Ingrid Heckner
Appearances
15/14
15/21
15/23
15/24
15/25
15/29
15/36
15/37
15/42
15/55
15/62
15/63
15/68
15/69
15/71
15/75
15/77
15/85
15/87
15/90
15/96
15/112
15/119
15/126
Last Statements
Sehr verehrter Herr Präsident, ich empfehle Ihnen dann, eine Brille aufzusetzen, wenn Sie mich hier im Plenum nicht sehen.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Die Altersteilzeit ist nicht nur bei uns ein Thema, sondern auch bei den derzeitigen Tarifverhandlungen, weil Ende 2009 im Bund die gesetzlichen Regelungen dafür auslaufen. Ich möchte unsere Kolleginnen und Kollegen von der SPD schon daran erinnern, dass das Auslaufen 2009 Teil der Koalitionsvereinbarung war. Die Beschlusslage der SPD als Partei ist jetzt aber eine andere. Man wird sich im Bund schon noch miteinander verständigen müssen, wenn Koalitionsvereinbarungen derart einseitig aufgekündigt werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir alle miteinander – ich komme aus einem Landkreis mit einem sehr hohen Industrieanteil – kennen die Diskussion in der Bevölkerung. Die werktätige Bevölkerung hat seit Jahren kein Verständnis dafür, dass mit Milliarden von Steuergeldern Frühverrentungen in diesem Umfang subventioniert werden. Das ist sehr wohl ein Thema, das man von verschiedenen Seiten beleuchten muss. Frau Kollegin Naaß, ein Aspekt ist selbstverständlich der gesundheitspolitische, den man nicht unter den Teppich kehren kann. Aus Sicht der Beschäftigten ist es selbstverständlich von Vorteil, wenn man sein Arbeitsleben langsam auslaufen lassen kann, vor allem dann, wenn man im Beruf körperlich stark beansprucht ist. Es gilt, darauf eine Antwort zu fi nden, wenn die Altersteilzeit im bisherigen Umfang nicht mehr möglich sein sollte.
Es gibt noch weitere Aspekte, so den sozialpolitischen. In den letzten Jahren wurde von älteren Arbeitnehmern häufi g darüber geklagt, dass sie von jungen Leuten mehr oder weniger vom Arbeitsplatz weggemobbt wurden. Je attraktiver die Bezahlung des Arbeitsplatzes war, desto stärker haben Junge hineingedrückt und den Älteren das Leben schwergemacht mit dem Argument, sie möchten doch diese Regelung nutzen; denn sie hätten fi nanziell nur Vorteile.
Dann komme ich zum dritten Aspekt. Frau Kollegin Naaß, Sie haben die Frage gestellt, was sich seit 1998 geändert hat, als wir der Altersteilzeit positiv gegenüber standen. Ein ganz wesentlicher Faktor hat sich geändert, nämlich die Lage auf dem Arbeitsmarkt bei uns im Lande. Wir haben damals gesagt, es ist doch allemal besser, verdienten Arbeitnehmern, die viele Jahre gearbeitet und jetzt den Ruhestand vor sich haben, die Möglichkeit zu geben, sanft auszusteigen, und für diese Möglichkeit staatliche Mittel vorzusehen; das ist allemal besser, als Arbeitslosigkeit zu fi nanzieren. Wir hatten damals – das war der arbeitsmarktpolitische Hintergrund – eine sehr hohe Arbeitslosenquote, und es war Aufgabe der Politik, jungen Leuten möglichst schnell Arbeitsplätze zu
verschaffen. Das hat sich geändert. Heute haben wir in Bayern nahezu Vollbeschäftigung.
Ich bin oft genug unterwegs und spreche mit Branchen, wo bereits heute über den anstehenden Fachkräftemangel geklagt wird.
Frau Kollegin Naaß, ich habe Sie auch ausreden lassen.
Bereits heute fehlt in manchen Bereichen – ich denke da auch an den öffentlichen Dienst – der Nachwuchs. Dort wird bereits heute ein Kompetenzverlust in hohem Maße mit dem Wegschicken der erfahrenen Arbeitskräfte befürchtet. Bereits heute hören wir Klagen über die Verschlechterung der dienstlichen Situation, wenn kein Nachwuchs da ist. Es kann doch nicht unsere Aufgabe sein, auf der einen Seite Menschen zur Gesunderhaltung früher in den Ruhestand gehen zu lassen und auf der anderen Seite jene, die im Dienst sind, in einer Art und Weise zu belasten, dass sie möglichst schnell krank werden.
Der Spruch „Band der Generationen“ ist Sozialromantik und hat mit dem Lebensalltag in unseren Dienststellen nichts zu tun.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich selbst sage überall, dass ich für ein sanftes Ausklingen des Arbeitslebens bin, wenn das jemand wünscht. Allerdings stellt sich die Frage, ob wir die Finanzierung vom Steuerzahler verlangen können. In Bayern werden allein im öffentlichen Dienst dafür jedes Jahr durchschnittlich 45 bis 55 Millionen bezahlt. Diese Kosten sind übrigens den allerwenigsten bewusst. Selbst diejenigen, welche die Altersteilzeit in Anspruch nehmen, wissen oft nicht, was der Arbeitgeber Staat hier zusätzlich bezahlen muss. 90 % der Kosten stecken in dem sogenannten Altersteilzeitzuschlag. Dann darf auch nicht übersehen werden, dass es im Falle der Altersteilzeit eine Privilegierung in der Versorgung mit dem Faktor von 1,8 gibt. Wir müssen wirklich politisch ernsthaft darüber diskutieren, wie wir da vorgehen wollen. Die IG-Metall hat in ihren derzeit laufenden Tarifverhandlungen Abstand von Flächenlösungen für die Altersteilzeit genommen. Man will betriebliche Lösungen; man will, dass diese Frage bei jedem Tarifvertrag gestellt wird, aber man verzichtet auf Flächenlösungen.
Ähnlich könnte natürlich auch die Zukunft im öffentlichen Dienst in Bayern ausschauen. Wir machen uns selbstverständlich Gedanken darüber: Wie können wir
das Gesundheitsmanagement verbessern, um die im öffentlichen Dienst Beschäftigten länger fi t zu halten? Wie können präventive Maßnahmen aussehen? Welche fl exiblen Lösungen können wir anbieten, zum Beispiel für einzelne Amtsbereiche, in denen besonders körperlich belastende Berufe existieren?
Weil wir derzeit nicht in der Lage sind, generelle Entscheidungen zu treffen, und weil wir sie aus unserer Sicht auch nicht treffen wollen, werden wir die vorliegenden Anträge in dieser Form ablehnen.
Sehr verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, es ist unbestritten, dass wir in Bayern in einem wirtschaftlich erfolgreichen Bundesland leben und der Süden Deutschlands ein sehr beliebtes Einreiseland ist, wenn es darum geht, hier zu leben und zu arbeiten.
Die Zukunft und der wirtschaftliche Erfolg Bayerns stehen und fallen mit einer ausreichenden Zahl an gut qualifizierten Fachkräften. Während wir vor Jahren noch bedauert haben, es gebe zu wenig Ausbildungsplätze für junge Menschen, zeichnet sich heute schon deutlich – vor allem in hochtechnologischen und technischen Berufen – branchenübergreifend ein Fachkräftemangel ab. Die Investition, die wir in die Qualität von Aus- und Weiterbildung stecken, ist in einer Wissensgesellschaft mindestens genauso wichtig wie die Investition in Sachkapital.
Die ansteigende Konjunktur hat uns am Ausbildungsmarkt eine echte Trendwende beschert. Erstmals seit dem Jahr 2002 haben wir bayernweit im September 2007 wieder deutlich mehr unbesetzte Ausbildungsstellen, nämlich 5712, als unversorgte Bewerber – dies waren 3005. Natürlich ist es selbstverständlich so, dass Angebot und Nachfrage nicht immer passgenau sind, aber die Zahlen sprechen trotzdem eine deutliche Sprache. Wer sich auf Freisprechungsfeiern des Handwerks informiert und dort miterleben darf, wie junge Leute mit einer Zukunftsperspektive in ihr Berufsleben gehen, wird dieses Negativgerede schnell zurückweisen können.
Bis zum Januar 2008 konnten von diesen 3005 unversorgten Bewerbern 85 % in Ausbildungsstellen bzw. in Nachqualifizierungsmaßnahmen untergebracht werden. Was uns etwas Sorge macht, ist die Tatsache, dass bei den Nachvermittlungsaktionen der Arbeitsverwaltung – alle, die erschienen sind, konnten auch vermittelt werden – ein knappes Drittel diesem Angebot nicht gefolgt ist. Dieses Klientel von jungen Menschen, die offensichtlich eine Perspektivlosigkeit aus ihrer Kindheit und ihrem gesellschaftlichen Umfeld als Negativkapital mitbringen, werden wir mit unseren Bildungsoffensiven – mit der Hauptschulinitiative, der Ausweitung des Ganztagsschulangebots – effektiv unterstützen.
Alle im Ausbildungspakt vereinbarten Zielvorgaben sind von der Wirtschaft erreicht worden. Nur ein paar Zahlen: Insgesamt konnten in ganz Bayern 57 359 Ausbildungsplätze zum 31. Dezember 2007 registriert werden. Das ist gegenüber dem Vorjahr ein Plus von mehr als 10 %. Die Anzahl der aktiven Ausbildungsbetriebe hat bei den IHKregistrierten Betrieben sogar um 39 % zugenommen. Bei den Handwerksbetrieben haben wir vergleichbare Zahlen. Ich bin sehr erfreut darüber, dass wir unseren Slogan „Kein Abschluss ohne Anschluss“, sprich „Nach einer erfolgreichen Ausbildung auch einen Arbeitsplatz finden“, diese politische Aussage in Bayern tatsächlich mit Leben erfüllen können.
Wenn wir an unserem gegliederten Schulwesen festhalten und unsere jungen Menschen in den einzelnen Schularten talentorientiert fördern, erreichen wir im Vergleich zu anderen OECD-Ländern eine sehr hohe Begabungsreserve und Leistungsbereitschaft. Dies gilt auch für Schul
Der Mittelstand hat auch deshalb eine düstere Perspektive, weil er unter Druck geraten wird, und zwar nicht nur unter Druck vonseiten der osteuropäischen Staaten, sondern er wird im eigenen Land unter Druck vonseiten derjenigen geraten, die eine schmutzige Konkurrenz mit Billiglöhnen anstreben. Frau Ministerin, deshalb ist es so verhängnisvoll, dass Bayern mit seiner Staatsregierung die Speerspitze des Widerstandes gegen Mindestlöhne bildet. Wer Mindestlöhne, – Herr Pschierer, deshalb werden wir darüber noch sehr intensiv reden, weil Sie es mit Ludwig Erhard irgendwann begreifen müssen – verhindert, leistet Beihilfe dazu, dass Unternehmer, die Billiglöhne zahlen, in wettbewerbswidriger Weise diejenigen Unternehmer unter Druck setzen, die ordentliche Löhne bezahlen. Das zeigt den Zusammenhang und deshalb ist die Einführung der Mindestlöhne zwingend, wenn Sie den Mittelstand schützen wollen.
Herr Kollege Kobler schaut so, dass ich annehmen muss, er habe es verstanden. Sie müssen heute nichts dazu sagen. Reden Sie über die Krankenversicherung, das reicht mir vollkommen.
Der Mittelstand in Bayern – Herr Spaenle, Sie halten die Minute noch durch – hat auch deshalb eine schlechte Perspektive, weil der im Bund zuständige Minister für die Versorgung mit Energie, der Wirtschaftsminister, derart versagt. Wenn Sie wüssten, welche Briefe Vertreter kleiner und mittlerer Stadtwerke, die den Mittelstand zu vernünftigen Konditionen versorgen, geschrieben haben, wie sie sich flehentlich an uns gewandt haben, weil Herr Glos sie im Stich gelassen hat.
