Protocol of the Session on June 21, 2006

Das ist schwer zu prognostizieren, wobei ich nochmals ganz deutlich darauf hinweisen will, dass das zwei Maßnahmen sind, die durch andere Maßnahmen ergänzt werden müssen. Allein auf die Immissionen zu blicken, nützt uns nur beschränkt. Wir müssen natürlich auch auf die Emissionen schauen. Hier kommen das Thema Rußfi lter und andere Dinge zum Tragen. Wir brauchen einen längerfristig angelegten Maßnahmenmix, um diesem Problem Herr zu werden.

Nächste Frage: Herr Kollege Dr. Förster. Bitte.

Herr Staatssekretär, ich frage Sie: In welchem Status befi ndet sich die Umsetzung der im Zuge der Verwaltungsreform 21 beschlossenen Neuaufstellung des Landesamtes für Umwelt und die damit verbundene Verlagerung nach Augsburg und Hof und hierbei im Besonderen die Frage, wann die Dienststellen dienstbereit sind und die geplante Personalsollstärke erreicht wird?

Herr Staatssekretär.

Das Bayerische Landesamt für Umwelt hat zum 1. August 2005 den Dienst aufgenommen. In ihm sind die Aufgaben der Vorläuferbehörden – das wissen Sie – Bayerisches Landesamt für Umweltschutz, Landesamt für Wasserwirtschaft, Geologisches Landesamt, Bayerisches Landesamt für Arbeitsschutz, Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik, organisatorisch zusammengefasst und vereint. Die bereits in der Dienststelle Augsburg ansässigen Fachbereiche, Präsident, Stabstelle sowie kleinere fachliche Einheiten üben ihre Tätigkeit seit Amtsgründung dort aus. Nach Bereitstellung erster Haushaltsmittel liefen umgehend die erforderlichen Umbaumaßnahmen für die weitere Verstärkung des Standortes Augsburg an. Nach Abschluss der Umbaumaßnahmen im Bürobereich, die von Juli 2006 bis Jahresende durchzuführen sind, wird die Abteilung Wasserbau, Hochwasserschutz und Gewässerschutz in die Dienststelle Augsburg einziehen.

Die Planungen für die Umbaumaßnahmen im Laborbereich Augsburg werden derzeit zwischen dem Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz und dem staatlichen Hochbauamt, dem Laborplaner und dem LfU abgestimmt.

Das Dienstgebäude Hof wurde im Dezember 2005 übergeben und wird seitdem Zug um Zug mit Personal besetzt. Anfang Juni 2006 ist mit dem Einzug des Vizepräsidenten und mit Komplettierung der ersten – in Anführungszeichen – „Hundertschaft“ in Hof der fachliche Dienstbetrieb angelaufen.

Die Neuaufstellung des LfU wird von uns mit Nachdruck vorangetrieben. Eine Unterbrechung des Dienstbetriebs fand zu keinem Zeitpunkt statt. Erforderliche Umbau- und

Anpassungsmaßnahmen der Dienstgebäude werden so rasch wie möglich realisiert.

Oberstes Ziel ist es, die vom Gesetzgeber getroffene Entscheidung unter Berücksichtigung des Beschlusses der Staatsregierung so sozialverträglich wie möglich umzusetzen. Für eine sozialverträgliche Umsetzung der damit verbundenen Personalentscheidungen hat die Bayerische Staatsregierung zum Vollzug der Verwaltungsreform Grundsätze für personalrechtliche Maßnahmen erlassen, worin Sozialkriterien enthalten sind, die wir möglichst berücksichtigen.

Zusatzfrage: Herr Kollege.

Wie ist die Raumkapazitätsfrage gelöst?

Herr Staatssekretär.

Die vorhandene Kapazität am Standort Augsburg reicht für eine vollständige Verlagerung der Arbeitsplätze nicht aus. Konkret sind derzeit die Schaffung weiterer Büroräume und – ich habe schon darauf hingewiesen – Laborarbeitsplätze durch Verdichtung in Haunstetten geplant. Auch die Nutzung freier Laborkapazitäten beim BIfA – Bayerisches Institut für Abfallforschung – wird in die Überlegungen miteinbezogen. Ob darüber hinaus im Zuge der Aufgabe des Standortes München weiterer Flächenbedarf besteht, wird noch geprüft.

