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz Gebrauch machen. Hat er dies getan, können die Länder aber durch Gesetz davon abweichende Regelungen erlassen. Die bislang im Artikel 91 a Nummer 1 Grundgesetz geregelte Mischfi nanzierung im Ausbau und Neubau von Hochschulen einschließlich der Unikliniken wird abgeschafft. Die Hochschulbaufi nanzierung wird nach einer mehrjährigen Übergangsfrist in die Hände der einzelnen Länder übergehen.
Anders als im Schulbereich sind in den Bereichen außeruniversitäre Forschung, Wissenschaft und Forschung an der Hochschule und Forschungsbauten an Hochschulen einschließlich Großgeräte Vereinbarungen, sogenannte Kooperationen, zwischen Bund und Ländern möglich. In diesem Zusammenhang ist aber wichtig, dass solche Kooperationen nach der neuen Verfassungsrechtslage der Zustimmung aller Länder bedürfen. Diese Regelung in Artikel 91 b Absatz 1 Grundgesetz ist das Ergebnis der entsprechenden Anhörung des Deutschen Bundestages und der nachfolgenden Verhandlungen zwischen CDU/ CSU und SPD. Ein striktes Kooperationsverbot, wie es ursprünglich vorgesehen war, hätte sich als kontraproduktiv erweisen können. Angesichts der wachsenden Studierendenzahlen kann nämlich ein Hochschulpakt zwischen Bund und Ländern durchaus sinnvoll sein. Eine derartige Vereinbarung wird aber – wie schon erwähnt – der Einstimmigkeit aller 16 Länder bedürfen.
In Bayern haben wir in der ersten Hälfte dieser Legislaturperiode die größte Hochschulreform der letzten Jahrzehnte durchgeführt. Sie besteht aus drei Säulen. Mit dem im Mai vergangenen Jahres abgeschlossen Hochschulinnovationsbündnis erhalten die staatlichten Universitäten und Fachhochschulen fi nanzielle Planungssicherheit bis zum Ende dieser Legislaturperiode. Im Rahmen des Optimierungskonzepts für die bayerischen Hochschulen bauen unsere Unis, Kunst- und Fachhochschulen ihr Angebot grundlegend um und richten es auf die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes der Zukunft aus.
Mit der Hochschulrechtsnovelle 2006 haben wir ein neues Hochschulgesetz, ein neues Hochschulpersonalgesetz und ein neues Hochschulklinikagesetz geschaffen. Für die zweite Hälfte der Legislaturperiode ergeben sich für die Hochschulpolitik in Bayern durch die Föderalismusreform positive Perspektiven. Wir werden die größeren Handlungsspielräume für den Landtag konsequent nutzen, indem wir überprüfen, an welchen Stellen das Hochschulgesetz vor dem Hintergrund des Wegfalls dieses Hochschulrahmengesetzes überprüft werden muss und kann. Darüber hinaus kann es im Rahmen der Hochschulzulassung und der Hochschulabschlüsse durchaus erforderlich sein, eigene, vom Bund abweichende Regelungen zu treffen. Ich denke hier etwa an Sonderregelungen für unsere bundesweit einmaligen Elitestudiengänge.
Bei der Hochschulbaufi nanzierung werden wir in Zukunft unabhängiger von Vorgaben des Bundes sein. Die Föderalismusreform bedeutet in ihrem Kern ein Mehr an Freiheit für die Länder. Freiheit ist aber ohne ein größeres Maß an Verantwortung für die Konsequenzen der eigenen
Entscheidungen nicht vorstellbar. Bayerns Hochschulen sind im nationalen und internationalen Wettbewerb gut aufgestellt. Wir brauchen den Wettbewerb mit den anderen Ländern nicht zu fürchten.
Verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Nach langer Diskussion auf Bundesebene haben wir jetzt endlich den Abschluss der Föderalismusreform erfolgreich hinter uns gebracht, ohne dass wir das große Paket noch einmal aufschnüren mussten. Wir können uns jetzt endlich von den destruktiven Diskussionen, die nur auf das abzielten, was an der Föderalismusreform schlecht ist, wegbewegen und dazu kommen, die Chancen herauszufi ltern, unseren eigenen Spielraum zu defi nieren und in Zukunft umzusetzen.