Verehrter Kollege Meyer, da würde ich nicht so laut rufen, sonst veröffentliche ich den Brief der Staatssekretärin von Herrn Glos. Ich habe in meiner politischen Laufbahn kein Dokument größeren Desinteresses an den Bürgern gesehen, als das Schreiben von Frau Wöhrl.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir alle können stolz darauf sein, dass wir in diesem Jahr die Früchte dessen ernten können, was unsere Wirtschaft und die Menschen in Bayern an Leistung erbracht haben. Die bayerische Politik hat gespart und reformiert. Deshalb sind wir jetzt in der Lage, zu investieren. Das können wir jetzt tun.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sind in diesem Jahr aufgrund der Steuereinnahmen in der Lage, die hervorragenden Leistungen, die unsere Beschäftigten im öffentlichen Dienst vollbringen, nicht nur mit Imagekampagnen zu belohnen, sondern auch mit mehr Geld. Die Bayerische Staatsregierung hat in dem Entwurf zur Besoldungsanpassung zum 1. Oktober eine 3-prozentige Gehaltserhöhung vorgesehen sowie einen zusätzlichen Familienzuschlag von 50 Euro für das dritte und jedes weitere Kind. Damit liegen wir an der Spitze aller Bundesländer in Deutschland. Kein einziges Bundesland hat seinen Bediensteten solche Leistungen gewährt. Alle Länder – mit Ausnahme Niedersachsens – haben 1,5 % Erhöhung gewährt, allerdings ist in Niedersachsen der Familienzuschlag nicht dabei. Wir haben auch die Versorgung entsprechend angepasst.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die CSU-Fraktion hat Änderungsanträge in diesen Gesetzentwurf eingebracht, die inzwischen eingearbeitet sind.
Lassen Sie mich die wichtigen Punkte ansprechen. Wir haben insofern auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts geantwortet, als die Wartezeit auf die
Ruhegehaltsfähigkeit von Beförderungsämtern von drei auf zwei Jahre reduziert wurde. Diese Regelung ist im Gesetzentwurf zur Besoldungsanpassung enthalten. Wir sehen den vorliegenden Gesetzentwurf als Besoldungsanpassungsgesetz. Auf wesentliche Änderungen, die schon unter Umständen Weichenstellungen für eine Dienstrechtsreform sein könnten, haben wir bewusst verzichtet. Diese Diskussion wollen wir in einem Guss führen. Die Änderungen, die wir hier eingebracht haben, beziehen sich auf Punkte, die keine Festlegungen für die zukünftige Dienstrechtsreform enthalten.
Wie Sie alle wissen, haben wir zurzeit wieder einmal Lehrermangel und ein Problem, den Unterricht abzudecken. In den Lehramtsstudiengängen wird nicht bedarfsbezogen ausgebildet. So entsteht der Zyklus, dass es in den Jahren, in denen Lehrerüberhänge da sind, dann weniger Lehramtsstudenten gibt. Die Folgen dieser Entwicklung müssen wir nun leider tragen; derzeit können wir zwar das Geld zur Verfügung stellen, um den Unterricht qualitätsvoll abzudecken, aber leider fehlen uns die Köpfe.
Pensionierte Lehrkräfte, die durchaus noch in der Lage sind, einige Stunden Unterricht zu geben oder im Krankheitsfall kurzfristig einzuspringen, konnten in der Vergangenheit nicht gewonnen werden. Denn sie durften nur 25 % ihrer Versorgungsbezüge hinzuverdienen. Wenn eine Lehrkraft zwei Monate vertreten werden sollte, wurde ihr die darüber hinausgehenden Bezüge von den Versorgungsbezügen abgezogen. Wir haben die Regelung jetzt dem Steuerrecht angepasst, dass die Einnahmen gezwölftelt werden und auf das ganze Jahr bezogen werden dürfen. Damit können wir den Versorgungsbeamten ein entsprechendes Angebot machen.
Außerdem wollen wir den aktiven Lehrkräften Mehrarbeit abverlangen, die aber entsprechend bezahlt werden muss. In den Mangelfächern wird dies nicht mit einem Jahr Freizeitausgleich berechnet, sondern nur mit drei Monaten bzw. in Fächern, in denen absoluter Mangel besteht, muss gar kein Freizeitausgleich gegeben werden, sondern hier kann gleich in die Bezahlung gegangen werden. Damit kommen wir den Lehrkräften deutlich entgegen. Das wird auch von den Lehrerverbänden positiv gesehen. Damit können wir den Unterricht sicher deutlich besser abdecken.
Wir sind sehr stolz darauf, dass wir eine familienpolitische Komponente in dieses Besoldungsanpassungsgesetz einbringen konnten. Wir hören schließlich immer wieder, dass Familie und Karriere von Frauen in Einklang zu bringen sind. Die derzeitige Laufbahnverordnung hat den Schönheitsfehler, dass für Kindererziehungszeiten nur zwölf Monate auf die Laufbahn angerechnet werden. Wer sich um Führungsämter bewirbt, muss in der Regel das erste Beförderungsamt durchlaufen haben. Menschen, die Erziehungsurlaub genommen haben – in der Regel sind das natürlich mehrheitlich die Frauen –, sind dadurch bei Bewerbungen benachteiligt. Wir haben diese Anrechnungszeiten im vorliegenden Gesetzentwurf von 12 auf 24 Monate ausgeweitet.
Im Zuge der Dienstrechtsreform werden wir alle die Dinge, die politisch gewollt sind – Beförderungsämter in allen
Lehramtsbereichen –, sehr gründlich und ausführlich diskutieren. Wir wollen solche Änderungen nicht vorzeitig in einem Besoldungsanpassungsgesetz vornehmen, zumal beim Änderungsantrag der SPD deutliche Brüche festzustellen sind. Ich signalisiere insofern für die CSU-Fraktion Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf.
Sehr verehrter Herr Präsident, ich gehe davon aus, dass einem das Wort erteilt wird. Ich kenne die Reihenfolge nicht, die Sie planen.
Sehr verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Zielrichtung des Antrags der SPD-Fraktion zur Sicherung der Fachakademie für Sozialpädagogik in Mühldorf/Starkheim wird von der CSU befürwortet. Seit eineinhalb Jahren wird alles versucht, um die Fachakademie in Mühldorf zur Ausbildung von Erzieherinnen am Standort zu erhalten. Wie Sie, sehr verehrter Herr Volkmann, aber die Sache behandeln, ist nicht akzeptabel. Sie haben eine scheinheilige Diskussion angezettelt.
Der Bildungsausschuss hat diesen Antrag zweimal beraten. Kollege Pfaffmann ging das Ganze sehr pragmatisch an. Wir haben darauf gedrängt, dass das Kultusministerium mit den zuständigen Landräten Gespräche führt. Dabei wurden Lösungswege gefunden.
Sie halten es für völlig unmöglich, dass das Schulfi nanzierungsgesetz für Privatschulen und kommunale Schulen unterschiedliche Fördersätze vorsieht. Um das zu ändern, wäre eine Gesetzesänderung nötig. Ein Antrag „Erhalt der Fachakademie“ ist für diesen Zweck nicht tauglich. Wir wissen alle, dass eine Gesetzesänderung Zeit dauert.
Für den Erhalt der Fachakademie in Mühldorf müssen jedoch jetzt pragmatische Lösungen gefunden werden. Eine Möglichkeit ist gegeben: Die Diakonie hat angeboten, als Träger aufzutreten. Der Staat zahlt an private Träger 100 % der Personalkosten für die standardisierte Lehrkraft. Das Ganze scheitert daran, dass Sie, Herr Volkmann, den Lehrkräften und Studierenden vor Ort die Möglichkeit vor Augen halten, man müsse sich nur lange genug weigern, um den Staat dazu zu zwingen, die Schule zu verstaatlichen.
Das ist passiert. Bei Podiumsdiskussionen wurde das Thema emotionalisiert, weil ständig gesagt wurde, dass der Staat seinen Bildungsauftrag verletze.
Frau Kollegin Werner-Muggendorfer, Sie waren nicht dabei. Erkundigen Sie sich bitte in Ihrer Fraktion, wer das war.
Wir sind derzeit in einem Anhörungsverfahren. Mittlerweile gibt es neue Gespräche. Die Diakonie, die sich aufgrund der emotional geführten Diskussion von ihrem Angebot distanziert hatte, ist jetzt wieder eingestiegen.
Bei den Lehrkräften läuft derzeit ein erneutes Anhörungsverfahren, das Mitte Juli endet.
Wenn wir hier durch die Behandlung solcher Anträge im Plenum den Lehrkräften wieder einmal indirekt signalisieren, dass es noch die Möglichkeit der Verstaatlichung gibt, dann werden sie sich wieder dagegen entscheiden. Damit wird die Diakonie als möglicher Träger endgültig draußen sein. Der Staat drückt sich keineswegs vor der Verantwortung, wenn er 100 % des Lehrpersonalzuschusses für den standardisierten Lehrer übernimmt.
Sehr verehrter Herr Volkmann, wir haben ein Schulfi nanzierungsgesetz, in dem das alles geregelt ist. Sie bringen einen Dringlichkeitsantrag ein, damit wir daran etwas ändern. Dann wird es aber für die Fachakademie Mühldorf zu spät sein.
Wenn es die SPD mit der Aufforderung ernst meint, die Sicherung der Fachakademie Mühldorf zu gewährleisten, dann plädiere ich dafür, endlich Realitätssinn zu beweisen. Kollege Pfaffmann hat im Ausschuss laut Protokoll ausdrücklich gesagt, er teile das Unverständnis über die Haltung der Lehrkräfte, die das Angebot der Diakonie nicht annehmen wollten. Wir alle miteinander haben nicht das geringste Verständnis dafür, dass die Fachakademie Mühldorf als einzige Fachakademie im ganzen bayerischen Raum verstaatlicht werden soll.
Ich darf noch auf die geschichtliche Entwicklung hinweisen. Es hat eine Vereinbarung zwischen Staat, Kommunen und Kirchen gegeben, wonach der Staat der Fachakademie kein Konkurrenzangebot macht. Denn die Kommunen und Kirchen haben Wert darauf gelegt, dass sie in der Zeit, in der die Gelder noch reichlicher fl ossen, die Ausbildung ihres Personals selber übernehmen. Jetzt sind die Gelder weniger geworden, und da heißt es: Staat, mach mal!
Wenn ich von pragmatischen Lösungen spreche, dann darf ich darauf hinweisen, dass wir circa 115 Anträge auf Verstaatlichung von Schulen quer durch alle Schularten haben. In dem Moment, wo wir mit einer Schule anfangen, gibt es natürlich Außenwirkungen. Wir hätten jährlich 300 Millionen Euro zu leisten. Wir haben aber auch sehr vielfältige andere staatliche Aufgaben, die von Ihnen ständig angemahnt werden. Wir stecken das Geld derzeit beispielsweise in den Ausbau von Ganztagsschulen.
Es geht um eine Individualisierung des Unterrichts. Wenn es Ihnen wirklich etwas wert ist, die Fachakademie zu unterhalten, dann reden Sie mit den Lehrkräften, die Sie derzeit aufhetzen, und sagen Sie denen, sie mögen das Angebot der Diakonie akzeptieren.
Sehr verehrter Herr Vorsitzender, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Novellierung des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes hat den Ausschuss des öffentlichen Dienstes von Mitte November bis zum heutigen Tage in fünf Sitzungen beschäftigt. Wir haben hier zwei Gesetzentwürfe vorliegen, nämlich den Gesetzentwurf der Staatsregierung und einen Gesetzentwurf der SPD. Ferner waren ein umfangreicher Änderungsantrag der CSU und 57 Petitionen zu beantworten. Wir wollten mit dem Gesetzentwurf der Staatsregierung und mit unserem Änderungsantrag ein Zeichen für mehr Beteiligung, weniger Bürokratie und praxisnahe Regelungen setzen, während der Gesetzentwurf der SPD von noch mehr Bürokratismus und Formalisierung der Beteiligung gekennzeichnet ist.