Weitere Zusatzfrage: Herr Kollege.

Mit welchen Gesamtkosten rechnen Sie für diesen Umzug?

Herr Staatssekretär.

Wir haben eine Kostenplanung; das wissen Sie ja. Das Endergebnis lässt sich im Moment nur schwer abschätzen, weil heute niemand sicher sagen kann, was die geplanten Laborverlagerungen tatsächlich kosten. Ich will mich da, ehrlich gesagt, nicht auf eine Zahl festlegen. Wie ich schon geschildert habe, ist einiges noch nicht absehbar; bei Baumaßnahmen kann sich sehr schnell etwas verschieben.

Keine weitere Zusatzfrage. Vielen Dank, Herr Staatssekretär; damit haben Sie die Fragen für Ihren Geschäftsbereich beantwortet.

Ich rufe das Staatsministerium für Unterricht und Kultus auf. Hierzu wird Herr Staatsminister Schneider die Fragen beantworten. Herr Kollege Thomas Mütze stellt die erste Frage. Bitte schön, Herr Kollege.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Herr Minister, ich frage Sie: Im Zusammenhang mit der Lehrerversorgung an den Förderzentren mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, den so genannten GSchulen, frage ich die Staatsregierung, inwieweit das Klassenlehrerprinzip in den G-Schulen umgesetzt wird, ausreichende Lehrerstunden zur Verfügung gestellt werden und eine Mobile Reserve für die G-Schulen eingerichtet wird.

Herr Staatsminister.

Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Zunächst zum Klassenprinzip. Derzeit hat jede Klasse in dieser Schulform durchschnittlich 16 Sonderschullehrer-Stunden. In der Regel führt ein Sonderschullehrer im Schnitt etwa zwei Klassen als verantwortlicher Klassenleiter. Die Sonderschullehrkräfte werden durch Personal für heilpädagogische Unterrichtshilfe unterstützt, die Aufgaben nach Artikel 60 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes wahrnehmen, also schwerpunktmäßig im Förderbereich. Heilpädagogische Unterrichtshilfen und heilpädagogische Förderlehrer sind aber kein Ersatz für die Sonderschullehrer. Es handelt sich bei ihnen vielmehr um Personengruppen, die sich in ihrer Arbeit gegenseitig ergänzen. Dies hat sich in inzwischen vier Jahrzehnten der Erfahrungen an Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung sehr bewährt.

Das Staatsministerium ist bestrebt, an Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung langfristig eine schrittweise Verbesserung der Relation zwischen Sonderschullehrern und heilpädagogischen Förderlehrern zugunsten der Sonderschullehrer zu erreichen, ohne dabei die Heilpädagogen und ihre wertvolle Arbeit an diesen Schulen zu verdrängen. Eine erste konkrete Verbesserung in der Relation gab es bereits im letzten Schuljahr. Derzeit werden von den knapp 50 000 Lehrerstunden etwa 44,2 % durch Heilpädagogen erteilt; im Vorjahr waren es 46,3 %.

Zur Lehrerstundenversorgung. Die derzeitigen Rahmenbedingungen stellen sich wie folgt dar: Der Klassendurchschnitt beträgt 9,1 Schüler je Klasse. Für den Fall, dass zum Förderschwerpunkt geistige Entwicklung ein weiterer Förderschwerpunkt hinzukommt, beträgt der Schnitt 7,3 Schüler je Klasse.

Die Bandbreite der durchschnittlichen Klassenstärken reicht von 8 Schülern in 39,3 % der Klassen bis zu 17 Schülern in zwei Klassen, was 0,1 % entspricht. Wöchentlich werden etwa 3,6 Unterrichtsstunden je Schüler erteilt. Die Schüler dieser Schulen haben in 12 Vollzeitschuljahren mindestens 327 Wochenstunden. Dies ist etwas mehr als in den anderen Förderschulformen, wo die Schüler nur zwischen 300 und 310 Stunden haben.