Meine Damen und Herren, wir haben in Bayern circa 300 000 Beschäftigte, davon sind ungefähr zwei Drittel verbeamtet. Bisher hatten wir bei unseren Beamten bezüglich der Besoldung, des Versorgungsrechts und des Laufbahnrechts kaum Gestaltungsspielraum. Hier bestehen deutliche, historisch gewachsene Strukturdefi zite, die von den Berufsverbänden immer wieder benannt werden und die wir bisher nicht ausgleichen konnten. Durch die Föderalismusreform bekommen wir als Arbeitgeber Kompetenzen, wie sie jeder andere Arbeitgeber in der freien Wirtschaft selbstverständlich für sich in Anspruch nimmt. Wir nehmen die Besoldung, die Versorgung und das Laufbahnrecht aus der konkurrierenden Gesetzgebung heraus und können somit das, was uns vorschwebt, verwirklichen, nämlich ein Berufsbeamtentum, das den modernen Anforderungen unserer Zeit genügt.
Ein stärkeres, leistungsorientiertes und leistungsbezogenes Besoldungssystem ist zwingend notwendig. Wir brauchen ein durchlässigeres und klareres Laufbahnrecht und wir brauchen eine gesicherte Versorgung all unserer Beamten, die heute eingestellt werden. Als Staat und als Arbeitgeber haben wir für unsere Beamten die Fürsorgepfl icht. Wir müssen auf der Basis eines Pensionsfonds, über den derzeit diskutiert wird, auch für die Beamten, die wir heute einstellen, unserer Fürsorgepfl icht nachkommen, damit diese Beamten in vierzig Jahren ihr Auskommen haben.
Unser Ziel ist eine moderne und zukunftsfeste Verwaltung. Sehr verehrte Frau Kollegin Naaß, Sie haben die Verwaltungsreform als Negativbeispiel der Ländergestaltung angeführt. Dazu möchte ich nur eines anmerken:
Wir müssen uns den heutigen Gegebenheiten anpassen. Der Arbeitgeber Staat kann nicht so tun, als ob die Verhältnisse in der Wirtschaft und die Steuereinnahmen immer noch so wären wie vor zwanzig Jahren. Wir müssen die Ausgaben den Einnahmen gegenüberstellen.
Ich habe gestern gehört, dass zum Beispiel British Telecom die Arbeitszeit in München auch auf 42 Stunden anheben will. Wir müssen also durchaus den Blick auf die Rahmenbedingungen in der Wirtschaft richten.
Meine Damen und Herren, selbstverständlich können wir eine leistungsfähige, zukunftsfeste Verwaltung nur mit motivierten Beschäftigten aufbauen. Motivierte, engagierte Beschäftigte werden wir dann haben, wenn wir in engem Dialog mit unseren Beschäftigten die zukünftigen Rahmenbedingungen für unsere Gesetzgebung festlegen, wie das der Herr Ministerpräsident gegenüber der Beamtenschaft angekündigt und bei Teilen der Beamtenschaft auch schon umgesetzt hat. Frau Kollegin Naaß, Sie haben Beispiele angeführt, wo es bei unseren Beamten zu Verschlechterungen kommt.
Sie haben dabei wohl die jüngste Entwicklung verpasst, dass der Herr Ministerpräsident mittlerweile zugesagt hat, dass das Weihnachtsgeld fortgezahlt wird. Da wir uns jetzt endlich nicht mehr an den Bundesregelungen orientieren müssen, können wir die Einmalzahlung durchführen. Auch das sollten wir hier deutlich erwähnen.
Meine Damen und Herren, meine Fraktion bekennt sich uneingeschränkt zum Berufsbeamtentum, was man nicht von allen Fraktionen in diesem Hohen Hause behaupten kann. Wir wollen nicht beim Status quo stehen bleiben, sondern wir wollen, dass Wirtschaft und Gesellschaft einen qualifi zierten und effi zienten öffentlichen Dienst in Anspruch nehmen können. In einem Dringlichkeitsantrag der GRÜNEN steht zum einen, dass auch die Zuständigkeit der Länder für die Laufbahnen, Besoldung und Versorgung der Angehörigen des öffentlichen Dienstes abgelehnt wird. Im nächsten Satz dürfen wir dann lesen, dass ein besonders wichtiges Anliegen des Landtags die Stärkung der Länder ist, insbesondere der Landesparlamente, durch Ausweitung und Aufwertung ihrer Zuständigkeiten.