Wie sehr Sie, die Damen und Herren der SPD-Fraktion, derzeit mit den Spannungen zu den Gewerkschaften zu kämpfen haben, und die Tatsache, dass nahezu alle vom DGB eingebrachten Forderungen, so unrealistisch sie auch sein mochten, von Ihnen heftig unterstützt wurden, haben sich natürlich schon in diesen Beratungen niedergeschlagen.
Wir haben immer schon ein praxisnahes Bayerisches Personalvertretungsgesetz gehabt. Wir haben dieses Gesetz auf dieser Basis auch ausgebaut, das von gegenseitigem Vertrauen zwischen der Dienststellenleitung und der Personalvertretung geprägt ist.
Im Gesetzentwurf der SPD-Fraktion darf ich von einer Misstrauenskultur sprechen, wenn alles bis ins Kleinste geregelt sein muss und wenn man so tut, als seien Betriebsräte von Haus aus die besseren Menschen. Dass dem nicht so ist, können wir derzeit der Presse durchaus eindrucksvoll entnehmen.
(Beifall des Abgeordneten Manfred Ach (CSU)
Wir brauchen für diese vertrauensvolle Zusammenarbeit selbstverständlich klare, aber nicht überfrachtete rechtliche Regelungen, die bisher – wie gesagt – im Bayerischen Personalvertretungsgesetz bereits gegeben waren und nun aktualisiert werden. Wir nehmen die Erfordernisse einer modernen Verwaltung als Grundlage.
Der Gesetzentwurf der Staatsregierung und der Änderungsantrag der CSU verfolgen im Wesentlichen vier Ziele: Wir wollen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Mitbestimmungsrechten der Einigungsstelle vom 24. Mai 1995 umsetzen. Eine Novellierung war dringend notwendig. Wir haben die Novellierung dazu genutzt, um weitere Ziele zu erreichen. Wir wollen mehr Beteiligung, wir wollen die Arbeit der Personalvertretung erleichtern, und wir wollen weniger Bürokratie.
Lassen Sie mich zu dem ersten Ziel, zur Umsetzung des Verfassungsgerichtsurteils, einige Anmerkungen machen. Es geht hier um das Letztentscheidungsrecht der Einigungsstelle, das vom Gericht als zu weitgehend im bisherigen Personalvertretungsrecht bezeichnet wurde, da es im Konfl ikt mit dem Demokratieprinzip steht. Gemäß diesem Urteil kann die Einigungsstelle allenfalls im Bereich sozialer oder innerdienstlicher Angelegenheiten eine abschließende Entscheidung treffen. Diese Entscheidungen müssten ebenso einem parlamentarisch verantwortlichen Entscheidungsträger vorbehalten bleiben, sofern sie wegen ihrer Auswirkungen auf das Gemeinwesen wesentlicher Bestandteil der Regierungsgewalt sind. Das heißt, der Bayerische Landtag muss hier auf Entscheidungen der Einigungsstelle noch Einfl uss nehmen können bzw. auf die Umsetzung durch die oberste Dienstbehörde.
Die oberste Dienstbehörde setzt Empfehlungen der Einigungsstelle um. Wenn sie diesen Empfehlungen nicht folgt, besteht eine Begründungs- und Unterrichtungspfl icht. Das heißt, dass der Bayerische Landtag jederzeit die Staatsregierung auffordern kann, die Nichtübernahme von Empfehlungen der Einigungsstelle gegenüber dem Landtag zu begründen. Der Bayerische Landtag hat dann die Möglichkeit, Einfl uss zu nehmen. Das entspricht genau dem, was das Verwaltungsgericht gefordert hat.
Der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion setzt die geforderte demokratische Legitimierung sehr viel bürokratischer um. Zu Beginn jeder Amtszeit sollen die drei Beisitzer jeder Einigungsstelle vom Bayerischen Landtag bestätigt werden. Der Intention des Gerichts wird damit widersprochen. Wenn wir die Besetzung der Einigungsstellen vornähmen, würde diese Besetzung politisiert werden. Derzeit werden Einigungsstellen ad hoc nach Themen und Problemstellungen besetzt.
Das heißt, die fachliche Kompetenz wird in den Mittelpunkt gerückt, nicht eine Parteizugehörigkeit. Der Verwaltungsaufwand würde sich bei dem von der SPD vorgeschlagenen Weg vervielfachen; denn es wären nicht nur die einzelnen staatlichen Ressorts davon betroffen, sondern sämtliche Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die bayernweit den Personalvertretungen nach dem Personalvertretungsgesetz unterliegen. Die verfassungsrechtlich abgesicherte Selbstverwaltungsgarantie der Gemeinden und Gemeindeverbände würde damit ebenso ausgehebelt werden, wenn wir von hier aus Einfl uss auf die Besetzung der Einigungsstellen
nehmen würden. Wir sind der Ansicht, dass wir die Beteiligungsrechte der Arbeitnehmer und die Prinzipien der Demokratie in der Balance halten.
Lassen Sie mich zu unserem zweiten Ziel, der Verbesserung der Beteiligungsrechte, kommen. Bei Bewährung von leistungsgerechter Bezahlung wollen wir, dass der Personalrat nicht nur über die Verteilung, sondern auch über die Höhe der gewährten Beträge und die Verteilung unter den Beschäftigten mit Begründung unterrichtet wird. Dies wird zukünftig im Rahmen der Dienstrechtsreform eine wesentliche Rolle spielen. Wir wollen, dass der Personalrat künftig bei der Bestellung und Abberufung von Schwerbehindertenbeauftragten und Gleichstellungsbeauftragten ein Mitwirkungsrecht erhält. Wir wollen das Mitbestimmungsrecht der Personalvertretung bei Versetzung und Umsetzung erweitern, auch dann, wenn der Beschäftigte mit dieser Versetzung oder Umsetzung einverstanden ist; denn es können schließlich auch andere Beschäftigte davon indirekt betroffen sein. Wir wollen die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch die Einräumung eines förmlichen Beteiligungsrechtes hierzu.
Lassen Sie mich noch einen Satz zu den sogenannten Ein-Euro-Jobs sagen, weil darüber bei uns sehr heftig diskutiert wurde. Nach unserer Ansicht handelt es sich hierbei nicht um eine Erwerbstätigkeit zur Erledigung öffentlicher Verwaltungsaufgaben, sondern um eine rein sozialrechtliche Maßnahme, um diese Menschen wieder in den Arbeitsprozess einzugliedern. In den Gesetzentwurf und in unseren Änderungsantrag haben wir deshalb nicht aufgenommen, dass es sich um echte Mitarbeiter im Sinne der Mitbestimmung handelt. Derzeit liegt beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ein Fall zur Klärung. Sollte sich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof unserer Auffassung nicht anschließen, dann ist in der Folge keine Gesetzesänderung notwendig, sondern dann kann auf dem Verwaltungs- und Verordnungswege jederzeit die Mitarbeitereigenschaft zuerkannt werden. Wir sind der Ansicht, Gesetze sollten so schlank wie möglich sein. Nicht jeder eventuelle Fall muss im Einzelnen geregelt sein.
Unser drittes Ziel sind Änderungen, durch die die Arbeit der Personalvertretung erleichtert werden soll. Die Personalvertretungen sollen durch die Öffnung des Intranet einfacher an Informationen kommen. Künftig können Beschäftigte, deren Belange in einer Personalratssitzung behandelt werden, zu Sitzungen geladen und angehört werden. Neu ist in unserem Vorschlag, dass wir Vertreter der Stufenvertretung zu Personalratssitzungen oder Personalversammlungen zulassen, damit wir im Vorfeld bereits aufwendige Stufenverfahren vermeiden können, indem die Information so früh wie möglich erfolgt. Für Stufenpersonalräte haben wir eine neue Aufwandserstattungsregelung eingebaut, damit Stufenvertretungen in der Kostenfrage nicht von den sie entsendenden Verbänden abhängig sind.
Auf unsere Initiative hin wurde die Altersgrenze für das aktive und passive Wahlrecht für Jugend- und Auszubildendenvertretungen von 25 auf 27 Jahre erhöht, um die oft schwierige Gewinnung von Wahlbewerbern für die
Jugendvertretung zu erleichtern. Verwaltungsverfahren haben wir dadurch vereinfacht, dass wir bei Routineangelegenheiten, zum Beispiel der Anstellung von Beamten bzw. Ernennung von Beamten auf Lebenszeit, wobei es sich um ein Massengeschäft der Personalvertretungen handelt, die Beteiligung bei Ablehnung in das Gesetz hineinschreiben. Der Regelfall unterliegt nur der Mitwirkung.
Dienststellenleiter können künftig gegenüber der Personalvertretung analog einem modernen Personalmanagement auch andere Beschäftigte, die für irgendwelche Projekte zuständig sind, als Ansprechpartner anbieten. Wenn es sich um die Besprechung dieser Projekte handelt, muss nicht jedes Mal der Dienststellenleiter persönlich diese Gespräche führen.
Wenn Personalvertretungen aus irgendwelchen Gründen zwischendurch gewählt werden müssen und die Wahl weniger als ein Jahr vor der regelmäßigen Wahl stattfi ndet, kann die darauf folgende regelmäßige Wahl einmal ausgesetzt werden. Auch das spart Verwaltungsaufwand und Kosten. Die Amtsdauer der Jugendvertretung wollen wir von zwei auf zweieinhalb Jahre erhöhen und damit der regelmäßigen Amtsdauer der Personalräte von fünf Jahren annähern.
Zusammenfassend möchte ich klarstellen: Wir sind der Ansicht, dass wir eine sehr realitätsbezogene Änderung des Personalvertretungsgesetzes durchgeführt haben. Wir wollen keine Personalvertreter, die täglich mit dem Gesetzbuch unter dem Arm beim Dienststellenleiter aufkreuzen. Für die Beschäftigten ist es am wirkungsvollsten, wenn eine vertrauensvolle Zusammenarbeit auf beiden Seiten gegeben ist.
Ihre Anbiederung an die Gewerkschaften, meine sehr verehrten Damen und Herren von der SPD, schafft auch nicht mehr Rechtssicherheit. Funktionierende Verwaltungsabläufe und haushaltstechnische Erfordernisse sind Ihnen bei unseren Beratungen ziemlich egal gewesen. Sie wollen Personalvertretungen bei der Beratung von Prüfungsergebnissen der Dienststelle beteiligen. Wir haben das strikt abgelehnt; denn wir wollen nicht, dass der Eindruck entsteht, Personalvertretungen seien nicht unabhängig und objektive Leistungsfeststellungen sollten von den Probanden eventuell infrage gestellt werden. Wir wollen auch nicht – so wie Sie das wollten –, dass die Verschwiegenheitspfl icht prinzipiell aufgehoben wird und die Angelegenheit nur dann Artikel 10 unterworfen wird, wenn der Dienststellenleiter ausdrücklich sagt, dass sie der Verschwiegenheit unterliege. Wir halten das für absolut praxisfern; denn nur dann, wenn sich jeder darauf verlassen kann, dass das Gesprochene im Raume bleibt, kann eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Leben erfüllt werden.
Kostenträchtige Geschenke, die die SPD machen wollte, wie Freistellungsmöglichkeiten für Personalräte im Umfang von zehn statt bisher fünf Tagen über einschlägige Schulungs- und Bildungsveranstaltungen hinaus auch für Seminare, Foren, Konferenzen und Kongresse, eigenen sich wunderbar als Weihnachtsgeschenke. Aber wir müssen der Realität ins Auge sehen und berücksich
tigen, in welchem Umfang bei der Masse an Personalvertretungen Arbeitszeit ausfallen würde.