Ich möchte darauf hinweisen, dass gerade an diesen Schulen eine Lehrerstundenzuweisung erfolgt, die beträchtlich über das Stundenmaß der Stundentafeln laut Schulordnung hinausgeht. Dadurch soll diese Förder

schulform in die Lage versetzt werden, ihrem Bildungs-, Erziehungs- und Förderauftrag nachzukommen und genügend Spielraum zu haben, um Differenzierungs- und Individualisierungsmaßnahmen durchzuführen. Damit sind diese Förderschulen zum Teil wesentlich besser gestellt als andere Förderschulformen.

Nun zu den Mobilen Reserven: Die Zahl der Mobilen Reserven im Förderschulbereich wurde zwischen 2000 und 2002 durch das „Aktionsprogramm Förderschule“ von 124 auf 196 aufgestockt. Das ist ein Plus von 58 %. Darüber hinaus besteht im Förderschulbereich die Möglichkeit, die Arbeitszeit der Lehrkräfte, die zwischen dem ersten Schultag und dem 15. Januar ausscheiden, ab Mitte Februar mit befristeten Einstellungen zu kompensieren. Mit dieser Ausnahme von der allgemeinen Wiederbesetzungssperre erhöht sich die Mobile Reserve faktisch. Dabei handelt es sich erfahrungsgemäß um ein Volumen von etwa 30 Lehrkräften.

Eine eigene Mobile Reserve speziell für die Förderzentren mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung gibt es nicht. Diese Schulen werden im Bedarfsfall im Rahmen der gesamten zur Verfügung stehenden Mobilen Reserven des Förderschulbereichs bedient.

Erste Zusatzfrage: Herr Kollege Mütze.

Herr Minister, Sie haben gesagt, dass es langfristig eine Verbesserung der Relation zwischen den Sonderschullehrern und den heilpädagogischen Unterrichtshilfen oder Lehrkräften geben soll. Was ist unter diesem Begriff „langfristig“ zu verstehen?

Bitte, Herr Staatsminister.

Herr Kollege Mütze, der Begriff „langfristig“ bedeutet, dass wir im Rahmen der Möglichkeiten, die der Haushalt bietet, die Einstellung von Sonderschullehrern gerade für G-Schulen unterstützen werden. Im Vorjahr wurden 46 % der Stunden von Heilpädagogen erteilt, inzwischen sind es 44,2 %. Diese Situation wollen wir zugunsten der Sonderschullehrer verbessern. Insgesamt stelle ich jedoch fest, dass wir die Heilpädagogen nicht aus der Sonderschule verdrängen wollen.

Weitere Zusatzfrage: Herr Kollege Mütze.

Herr Minister, Sie haben den Schülerschnitt mit 9,1 angegeben. Meines Wissens soll dieser Schnitt auf 12 Schüler erhöht werden. Können Sie das bestätigen?

Bitte, Herr Staatsminister.

Nein, das kann ich nicht bestätigen. Wir haben eine Bandbreite der durchschnittlichen Klassenstärken. Über 80 %

der Klassen haben bis zu 10 Schüler. Allerdings gibt es auch Klassen, die mehr als 10 Schüler haben. Die Höchstgrenze liegt derzeit bei 15 bis 17 Schülern. Diese Zahl wird in zwei Klassen erreicht, was einem Anteil von 0,1 % aller Klassen entspricht. Mir sind keine Planungen bekannt, den tatsächlichen Klassendurchschnitt auf 12 Schüler zu erhöhen.

Letzte Zusatzfrage: Herr Kollege Mütze.

Herr Minister Schneider, die Einstellungsnote für Sonderschullehrer liegt bei 1,5. Sind Sie auch der Meinung, dass diese Hürde zu hoch ist und viele Lehrkräfte in andere Bundesländer abwandern, um dort einen Arbeitsplatz zu erhalten?