Der Vorsitzende des Haushaltsausschusses spricht von Notwendigkeiten. Soweit es notwendig ist, gibt uns die Urlaubsverordnung alle Möglichkeiten, den Besuch von Schulungen fallbezogen zu ermöglichen. Die Freistellungstage sollten nicht von Haus aus mit der Gießkanne verteilt werden, zumal die SPD in Ihrem Entwurf sogar über das Betriebsverfassungsgesetz hinausgeht.
Wir haben und wollen ein effi zientes Personalvertretungsgesetz.
Ich fi nde, diese Vorwürfe sind eine absolute Unverschämtheit, Herr Wörner. Es ist die Höhe, hier mit Unterstellungen und Vorwürfen zu arbeiten, die Sie wiederum nicht beweisen können.
Der Herr Präsident hat gesagt, es stünde noch ein Änderungsantrag seitens der CSU-Fraktion an. Dieser ist durch die langen Beratungen notwendig geworden und enthält ausschließlich redaktionelle Änderungen, weil wir ursprünglich von einem Inkrafttreten zum 01.01.2007 ausgegangen sind. So musste im Gesetzentwurf noch die Frist geändert werden. Ebenso gilt dies hinsichtlich der Frist für die Amtszeit der Jugend- und Auszubildendenvertretung. Das ist ausschließlich redaktioneller Art und bedingt durch die lange Beratungsdauer. Ich bedanke mich trotz der Einwürfe meines geschätzten Kollegen Wörner für die einigermaßen konstruktive Zusammenarbeit, die wir über die vielen Monate hinweg in dieser Frage hatten.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich ausdrücklich dagegen verwahren, dass wir die Anregungen von Verbänden und einzelnen Beschäftigten nicht aufgegriffen hätten. Mein Vorwurf war, dass Sie sich völlig unrealistischer Forderungen von Gewerkschaftsseite, die sich außerhalb aller fi nanziellen Gegebenheiten bewegt haben, angenommen haben, während viele Verbände sich diesen Forderungen nicht angeschlossen haben.
Die fünf Ausschusssitzungen sind dadurch zustande gekommen, dass 57 Eingaben vorgelegen haben. Unser umfangreicher Änderungsantrag resultiert aus den vielen Gesprächen mit den Fachleuten der Verbände und den Beschäftigten. Ich möchte mich dagegen verwahren, dass Sie solche Behauptungen aufstellen, Herr Kollege
Wörner. Populismus und Wahrheit passen bei Ihnen manchmal nicht ganz zusammen.
Herr Kollege Sprinkart, hundertprozentige Unwahrheiten kann ich nicht im Raum stehen lassen. Vielleicht waren Sie in der damaligen Sitzung nicht anwesend, aber wir haben in unserem Änderungsantrag – und das wurde damals auch mit Mehrheit so beschlossen – festgelegt, dass die Personalräte Zugriff auf die Bewerbungsunterlagen aller Mitbewerber haben. Das haben wir nicht abgelehnt, sondern das stand in dem von uns eingebrachten Änderungsantrag, und das haben wir auch so beschlossen.
Noch etwas anderes, die Internetgeschichte. Sie haben das ganz nett dahergesagt, so nach dem Motto: Die konservativen Schwarzen geben den Personalräten noch nicht einmal Internet. Dem ist beileibe nicht so.
Es wurde darüber verhandelt, ob jeder Personalrat Anspruch auf einen eigenen PC hat. Intranet-Nutzung und Zugang zum Internet haben unsere Personalräte selbstverständlich. Das haben wir nicht abgelehnt, ganz im Gegenteil. Der Zugang zum Intranet ist sogar zusätzlich ins Personalvertretungsgesetz hineingekommen. Wo wir aber aus Gründen der Wirtschaftlichkeit nicht zugestimmt haben, das war die Forderung, dass jeder Personalrat Anspruch auf einen eigenen PC hat.
Sehr verehrter Herr Minister, wir wissen alle, dass der Vertretungsfall, in dem Mobile Reserven eingesetzt werden müssen, vielfältiger Natur sein kann. Dazu gehören Grippewellen, wie wir sie derzeit haben, dazu gehören Schwangerschaften. Herr Pfaffmann, mir ist nicht bekannt, dass Schwangerschaften zwölf Monate dauern, sodass sie konkret planbar sind.
Dazu gehören auch vorzeitige Dienstunfähigkeiten. Die Verfahren mit Amtsarzt und Personalvertretungen – das wissen wir auch alle – können sich über Monate hinziehen, und es kann nicht so geplant werden, dass die Lehrkräfte immer pünktlich zum Schuljahresbeginn ersetzt werden.
Sehr geehrter Herr Minister, es gibt das sogenannte Forchheimer Modell, das Sie angesprochen haben. Sie haben auch den Vertretungsfall an den Gymnasien angesprochen und dargestellt, dass durch Budgets vor Ort Mobile Reserven sehr fl exibel und wirklich auch bei Spitzenausfällen eingesetzt werden können.
Ich frage Sie: Ist es denn denkbar, dass wir dieses Forchheimer Modell, das jetzt in der Fläche bei einigen Schulämtern erprobt wird, wirklich fl ächendeckend in ganz Bayern anwenden, damit wir den Unterricht auch bei einem solchen Spitzenbedarf abdecken können und verschiedenen Kräften in Bayern nicht die Möglichkeit gegeben wird, aus Einzelfällen strukturelle Katastrophen zu basteln?
Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, es wird niemanden in diesem Hohen Hause überraschen, dass ich eine Ablehnung der vorliegenden Anträge empfehlen werde. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die heute vorgetragenen Argumente haben aus meiner Sicht und aus Ihrer Erinnerung einen langen Bart. Wir haben diese Diskussion bereits vor Jahren geführt.
Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, selbstverständlich haben auch wir darauf gesetzt, dass in den Tarifverträgen der von uns angestrebte Gleichklang erreicht wird. Er ist nicht erreicht worden. Wir haben jedoch eine Reduzierung der Spanne von 3,5 Stunden auf 1,7 Stunden erreicht.
Ende des letzten Jahres hat der Betriebsrat einer mittelständischen Firma in Unterfranken der Firmenleitung angeboten, für das gleiche Geld künftig 40 statt 35 Stunden zu arbeiten. Dadurch konnten 230 Jobs bis zum Jahr 2012 gesichert werden. 98 % der Belegschaft haben dafür gestimmt. Dieses Argument der Arbeitsplatzsicherheit können wir bei den Beamten nicht ins Feld führen. Gleichwohl muss unseren Beamtinnen und Beamten auch daran gelegen sein, dass wir einen soliden Staatshaushalt haben. Vor allem für die anstehenden Verhandlungen zur Föderalismusreform werden wir eines soliden Staatshaushalts bedürfen.
Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, auch wir wissen, dass wir unseren Beamten mit der Arbeitszeitverlängerung ganz schön was abverlangt haben. Wir werden uns bei der Föderalismusreform sehr wohl daran erinnern, was die Beamten im Vorfeld eingebracht haben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Opposition verhält sich wie manche Patienten, wenn sie Medizin bekommen. Sobald die Besserung eintritt, soll die Medizin abgesetzt werden. Die Auswirkungen sehen wir derzeit in Berlin. Dort ist eine Arbeitszeiterhöhung angekündigt und später wieder einkassiert worden. Das Ergebnis, die finanzielle Lage der Stadt Berlin, können wir alle betrachten. Wo stehen wir? – Wir haben eine schwarze Null in unserer Haushaltsbilanz. Wir werden diese schwarze Null auch bei den Verhandlungen im Nachtragshaushalt und bei der Föderalismusreform zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen einsetzen.
Im Antrag der GRÜNEN ist die Ausbildungsplatzsituation angesprochen worden. Ich darf darauf verweisen, dass wir sehr wohl nicht, wie von Herrn Sprinkart kritisiert, über Bedarf ausbilden wollen. Das heißt aber nicht, dass sich der Staat aus der Ausbildung zurückzieht. Ich darf auf die Steigerung bei den vollschulischen Ausbildungsgängen hinweisen, ob das Berufsfachschulen sind, wo wir konjunkturell bedingt in Regionen für Berufe, die dort gebraucht werden, vollzeitschulisch ausbilden. Ich darf auf die hohen Steigerungszahlen bei den Schülerzahlen an Fachoberschulen hinweisen, an denen wir die jungen Leute, die leistungsbereit sind, dafür wappnen in Ausbildungsberufen, die deren Fähigkeiten entsprechen, eine Chance zu haben. Ich darf auch darauf hinweisen, dass wir etwas tun, was nicht alle Bundesländer leisten, nämlich sämtliche Juristen und Lehramtsanwärter in das Referendariat hineinzunehmen, unabhängig von der Bedarfssituation oder Einstellungssituation. Wir versetzen diese jungen Leute in die Lage, eine fertige Berufsausbildung zu haben, mit der sie sich in ganz Deutschland und euorpaweit bewerben können.
Nicht alle Bundesländer leisten sich auch das, was wir hinsichtlich Einmal- und Sonderzahlung beschlossen
haben. Wir gehen bei der Sonderzahlung sogar noch über das Tarifergebnis im öffentlichen Dienst hinaus und setzen uns an die Spitze aller Bundesländer. Wenn von der Opposition im SPD-Antrag angeführt wird, das sei keine Kompensation für die Arbeitszeitverlängerung, möchte ich ganz deutlich betonen: Auch wir sehen darin keine Kompensation. Das ist von uns auch nie so dargestellt worden. Wir wollten aber unseren Beamten in finanzieller Hinsicht entgegen kommen. Lieber Herr Kollege Sprinkart, bei der Rechnung, was an Gehaltseinbußen durch die „Mehrarbeit“ entsteht, darf ich anmerken, dass es sich um eine Milchmädchenrechnung handelt. Ich darf auf die rechtliche Situation verweisen, wonach Beamte nicht entsprechend ihrer Arbeitsleistung nach Minuten, sondern entsprechend ihres Amtes bezahlt werden und damit einen Anspruch auf lebenslange Alimentation haben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren von der Opposition, Sie sollten unsere Wählerinnen und Wähler nicht unterschätzen. Diese wollen nicht, dass wir Politiker die Dinge schönreden, sondern sie wollen, dass wir die Probleme erkennen und anpacken. Wir haben das auf diesem Feld getan und wir werden in unseren Reformbemühungen nicht nachlassen.
Sehr verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der ländliche Raum braucht Schulen mit Zukunft. Ich sage Ihnen: Der ländliche Raum hat Schulen mit Zukunft.
Wir gestalten die Zukunft, indem wir unseren jungen Leuten die besten Bildungschancen einräumen. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, ich habe mir in der letzten Stunde angehört, mit welchem Bodensatz aus der rhetorischen Trickkiste Sie gearbeitet haben und mit welcher Unverfrorenheit Behauptungen und Lügen in die Welt gesetzt wurden. Ihnen fehlen offensichtlich die Argumente, weil Sie auf diese Art Politik machen müssen.
Wir haben im ländlichen Raum eine hervorragende Schulstruktur. Ich selbst komme aus einem Landkreis, den ich durchaus als ländlichen Raum bezeichnen möchte. Wir haben ein flächendeckendes Netz. Wir bieten unseren Kindern auch auf dem flachen Land alle Bildungschancen.
Auf ganz Bayern verteilt haben wir 349 Realschulen. Das bedeutet: Durch die Entwicklung in den letzten Jahren kommt heute auf zirka 35 000 Einwohner eine Realschule. Vor zehn Jahren waren es noch 10 000 Einwohner mehr. Wir haben ein konstantes Netz an Gymnasien.
Auch im Hinblick auf die berufliche Bildung haben wir ein flächendeckendes Netz an Berufsschulen, an Berufsfachschulen sowie an weiterführenden beruflichen Schulen. Wenn Sie von der SPD immer wieder die Regionalschule fordern, dann müssen Sie aber bitte auch so ehrlich sein und sagen, welche Auswirkungen das hätte. Hauptschüler und Realschüler zusammen zu beschulen bringt in den Städten nichts, denn dort würden Mammutschulen ent
stehen. Draußen auf dem flachen Land würde die Anzahl der Schüler hingegen nicht genügen, um einen Standort zu sichern. Ich habe mir die Mühe gemacht, bei den kleineren Hauptschulen in meinem Stimmkreis anzufragen, wie hoch die Übertrittsquote an die Realschule ist. Es handelt sich dabei um fünf bis sechs Schüler aus einer vierten Klasse. Mit dieser Schülerzahl kann man keinen Hauptschulstandort sichern. Das heißt, Sie müssen schon ehrlich sagen, dass Sie die Konzentration von Haupt- und Realschulen an regionalen Standorten fordern.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte jetzt auf die beruflichen Schulen eingehen. Die CSU-Fraktion hat in ihrer bayerischen Schul- und Bildungspolitik vor Jahren einen Schritt getan, der nicht auf das Wohlwollen der Opposition gestoßen ist. Es zeigt sich aber, dass dieser Schritt genau der richtige war: Berufsschulstandorte am flachen Land wurden nämlich dadurch gestärkt, dass man Kompetenzzentren bildete und
berufliche Fachbereiche mehrzügig führt. Sehr verehrte Frau Kollegin Werner-Muggendorfer, ich komme wirklich aus dem Bereich,
und ich habe über Jahrzehnte erlebt, was passiert, wenn wir abwarten, bis die Klassenstärke unter 15 Schüler fällt: Es entsteht dieser Schwammeffekt, dass die Klassen in die Großstädte abwandern.
Wir erleben, dass die Berufsausbildung dann in die Großstädte abwandert.
Durch die Bildung der Kompetenzzentren haben wir eine hervorragende Standortsicherung. Ich würde Ihnen wirklich empfehlen, sich das vor Ort anzusehen.
Wir haben eine Standortstärkung dort, wo es eine gelungene Bildung von Kompetenzzentren gegeben hat. Das ist vielerorts der Fall.
Von Herrn Kollegen Waschler wurde bereits angesprochen: 43 % aller Hochschulberechtigten gehen den Weg
über die berufliche Bildung. Das gilt gerade für das flache Land.
Wir bauen diesen Weg insbesondere mit unserem FOS 13, dem 13. Schuljahr an der Fachoberschule, aus, die wir mit BOS 13, dem 13. Schuljahr an der Berufsoberschule, zusammenführen, um möglichst flächendeckend in jedem Landkreis die Möglichkeit des Erwerbs einer Hochschulzugangsberechtigung zu geben.
Wir haben derzeit in ganz Bayern 20 Standorte mit FOS 13. Dieses zusätzliche Bildungsangebot wird hervorragend angenommen. In dem Moment, wo wir die FOS 13 mit der 13. Klasse der BOS zusammenführen können – –
Frau Werner-Muggendorfer, das ist doch eine Unterstellung, dass wir keine Lehrer haben.
Das können Sie mir wirklich gerne einmal aufzeigen.
Wir haben – –
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sollten, bevor wir uns hier im Kleinkrieg zerfasern, doch einmal die Ergebnisse unserer bayerischen Bildungspolitik ansehen: Wir haben bei Pisa Spitzen- ergebnisse. Kommt das etwa daher, dass wir so einen fürchterlichen Weg haben, Frau Kollegin Tolle? – Ich nehme an, dass das der Grund ist. Zwei der drei Elitehochschulen kommen aus Bayern, weil nicht nur auf die Struktur der Hochschule abgezielt wird, sondern weil die Qualität der Hochschule auch durch die vielen Studenten bedingt wird.
Die auch aus dem ländlichen Raum kommen, und dort die besten Voraussetzungen vorgefunden haben, um einen erfolgreichen Studiengang hinter sich zu bringen.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Sprinkart hat angemahnt, wir mögen uns bei den Debatten über den vorliegenden Gesetzentwurf der Staatsregierung zum Bayerischen Personalvertretungsgesetz nicht in ideologischen Diskussionen ergehen. Aber dennoch geht es, Herr Kollege Sprinkart, bei der Diskussion über die beiden vorliegenden Gesetzentwürfe, zum einen dem der Staatsregierung und zum anderen dem der SPD, auch um Grundlagen des Staatsverständnisses. Sie haben ja mitbekommen, dass wir als CSU auch auf Bundesebene durchaus der Meinung sind und waren, dass das bestehende Betriebsverfassungsgesetz mit seinen bindenden Regelungen die Wirtschaft knebelt.
Daher können wir jetzt die Ideologie der SPD, die hier im Rahmen des vorliegenden Entwurfs zum Personalvertretungsgesetz im öffentlichen Dienst geäußert wird, nicht in Bausch und Bogen gutheißen.
Ich darf auf einige wesentliche Grundsätze und Unterschiede hinweisen. Das Bayerische Personalvertretungsgesetz regelt in Artikel 1 den eigentlichen Unterschied zu dem von Ihnen gewollten Gesetz. Das Bayerische Personalvertretungsgesetz ist nämlich vom Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit von Dienststelle und Beschäftigten geprägt.
Dienstliche Belange und das Interesse der Beschäftigten sind sowohl vom Arbeitgeber, vom Dienststellenleiter, als auch vom Personalrat zu beachten.
Meine Damen und Herren, es gibt noch eine wesentliche Unterscheidung, die man vielleicht all denjenigen näher bringen sollte, die sich bislang nicht näher mit diesem Thema befasst haben: Von Frau Kollegin Naaß wird häufig der Begriff der Mitbestimmung verwendet. Hier muss darauf verwiesen werden, dass es im Bayerischen Personalvertretungsgesetz die Begriffe der „Mitwirkung“ und der „Mitbestimmung“ gibt. Im vorliegenden Gesetzentwurf haben wir deutliche Ausweitungen im Hinblick auf die Mitwirkung. Der Personalrat erfährt in vielen Bereichen, beispielsweise auch im Hinblick auf die Stellung der Familie im Arbeitsleben, eine Ausweitung der Mitwir
kungsrechte. Der SPD-Gesetzentwurf hingegen verlangt eine Ausweitung der Mitbestimmungsrechte.
Mitbestimmung heißt, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass ohne Zustimmung des Personalrats in der Dienststelle fast nichts geht. Anschließend wird das Stufenverfahren eingeleitet, und am Ende steht die Einigungsstelle. Das führt zu deutlichen Verzögerungen von einzelnen Umsetzungsschritten an der Dienststelle und führt zu langwierigen Verfahren.
Ich darf noch auf ein paar Dinge eingehen, die von Seiten der Staatsregierung noch nicht im Einzelnen dargelegt wurden. Wir haben im Gesetzentwurf der Staatsregierung ein paar deutliche Schritte zur Verwaltungsvereinfachung. Das betrifft beispielsweise vorzeitige oder dazwischen geschobene Wahlen: Wenn es weniger als ein Jahr ist, kann die Amtszeit bis zur nächsten ordentlichen Wahl verlängert werden. Wir haben auch eine deutliche Ausweitung der Mitwirkung bei den Ruhestandsversetzungen. Das ist vor allem für die Beschäftigten vor Ort an der Dienststelle wichtig. Wenn ein Antrag auf vorzeitige Versetzung in den Ruhestand nicht genehmigt wird, dann darf hier der Personalrat mitwirken. Wenn Probezeitbeschäftigungsverhältnisse zu keiner Anstellung führen, dann ist der Personalrat rechtzeitig anzuhören. An diesen Beispielen mögen Sie erkennen, dass wir eine deutliche Ausweitung der Mitwirkungsrechte und damit ein Ernstnehmen der Personalvertretung dokumentieren wollen.
Meine Damen und Herren, Herr Kollege Sprinkart hat die Selbstachtung der CSU-Fraktion in den Fachausschüssen angesprochen, wenn es um die Behandlung von Anträgen und Petitionen geht. Herr Kollege Sprinkart, Sie können versichert sein, die CSU-Fraktion ist fachkundig genug, um mit diesen Anträgen und Petitionen fachgerecht umzugehen. Ich kann Ihnen auch ankündigen, dass wir uns selbstverständlich noch einmal genau ansehen werden, ob wir bei den Informationsrechten an eine Ausweitung denken können. Wir werden prüfen, ob wir hier noch Tatbestände festschreiben sollten. Nachdem Personalräte in ihrer Arbeit weder behindert noch begünstigt werden dürfen, werden wir uns auch genauer ansehen, ob das Behinderungsverbot im Gesetz ausreichend verwirklicht wird. Frau Kollegin Naaß, Sie haben das „Schwarze Brett“ angesprochen. Ich war lange genug Personalrätin, ich kann mich nicht erinnern, dass das „Schwarze Brett“ im Gesetz als Informationsmittel festgeschrieben wäre. Wir müssen nicht gesetzlich regeln, wie und auf welche Weise der Personalrat mit den Beschäftigten in Verbindung tritt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich freue mich auf die fachlichen Diskussionen im Fachausschuss.
Verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Nach langer Diskussion auf Bundesebene haben wir jetzt endlich den Abschluss der Föderalismusreform erfolgreich hinter uns gebracht, ohne dass wir das große Paket noch einmal aufschnüren mussten. Wir können uns jetzt endlich von den destruktiven Diskussionen, die nur auf das abzielten, was an der Föderalismusreform schlecht ist, wegbewegen und dazu kommen, die Chancen herauszufi ltern, unseren eigenen Spielraum zu defi nieren und in Zukunft umzusetzen.
Meine Damen und Herren, wir haben in Bayern circa 300 000 Beschäftigte, davon sind ungefähr zwei Drittel verbeamtet. Bisher hatten wir bei unseren Beamten bezüglich der Besoldung, des Versorgungsrechts und des Laufbahnrechts kaum Gestaltungsspielraum. Hier bestehen deutliche, historisch gewachsene Strukturdefi zite, die von den Berufsverbänden immer wieder benannt werden und die wir bisher nicht ausgleichen konnten. Durch die Föderalismusreform bekommen wir als Arbeitgeber Kompetenzen, wie sie jeder andere Arbeitgeber in der freien Wirtschaft selbstverständlich für sich in Anspruch nimmt. Wir nehmen die Besoldung, die Versorgung und das Laufbahnrecht aus der konkurrierenden Gesetzgebung heraus und können somit das, was uns vorschwebt, verwirklichen, nämlich ein Berufsbeamtentum, das den modernen Anforderungen unserer Zeit genügt.
Ein stärkeres, leistungsorientiertes und leistungsbezogenes Besoldungssystem ist zwingend notwendig. Wir brauchen ein durchlässigeres und klareres Laufbahnrecht und wir brauchen eine gesicherte Versorgung all unserer Beamten, die heute eingestellt werden. Als Staat und als Arbeitgeber haben wir für unsere Beamten die Fürsorgepfl icht. Wir müssen auf der Basis eines Pensionsfonds, über den derzeit diskutiert wird, auch für die Beamten, die wir heute einstellen, unserer Fürsorgepfl icht nachkommen, damit diese Beamten in vierzig Jahren ihr Auskommen haben.
Unser Ziel ist eine moderne und zukunftsfeste Verwaltung. Sehr verehrte Frau Kollegin Naaß, Sie haben die Verwaltungsreform als Negativbeispiel der Ländergestaltung angeführt. Dazu möchte ich nur eines anmerken:
Wir müssen uns den heutigen Gegebenheiten anpassen. Der Arbeitgeber Staat kann nicht so tun, als ob die Verhältnisse in der Wirtschaft und die Steuereinnahmen immer noch so wären wie vor zwanzig Jahren. Wir müssen die Ausgaben den Einnahmen gegenüberstellen.