Bitte, Herr Staatsminister.

Die Note ist immer auch davon abhängig, wie viele Einstellungsmöglichkeiten bestehen. Wenn fünf Einstellungen möglich sind, wird die Note, die der Fünfte erzielt, als Einstellungsnote gewertet. Diese Note kann von Jahr zu Jahr variieren. Die Einstellungsmöglichkeiten werden nicht zuletzt durch den Haushaltsbeschluss und den Haushalt insgesamt festgelegt.

Herr Staatsminister Schneider, vielen Dank für die Beantwortung der Frage. Übernimmt ein Kollege oder eine Kollegin der SPD die Frage des Herrn Kollegen Pfaffmann? – Bitte, Frau Kollegin Weikert.

Herr Staatsminister, diese Anfrage bezieht sich auf eine Pressemitteilung des Kultusministeriums vom 16. Mai 2006, in der behauptet wird, dass rund 800 Lehrerstellen allein zur Förderung von Kindern mit Migrationshintergrund eingesetzt werden. Herr Minister, ich frage Sie, wie sich diese Zahl für das kommende Schuljahr, aufgeschlüsselt nach Schularten, zusammensetzt und welche fachlichen Qualifi kationen die Lehrer und Lehrerinnen haben.

Bitte, Herr Staatsminister.

Verehrte Frau Abgeordnete, das Staatsministerium hat derzeit noch keine genauen Zahlen für das kommende Schuljahr, da die Planungen zur Klassenbildung 2006/ 2007 noch laufen. Ich kann Ihnen jedoch die Zahlen für das Schuljahr 2005/2006 nennen, wonach sich die in der Pressemitteilung genannten 800 Stellen wie folgt zusammensetzen:

Bei den bestehenden Intensivmaßnahmen, also den Vorkursen, den Sprachlernklassen, den Übergangsklassen und den Eingliederungsklassen sind insgesamt circa 280 Stellen eingesetzt, und bei den bestehenden Begleitmaßnahmen, also Intensivkursen und Förderunterricht, sind es insgesamt etwa 560 Stellen. Somit wurden im Schuljahr 2005/2006 insgesamt 800 Stellen für diese

Maßnahmen verwendet. Im laufenden Schuljahr sind ähnliche Zahlen zu erwarten. Diese Zahlen kann ich jedoch erst nennen, wenn die Planungen zur Klassenbildung abgeschlossen sind.

Nun zur Qualifi kation der Lehrkräfte: In allen Phasen der Lehrerbildung im Bereich der Grund- und Hauptschule fi nden einschlägige Ausbildungs- und Fortbildungsinhalte zum Bereich „Förderung von Kindern mit Migrationshintergrund“ bzw. zum Bereich „Interkulturelles Lernen“ Berücksichtigung. Im Rahmen der Erziehungswissenschaften werden in der allgemeinen Pädagogik pädagogische Zielfragen unter besonderer Berücksichtigung der Erfordernisse des angestrebten Lehramtes intensiv refl ektiert. Die Ziele der Bildung, die in der Bayerischen Verfassung in Artikel 131 festgelegt und auch in den Lehrplänen als fächerübergreifende Bildungs- und Erziehungsaufgaben formuliert sind, fi nden dabei besondere Beachtung. Als einschlägige fächerübergreifende Bildungs- und Erziehungsaufgaben sind die interkulturelle Erziehung, das soziale Lernen und die grundlegende politische Bildung zu benennen.

Explizit ist das Thema „Interkulturelles Lernen“ im Rahmen der Schulpädagogik als inhaltliche Prüfungsanforderung festgelegt. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, das Studium für das Lehramt an Grundschulen ebenso wie das Studium für das Lehramt an Hauptschulen mit dem Studium der Didaktik des Deutschen als Zweitsprache zu erweitern. Dieses Erweiterungsstudium bereitet zukünftige Lehrkräfte darauf vor, individuelles und interaktives Sprachwachstum für Schüler zu unterstützen.