Ich habe gestern gehört, dass zum Beispiel British Telecom die Arbeitszeit in München auch auf 42 Stunden anheben will. Wir müssen also durchaus den Blick auf die Rahmenbedingungen in der Wirtschaft richten.
Meine Damen und Herren, selbstverständlich können wir eine leistungsfähige, zukunftsfeste Verwaltung nur mit motivierten Beschäftigten aufbauen. Motivierte, engagierte Beschäftigte werden wir dann haben, wenn wir in engem Dialog mit unseren Beschäftigten die zukünftigen Rahmenbedingungen für unsere Gesetzgebung festlegen, wie das der Herr Ministerpräsident gegenüber der Beamtenschaft angekündigt und bei Teilen der Beamtenschaft auch schon umgesetzt hat. Frau Kollegin Naaß, Sie haben Beispiele angeführt, wo es bei unseren Beamten zu Verschlechterungen kommt.
Sie haben dabei wohl die jüngste Entwicklung verpasst, dass der Herr Ministerpräsident mittlerweile zugesagt hat, dass das Weihnachtsgeld fortgezahlt wird. Da wir uns jetzt endlich nicht mehr an den Bundesregelungen orientieren müssen, können wir die Einmalzahlung durchführen. Auch das sollten wir hier deutlich erwähnen.
Meine Damen und Herren, meine Fraktion bekennt sich uneingeschränkt zum Berufsbeamtentum, was man nicht von allen Fraktionen in diesem Hohen Hause behaupten kann. Wir wollen nicht beim Status quo stehen bleiben, sondern wir wollen, dass Wirtschaft und Gesellschaft einen qualifi zierten und effi zienten öffentlichen Dienst in Anspruch nehmen können. In einem Dringlichkeitsantrag der GRÜNEN steht zum einen, dass auch die Zuständigkeit der Länder für die Laufbahnen, Besoldung und Versorgung der Angehörigen des öffentlichen Dienstes abgelehnt wird. Im nächsten Satz dürfen wir dann lesen, dass ein besonders wichtiges Anliegen des Landtags die Stärkung der Länder ist, insbesondere der Landesparlamente, durch Ausweitung und Aufwertung ihrer Zuständigkeiten.
Das ist wieder einmal ganz typisch, wie immer, wenn wir Reformen durchführen wollen. Sie wollen zwar eine Veränderung, aber wenn es ans Konkrete geht, sagen Sie: Bitte schön nicht dort. Sie fi nden ständig Hürden, warum es gerade dann nicht machbar ist.
Meine Fraktion, auch ich und die Bayerische Staatsregierung
stehen zu einem modernen öffentlichen Dienst. Wir wollen die Chance nützen, die uns die Föderalismusre
form bei der Beamtengesetzgebung eröffnet. Wir wollen ein modernes Dienstrecht. Wir werden diese Chance nutzen, auch wenn damit eine große Arbeit in diesem Hause auf uns zukommt. Ich fordere Sie dazu auf, dabei konstruktiv mitzumachen.
Sehr verehrter Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Unser Antrag heißt gemeinsame Sorge um junge Menschen. Diese gemeinsame Sorge haben Sie zusätzlich auch dadurch unterstrichen, dass Sie zu unserem Dringlichkeitsantrag selbst welche eingebracht haben. Ich habe mich darüber gefreut, dass diese gemeinsame Sorge in diesem Hohen Hause vorhanden ist.
Etwas weniger gefreut habe ich mich, als ich mir den SPD-Antrag etwas genauer angesehen habe und dabei festgestellt habe, dass über ihn in vielen Punkten am 9. Juli 2005 in diesem Hause bereits diskutiert, abgestimmt und er abgelehnt wurde, er aber in weiten Teilen heute wieder gleichlautend vorliegt, allerdings mit Ausnahme des Werkstattjahres.
Zu den einzelnen Punkten werde ich selbstverständlich etwas sagen. In der Geschäftsordnung wird von einem
Jahr Pause gesprochen. Das eine Jahr ist ja noch gar nicht um.
Es wird hier kein weiter so angemahnt. Ich darf aber schon – Frau Kollegin Stierstorfer hat bereits viele Maßnahmen angeführt und ich werde Ergänzungen vornehmen – sagen, dass wir in Bayern mit unseren vielen differenzierten Wegen, die wir bei dieser sehr heterogenen Jugendgruppe anwenden, den richtigen Kurs eingeschlagen haben. Uns geht es darum, diese guten Wege auszubauen. Wir müssen nicht, wie Sie das in Ihren Anträgen tun, uns krampfhaft neue Programme ausdenken, um wieder einmal etwas Neues auf den Markt zu werfen. Wir müssen auf den Feldern, auf denen wir Vorbildliches leisten, die Maßnahmen ausweiten und dem Bewerberfeld zahlenmäßig anpassen.
Um es deutlich zu machen: Dieses Problemfeld, dem unsere gemeinsame Sorge gelten muss, berührt die Bildungspolitik, die Arbeitsmarktpolitik sowie die Wirtschaftspolitik. Es handelt sich um keine Länderangelegenheit, sondern berührt auch Zuständigkeiten des Bundes hinsichtlich des Berufsbildungsgesetzes und der Arbeitsmarktförderung.
Es ist für die Zukunft unseres Landes – von meinen Vorrednern ist es schon angesprochen worden – von entscheidender Bedeutung, dass alle an diesem Prozess Beteiligten Wege fi nden, um das Bewerberfeld in diesem Jahr weitgehend unterzubringen. Es wäre traumtänzerisch anzunehmen, dass wir das bei allen Bewerbern schaffen, denn nicht alle sind auch ausbildungsreif, was nicht zwingend etwas mit den Schulnoten zu tun hat.
Nun zu den Anträgen der Opposition – wir haben letztes Jahr bereits darüber diskutiert -: In beiden Dringlichkeitsanträgen, sowohl den der GRÜNEN als auch den der SPD, fi nden wir die Forderung, wir sollten in vollzeitschulische Ausbildungsgänge mit Kammerprüfung einsteigen. Sie wissen, dass wir in Bayern bereits sehr viele Berufsfachschulen haben und dass eine Ausweitung des schulischen Angebots vor dem Hintergrund der Tatsachen gesehen werden muss, dass die duale Berufsausbildung ein Garant für den Erhalt eines Arbeitsplatzes nach der Ausbildung ist. Wir haben nicht umsonst in Deutschland mit unserer dualen Ausbildung die geringste Jugendarbeitslosigkeit in ganz Europa. In Frankreich, das fast ausschließlich schulische Ausbildungsgänge hat, stellen wir eine hohe Jugendarbeitslosigkeit fest, die sich in einer Perspektivlosigkeit äußert. Ich meine nicht, dass das unser Vorbild sein kann.
Wir haben – ich habe es vorhin angesprochen – viele Partner bei der Ausbildung. Unsere Wirtschaftsorganisationen und unsere Arbeitgeberorganisationen sind aus grundsätzlichen Erwägungen entschiedene Gegner einer Ausweitung schulischer Ausbildung. Das müssen wir zur Kenntnis nehmen.
Selbstverständlich ist schulische Ausbildung in maßvollem Rahmen weiter auszubauen. Auch das machen
wir. Wir haben vor zwei Jahren 35 einjährige Berufsfachschulen gegründet. In maßvollen Zahlen machen wir das, aber wir wollen nicht die Wirtschaft aus der Verantwortung entlassen, Ausbildungsplätze anzubieten.
Ich komme zu den viel gescholtenen Berufsschulmaßnahmen für Jugendliche ohne Ausbildungsverhältnisse. Sie beschreiben mit schöner Regelmäßigkeit immer wieder eine Berufsschulsituation, wie sie in der Tat viele Jahre vorzufi nden war. Auch hier hat sich eine ganze Menge bewegt. Ich bin Ihnen dankbar, Frau Kollegen Weikert, dass Sie die 14,8 Millionen Euro genannt haben. Ich freue mich, dass Sie das auch anerkennen. Die eintägige Beschulung dieser Jugendlichen wird an den meisten Berufsschulen mittlerweile zur Blockbeschulung zusammengefasst. Das Institut für Schul- und Bildungsforschung hat Module erarbeitet, damit Teilqualifi zierungen für diese jungen Leute angeboten werden können, damit sie bei Bewerbungsgesprächen etwas vorzuweisen haben, was sie in dieser Zeit gelernt haben. Dass bei dieser Klientel auch junge Leute sind, denen die Ausbildungsfähigkeit fehlt, und dass auch eine hohe Abbrecher- und Schwänzerquote dabei ist, das kann man bestimmt nicht dem Engagement oder auch dem Konzept der JoA-Beschulung anlasten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Werkstattjahr, das wir im Bildungsausschuss bereits behandelt haben, ist im Prinzip nur ein Begriff für etwas, was Sie fordern und was wir in einer sehr differenzierten Form haben. Wir haben zig Maßnahmen, die in kooperativer Form mit der Wirtschaft laufen für Jugendliche, die keinen Ausbildungsvertrag bekommen haben. Wir haben das kooperative Berufsvorbereitungsjahr, wo Schule und Betrieb miteinander sehr praxisorientiert auf die jungen Leute und ihre Berufsvorbereitung eingehen. Wir haben die 35 Berufsfachschulen in Wirtschaftskooperation, um die Betriebe und die Praxis miteinzubeziehen, und dies alles im Zuge des Werkstattjahrs.
Wenn Sie einmal nach Nordrhein-Westfalen fahren und dort ein Werkstattjahr fi nden, das mit ESF-Mitteln gefördert ist, wie unsere Maßnahmen BVJ und Berufsfachschule in Kooperation mit ESF-Mitteln gefördert sind, dann kommen Se nach Bayern zurück und sagen: Was die in Nordhrein-Westfalen machen, das müssen wir jetzt nachmachen. Wir haben andere Modelle mit den gleichen Geldern gefördert. Sie wissen genauso wie ich, dass diese Gelder 2006 auslaufen, dass wir auf Folgeprogramme warten. Dann werden wir sicher nicht zwingend Nordrhein-Westfalen abkupfern müssen, sondern unsere eigenen Wege weiter ausbauen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben, von Ihnen gefordert, die Förderung schulischer Abschlüsse. Auch das fi ndet in vorbildlicher Weise statt. Der Freistaat Bayern zahlt mehr als eine halbe Milliarde Euro an Institutionen der Erwachsenenbildung, an Bildungsträger der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen, wo Hauptschulabschlüsse nachgeholt werden können. Wir zahlen eine ungeheure Summe für steigende Zahlen von
Schülern, die freiwillig die neunte Klasse wiederholen, um entweder einen erfolgreichen Hauptschulabschluss abzulegen oder die Noten zu verbessern, damit sie leichter einen Ausbildungsplatz fi nden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte einen großen Dank an die Betriebe richten, die heute ausbilden.
Ich möchte in Zweifel ziehen, dass die Relation der Bewerber und der angebotenen Stellen stimmt. Wir haben gehört, dass nicht alle gemeldet werden. Gleichwohl ist es richtig, dass wir mehr Ausbildungsplätze brauchen.
Ich möchte aber – und das meinen wir auch mit „gemeinsam für Ausbildungsplätze sorgen“ – heute einen Appell an die Arbeitgeber richten. Auch sie sollen Gestaltungsspielräume nutzen, die sie bei der Organisation und auch bei der Ausbildungsvergütung nutzen können.
Einen Punkte möchte ich deutlich hervorheben: das neue Instrument der so genannten EQJ-Maßnahme. Das ist ein Fall für sich. Es ist erschreckend, wenn Umfragen, die die Handwerkskammer durchgeführt hat, zutage bringen, dass mehr als 60 Prozent derer, die eine EQJ-Maßnahme besuchen, einen mittleren Schulabschluss und teilweise sogar Abitur haben. Es kann nicht sein, dass diese jungen Leute eine Einstiegsqualifi zierung brauchen. Das heißt, wir haben hier teilweise – ich bin weit davon entfernt, eine Allgemeinschelte loszulassen – einen Mitnahmeeffekt zu verzeichnen, der da heißt: Junge Leute, die ausbildungsreif sind, werden auf eine für den Betrieb kostenfreie EQJStelle genommen. Da, meine ich, sollten wir nicht nur appellieren, sondern uns Maßnahmen überlegen, dass EQJ-Plätze nur zusätzlich zu Ausbildungsplätzen besetzt werden können.
Ein weiterer Punkt: die Anrechnungsverordnung. Der Bund hat sie bewusst ausgesetzt. Bis 2009 liegt sie in Länderzuständigkeit, damit junge Leute schneller den Ausbildungsweg durchlaufen. Was wir uns leisten – und das ist auch ein Argument gegen mehr schulische Ausbildung –: Wenn die Wirtschaft anschließend diese schulischen Prüfungen nicht als einer Kammerprüfung gleichwertig anerkennt, dann ist das ein sehr teures System einer zusätzlichen Qualifi kation, die öffentlich keine Anerkennung fi ndet. Wenn wir einjährige Berufsfachschulen haben, dann muss dies als erstes Lehrjahr anerkannt werden. Da werden wir mit der Wirtschaft noch deutliche Gespräche führen müssen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie uns gemeinsam weiter für mehr Ausbildungsplätze sorgen. Gehen wir nicht dem Traum nach, dass alles nur staatlich zu regeln ist.
Verehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Vorredner haben erklärt, dass wir derzeit eine sehr schwierige Ausbildungsplatzsituation haben. Darin sind wir uns alle einig. Wir haben eine hohe Abgangsquote von Schülern nach den Schulabschlüssen und eine rückläufi ge Zahl von Ausbildungsplätzen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, dies sollte jedoch kein Anlass sein, unsere duale Berufsausbildung auch nur ansatzweise in Zweifel zu ziehen. Wenn wir die Arbeitslosenzahlen von jungen Menschen in den europäischen Ländern mit unseren vergleichen, so sehen wir, dass wir in Deutschland mit unserer dualen Ausbildung am unteren Rand angesiedelt sind. Wir setzen schon aus der Historie heraus darauf, die Berufsausbildung unter die gemeinsame Verantwortung von Staat und Wirtschaft zu stellen.
Natürlich müssen wir alles unternehmen, um die jungen Menschen, die nicht auf Anhieb einen Ausbildungsplatz fi nden, nicht aus dem Tritt kommen zu lassen. Wir alle wissen, dass es bei jungen Leuten ungeheuer wichtig ist, in einem geregelten Lebenslauf zu bleiben. Sie müssen in Qualifi zierungsmaßnahmen bleiben, um das Arbeitsethos für das spätere Leben nicht zu verlieren.
Die öffentliche Hand hat zur dualen Ausbildung ergänzende Maßnahmen zu leisten. Dies geschieht in vorbildlicher Weise. Sicherlich ist es der falsche Weg, von Ausbildungsplatzabgaben zu sprechen und zu sagen, dass Appelle an die Wirtschaft nicht ausreichten. Wir sollten keine Wirtschaftsschelte betreiben. Frau Kollegin Haderthauer hat dargestellt, welche Ausbildungshemmnisse die Betriebe sehen. Wir müssen die Wirtschaft als Partner und nicht als Feind ansehen.
Die ergänzenden Angebote, die staatlicherseits gemacht werden, sind beachtenswert. 35 Berufsfachschulen stehen in einer Wirtschaftskooperation. Gerade diese kooperativen Berufsfachschulen weisen ungeheuer große Vermittlungsquoten in den ersten Arbeitsmarkt auf, teilweise bis zu 100 %. Wir haben außerdem kooperative BVJs – Berufsvorbereitungsjahre – zusammen mit den Berufsschulen. Wir haben 24 Berufsfachschulen im Rahmen des Beschäftigungspakts Bayern und außerdem zusätzliche Eingangsklassen bei der hervorragenden Schulart Wirtschaftsschule sowie bei Berufsfachschulen.
Meine Damen und Herren, die Forderung, dass der öffentliche Dienst in dieser Zeit vermehrt ausbilden solle, kann keine Lösung sein. Was nutzen uns Verwaltungsleute, die später in der Wirtschaft keinen Arbeitsplatz fi nden? Wir brauchen ergänzend Runde Tische, an denen auch die
Arbeitgeber, die Kommunen, die Träger der Jugendhilfe und die staatlichen Stellen sitzen, sei es auf Landes-, auf Bundes- oder auf europäischer Ebene. Wir haben hier eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu bewältigen.
Es wird immer wieder Klage in der Wirtschaft geführt, dass unsere jungen Leute nicht qualifi ziert genug sind. Diese Klage müssen wir ernst nehmen. Es gibt eine wissenschaftliche Untersuchung zu dem Thema, was Ausbildungsreife ist. Dabei sind mitnichten die Schulnoten ausschlaggebend. Es werden Grundwissen und Grundfertigkeiten, vor allem in Deutsch und Mathematik, als notwendig angeführt. Ferner werden Defi zite bei den Kulturtechniken sowie die Persönlichkeitsentwicklung der jungen Leute, an der es heute offensichtlich auf vielen Ebenen noch fehlt, genannt.
Es ist unsere Aufgabe, an den Schulen, vor allem an den Hauptschulen, mit unseren Sprachförderklassen die sprachlichen Defi zite der Schüler zu beheben. Es ist unsere Aufgabe, im Hauptschulbudget für Teilungsstunden zur individuellen Förderung Raum zu lassen. Ein hervorragendes Beispiel, gerade im Hinblick auf die Vermittlung von Ausbildungsplätzen, sind unsere Praxisklassen an den Hauptschulen. Auch die steigenden Schülerzahlen an den M-Klassen, die von der Wirtschaft verstärkt im Zusammenhang mit der Ausbildungsplatzoffensive akzeptiert werden, sind zu nennen.
Wir bieten eine ganze Reihe von Nachqualifi zierungsmaßnahmen. Es ist das A und O, dass wir unsere jungen Leute nach dem Abschluss der allgemeinbildenden Schulen nicht auf der Straße stehen lassen. Die viel gescholtenen Jungarbeiterklassen, sehr geehrte Damen und Herren von der Opposition, sollten Sie sich einmal näher ansehen. Es sind Modellversuche gelaufen, die jetzt fl ächendeckend umgesetzt werden. Es wird ein starkes Engagement der Lehrkräfte an den Schulen entwickelt, um die jungen Leute individueller zu fördern. Es werden individuell an die Region angepasste Lehrpläne angeboten. Wir haben mittlerweile, um den Stellenwert der Tätigkeit der Lehrkräfte zu honorieren, Funktionsstellen angeboten. Es gibt Stellen für Fachbetreuer für junge Leute ohne Ausbildungsplatz. Es wird ungeheuer viel geleistet. Wir brauchen aber weiterhin die Partnerschaft aller, die für die jungen Leute Verantwortung tragen. Ich bin sicher, dass wir auch bei den anstehenden Verhandlungen zum Doppelhaushalt die angemessenen Mittel dafür fi nden, damit unsere jungen Leute mit Defi ziten genauso gefördert werden wie die Hochschulzugangsberechtigten, über die gestern diskutiert worden ist.
Verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine beiden Vorrednerinnen haben einen Rückblick auf zehn Jahre Gleichstellungsgesetz in Bayern gebracht, und auch ich möchte zunächst den Blick auf die Entstehung dieses Gesetzes richten. Das Gesetz entstand zu einer Zeit, als noch viele belächelt haben, dass man förmlich etwas regeln will, was für manche nicht zu regeln ist.
Meine sehr verehrten Damen von der Opposition, wir haben uns sehr zivilisiert verhalten, als die beiden Rednerinnen gesprochen haben. Ich erwarte das Gleiche von Ihnen insbesondere deshalb, weil ich glaube, dass wir bei dieser Thematik so unterschiedliche Positionen nicht haben. Wir sind uns fraktionsübergreifend einig darüber, dass die Gleichstellung in unserer Gesellschaft noch nicht am Ziel angekommen ist. Wir sind uns auch fraktionsübergreifend einig, dass der öffentliche Dienst hier eine Vorreiterrolle einzunehmen hat, um für die freie Wirtschaft ein Beispiel zu sein.
Frau Tolle, wenn Sie von den „schwarzen Herren“ sprechen, dann meine ich, dieses Parlament ist ein Spiegelbild unserer Gesellschaft. Wir haben schwarze Herren, wir haben rote Herren, und wir haben grüne Herren, und es bräuchte bei Rot und Grün keine Quotenregelung, wenn die grundsätzliche Einstellung der roten und grünen Herren schon so wäre, wie Sie es gern hätten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist schon angesprochen worden, das Gesetz von 1996 läuft Ende Juni aus. In der Tat hat es zahlreiche Eingaben von Verbänden, Gewerkschaften sowie Kommunen und Gleichstellungsbeauftragten gegeben. Diese breite Beteiligung der Gesellschaft ist in einer Zeit, in der Politikmüdigkeit beklagt wird, ein sehr positives Zeichen. Die Eingaben haben uns zu einem Zeitpunkt erreicht, als in der CSUFraktion bereits ein breiter Konsens darüber bestand, dass wir dieses Gesetz, das zehn Jahre lang eine gute und beispielgebende Grundlage war, weiterführen wollen. Wir haben das letzte Jahr dazu genutzt, in zwei Anhörungen der CSU-Fraktion mit den Gleichstellungsbeauftragten und den Betroffenen das bestehende Gesetz auf den Prüfstand zu stellen und über mögliche Weiterentwicklungen zu diskutieren.
Der dritte Gleichstellungsbericht der Staatsregierung war ebenfalls eine sehr gute Grundlage, um an der Weiterentwicklung zu arbeiten. Der öffentliche Dienst hat, wie es in dem Gleichstellungsbericht heißt, eine deutliche Vorbildwirkung. Frau Kollegin Naaß, Sie haben bezweifelt, dass der bayerische öffentliche Dienst eine Vorbildfunktion hat. Der bayerische öffentliche Dienst hat aber eine Vorbildwirkung, man muss nur immer sagen, in welcher Beziehung. Selbstverständlich ist gemeint, in Beziehung zur Privatwirtschaft und auch anderen Bereichen, wo die öffentliche Verwaltung mit einem Frauenanteil in Führungspositionen von 22,9 % deutlich vorn liegt. Man muss das Ganze auch
im Vergleich zur Situation vor 1996 sehen, als das Gesetz eingeführt wurde und der Frauenanteil in Führungspositionen bei 15,3 % lag. Ich denke, die Verbesserung kann sich sehen lassen.
Liebe Frau Kollegin Tolle, Sie tönen bei jeder Gelegenheit, Sie wollten 50 % der Macht. Der öffentliche Dienst ist aber kein losgelöster Sektor in unserem gesellschaftlichen Leben. Wenn wir 50 % der Führungspositionen wollen, dann muss sich unsere Gesellschaft insgesamt verändern und bewegen. Wie gesagt, wir haben in Anhörungen und Gesprächen mit Betroffenen sehr oft gehört, dass viele Frauen Hilfe und Unterstützung zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf haben wollen, aber nicht jede Frau hat Karrierepläne. Klar muss sein: Dort, wo Frauen ein berufl iches Fortkommen wünschen, müssen sie die nötige Unterstützung und Förderung erhalten, um Familie, Beruf und auch Karriere unter einen Hut zu bekommen.
Was ich mit diesen Einlassungen sagen möchte, ist, dass das Gleichstellungsgesetz zwar ein Zeichen setzen kann und das Verhalten im öffentlichen Dienst regelt, das Gleichstellungsgesetz ist aber beileibe nicht geeignet, um zwangsweise Bewusstseinsveränderungen in unserer Gesellschaft durchzusetzen. Wenn die Opposition von einem zahnlosen Tiger spricht, den dieses Gleichstellungsgesetz angeblich darstellt, dann möchte ich dagegen halten, dass es gerade der Verzicht auf starre, detaillierte gesetzliche Vorgaben und Quoten in den Dienststellen möglich macht, dass unsere Gleichstellungsbeauftragten hervorragende Arbeit in Bezug auf Bewusstseinsänderung und Bewusstseinsbildung leisten. Überall dort, wo mit Druck und Zwang gearbeitet wird, entsteht auch Gegendruck. Sie wissen selbst: Überall dort, wo Frauen militant auftreten und Frauen per Gesetzeskraft und per Strafandrohung Ziele durchdrücken wollen, stoßen sie erst einmal auf eine breite Front des Widerstands. In diesem Zusammenhang möchte ich den Gleichstellungsbeauftragten in diesem Lande mein großes Kompliment aussprechen: Die meisten von ihnen haben es richtig und gut verstanden, ihre Arbeit so auszuüben, dass sie damit in den Dienststellen überzeugten. Sie versehen ihre Arbeit nicht nur mit Sanktionen im Hintergrund.
Die Fortführung dieses Gesetzes ist unsere Weiterentwicklung des seit 1996 bestehenden Gesetzes. Es ist auch möglich, Frau Kollegin Tolle, das Gleichstellungsgesetz eines anderen Bundeslandes zu nehmen, es nach Bayern zu tragen und zu sagen, wir wollen etwas ganz anderes.
Bisher haben wir sehr gute Erfahrungen damit gemacht, Bestehendes auf den Prüfstand zu stellen und dann eine Weiterentwicklung anzustreben.
Die Änderungen, die in unserem Bayerischen Gleichstellungsgesetz 2006 seitens der Staatsregierung und seitens
der CSU-Fraktion eingebracht wurden, darf ich jetzt näher erläutern: Das Ziel dieses Gesetzes, wie es bisher schon formuliert war, ist: Unter Wahrung des Vorrangs von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung die Anteile der Frauen in den Bereichen zu erhöhen, in denen eine erheblich geringere Zahl von Frauen beschäftigt ist als Männer. Ein Ziel ist auch die bessere Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit. Neu aufgenommen hat die Bayerische Staatsregierung ein Ziel, das sie wie folgt formuliert:
Ziel ist ferner, dass alle Beschäftigten, besonders in Vorgesetzten- oder in Leitungsfunktionen, – die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen fördern, – auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinwirken, – die Chancengleichheit in allen Aufgabenbereichen als durchgängiges Leitprinzip berücksichtigen.
Es sind die Beschäftigten in Leitungs- und in Vorgesetztenfunktionen, die diesen Gestaltungsspielraum haben. Sie können, begleitet von unseren Gleichstellungsbeauftragten, viel Segensreiches leisten. Dort, wo das nicht bereits geschieht, ist es jetzt noch einmal ausdrücklich im Gesetz verankert.
Vonseiten der Opposition wurde kritisiert, dass der Berichtszeitraum für das Gleichstellungskonzept von drei auf fünf Jahre verlängert wurde. Wir können aber nicht in allen Bereichen weniger Gesetze und weniger Bürokratie fordern und hier nicht. Wir haben deshalb auch hier einen Beitrag zur Entbürokratisierung geleistet. Die aufwändig zu erstellenden Konzepte – manche haben abschätzig von Datenfriedhöfen gesprochen –, sollen nur alle fünf Jahre gemacht werden. Die CSU-Fraktion hat allerdings eingebracht, dass nach der halben Laufzeit des Konzepts eine tabellarische Datenübersicht über Voll- und Teilzeitbeschäftigte, über Einstellungen, Beförderungen und Höhergruppierungen sowie über den Frauen- und Männeranteil gemacht werden soll. Diese Datenerfassung ist für das später zu erstellende Gleichstellungskonzept ohnedies notwendig. Es handelt sich deshalb nicht um zusätzlichen bürokratischen Aufwand.
Jede Dienststelle kann aus diesen tabellarischen Übersichten ersehen, welche Fortschritte sie bei der Gleichstellung von Frauen und Männern, auch im Hinblick auf Karriere- und Leitungspositionen, gemacht hat. Außerdem wollen wir in das Gleichstellungskonzept die Leistungsbesoldung aufgenommen haben. Die Leistungsbesoldung ist ein erstes Zeichen dafür, ob sich jemand auf einem Karriereweg befi ndet.
Meine Damen und Herren, Frau Kollegin Tolle hat bedauert, dass nach wie vor ausgeschrieben werden muss, wenn die Amtszeit von drei Jahren abgelaufen ist. Frau Kollegin, ich würde Ihnen empfehlen, diese Passage noch einmal durchzulesen.
Lesen Sie noch einmal genau nach: Satz 3 wurde herausgenommen. Er besagte, dass eine Ausschreibung vorgenommen wird. Damit beträgt die Amtszeit der Gleichstellungsbeauftragen drei Jahre, und sie kann jederzeit ohne zusätzliche Ausschreibung verlängert werden.
Die Ausschreibung von Stellen innerhalb der Dienststelle, ob es sich um Vorgesetzten- oder Leitungsfunktionen handelt oder um anderweitig zu besetzende Stellen, wurde früher im Gesetz so formuliert, dass angegeben werden musste, ob eine Stelle teilzeitfähig ist oder nicht. Wir sind der Ansicht, alle Stellen sind grundsätzlich teilzeitfähig. Die CSU hat in ihrem Antrag deshalb die Formulierung gewählt: „… ist auf eine Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeit hinzuweisen“.
Bei der Besetzung von Beamten-, Richter- und Angestelltenstellen, von Stellen für die Berufsausbildung sowie bei der Beförderung und der Übertragung höher zu bewertender Tätigkeiten, auch mit Vorgesetzten- und Leitungsfunktionen, wollen wir als CSU-Fraktion, dass Erfahrungen und Fähigkeiten aus der Betreuung von Kindern oder aus der Betreuung Pfl egebedürftiger sowie aus ehrenamtlicher Tätigkeit berücksichtigt werden. Wir wollen, dass diese Erfahrungen berücksichtigt werden. Deshalb soll die Formulierung im Gesetz wie folgt lauten:
… dienstlich feststellbare soziale Erfahrungen bei der Besetzung dieser Stellen Berücksichtigung fi nden.
So können Frauen und Männer beispielsweise durch die Leitung eines Vereins oder durch Familientätigkeit Organisationstalent, Teamfähigkeit und Durchsetzungsvermögen erwerben, die ihnen dann in ihrer Erwerbstätigkeit zugute kommen. Dort, wo das dienstlich feststellbar ist, ist es zu berücksichtigen. Die bisherige Formulierung: „… soweit es dienstlich relevant ist“, haben wir für unglücklich gehalten, denn das ist eine sehr subjektive Gummiformulierung, die jeder Dienststelle die Interpretation ermöglicht, eine solche Erfahrung wäre dienstlich nicht relevant. Wir haben deshalb auf eine Umformulierung gedrängt.
Meine Damen und Herren, wenn wir wollen, dass Frauen ungehindert Karrierepläne verfolgen können, dann gehört auch dazu, dass sie regelmäßig an Weiterbildungs- und Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen können. Das ist immer dort besonders schwierig, wo Familienpfl ichten mit diesen Maßnahmen zu vereinbaren sind. Es ist Aufgabe der Dienststelle und der Gleichstellungsbeauftragten, dafür zu sorgen, dass alle Beschäftigten, die im Organisations- und Personalwesen tätig sind, Chancengleichheit, geschlechtersensible Sichtweise, Gleichstellung und Benachteiligung von Frauen in ihren persönlichen Fortbildungen als Inhalte haben. So können sie in ihren Abteilungen, in denen sie Weisungsrecht haben, auf ihre Beschäftigten einwirken und tätig werden.
Die Bayerische Staatsregierung hat darauf gedrängt, in Artikel 10 einen Passus aufzunehmen, dass die Arbeitszeit weiter fl exibilisiert werden kann. Im öffentlichen Dienst
haben wir vorbildliche Teilzeitmöglichkeiten im Vergleich zur freien Wirtschaft. Familienbezogene Teilzeit wird ohne Wenn und Aber in allen öffentlichen Bereichen genehmigt. Darüber hinaus will die Bayerische Staatsregierung auch eine weitere Flexibilisierung dahin gehend, dass mehr Wohnraum- und Telearbeitsplätze zusätzlich zu den bisher bestehenden Teilzeitmöglichkeiten geschaffen werden. Selbstverständlich soll das unter Prüfung und Beachtung der Funktionsfähigkeit der Verwaltung und der personalwirtschaftlichen sowie organisatorischen Möglichkeiten geschehen. Außerdem soll „ist“ durch das juristisch verbindliche Wort „soll“ ersetzt werden. Damit ist nicht mehr eine lediglich auf Freiwilligkeit abzielende Möglichkeit formuliert.
Meine Damen und Herren, in vielen Diskussionen, auch in der Anhörung, ist klar geworden, dass es manchmal eine Vermischung von Ansichten darüber gibt, welche Stellung unsere Gleichstellungsbeauftragten in ihrer Dienststelle haben. Die Vorstellungen hierüber sind nicht immer klar. Unsere Gleichstellungsbeauftragten sind nicht gewählte Vertreter des Personals, so wie das beispielsweise ein Personalrat ist, sondern sie sind im Auftrag der Dienststelle bestellte Beschäftigte, die sich des Themas Gleichstellung der Geschlechter in der Dienststelle annehmen sollen. Aus diesem Grunde passt eine Forderung nach Wählbarkeit von Gleichstellungsbeauftragten, wie sie zuweilen kam, nicht in diese Systematik. Wir sind der Ansicht: Wir wollen es dabei lassen. Wir sagen: Die Dienststelle selbst, der Dienststellenleiter hat die Aufgabe, auf Gleichstellung zu achten. Die Gleichstellungsbeauftragte ist ihm hier eine Partnerin, keine Gegenspielerin.
Die Freistellung von Gleichstellungsbeauftragten wurde heute von meinen Vorrednerinnen angesprochen. Zu Beginn dieses Gesetzes 1996 war in vielen Dienststellen sicherlich ein Problem, dass nicht die nötige Zeit gegeben wurde, um diesen Aufgaben neben den anderen Dienstaufgaben gerecht werden zu können. Dieses hat sich aus unserer Sicht – das haben auch die Ergebnisse der Anhörung gezeigt – mittlerweile sehr gut eingespielt. Die Gleichstellungsbeauftragten, die in unserer Anhörung zu Wort kamen, haben auch mehrheitlich ausgedrückt, dass sie eine volle Freistellung auf gar keinen Fall wollen. Gleichstellungsbeauftragte wollen nicht losgelöst sein von ihrer bisherigen Stelle, in der sie tätig waren. Sie möchten nicht abgekoppelt werden von Entwicklungen ihrer bisherigen Fachbereiche und Sachbearbeiterpositionen. Sie möchten, ohne Nachteile zu haben, nach ihrer Tätigkeit als Gleichstellungsbeauftragte unter Umständen in ihren bisherigen berufl ichen Bereichen vorwärts kommen, selbst Leitungsfunktionen anstreben können und nicht abgekoppelt werden. Die meisten der Gleichstellungsbeauftragten sind mit den mit ihrer Dienststelle vereinbarten Freistellungsregelungen zufrieden.
In unserem Gleichstellungsgesetz ist auch ausdrücklich festgelegt, dass die Gleichstellungsbeauftragten in ihrer Tätigkeit weisungsfrei sind. Wir haben noch mit aufgenommen, dass eine dienstliche Beurteilung ihrer Tätigkeit nur auf Antrag der Gleichstellungsbeauftragten erfolgt. Sie sollen in dieser Tätigkeit also nicht zwangsweise beurteilt werden; denn sie sollen angstfrei und selbstbewusst ihrer Tätigkeit nachkommen können.